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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#51
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Zitat:
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Beste Grüße John
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#52
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Geiler Spruch ohne Inhalt !
Wenn Du schon Mike kritisierst dann bitte mit Gegendarstellung ...
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Gruß Stefan |
#53
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Sorry, ich nehme alles zurück. Ich wusste nicht, dass man Mike nicht kritisieren darf. Bin noch nicht so lange dabei.
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Beste Grüße John |
#54
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Hallo Bodo, hallo Mike
im Bezug auf so Manches muss ich Mike leider widersprechen: Dem Finanzamt ist es erst mal egal, was Du für ein Auto fährst. Wenn Du ein teures Auto auf das Geschäft nimmst, dann musst Du auch vom teuren Auto die 1% versteuern. Da gibt es erst mal keine festgelegte Grenze von 60.000,- Ganz abgesehen davon fährt jeder Vertreter heute ein Auto mit 50.000,-, da darf sich wohl ein Geschäftsführer etwas teureres leisten. Im Internet gibt es allerdings Urteile, wo ein Finanzgericht einem Tierarzt den Porsche nicht gegönnt hat, weil das kein Fahrzeug für seine beruflichen Fahrten nicht angemessen war. Dann gibt es Angaben wie 30% vom Jahresumsatz sind ok. Wenn man es nicht übertreibt, gibt es auch keine Probleme. Ein Maler, der angibt, eine Porsche Cayenne zu brauchen, um seine Farbkübel zu transportieren, könnte vielleicht ein Problem bekommen. Gruß Axel
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#55
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Zitat:
Gruss Mike
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#56
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Die Zuordnung zum Betriebsvermögen wird nicht über den Preis entschieden. Weder ist ein hoher Preis ein k.o.-Kriterium, noch ist in Dacia sofort im Betriebsvermögen.
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Beste Grüße John |
#57
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Hallo,
es ist ja nicht alles falsch, was Mike schreibt. Die Grundsätze hat er ja richtig beschrieben. Auch hat er Recht, dass die Sprit- und restlichen Unterhaltskosten natürlich nicht in die 1%-Versteuerung kommen. D.h. erst mal könnte es mir egal sein, wieviel der Wagen verbraucht und Versicherung kostet. Könnte einem auch egal sein, wenn einem das Geschäft nicht gehört. Zahlt ja dann der Chef. Bei mir ist es aber so, dass alles, was ja an Geschäftsausgaben da ist, weg ist. Spare ich am Spritverbrauch, bleibt im Geschäftsvermögen mehr und somit, nach Abzug der Steuern auch mehr für mich. D.h. ob ich im Jahr 3000,- für Sprit oder nur 1500,- für Sprit ausgebe, macht unterm Strich 1500,- Unterschied und ca. 900,- in meine private Tasche. Darum ja auch die Überlegung zusammen mit dem Steuerberater, ob ich einen kleinen Wagen (Neuwagen) mit geringen Unterhaltskosten auf's Büro laufen lasse, und einen günstigen gebrauchten SUV, zum Boot ziehen privat kaufe und unterhalte oder ob es vielleicht günstiger ist, einen neuen SUV auf's Büro nehme und einen kleinen gebrauchten Wagen privat nehme. Gruß Axel |
#58
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Hab´ ich auch so nie behauptet
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#59
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Moin Loide!Aktuell mal kurz zum Thema"Dodge Ram".Geht zwar um V8-Benziner,aber zur Info kanns ja nicht schaden.
In aktuellen "4x4Action"ist ein Test vom DodgeRam mit "Voller Hütte" mit 3l-Eco-Diesel aus dem GC drin.DURCHSCHNITTSVERBRAUCH 11,5l.Neu 70tEu und mit 5,81m günstiger wie ein Porsche und übern Meter mehr Auto.Mit BENZINER-V8 noch mal 11ooo!Eu günstiger.Schon gxxl........ Sonnigen Sonntag weiterhin.Uwe ......wo bekomme ich die Kohle für die Kiste her........wo bau ich mir vorm Block den Parkplatz...... |
#60
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Zitat:
Der extra Meter mehr, der einem die Parkplatzsuche in der Stadt erschwert, bringt übrigens hervorragende Trailereigenschaften auch völlig ohne elektronische Anhängerkontrollen (die man natürlich auch noch ordern kann). Länge läuft... das schaukelt sich nichts auf, selbst wenn es bergab mit 130km/h geht (soll ja versehentlich schon mal vorkommen). Ein super Auto... aber leider als Geschäftsfahrzeug aufgrund seiner massiven Erscheinung leider nur bedingt geeignet. Da braucht man schon tolerante, neidfreie Kunden. Gruss Mike
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#61
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Zitat:
Egal ob die Haltedauer 3 Jahre, 6 Jahre oder 8 Jahre ist.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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#62
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Zitat:
Gruss Mike |
#63
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So, jetzt kommt von mir auch noch was:
Mike hat mit den 6 Jahren in sofern Recht, dass das Auto nach 6 Jahren abgeschrieben ist. Behält man es trotzdem länger, dann werden für die Folgejahre nur die tatsächlich Kosten versteuert, D.h. liegen die tatsächlichen KFZ-Kosten unter dem Betrag der 1%-Regel, dann werden nur die tatsächlichen Kosten versteuert. Liegen die Kosten höher, dann nach der 1%-Regel. Also Auto mit NP 50.000,- Wären nach 1% 6.000,- im Jahr zu versteuern. Tatsächliche Kosten nach der Abschreibezeit aber nur 2.400,- Sprit, 600,- Versicherung, 150,- Steuer, 450,- Reifen: Gesamt = 3.500,- Somit müssen nur 3.500,- versteuert werden, da dieser Betrag niedriger ist. Zum Glück, sonst hätte ich in den letzten Jahren draufgelegt, da lief eines der Fahrzeug bei mir 12 Jahre auf's Büro. Allerdings gab es damals noch ne andere Regelung, dass nur das teuerste Fahrzeug versteuert werden musste. Leider gibt es diese Regelung nicht mehr . Gruß Axel |
#64
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Yup. Aber leider neutralisiert Dir die Versteuerung (nach 1% Methode) nach Ende des 6.Jahres Deine tatsächlich erbrachten und bezahlten betrieblichen Aufwendungen weitestgehend (in Deinem Fall sogar komplett, da die 3500.- geringer sind als 12x 1% des Listenpreises).
Da kannst Du den Wagen genausogut privat fahren. Einziger Ausweg: Fahrtenbuch, oder aber ein neues Auto kaufen und das Spiel von vorne beginnen... Gruss Mike |
#65
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Mike, Du vergisst, dass mit den 1% alle Kosten mit abgedeckt sind, auch Tanken, Versicherung, Steuer, Reparaturen usw.
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#66
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Das ist richtig. Wie aber schon gesagt, war das nur 1 Jahr, vorher musste ich das 2. Fahrzeug ja gar nicht versteuern, da günstiger wie das erste. Und jetzt ist das Fahrzeug eh privat.
Fahrtenbuch ist ein Schei..., das habe ich mal versucht. Meiner Meinung nach nur sinnvoll, wenn man wenige, dafür aber lange Strecken fährt. Für mich nicht praktikabel, fahre eher kurze Strecken, dafür aber einige am Tag. Vielleicht muss man aber auch in den Ablauf reinkommen, dann geht's vielleicht einfacher. Ich habe jedesmal vergessen, den Tachostand abzulesen. Dann lieber 500,- im Jahr mehr zahlen und muss nicht den Aufwand betrieben. Gruß Axel
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#67
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Zitat:
Gruss Mike |
#68
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Ihr vergesst die Buchwert-Restwert Betrachtung am Ende.
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Beste Grüße John |
#69
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Genau, die kippt das ganze Modell endgültig zu gunsten des Staates. Man hat 6x12x1% = 72% versteuert (wg. der Differenz Listenpreis-Anschaffungspreis meistens ohnehin ca.90%), und dann darf man noch den Restbuchwert versteuern. Der ist garantiert höher als 10%...
Gruss Mike |
#70
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Die Rechnung ist gänzlich anders.
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Beste Grüße John |
#71
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Dann schreib mal.
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Steht in Nr. 68 schon mit Formel.
Vielen Spass noch beim Steuerstammtisch hier.
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Beste Grüße John |
#73
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Sehr erhellender Beitrag
Nach 6 Jahre ist der Restbuchwert Null. Wenn der Wagen dann aber aus der Firma entnommen wird, muss dies zu einem realistischen Betrag geschehen, und dieser muss versteuert werden da er ja der Firma wieder zugeführt wird. Ein 50000 Euro Auto ist nach 6 Jahren i.d.R. immer noch mehr wert als 10%. Gruss Mike |
#74
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Sorry Mike, aber die Rückrufdauer für Deine Ratschläge liegt schon wieder bei wenigen Stunden.
20.04.2015, 08:53 "(..) und dann darf man noch den Restbuchwert versteuern." 20.04.2015, 11:32 "Nach 6 Jahre ist der Restbuchwert Null. Wenn der Wagen dann aber aus der Firma entnommen wird, muss dies zu einem realistischen Betrag geschehen, und dieser muss versteuert werden." Ist Dir klar, welches finanzielles Chaos entstünde, sollte sich jemand an Deine ersten Ratschläge halten? Die Warnung davor halte ich tatsächlich für erhellend. Da sind wir uns einmal ausnahmsweise einig.
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Beste Grüße John |
#75
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Wohl kaum, John. Denn erstens haben hier wohl alle die Kernaussage verstanden, und zweitens haben wir Dich, der uns mit seinen ausführlichen und informativen Beiträgen aufklärt
Gruss Mike |
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