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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Beim googeln nach "ausländischen Sportbootführerschein umschreiben DSV" findet man regelmässig diese Aussage:
Ausländische Bootsführerscheine können nicht in deutsche Bootsführerscheine umgeschrieben werden. Das ist so vorgeschrieben. Für Ausländer gilt: Wenn sie sich maximal 12 Monate in Deutschland aufhalten, reicht die Qualifikation ihres Heimatlandes aus; wenn dort kein Bootsführerschein vorgeschrieben ist, brauchen sie auch hier keinen. Deutsche Staatsbürger und Ausländer, die sich länger als 12 Monate in Deutschland aufhalten, benötigen einen deutschen Bootsführerschein. Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie per Mail an fuehrerscheine@dsv.org http://www.bootsfuehrerschein.de/faq...schreiben.html Volkers Beitrag "wichtig ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt des Erwerbs." kommentiere ich mal aus Gründen der Höflichkeit nicht. Dass unsere Nachbarn mit der Thematik besonnener und praxisgerechter umgehen ist zwar lobenswert, für unsere Bürokraten und Verbände aber leider nicht relevant. Letztgenannte wollen nur euer Bestes, euer Geld.
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Gruss Vestus |
#52
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Zitat:
Wie sieht das denn mit den Internationalen Ausweisen aus, welche nach der Resolution NR:40 ausgestellt sind??? Egal in welchem Land die Prüfung dann auch abgelegt wurde. Geht es dort nicht darum, dass diese Ausweise gegenseitig anerkannt sind und dann bei einem Umzug egal von wo nach wo auch umgeschrieben werden? Lg Ralf |
#53
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Zitat:
Die Res.40 bezieht sich nur auf Gäste. Klarer wird die Sache wenn man sich verinnerlicht welche Berechtigungen die Führerscheine der einzelnen Länder haben. Z.B. unser SBF-See: mit dem haben wir sozusagen "Narrenfreiheit" in Bezug auf Länge und Leistung. Da würden sich sogar die Engländer die Finger nach lecken. Nagel mich nicht fest, aber ich glaube ab 24 m haben die FS-Pflicht, und da sehen die Prüfungen anders aus. Googel mal spasserhalber nach "Yachtmaster Coastal bzw. Offshore" bzw. das spanische Pendant "Patron de Yate" oder "Capitan de Yate", dann wird ersichtlich welche (vermeintlichen) Schätze wir in Händen halten.
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Gruss Vestus Geändert von vestus (30.11.2013 um 14:26 Uhr) Grund: RSF |
#54
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So,jetzt erstmal vielen Dank an Euch für die vielen Erklärungen und Erläuterungen.
Um zur eigentlichen Sache zurückzukommen: Hab soeben meinen Nachbarn getroffen und ihm die Sachlage erklärt,das er hier in Deutschland die polnischen Sbf`s nicht gebrauchen kann - die Enttäuschung stand ihm im Gesicht geschrieben. Rausgeworfenes Geld in Polen... Jetzt überlegt er aber doch,die deutschen Sbf`s nachzumachen. Gruss Andreas |
#55
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Weil es Dinge gibt, die ich genau wissen möchte, habe ich also beim zuständigen Ministerium (BMVBS) angefragt, wie ich mit meinem österreichischen amtlichen Schifffahrtsstraßenpatent (binnen) in DE zu einem SBF-Binnen komme, wenn ich meinen Wohnsitz - wie demnächst geplant - dauerhaft nach DE verlege; wo und wie ich mein Patent also umschreiben/anerkennen oder sonst was lassen kann, meil ich mal grundsätzlich davon ausgehe, dass ich mein Patent nicht nochmal machen muss.
Inhalt und "Schwere" der Prüfung sind ja praktisch identisch, mit dem Unterschied vielleicht, dass bei uns in Ö nicht private Verbände die Prüfung abnehmen, sondern Beamte der jeweiligen Landesregierung. Heute kam die Antwort, und die ist eindeutig: Tatsächlich ist Umschreiben/Anerkennen nicht möglich. Egal ob Ö oder PL oder sonstwoher ein Patent kommen mag. Ausnahme: Bodenseeschiffer-Patent B oder C oder Hochrhein. Fertig. Es wurde noch eine eher theoretische Möglichkeit aufgezeigt, wie es gehen könnte: Nämlich wenn Ö mein Patent auf ein Bodenseepatent der o.a. Klassen umschreibt. Das erscheint aussichtslos, dennoch werde ich diesbezüglich auch bei unseren Behörden anfragen. Die Antwort war jedenfalls ausführlich, fundiert, freundlich, wenngleich unbefriedigend. . Ich nehme daher zur Kenntnis, was ich weiter oben nicht glauben wollte, leiste Abbitte und ziehe meine Äußerungen mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück und behaupte das Gegenteil. Zumindest haben wir es nun "amtlich". Ist auch was wert ... Hier nur ein kleiner Auszug des ausführlichen Schreibens vom Ministerium: Zitat:
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#56
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Zitat:
P.S.: Haste bei der Gelegenheit gleich mal nach den Funkerscheinen gefragt?
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Gruss Vestus |
#57
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Funkerscheine? Nö.
Ich hab da keine Unklarheiten, Meine sind samt und sonders hüben wie drüben über jeden Zweifel erhaben und anerkannt. Ich hab bloß mal bei der BNetzA angefragt, wie das mit dem Mithören von See-/Binnenfunk ist. Die waren aber bislang nicht willens oder in der Lage, meine Anfrage zu beantworten.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#58
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Und wie ist dann folgendes zu verstehen?
Schweiz Das Mindestalter zum Führen eines Motorbootes beträgt 18 Jahre. Ausländer, die auf einem der Tessiner Seen ein Motorboot mit einer Leistung über 6kw (8,16 PS) oder ein Segelboot mit einer Segelfläche mit mehr als 15 m2 führen wollen, benötigen ein gültiges Patent und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland besteht eine Anerkennungs-Regelung bezüglich der nautischen Befähigungszeugnisse für die Binnenfahrt. Das heißt, wer den deutschen SBF Binnen „Antriebsmaschine“ oder „Segeln“ (bzw. den SBF Binnen „Segeln und Antriebsmaschine“ oder das Bodensee-Schiffer-Patent A oder D) bereits besitzt und sich vorübergehend (also zu Ferienzwecken) in der Schweiz aufhält, darf auf den dafür zugelassenen Binnengewässern der Schweiz Motorboot fahren bzw. segeln, d.h. diese Führerscheine werden auch am Lago Maggiore anerkannt. Er darf sowohl ein schweizerisches Schiff der Kategorie (Motorboot mit mehr als 6 kW bzw. Segelboot mit mehr als 15 qm Segelfläche) führen (Charterboot), als auch sein eigenes ausländisches Schiff. Eine Person, die seit mehr als 12 Monaten in der Schweiz einen Wohnsitz hat, ist jedoch verpflichtet ihren nationalen Ausweis beim kantonalen Verkehrsamt des Wohnsitzkantons vorzulegen und Nachweis über die körperliche Fitness zu führen. Sie erhält dann ohne Prüfung den analogen schweizerischen Ausweis (Führerausweis A oder/und D); der ausländische (z.B. deutsche) Führerschein erhält dann einen Stempel, der seine Ungültigkeit in der Schweiz belegt, und wird dem Antragsteller danach wieder ausgehändigt. Gruss Ralf
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Ralf |
#59
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... darf auch der Pole, Schweizer oder Sonstwer mit seinem nationalen Schein in D fahren .
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#60
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Zitat:
Gruß Christian
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht . |
#61
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Ooch, das dauert schon mal ein halbes Jahr. Und dann gibt es eine Wischi-Waschi-Antwort, weil rechtsverbindliche Auskünfte nicht erteilt werden dürfen.
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Gruss Vestus |
#62
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@ Christian
Bitte reiße mein Post #59 nicht aus dem Zusammenhang Ich hatte doch Windy9800 zitiert, also lautet meine komplette Aussage: Wenn er sich vorübergehend, also zu Fereinzwecken in D aufhält, darf auch der Pole, Schweizer oder Sonstwer mit seinem nationalen Schein in D fahren. Im Übrigen ist Deine Aussage falsch, weil Du WOHNEN mit WOHNSITZ verwechselst. Auch der Touri, Gast, Besucher usw. wohnt während seines Aufenthaltes in D z.B. im Hotel, Pension, Ferienhaus, Wohnmobil ..., nur hat er eben seinen Wohnsitz im Heimatland (oder einem Drittland). Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#63
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1. Wo reiße ich deinen Post aussem Zusammenhang ?
2. Wenn ich von WOHNEN rede dann meine Ich natürlich den WOHNSITZ. Gruß Christian
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht . |
#64
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So langsam verstehe ich hier gar nichts mehr. Wenn ein Ausländer der in Deutschland wohnt(Wohnsitz hat) in seinem Heimatland den Führerschein macht, kann er diesen NICHT in einen Deutschen umschreiben lassen.Wenn aber ein Ausländer nach Deutschland umzieht und hier Wohnsitz nimmt, dann wird sein Führerschein nach einer gewissen Frist, in der er in Deutschland wohnt, in einen Deutschen Führerschein umgeschrieben? Aber nur von Österreichern, Schweizern, Italienern und Franzosen???, die nach Deutschland ziehen?
Schwierig schwierig, Gruss Ralf |
#65
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In #60, da läßt Du es so aussehen, als wäre meine Aussage falsch, weil das von mir zitierte fehlt.
Zitat:
Machmal haben verschiedene Wörter auch verschiedene Bedeutung. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#66
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Verstehe ehrlich gesagt auch gar nicht warum es da solche Probleme gibt beim Umschreiben des SBF denn beim Auto, LKW, Motorrad oder Bus geht das ja auch ohne Probleme!!!
Da bin ich ja wohl der beste Beweis dafür!!
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Gruß Danny |
#67
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Nö , dann wird er auch nicht umgeschrieben.
Ich meine es so verstanden zu haben. Beispiel: Antek Koslowski fährt 3-4 mal im Jahr für jeweils 2 Wochen von seinem Wohnsitz in Krakau nach Meck-Pomm. und leiht sich dort ein Boot, weil er hier immer Urlaub macht, dann darf er mit seinem Polnischen Führerschein Boot fahren. Antek Koslowski gefällt es auf einmal so gut dort ,das er sich dann ein Haus kauft und seinen WOHNSITZ nach Meck-Pomm legt, dann muss er den Deutschen SBF machen. Macht ja auch Sinn, ansonsten müsste man ja an der Bundesgrenze ( Wasserstrasse ) umdrehen und dürfte nicht weiter fahren, weil man ja keinen Gültigen Deutschen SBF hat. Oder liege ich nun wieder falsch? Gruß Christian
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht . Geändert von nagel254 (11.12.2013 um 08:36 Uhr) |
#68
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Zitat:
Gruß Christian
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht .
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#69
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Zitat:
Aber jetzt komt es: Fährt Antek Koslowski, der jetzt seinen WOHNSITZ in D hat, im Urlaub nach Polen, dann darf er dort mit seinem DEUTSCHEN SBF Boot fahren Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#70
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Bezieht sich das jetzt auf meinen Post mit dem Auto, Bus usw... wenn ja, dann liegst Du falsch!
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Gruß Danny |
#71
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Zitat:
Wir reden hier bei 70 Trööt-Antworten vom BOOTSFÜHRERSCHEIN, also meine ich auch den BOOTSFÜHRERSCHEIN. Die Antwort war auch an Windy 9800 gerichtet. Gruß Christian
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht . |
#72
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Zitat:
😢 Gruss Ralf
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Ralf |
#73
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Zitat:
Deutschland kocht nun mal sein eigenes Süppchen in Sachen SBF. Gruß Christian
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht .
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#74
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Mal angenommen ein Deutscher mit deutschen SBF verlegt seinen WOHNSITZ nach Polen. Darf er dann in Polen weiter mit seinem deutschen SBF fahren
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#75
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Zitat:
Gruß Christian
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