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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 22.11.2013, 17:45
Bergischer Löwe Bergischer Löwe ist offline
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Standard Bootsführerschein in Polen gemacht...

Hallo zusammen,

mein Nachbar mit polnischer Staatsbürgerschaft und Pass hat den Bootslappen (See und Binnen) vor kurzem in Polen gemacht,ist aber hier in Deutschland gemeldet und wohnt auch hier - Nachbar eben.

Ich sagte ihm,das er mit den beiden Lappen hier nicht fahren darf - zumindestens Binnen nicht,weil er nicht in Polen wohnt.
Er guckt mich erstaunt an und behauptete das Gegenteil.

Wer hat nun Recht - bin mir auch nicht zu 100% sicher ??

Gruss
Andreas
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  #2  
Alt 22.11.2013, 18:02
Benutzerbild von nagel254
nagel254 nagel254 ist offline
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Kurz und knapp = DU, wenn sein Wohnsitz länger als 1 Jahr hier ist.



Gruß
Christian
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  #3  
Alt 22.11.2013, 18:08
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B4-Skipper B4-Skipper ist gerade online
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Würde schon gefühlte 1000x hier diskutiert
Mit Wohnsitz in D braucht er den deutschen Sportbootführerschein Binnen nach der SportbootFüV-Bin, siehe §§ 2 und 3.

Gruß Lutz
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  #4  
Alt 22.11.2013, 18:11
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ghaffy ghaffy ist offline
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Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bu...inv/gesamt.pdf § 3 (2) 5. in Verbindung mit http://www.gesetze-im-internet.de/bu...998/gesamt.pdf § 6 (1).

Umschreiben lassen. "Automatisch" gilt der offenbar nicht, wenn Wohnsitz in DE.
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Gruss Andreas

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  #5  
Alt 22.11.2013, 18:14
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Zitat:
Zitat von nagel254 Beitrag anzeigen
Kurz und knapp = DU, wenn sein Wohnsitz länger als 1 Jahr hier ist. ...
Fast richtig

Wenn sein WOHNSITZ hier in D ist, dann ohne wenn und aber sofort SBF-Bin erforderlich.
Ist sein Wohnsitz außerhalb D, dann SBF-Bin erst erforderlich, wenn sein AUFENTHALT länger als ein Jahr dauert.

Gruß Lutz
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  #6  
Alt 22.11.2013, 19:01
inselfan54 inselfan54 ist offline
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Umschreiben lassen? Wie soll das denn gehen?

Gruß Udo
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  #7  
Alt 22.11.2013, 19:15
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von inselfan54 Beitrag anzeigen
Umschreiben lassen? Wie soll das denn gehen?

Gruß Udo
Zitat:
...(1) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann, unbeschadet des § 5 Abs. 1 Nr. 2 und
des § 21, Inhaber von gleichwertigen Befreiungszeugnissen anderer Staaten vom Erfordernis der Fahrerlaubnis
nach § 3 Abs. 1 befreien. Es gibt im Verkehrsblatt bekannt, für welche Wasserstraßen und Fahrzeugarten es als
Befähigungszeugnis gilt....
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird's wissen.
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Gruss Andreas

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  #8  
Alt 22.11.2013, 19:25
Benutzerbild von zysik
zysik zysik ist offline
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Hi
Stamme selbst aus Polen.
Frage mich nur warum der nachbar den SBF Binnen in Polen gemacht habt Glaube
entweder aus kosten gründen oder sprach Barrieren.
Wenn das erste,da bei uns in Deutschland online Kurs zb.http://www.sportbootfuehrerschein.de (habe meine beide dort gemacht und kann ich nur empfehlen) ist günstiger wie in Polen und ich weiß das mit dem FSch.kann ich überall fahren,wie das umgekehrt ist weisß ich nicht.
Gibts zb.Probleme bei SBF SEE wenn jemand den in Kroatien gemacht hat kann nicht mit dem hier zur Deutschland fahren,wird nicht anerkant.

PS.
Mit der zeit ist in Polen nicht alles günstiger wie in Deutschland,zb. bei meiner Tauch ausrüstung vergleiche ich auch die preise,und in Polen ist fast alles teurer.

Grüß Raimund
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  #9  
Alt 22.11.2013, 19:50
Bergischer Löwe Bergischer Löwe ist offline
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Tja,mein Nachbar wollte wohl sparen - nach den meisten Eurer bisherigen Beiträge muss er jetzt wohl noch drauflegen....

Gruss
Andreas
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  #10  
Alt 22.11.2013, 19:57
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bu...inv/gesamt.pdf § 3 (2) 5. in Verbindung mit http://www.gesetze-im-internet.de/bu...998/gesamt.pdf § 6 (1).

Umschreiben lassen. "Automatisch" gilt der offenbar nicht, wenn Wohnsitz in DE.
Bei der Prozedur würde ich gern "Mäuschen" spielen. Never ever.
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Gruss Vestus
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  #11  
Alt 22.11.2013, 20:46
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
... Never ever.
Ach komm. Die größte Gruppe von Ausländern, die ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben, sind Deutsche. Da gibt es auch SBF Binnen-Besitzer drunter. Manche davon haben ihren Liegeplatz zB bei uns im Club.

Bei uns in Ö steht genau dasselbe im Gesetz: Der SBF Binnen gilt für Deutsche mit Wohnsitz in Ö hier mal grundsätzlich NICHT, genauso wie umgekehrt.
Du glaubst doch nicht im Ernst, dass jemand mit deutschem Pass und deutschen SBF Binnen und Wohnsitz in Ö hier "extra und nochmals" einen Binnenschein machen muss.

Auch bei uns steht - wie bei euch: bei Gleichwertigkeit wird auf Antrag anerkannt.

Die analoge Bestimmung bei uns zB lautet:
(2) Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat bei Gewährleistung der Gegenseitigkeit im Einzelfall österreichischen Inhabern eines ausländischen, auf die Berechtigung zur selbständigen Führung von Fahrzeugen lautenden Ausweises einen Befähigungsausweis gemäß § 123 Abs. 1 auszustellen, wenn der Inhaber zum Zeitpunkt des Erwerbes seinen Wohnsitz in dem Staat gehabt hat, der den ausländischen Befähigungsausweis ausgestellt hat, und wenn der ausländische Befähigungsausweis unter Voraussetzungen erlangt wurde, die den Anforderungen der §§ 124 bis 130 entsprechen.

Nur weil man was nicht kennt, heißt es nicht, dass es nicht existiert ...
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Gruss Andreas

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  #12  
Alt 22.11.2013, 21:06
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Zitat:
Zitat von Bergischer Löwe Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

mein Nachbar mit polnischer Staatsbürgerschaft und Pass hat den Bootslappen (See und Binnen) vor kurzem in Polen gemacht,ist aber hier in Deutschland gemeldet und wohnt auch hier - Nachbar eben.
Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Ach komm. Die größte Gruppe von Ausländern, die ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben, sind Deutsche. Da gibt es auch SBF Binnen-Besitzer drunter. Manche davon haben ihren Liegeplatz zB bei uns im Club.

Bei uns in Ö steht genau dasselbe im Gesetz: Der SBF Binnen gilt für Deutsche mit Wohnsitz in Ö hier mal grundsätzlich NICHT, genauso wie umgekehrt.
Du glaubst doch nicht im Ernst, dass jemand mit deutschem Pass und deutschen SBF Binnen und Wohnsitz in Ö hier "extra und nochmals" einen Binnenschein machen muss.
Öhmm, Ausgangspunkt war Pole mit PL-FS und Wohnsitz in D. Wenn ich was übersehen habe, schubs mich an.
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Gruss Vestus
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  #13  
Alt 22.11.2013, 22:43
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen

Auch bei uns steht - wie bei euch: bei Gleichwertigkeit wird auf Antrag anerkannt.
Stell mal den Antrag in D, auf das Ergebnis bin ich gespannt.
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Gruss Vestus
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  #14  
Alt 22.11.2013, 22:57
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
(..) Bei uns in Ö steht genau dasselbe im Gesetz (..)
Das Problem ist, bei uns steht's nicht im Gesetz - zumindest nicht im oben zitierten.
__________________
Beste Grüße

John
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  #15  
Alt 23.11.2013, 08:08
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zysik zysik ist offline
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Hallo
Habe was gefunden,und weiß ich das Deutschland und Frankreich stehen mit Polnischen Gesetzen im Konflikt.Auf jedem Fall nicht die gleichen Regeln für Flüsse.

Den Link kann man mit Google Übersetzer übersetzen.
http://www.samoster.org.pl/smok/nr_1...cjaniemcy.html
Nur meine beobachtung:
In Kroatien ,Nordsee habe Motorboote(unter 15m) unter Polnicher Flage gesehen,aber noch nicht auf Binnen.Ok,ich wohne im Sarrland vieleich zu weit von Polen entfernt,aber genau so auch auf der Saar oder Mosel auch kein Boot gesehen,auser Berufschiffart.

Grüße Raimund
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  #16  
Alt 23.11.2013, 08:12
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Das Problem ist, bei uns steht's nicht im Gesetz - zumindest nicht im oben zitierten.
Liest du mit, John?
Ich habe es oben zitiert, was in eurem Gesetz steht:

...(1) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann, unbeschadet des § 5 Abs. 1 Nr. 2 und
des § 21, Inhaber von gleichwertigen Befreiungszeugnissen anderer Staaten vom Erfordernis der Fahrerlaubnis
nach § 3 Abs. 1 befreien. Es gibt im Verkehrsblatt bekannt, für welche Wasserstraßen und Fahrzeugarten es als
Befähigungszeugnis gilt....


Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Öhmm, Ausgangspunkt war Pole mit PL-FS und Wohnsitz in D. Wenn ich was übersehen habe, schubs mich an.
Klär mich auf wo der sachliche Unterschied zwischen
Polen mit PL-FS und Wohnsitz in D
Deutschen mit DE-FS und Wohnsitz in Ö oder meinetwegen
Österreicher mit AT-FS und Wohnsitz in D sein soll.

Aber muss keiner glauben.
Ich weiß es ja, dich betrifft es nicht und der Kollege aus Polen, den es betrifft, der weiß es schon.

Wenn du dir die Mühe machen würdest, das Verkehrsblatt auszuheben, in welchem euer Ministerium diesbezüglich veröffentlicht, dann wärst du auch bei den Wissenden und müsstest nicht glauben ...


EDIT:
Hier noch eines der zahllosen Formulare, die man mit einer einfachen Google-Suche "SBF Binnen umschreiben" finden kann, falls man wirklich daran interessiert wäre:
http://www.pa-mannheim-darmstadt.de/...schreibung.pdf

Die Umschreibung ist also in DE offenbar noch unproblematischer als bei uns.
Bei uns ist die Umschreibung ein behördlicher Akt, bei euch machen das offenbar die Verbände.
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Gruss Andreas

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Geändert von ghaffy (23.11.2013 um 08:49 Uhr)
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  #17  
Alt 23.11.2013, 08:38
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EU funktioniert ja schon fantastisch
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  #18  
Alt 23.11.2013, 10:22
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Jugocaptan Jugocaptan ist offline
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Außerdem ist doch die Frage wer soll den Wohnsitz kontrollieren? Führerschein und Pass = Fahrerlaubnis, oder?
Wer fragt da noch nach dem Wohnsitz?
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
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  #19  
Alt 23.11.2013, 10:37
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Hi
@Saarlandskipper
EU?????? Bin selbst Pole,aber wen ich dort hin fahren muss versuchen dich als Deutsch-Pole überal obzoken,das wegen fahre ich nicht mehr hin ,obwol mein vatter lebt dort noch.
Lieber sind mir andere Länder liber.
Wiess du nicht warum die Deutschen in Polen unbeliebt sind??
Aber das ist andere thema,hat nichts mit Boot FS. zu tun.

Grüße aus Überherrn
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  #20  
Alt 23.11.2013, 10:47
etspace etspace ist offline
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Zitat:
Wiess du nicht warum die Deutschen in Polen unbeliebt sind??
Erzähl mal, am klauen kanns ja eher nicht liegen
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  #21  
Alt 23.11.2013, 11:14
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Liest du mit, John? (..)
Wieso wirst Du unsachlich?

Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
(..) Ich habe es oben zitiert, was in eurem Gesetz steht:

...(1) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann, unbeschadet des § 5 Abs. 1 Nr. 2 und
des § 21, Inhaber von gleichwertigen Befreiungszeugnissen anderer Staaten vom Erfordernis der Fahrerlaubnis
nach § 3 Abs. 1 befreien. Es gibt im Verkehrsblatt bekannt, für welche Wasserstraßen und Fahrzeugarten es als
Befähigungszeugnis gilt....(..)
Das Gesetzt betrifft die Umschreibung von Befreiungszeugnissen, nicht von Führerscheinen.

Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
(..)
Klär mich auf wo der sachliche Unterschied zwischen
Polen mit PL-FS und Wohnsitz in D
Deutschen mit DE-FS und Wohnsitz in Ö oder meinetwegen
Österreicher mit AT-FS und Wohnsitz in D sein soll.(..)
Der sachliche Unterschied liegt im geltenden Recht, DE bzw. AT.

Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
(..) Wenn du dir die Mühe machen würdest, das Verkehrsblatt auszuheben, in welchem euer Ministerium diesbezüglich veröffentlicht, dann wärst du auch bei den Wissenden und müsstest nicht glauben ... (..)
Was soll die Polemik? Im Übrigen wird im Verkehrsblatt (s.o.) die Anerkennung von Befreiungszeugnissen publiziert, nicht von Führerscheinen.

Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
(..)
EDIT:
Hier noch eines der zahllosen Formulare, die man mit einer einfachen Google-Suche "SBF Binnen umschreiben" finden kann, falls man wirklich daran interessiert wäre:
http://www.pa-mannheim-darmstadt.de/...schreibung.pdf

Die Umschreibung ist also in DE offenbar noch unproblematischer als bei uns.
Bei uns ist die Umschreibung ein behördlicher Akt, bei euch machen das offenbar die Verbände.
Das betrifft die Umschreibung von alten deutschen oder DDR-Führerscheinen, nicht von ausländischen (siehe § 3 Abs. 2 und 3, § 4 hier).
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Beste Grüße

John
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  #22  
Alt 23.11.2013, 11:26
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Zitat:
Zitat von etspace Beitrag anzeigen
Erzähl mal, am klauen kanns ja eher nicht liegen
Fragst du das wirklich ?

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Gruß Volker
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  #23  
Alt 23.11.2013, 12:01
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Fragst du das wirklich ?

ich sag nur 1938-1945
Ich würde sagen 1939-1945

Gruß
Christian
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  #24  
Alt 23.11.2013, 12:17
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Standard Fahre gerne nach PL

Da ich an der Grenze zu PL wohne,fahre ich fast jede Woche nach PL. War auch schon mit meinem Boot dort.Bislang,habe ich nur freundliche und hilfsbereite polnische Bürger angetroffen.
Auch dienstlich,hatte ich zu meiner Zeit wenig Schwierigkeiten,mit dem polnischen Bürger.
Kriminelle,gibt es auch bei uns genug.

Gruß
Peter
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  #25  
Alt 23.11.2013, 12:25
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Gruß
Christian
Ach, da gabs schon den SBF Binnen
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