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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 15.10.2013, 22:58
Benutzerbild von jannie
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Zitat:
Zitat von atlas Beitrag anzeigen
Moin moin, leider sind einige Beiträge aus dem Ruder gelaufen. Was ich nicht wissen will, will ich nicht wissen. Außer einer hochklappbaren Badeplattform sind die fest angebauten Badeplattformen 100 %
Länge. Zur Erklärung: Bei den Schleusen muss die Badeplattform doch auch mit in die Schleuse oder was mache ich dann mit den letzten Meter.
In einem Yachthafen an einer Mauer muss ich doch auch die gesamte Länge haben und dann noch ein 2 Meter Breites Beiboot quer am Heck hängend!
Ein überstehender David zählt natürlich nicht als Schiffslänge, den kann man ja zur Seite drehen...
Ich habe ernsthaft versucht allen zu helfen, aber hiermit gebe ich auch und wünsche weiterhin "Gute Fahrt".
Es ist alles, natürlich auch die Badeplattform, gesetzlich geregelt.
Viele Grüße
Rolf
Moin,
so ist das mit den 100%. Aber da ich mich nur mit einem konkreten Boot (unserer Lena) befasst habe und der Dampfer auch noch als Seeschiff registriert war (BSH-Flaggenzertifikat), wurde dort vom BSH auf Basis der Werftzeichnung mit den Längenangaben die Badeplattform, die Teil des Rumpfes war, bei der Länge des Bootes nicht mitgezählt. Ob das nun 100% ganz gesetzeswidrig war?
gruesse
Hanse
Länge 01 12,65 m
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  #52  
Alt 15.10.2013, 23:57
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Da liegst du leider vollkommen richtig. Bei Ersatz, Neuaustellung oder whatever gibt es den neuen drei-(sechs-) seitigen Lappen mit den 15 m.

Kann man aber umgehen indem man rechtzeitig einen Antrag nach §21, Abs.2 stellt:

http://www.buzer.de/gesetz/5343/a73534.htm

Dann gibt es das blaue Kärtchen.

Nachteil ist dass man ab 50 alle fünf Jahre zum Doc muss.

Ich hatte mal ein längeres Telefonat mit der WSD-Nord. Auf formlosen Antrag erhält man ein mehrsprachiges Schreiben welches den Umfang des (alten) SBF-Binnen bestätigt, so dass man seine Berechtigung auch im Ausland nicht verliert.
Ich bin vor Jahren mit nem 17m Stahlkreuzer auf den DEK von der WaschPo. Kontrolliert worden - es dauerte fast nen halben Tag, bis die begriffen hatten, dass da der Eichstempel mit 14,98 "Tonnen" das Zauberwort war. Wie auch immer das überhaupt gerechnet wurden? Am Kran zeigt die Waage dann später aber 23,75 an.
Die Übergangsregelung für den Rhein hab ich dann allerdings verpasst - bei Nachweiß über das Befahren des Rheins mit Boot von mehr als 15m gabs einige Jahre das "Rheinpatent" für (ich glaube) 15 DM, und ohne Altersbeschränkung oder Arztbesuche .....
Als ich meine Scheine gemacht habe, da gab´s sogar noch eine Zusatzprüfung mit "Extraschein", mit der man binnen 25m und 50t fahren durfte - kostete mich damals irgendwie 25 DM extra, nur den find ich irgendwie nicht wieder.
Und wenn ich danach die Offiziellen Stellen wegen Ersatzpapier frage, gibt´s nur Achselzucken ....
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Gruß Ralf
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  #53  
Alt 16.10.2013, 02:44
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Zitat:
Zitat von jannie Beitrag anzeigen
Moin,
so ist das mit den 100%. Aber da ich mich nur mit einem konkreten Boot (unserer Lena) befasst habe und der Dampfer auch noch als Seeschiff registriert war (BSH-Flaggenzertifikat), wurde dort vom BSH auf Basis der Werftzeichnung mit den Längenangaben die Badeplattform, die Teil des Rumpfes war, bei der Länge des Bootes nicht mitgezählt. Ob das nun 100% ganz gesetzeswidrig war?
gruesse
Hanse
Länge 01 12,65 m
Länge 02 12,01 m (als Bootslänge im Zertifikat eingetragen)


Hallo zusammen,

moin Hanse,
nein, das BSH hat bestimmt nicht gesetzeswiedrig gearbeitet .

Ich müßte in meinen Unterlagen nachsehen, deshalb nagelt mich jetzt nicht fest .

Meine mich aber zu erinnern, dass das BSH wie folgt die Länge feststellt :

Maßlinie parallel zur CLW in 80% der Höhe zum Freideck .
Längentoleranz = 3% .


Und in dieser Ebene existiert halt Deine Plattform nicht,
trotz längerem UW-Schiff .


Wenn es jemand 100%ig erfahren möchte,
bitte sagen, ich suche es dann heraus .



Nach den EU-Sportbootrichtlinien ( 2,5 bis 24m ) ging das jedenfalls nicht,
da hier wie folgt gemessen wird :

Natürlich auch parallel zur CLW ,
aber der längste Punkt des festen Rumpfes ohne Anbauten,
egal in welcher Höhe .
Längentoleranz = 1%




Grüße : TOMMI
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  #54  
Alt 16.10.2013, 07:26
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Tommi versuch es hier, dann brauchst nicht suchen

http://www.boote-forum.de/showpost.p...28&postcount=6
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Servus Willi
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  #55  
Alt 16.10.2013, 07:28
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KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Deine Regel liegt bei meinem Stahleimer um 100% daneben. Keine Theke, sondern Waage im Kran...
Weil eben die Verhältniszahlen die Länge/Breite/Tiefgang zugeordnet werden nicht pauschal funktionieren.
Gibt daneben noch einzelne Bau- bzw. Gewichtsgruppen die wieder je nach Schiffstyp variieren, vom Baumaterial bis zu den Einbauten.

Auf die o.g. Rechnung, nur L, B, T, (also ein Quader minus eine bestimmte Masse) und eine Verhältniszahl bezogen, müßte unser Eimer statt 0,3 nur mit 0,2 gerechnet werden um annähernd an die Realität zu kommen.
Mit Seglern neuerer Konstruktion sogar runter bis 0,1.

Bei Mopeds wäre das dann entsprechend auf einem anderen Level angesiedelt variabel.
__________________
Gruß
Kai
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  #56  
Alt 16.10.2013, 12:50
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Zitat:
Zitat von LO-Technik Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

moin Hanse,
nein, das BSH hat bestimmt nicht gesetzeswiedrig gearbeitet .

Ich müßte in meinen Unterlagen nachsehen, deshalb nagelt mich jetzt nicht fest .

Meine mich aber zu erinnern, dass das BSH wie folgt die Länge feststellt :

Maßlinie parallel zur CLW in 80% der Höhe zum Freideck .
Längentoleranz = 3% .

Und in dieser Ebene existiert halt Deine Plattform nicht,
trotz längerem UW-Schiff .........

Grüße : TOMMI

Moin Tommi,
so elegant hat das BSH bei Lena nicht mal gearbeitet: die haben einfach die Rumpflänge aus der Zeichnung genommen. 80% über der CWL hätte knapp unter 12m ergeben, wäre mir Recht gewesen (wegen der einfacheren Auflagen), die 12,01 m wollte aber nachträglich keiner beim BSH mehr ändern. Na ja, ist für mich sowieso Vergangenheit. Mir gings hier auch mehr darum, die Aussagen der 100%-Alleswisser etwas zu relativieren.
gruesse
Hanse
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  #57  
Alt 16.10.2013, 13:34
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Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli Beitrag anzeigen
Tommi versuch es hier, dann brauchst nicht suchen

http://www.boote-forum.de/showpost.php?p=3271028&postcount=6

Nein Willi,
dies meinte ich nicht, habe nun aber in meine Akten geschaut .

Ich möchte immer nur klare Fakten stehen lassen, also :


Es ging um meinen Längenbereich 24-25m .
Kommt man in den 24m-Grenzbereich, kann auch wie folgt gemessen werden :

In Position halber Schiffslänge messen, vom Kiel bis zum Freideck,
hiervon 85% dieser Höhe nun parallel zur CWL eine virtuelle Linie ziehen .
Hier die Endpunkte von Bug bis Heck ermitteln, dies x 0,96 = Länge fester Schiffskörper .
Messverfahren nach Internationalem Abkommen London 1969 .

Dann würde vielleicht als Beispiel 25,35 m Rumpflänge im Messbrief eingetragen,
aber mit dem Vermerk z.B. 23.95m nach London 69 .


Binnen wird das aber so nicht in D akzeptiert !
Andere Binnenländer, kann ich nicht sagen .


Diese Längen- Gewinnung nach London bringt mir also nichts .

Binnen gilt ausdrücklich die äußerste Länge am festen Rumpf oder Schiffshülle !!!
Und ganz klar ohne jegliche Anbauteile !
Nur, was Wasser verdrängt u. o. Außenhaut bildet .

Folglich, auch die kleine BSH-Vermessung bis 24m +-10mm ,
wie Du zeigst oder s. Bilder der BSH Anträge in meinem Anhang .

So stellt das BSH die Länge fest, amtlich bescheinigt
u. von mindestens jeder Deutschen Behörde anzuerkennen .




Moin Hanse,
meine Vermutung zur Lena-Vermessung stimmt folglich nicht .
Habe deshalb mal aktuell soeben mit dem BSH in HH telefoniert .

Aussage hierzu :

In einem damaligen Zeitabschnitt wurden auch solche Bauformen ignoriert .
Das BSH hat in gewissen Grenzen mit Entscheidungsgewalt .

Wurde aber schnell wieder abgeschafft u. somit würde Deine ehemalige
Schwimmstartbahn ganz eindeutig mitgerchnet, da fester Bootskörper .

Boote mit 15m Grenzproblemen hätten da einfach Glück gehabt,
denn diese Briefe sind rechtskräftig .


Alles andere bestätigte sich, gab also kein wichtigen Änderungen seit 2011-12 ( meine Unterlagen ) .



Achtung, als Binnenfahrzeug angemeldet :

Vermessung 2,5-24m nach den EU-Sportbootrichtlinien !
mit 1% Toleranz in der Länge .
Ebenfalls ohne Anbauteile !
Auch diese Dokumente sind sogar EU-weit anzuerkennen !


Vorsicht, ab 20m u.o. 100m³ Volumen ( LxBxT-gang) ist es kein Kleinfahrzeug mehr !

Jetzt spielt die SUK mit !!!


Was der Rolf (atlas) meinte,
sind zusätzliche Faktoren, die mit hineinkommen, quasi als Rumpfformbonus .
Ich wusste sie mal ...... 0,6, 0,45 , oder 0,7 , ...... keine Ahnung z.Z.

Grund :

Auch ein 15m Boot könnte sonst flott kein Kleinfahrzeug mehr sein .

Z.B.: L=15m x B= 5,2m x 1,5m Tiefgang = 117m³ über 100m³ folglich
SUK-Atest-pflichtig .

Dies sind aber bauliche Probleme u. für die Zulassung binnen .


Fahrberechtigung ist ne eigene Baustelle,
müssen aber baul. , amtliche Längen aktzeptieren .




Sonnige Grüße : TOMMI
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Geändert von T-Technik (16.10.2013 um 14:16 Uhr) Grund: Vertipper beseitigt
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  #58  
Alt 16.10.2013, 13:47
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Ich merke schon, das wird wieder so eine unendliche Geschichte wie mit dem 3,5 - 3,650 Tonnen Trailer.

Gruß Uli07
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  #59  
Alt 16.10.2013, 13:58
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Ohne Ruder und Bugspriet. Badeplattformen sind nicht erwähnt, also zählen sie dazu. Nachzulesen in der Sportbootführerscheinverordnung Binnen.
Warum diskutiert man hier eigentlich noch?
@Pianist hat doch bereits die richtige Antwort gegeben.

---------------------
Im Sinne dieser Verordnung sind
1. ...
2.
Sportboote von ihren Bootsführern nicht gewerbsmäßig, gewöhnlich für Sport- oder Erholungszwecke
verwendete Fahrzeuge von weniger als 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet), ausgenommen
Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder nur hilfsweise mit einem Treibsegel von höchstens 3 qm Fläche
fortbewegt werden.
----------------------

viele Grüße
Arnt

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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör.

Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."
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  #60  
Alt 16.10.2013, 18:46
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Zitat:
Zitat von clevertherm Beitrag anzeigen
Warum diskutiert man hier eigentlich noch?
@Pianist hat doch bereits die richtige Antwort gegeben.
Nöö, war die falsche. "Rumpflänge" und "Länge über Alles" sind zwei verschiedene Paar Schuh.

Die Sportbootführerscheinverordnung-Binnen ist bei der Vermessung nicht massgebend, auch wenn einige Gewerbliche das nicht wahrhaben wollen.
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Gruss Vestus
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  #61  
Alt 16.10.2013, 18:56
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Moin!

Welchen Teil der Antwort hast Du nicht verstanden?

Es geht hier einzig darum, wie die mit dem SBF-Binnen max. zul. Bootslänge ermittelt wird.
In der Verordnung steht dazu "Länge (ohne Ruder und Bugspriet)".
Also weder "Länge über alles" noch "Rumpflänge".
Man messe also von ganz hinten (ohne Ruder) bis ganz vorne (ohne Bugspriet).

viele Grüße
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  #62  
Alt 16.10.2013, 22:56
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Sorry Arnt,
dann hast Du hier einiges nicht verstanden .

Und bitte bedenke,
was ich notierte, ist nicht auf meinem Acker erwachsen,
sondern der Zusammentrag der richtigen Fachleute auf diesem Gebiet .


Da kann ich halt auch nichts für, wie die das Thema betrachten .



Darüber hinaus befinden wir uns doch im richtigem Forum,
wo Informationen, Erfahrungen u. Interessen ausgetauscht werden können .

Und auch wenn eine Thread-Eröffnungsfrage vielleicht beantwortet wäre,
steht doch hier keine Schranke, dass Thema zu erweitern oder zu ergänzen, solange weitere BF'ler lesen u.o. diskutieren möchten .
Es ist doch niemand verpflichtet mitzulesen u. solange es sachlich u. freundlich bleibt vollkommen OK .


Ist jedenfalls meine Meinung .


Grüße : TOMMI
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