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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 12.10.2013, 14:28
timboot timboot ist offline
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Standard 15m Binnen Regelung

Hi,

wie definieren sich eigentlich die <15m Länge bei Sportbooten, die mit dem SBF-binnen gefahren werden dürfen. Ist das die Rumpflänge ohne Bugspriet und ohne überstehendes Ruder oder die Länge über alles? Was ist mit festen bzw. absenkbaren Badeplattformen? Werden die mit gerechnet?

Such mir nen Wolf und jeder sagt was anderes.

Gibt es irgendwo einen Gesetzestext oder eine eindeutige Kommentierung?

Danke für hilfreiche Links!
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LG Rolf

Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde?
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  #2  
Alt 12.10.2013, 14:36
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Ohne Ruder und Bugspriet. Badeplattformen sind nicht erwähnt, also zählen sie dazu. Nachzulesen in der Sportbootführerscheinverordnung Binnen.

Matthias
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  #3  
Alt 12.10.2013, 15:41
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Einen schönen Sonntag zusammen .


Hallo Rolf,

es zählt zur Länge nur alles das was zum festen Schiffskörper gehört,
also Rumpfkörper .

Ist eine Badeplattform z.B. angeschraubt, auch sogar angeschweißt,
wird dies nicht addiert .

Anders bei Konstruktionen, wo das Unterwasserschiff verlängert ist,
die eine Plattform bieten .


Grüße : TOMMI
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  #4  
Alt 12.10.2013, 16:24
timboot timboot ist offline
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Hallo Matthias und Tommi,

das sind genau die beiden Positionen, die ich kenne. Gestern nach bestandener SBF See Prüfung- halleluja- sagte der Prüfer, mit einer absenkbaren Plattform sind Sie auf der sicheren Seite, heute mein Ausbilder für Binnen, der macht den Job schon seit 30 Jahren, incl. Badeplattform. denn es steht nirgends was anderes.
Scheint doch schwieriger zu sein und bevor ich dieses Böötchen evtl. kaufe, möchte ich schon Gewissheit haben, dass ich es dann binnen auch fahren darf.
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LG Rolf

Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde?
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  #5  
Alt 12.10.2013, 16:51
Benutzerbild von gbeck
gbeck gbeck ist offline
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zunächst solltest Du klären, ob und wie da die Badeplattform ausschaut und welche Maße sie hat.
Dann mit allen Angaben einfach mal bei den freundlichen der WSP vorbei schauen und ganz nett und höflich fragen.
Die Leute freuen sich über jeden, der vorher fragt statt nachher zu klagen.

Wenn ich z.B. am Heck zwei Davits montiere, die 1,5 Meter übers Heck ragen, dann verlängert sich damit das Boot auch nicht.
Ähnlich könnte es sich mit einer separaten Badeplattform verhalten, auch wenn sie fest montiert ist.


Nebenbei, wenn ich hier in der Region so die Ausbilder sehe und mitbekomme, was die teilweise ihren Schüler erzählen, dann wäre das mit Sicherheit meine allerletzte Anlaufstation zu solchen Fragen.
__________________
Gruß - Georg
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  #6  
Alt 12.10.2013, 17:01
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
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So unterscheidet der BSH Rumpf und Länge über alles:
http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...ootvermessung/
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Servus Willi
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  #7  
Alt 12.10.2013, 17:11
timboot timboot ist offline
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
zunächst solltest Du klären, ob und wie da die Badeplattform ausschaut und welche Maße sie hat.
Dann mit allen Angaben einfach mal bei den freundlichen der WSP vorbei schauen und ganz nett und höflich fragen.
Die Leute freuen sich über jeden, der vorher fragt statt nachher zu klagen.

Wenn ich z.B. am Heck zwei Davits montiere, die 1,5 Meter übers Heck ragen, dann verlängert sich damit das Boot auch nicht.
Ähnlich könnte es sich mit einer separaten Badeplattform verhalten, auch wenn sie fest montiert ist.


Nebenbei, wenn ich hier in der Region so die Ausbilder sehe und mitbekomme, was die teilweise ihren Schüler erzählen, dann wäre das mit Sicherheit meine allerletzte Anlaufstation zu solchen Fragen.
Hi,

ich habe schon eine Detailzeichnung mit Bemaßungen angefordert, um genau das mit den Zuständigen zu klären. Danke und
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LG Rolf

Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde?
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  #8  
Alt 12.10.2013, 17:18
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gbeck gbeck ist offline
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Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli Beitrag anzeigen
So unterscheidet der BSH Rumpf und Länge über alles:
http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...ootvermessung/
was dann für mich eher bedeuten würde, das nach der Verordnung eher die Rumpflänge zählen wird, da hier extra angegeben ist "ohne Bugsprit und Ruder"....

Sportboote von ihren Bootsführern nicht gewerbsmäßig, gewöhnlich für Sport- oder Erholungszwecke
verwendete Fahrzeuge von weniger als 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet),


Mein Weg würde trotzdem immer zu den freundlichen gehen, weil die das später auch kontrollieren werden....
__________________
Gruß - Georg
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  #9  
Alt 12.10.2013, 21:41
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Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli Beitrag anzeigen
So unterscheidet der BSH Rumpf und Länge über alles:
http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Sportschifffahrt/Sportbootvermessung/


Ist ja genau das, was ich sagte !

Bitte nichts gegen WSP Beamte,
aber fragst Du 10 bekommt man mindestens 3 verschidene Antworten .


Ich beschäftigte mich intensiv bis Anfang 2012 mit Dingen wie :

BSH, Sportbootrichtlinien, SUK, WSA, BG-Verkehr, RheinSchPV, .........
ausschließlich für das Sportfahrzeug im Selbstbau .
Glaubt mir,
das sind alles eigenene Suppen, die gekocht werden, leider !!!
Wer ist wann, wo und wie zuständig .
Auch der Unterschied See- oder Binnenfahrzeug ist riesig .

Ich fragte innerhalb von 3 Jahren bestimmt über 40 WSP Beamte,
besonders auf den großen Bootsmessen, wo sie aus verschiedenen
Bundesländern auftraten .
In den exakten baulichen Dimensionen kannten sich nur 3 wirklich gut aus .
Andere behaupten was, ohne wirklich sicher zu sein .
Da auf den Messen auch oft Ämter, wie z.B. BSH o. WSA anwesend waren,
konnte ich Vieles wiederlegen u. hätte bestimmt viele Wetten gewinnen können .



Länge Deines Bootes speziell :

Ich vermute es geht nicht ums Boot selber,
vielmehr um die Fahrberechtigung .

Gut See ist eh egal, binnen die 15m .
Ohne jetzt hier ganz sicher zu sein, ich meine die Oberhand des SBF-Binnen hat doch der DYMV .

Geregelt in der : SportbootFüV-Bin

Und hier steht auch nur ohne Ruder u. Bugspriet .

Demnach folglich bei 14,90 z.B. bloß nicht den Flaggenstock anbringen .

Nein nein, der Text ist aus der Historie erwachsen, wie so oft !


Folglich keine Sorgen wegen der Anbauteile .

So mit Vernunft sehen es auch bestimmt fast alle WSP'ler .



Grüße : TOMMI
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  #10  
Alt 12.10.2013, 21:55
atlas atlas ist offline
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Moin moin, Badeplattform ist Schiffslänge. Da geht kein Weg dran vorbei. Beschummelt Euch nicht selber. Man kann doch eine Tjalk mit 2 Meter Bugspriet plus einem halben Meter überstehenden Ruder mit 17,50 Meter als Patentlänge Binnenführerschein fahren. Das weiß auch nicht jeder Wasserschutzpolizist! Falsche Auskünfte nützen bei Havarie oder Stilllegung nicht. Nehmt die Badeplattform aus Eurem Gedächtnis, das ist nun einmal Schiffslänge. Nehmt Euch als Länge die Schleusenlänge, Bugspriet kann man hochklappen und das Ruder quer drehen und dann sind es wieder 15 Meter, aber die Badeplattform steht nun einmal über, ob Ihr es wollt oder nicht. Damit ist aber die hochklappbare Badeplattform nicht gemeint.
Jede Woche rufen Wassersportler mit diesen Fragen an, wenn ein Sportfahrzeug dann über 15 Meter sind kommen sie zum Lehrgang Sportpatent E oder zum Rheinsportschifferpatent. Ist doch für uns gut und sie können legal fahren. Ich hoffe nun das ich das Problem deutlich "Erklärt" habe!!! Allzeit "Gute Fahrt" mit ausreichenden Versicherungsschutz.
Atlas Rolf Duisburg
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  #11  
Alt 12.10.2013, 22:02
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...mal eine zusammenhängende Frage zu dem Thema:

Mein SBF-Binnen habe ich 1990 gemacht.
Damals waren es 20,00 m!
Habe ihn bislang noch nicht umschreiben lassen.
Wie verhält sich das denn?
Kann ich nun (mir dem "Alten") 20 m fahren?
Wenn ich ihn umschreiben lassen, dann nur noch 15 m, oder bleibt das bei 20 m ???
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wenn Jemand denkt, ich schreibe Unsinn, dann braucht er/sie es mir nicht zu sagen, ich weiss es
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Gruss, Tom
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  #12  
Alt 12.10.2013, 22:20
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T-Technik T-Technik ist offline
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Hallo Rolf,
ich kann ja gut verstehen, dass Du Sportbootpatente verkaufen möchtest .
Ist auch OK .
Das werde ich ja ebenfalls noch machen ( Sportpatent ) .


Aber das was ich schrieb,
ist eine handfeste Aussage u. Erfahrungen mit den entsprechenden Behörden .

Und die WSP'ler fragte ich auch alle nur um zu hören,
wie es denn verläuft, im Falle einer Kontrolle o. Unfall .


Und auch nicht jedes Ruder kommt angeschlagen unter 15 m ,
das ist Unfug .


Wie ist zu messen ?

Nach BSH mit großen Tolleranzen
oder z.B. nach den Sportbootrichtlinien mit 1% Tolleranz in der Länge des festen Bootskörpers ?


Grüße : TOMMI
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  #13  
Alt 12.10.2013, 22:30
atlas atlas ist offline
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Binnen gibt es keine Toleranz!
Bitte nicht Seevorschriften mit der Rheinschiffsuntersuchungsverordnung vermischen.
Ich habe schon vielen Sportlern zur Kürzung des Sportfahrzeuges geraten. Natürlich verkaufe ich diese Patentkurse, sogar gerne! Aber ich habe über Bonn und den DMYV
die 8 Pflichtreisen auf 4 Pflichtreisen verkürzt. Legal fahren in Europa als Deutscher ist gar nicht so einfach, aber ich helfe gerne...
Viele Grüße
Atlas Rolf
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  #14  
Alt 12.10.2013, 23:07
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Keine Sorge Rolf,
vermischen tue ich nichts .

Aber gerade die WSP'ler, eigentlich genau auch wie die Straßenpolizisten,
halten sich zunächst an die vorgelegten Dokumente .

Habe ich ein Sportfahrzeug nun als Seeschiff registriert,
zeige ich meinen Messbrief der von BSH ausgestellt ist .
Hier gibt es die größten Tolleranzen,
und die WS-Polizisten haben dies auch anzuerkennen .
Tun sie ja normaler weise auch .

Und bei den meist in der EU gekauften Booten
gilt halt nun mal die EU-Sportbootrichtlinie mit 1% Tolleranz in der Länge,
fester Bootskörper .
Auch dieses Dokument ist gesetzlich anzuerkennen .


Ich fragte mal besonders in meinem Fall bis 24m ( 25m ) .

Was macht nun der Polizist in der Kontrolle ?

Meiste Aussage :

1. Zunächst achten wir auf Unzulänglichkeiten, z.B. der Längenvergleich mit dem Polizeiboot .

2. Sind vornehmlich die Papiere wichtig .

3. Besteht Zweifel, messen wir grob nach .

4. Sind wir sicher, die Länge stimmt nicht, wird zunächst stillgelegt u. die Fach-Behörde gerufen .

5. Binnenschiffe, dann SUK .

6. Seefahrzeuge, auch SUK, aber Vermessung nach BSH .

7. So ein Schritt kommt wirklich nur bei sichern Zweifeln, da hohe Kosten und u.U. rechtliche Konsequenzen zu erwarten wären .




Wegen einer Badeplattform aus Rohrgestänge u. Platte,
wird auch keine solide Versicherung oder Behörde Probleme machen .


Länge am Steeg u.o. in der Schleuse ist hiergegen ja begründet .


Übrigens :

Eine Version zum Hochklappen befürworte ich ja auch,
gerade wegen der Länge im Hafen .




Und mit den Davits am Heck das selbe .


Grüße : TOMMI
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  #15  
Alt 12.10.2013, 23:19
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Wie ist das eigentlich beim Außenbordmotor?

Unser Boot ist exakt 6 m lang, mit Außenborder aber 1/2 m länger. Da fragt der Hafenmeister: "Länge?" kostet soundsoviel.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #16  
Alt 12.10.2013, 23:25
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Grüß Dich !

Dein AB ist ja auch ein Ruder !


Hafen, hat ja nun nichts direkt mit dem Thema zu tun .

Aber wie die die Länge sehen,
wir wohl jeweils in den Geschäftsbedingungen oder Hafenordnung zu lesen sein .


Grüße : TOMMI
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  #17  
Alt 13.10.2013, 09:22
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Wie ist das eigentlich beim Außenbordmotor?

Unser Boot ist exakt 6 m lang, mit Außenborder aber 1/2 m länger. Da fragt der Hafenmeister: "Länge?" kostet soundsoviel.
Bei mir in der Marina-Preisliste steht dieser Satz:
"Die Längen und Breiten beziehen sich auf den maximalen Umfang des
Boots, einschließlich alles was sowohl in der Länge als auch in der Breite am
Boot übersteht (Bugkorb, Reling, Bugspriet, Heckantrieb, Bootsdavit usw.)."
__________________
Viele Grüße,

Marco

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  #18  
Alt 13.10.2013, 09:38
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Zitat:
Zitat von atlas Beitrag anzeigen
Legal fahren in Europa als Deutscher ist gar nicht so einfach, aber ich helfe gerne...
Viele Grüße
Atlas Rolf
Hallo Rolf,

noch mal als dumme Frage von mir zusammengefasst:
Mit SBF Binnen und SBF See darf ich ein Boot unter 15 Meter weltweit fahren (nur am Bodensee nicht )
Wenn es über 15m ist, brauche ich für Deutschland das Rheinschifferpatent für den Rhein und das Sportschifferpatent für den Rest, richtig?
Wie sieht es dann in anderen europäischen Ländern aus? Muss man da wieder spezielle Patente haben?
__________________
Viele Grüße,

Marco

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  #19  
Alt 13.10.2013, 10:25
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277 Danke in 125 Beiträgen
Standard Binnen über 15 Meter

Moin moin, es ist seit 1998 "Europaweit" geregelt das man über 15 Meter
ein Patent benötigt. Bis 15 Meter darf jedes Land für sich entscheiden ob ein Bootsführerschein Pflicht ist. Also bis 15 Meter Spaß!!! Dann beginnt der Ernst des Lebens, ob man das "Wahrhaben" möchte oder die Thekensprüche glaubt.
Man kann ja auch "Sparen", wenn man ein Sportfahrzeug über 15 Meter
ohne Patent fährt benötigt man ja auch keine Versicherung! Die bezahlen im Schadensfalle sowieso nicht. Das ist "Sicher"!
See darf jeder seine Todesart selbst wählen, keine Längenbegrenzung.
Allzeit "Gute Fahrt"
Atlas / Rolf
Habe schon über 200 Sportpatente geschult.
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  #20  
Alt 13.10.2013, 10:53
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Hallo Zusammen !



Nach meinen Informationen die ich für mein Vorhaben einholte,
findet das Sportpatent, also binnen bis 25m Länge,
in ganz Europa hohe Anerkennung .

Dies liegt wohl daran, dass der Rhein mit seinen hohen gewerblichen
Verkehrsaufkommen den größten Anspruch fordert .

Das Sportpatent beinhaltet ja mindestens einen kentnisnachgewiesenen
Streckenabschnitt . ( 8x bergauf- u. ab oder in Ausbildung 4x ) .

Z.B. auf dem Rhein zählt da jeder km , auch Teilbereiche der Donau .
Die verbleibenden Wasserstraßen können dann sowieso befahren werden,
Exoten wie Bodensee, ........ mal außenvor .


Ausland :

Ich fragte mal in den USA u. Kanada nach, Binnenstrecken die z.B. unser
Hanse hier im BF befuhr .

Antwort, als z.B. Deutscher Bürger mit Deutschem Sportpatent u. Schiff darf dort
auch binnen gefahren werden, aber nur mit privatem Sportboot .
( Stand : Mitte 2011 )


Folglich, ohne Sportpatent würde ich auch nicht über 15m ins Binnen- Ausland fahren .




Nachtrag See :

Narrenfreiheit bedeutet das aber nicht .

Es ist wohl unrealistisch alleine ein z.B. 100m Sportboot zu fahren . Mit Personal, auch auf dem Sportboot, zieht die BG-Verkehr mit ein .
Und den Vereinen wird es auch nicht mehr leichter gemacht .



Grüße : TOMMI
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Geändert von T-Technik (13.10.2013 um 10:58 Uhr) Grund: Nachtrag See :
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  #21  
Alt 13.10.2013, 10:58
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Robert67 Robert67 ist offline
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Mit dem Klein Vaarbewijs II der Niederländer darf man Sportboote bis 25m fahren.
Europaweit, ausser auf streckenkundpflichtigen Gewässern, wie Rhein, Weser, Elbe.

Der KV II gilt als Patent.

Machen kann man ihn aber nur in Holland.

Sportpatent E dürfte das gleiche beinhalten.

Dämlich ist eigentlich nur, in NL ist der KV gleich bis 25m, bei uns die Zweiteilung SBB/SBS und Sportpatent
__________________
Gruss
Robert
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  #22  
Alt 13.10.2013, 11:02
atlas atlas ist offline
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Natürlich, wenn Du Holländer bist!!!
Gruß Rolf
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  #23  
Alt 13.10.2013, 11:11
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Wieso muss ich Holländer dazu sein.

Gibt/gab genug deutsche Schiffsführer, Rheinpatent ausgestellt in Rotterdam.
__________________
Gruss
Robert
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  #24  
Alt 13.10.2013, 13:16
atlas atlas ist offline
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277 Danke in 125 Beiträgen
Standard Berufspatente

Robert, bitte nicht verwechseln.
Es gibt Sportpatente und Berufspatente!
Die holländischen Patents bekommt man nicht wie die Kroatischen Scheine,
sondern nur mit richtiger Prüfung.
Viele Grüße
Atlas / Rolf
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  #25  
Alt 13.10.2013, 13:57
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Sönke Hans Sönke Hans ist offline
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Zitat:
Zitat von Toms Beitrag anzeigen
...mal eine zusammenhängende Frage zu dem Thema:

Mein SBF-Binnen habe ich 1990 gemacht.
Damals waren es 20,00 m!
Habe ihn bislang noch nicht umschreiben lassen.
Wie verhält sich das denn?
Kann ich nun (mir dem "Alten") 20 m fahren?
Wenn ich ihn umschreiben lassen, dann nur noch 15 m, oder bleibt das bei 20 m ???
Hallo!

Eine Antwort, auf die von Toms gestellte Frage, würde mich auch interessieren.

Grüße Sönke
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