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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Funkgerät an Bord
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
mir geht da eine Frage nicht mehr aus dem Kopf neulich am Steg kam die Frage auf: darf ich ein Funkgerät an Bord haben, wenn ich nicht im Besitz eines UBI-Scheines bin? ferner,darf ich es in Betrieb nehmen, Hörer abgebaut, also nur zum Mithören? natürlich könnte ich in Koblenz anrufen, aber mich würde mal eure Meinung interessieren und ob sie auch so vielfältig und unterschiedlich ausfällt. Bitte nicht zerlabern- nur ernstgemeinte Ansichten, besser noch fundierte. Es grüßt euch Bernhard
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The rest is silence. |
#2
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Schlicht und ergreifend: NEIN!
Gruß Peter
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Bootfahren ist die beste Methode schnell, viel Geld auszugeben Gruß Peter
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#3
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Mehr Antworten sind nicht nötig.
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Gruss Marco PS: Mein Antisegler fährt mit Benzin, nicht mit "Danke!"
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#4
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Nachzulesen hier: https://www.elwis.de/Freizeitschifff...chSprFunkV.pdf
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#5
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<Spass an> Das wär´s dann! Thread kann geschlossen werden <Spass aus>
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Bootfahren ist die beste Methode schnell, viel Geld auszugeben Gruß Peter |
#6
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Zitat:
ich bin mal ganz keck und behaupte dass ein Funkgerät auch ohne UBI an Bord sein darf, das Inbetriebnehmen mit abgebauten Hörer allerdings verboten ist. In der vielzitierten BinSchSprFunkV ist lediglich von "benutzen", "beaufsichtigen" und "bedienen" die Rede, sowohl in den Vorschriften als auch in dem nicht unwichtigen Teil der klärt was eine Ordnungswidrigkeit ist. Woraus hier ein Mitführverbot, egal ob Festeinbau oder Handquake abgeleitet wird, ist mir schleierhaft. See schaut es anders aus, aber das war hier nicht die Frage. BTW: ich habe mein Handfunkgerät, natürlich mit vollen Batterien und ausgeschaltet, im Auto dabei. Mit wie vielen Jahren muss ich rechnen?
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Gruss Vestus |
#7
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#8
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3 Punkte in Flensburg, min. 300 € da Straftat oder 10 Tagessätze= 10 Tage im sonnigen Plötzensee
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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#9
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[QUOTE=vestus;3270160]Moin,
ich bin mal ganz keck und behaupte dass ein Funkgerät auch ohne UBI an Bord sein darf, das Inbetriebnehmen mit abgebauten Hörer allerdings verboten ist. In der vielzitierten BinSchSprFunkV ist lediglich von "benutzen", "beaufsichtigen" und "bedienen" die Rede, sowohl in den Vorschriften als auch in dem nicht unwichtigen Teil der klärt was eine Ordnungswidrigkeit ist. Woraus hier ein Mitführverbot, egal ob Festeinbau oder Handquake abgeleitet wird, ist mir schleierhaft. Hallo Wenn ein Funkgerät an Bord ist, habe ich eine Funkbenutzungspflicht. Also muss es eingeschaltet sein.Und dann darf es nur bedient bzw. beaufsichtigt werden, von Personen die eine entsprechende Funklizenz besitzen. Daraus leitet sich ein Mitführverbot ab, wenn an Bord keine Person mit der entsprechenden Funklizenz ist. LG Andreas
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#10
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Nicht betriebsbereite Geräte darf jeder mitführen, für betriebsbereite wird die Lizenz benötigt. Als betriebsbereit gilt ein Gerät, wenn es ohne oder mit geringem Installationsaufwand in Betrieb genommen werden kann.
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#11
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Also sollten wir nun darüber diskutieren ob Strom- und Antennekabel anschliessen ein geringer Installationsaufwand ist
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#12
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Ja, das wäre sicher so. Handfunkgeräte werden meines Wissens nach als betriebsbereit angesehen, wenn Batterien eingelegt sind.
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#13
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UBI Funkschein
Moin moin, so schwer ist doch die UBI Prüfung gar nicht. Sogar die Ausländer erwerben bei uns den Funkschein da zum Teil die Heimatfunk-
scheine nur 5 Jahre gelten. Nimm mal Deinen Mut mit und mache einfach den UBI Funkschein. Dann darfst Du legal eine Funkanlage für Deine Sicherheit an Bord haben. Viele Grüße Allzeit "Gute Fahrt" Atlas / Rolf Funkschein kostet komplett in Duisburg 300,-- €, Strafe für nicht angemeldete Funkgeräte bzw. ohne Funkschein ca. 2.000,-- €. |
#14
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Zitat:
Sind wir hier im Binnenschifferforum? Wer darf hier im Forum ein Handfunkgerät benutzen? Bin mal sehr gespannt. LG Andreas
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#16
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Ums benutzen geht es nicht. Die Frage ist: darf man es an Bord haben.
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Gruss Vestus |
#17
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Hallo Vestus,
Warum sollte es an Bord sein, wenn es nicht genutzt wird? Macht ja auch kein Sinn. LG Andreas |
#18
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Nach dem Sinn wurde nicht gefragt, sondern lediglich ob es erlaubt oder verboten ist.
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Gruss Vestus |
#19
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Z.B., um es im Notfall zu benutzen.
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#20
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[QUOTE=123;3270434]Z.B., um es im Notfall zu benutzen.[/
Bei einer Routineüberprüfung durch die Wasserschutzpolizei wird das Argument nicht greifen. Es nicht erlaubt, auf Kleinfahrzeugen ein Handfunkgerät zu benutzen. Ein Handfunkgerät muss auch angemeldet werden. Und es wird auf das entsprechende Schiff angemeldet. Ist es nicht angemeldet, gibt es es noch mehr Ärger. Himmel...ganz heißes Ding. LG Andreas Geändert von Schorek (11.10.2013 um 22:15 Uhr) Grund: Name falsch ;-) |
#21
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Die Frage ist eigentlich nur: Ist es betriebsbereit oder nicht?
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#22
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Zitat:
Für mich verboten. LG Andreas |
#23
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Auch das ist nicht entscheidend. Frage ist in Betrieb genommen oder nicht.
Bullshit, die Entenschützer haben den BVKatBin-See heranzuziehen. Und da steht nichts drin.
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Gruss Vestus |
#24
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Jo. Wuppertal?
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#25
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Während ich mir so den ersten Beitrag durchlese, denke ich noch: NEIN.
ABER: Wir haben in unserem Revier eine Seltenheit. Fahre ich von meinem Verein kommend nach Steuerbord, bleibe ich auf einer Seeschifffahrtsstraße. Fahre ich jedoch nach Backbord, bin ich nach kurzer Zeit auf einer Binnenschifffahrtsstraße. Ich bin im besitzt des SRC, jedoch nicht des UBI. Was mache ich denn dann? Ich kann ja nicht jedes Mal die Gurke abbauen.
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Gruß Markus |
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