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Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen. |
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#51
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Also wenn ich mich richtig erinnere, wurde ich zur SBF See Prüfung nur nach dem Sehtest gefragt und musste den vorweisen. Vielleicht wurde der Abgleich ob Führerschein vorhanden ist, im Hintergrund vorgenommen.
Im September bin ich um 8:30 in das Funkpflichtgebiet eingefahren und in der Mühlendammschleuse manövrierunfähig geworden. (Überführung, nicht mit meinem Kahn). Der Schleusewärter hat geholfen uns per Festmacher in den Vorhafen zu legen. Die provisorische Reparatur hat bis 11:30 Uhr gedauert. Bin dann ohne Funk und ohne Kontrolle nach Potsdam zurück. War nicht wirklich problematisch mit etwas Rücksicht auf die Rücksichtslosen der Ausflugsdampfer. Die Fahrt am frühen Nachmittag bei vollem Sonnenschein - einfach genial. PS: Die Fahrt auf dem Eastriver von Manhatten nach Queens kann da nur grade so mithalten. Geändert von siljan (15.10.2015 um 16:28 Uhr) Grund: edit |
#52
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Hi!
Der Führerschein muss in Kopie bei der Anmeldung zum SBF Prüfung eingereicht werden und zur Prüfung im Original vorgezeigt werden.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#53
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Soso, rücksichtslos ... vielleicht haben die pflichtgemäß über Funk versucht, dir zu sagen was sie vorhaben und wo sie langfahren? Und du warst so rücksichtslos, das zu ignorieren?
Davon mal abgesehen - wie konnte das passieren? Sag nicht, du hattest keinen Not-AB dran? Das wäre ja unverantwortlich! |
#54
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Zitat:
Im § 6 (3) der SportbootFüV-Bin heißt es: "Der Bewerber hat auf Verlangen des Prüfungsausschusses die Erteilung eines Führungszeugnisses nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes zu beantragen und dem Prüfungsausschuss vorzulegen, wenn er keinen gültigen amtlichen Kraftfahrzeugführerschein nachweist." Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#55
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#56
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wie soll das gehen wenn man mit 16 den Sportbootführerschein machen darf ? Oder darf man jetzt den Führerschein schon früher machen ?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#57
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Zitat:
Er hat das Führungszeugnis vorzuzeigen, WENN er keinen (gültigen) Führerschein hat
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Der Unterschied zwischen "Board" und "Bord" liegt in ihrer Bedeutung und Verwendung:
"Board" bezeichnet eine Platte oder ein Brett. "Bord" bezieht sich auf den Rand oder die Seite eines Fahrzeugs (Boot) oder Objektes. |
#58
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Zitat:
Der Führerschein muss in Kopie bei der Anmeldung zum SBF Prüfung eingereicht werden und zur Prüfung im Original vorgezeigt werden
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#59
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Nach dem ganzen OT bin ich jetzt verwirrt. Man darf also trotz SBF nicht da fahren wenn das Boot weniger als 15 PS hat? Meine Sloep hat nur 12 PS, sie würde aber auch mit 25 nicht schneller fahren.
Äh, nein, auf dem Schild steht ja 5 PS. Also gut, mit 12 PS geht das dann, falls Funk dabei. So ist das richtig, richtig? Noch ein Tipp wegen des Führungszeugnis. Auch die verhängende Stelle sagt dir wie lange der Eintrag drin bleiben wird. Einfach da mal anfragen, schriftlich. Geändert von N2S3 (19.10.2015 um 07:41 Uhr) |
#60
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Zitat:
Über 5 PS nur mit Führerschein und in den genannten Zeiten zusätzlich nur mit Funk.
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#62
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Siljan hat mich schon verstanden :-D
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@Ostsee: Nicht ganz, wenn ich in der Vorschleuse angetüdelt bin und die Herrn Profikapitäne genau auf meiner Höhe unbedingt drehen müssen, so geht das auch ohne Vollschub. Die haben ja Platz genug vor oder hinter dem Havaristen zu drehen. Das nenne ichRücksichtslos, das hat mit Teilnahme am Funk gar nichts zu tun.
Holt sich halt jeder anders seine Satisfaktion. PS auf der Fahrt ohne Funk war ich gradezu unsichtbar, weil fast mit dem Ufer verschmolzen. |
#64
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Und worauf sollen die Rücksicht nehmen, wenn da keiner ist? Schließlich warst du geradezu unsichtbar ...
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#65
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Hallo nochmal!
Soviel ich weiß, dürfen zwischen Oberbaumbrücke und Kanzleramtssteg auch keine muskelbetriebenen Fahrzeuge fahren. Müsste dann an dem Schilderbaum (Foto im Eröffnungsbeitrag) nicht auch das folgende (eigentlich idiotensichere) Schifffahrtszeichen angebracht sein? Oder geht man davon aus, dass Lieschchen Müller, die sonst nie Boot fährt und jetzt mal mit ihrem Enkelkind im gemieteten Ruderboot oder Tretboot schon anhand des Schildes "unter 3,69 kW gesperrt" weiß, das sie dort nicht reinfahren darf? |
#66
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Wenn unter 3,69 KW gesperrt ist ist auch mit 0kw also Muskelkraft gesperrt. So eh ich es
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#67
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Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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Wenn für muskelkraftgetriebene Boote die Durchfahrt gesperrt ist,
muß auch das entsprechende Verbotsschild gesetzt sein. An der Oberbaumbrücke zB. ist das der Fall. https://commons.m.wikimedia.org/wiki...e_(Berlin).jpg
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#69
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Zitat:
Aktuell sieht es so aus, wie auf dem Foto im Eröffnungsbeitrag dieses Thread hier und da fehlt das entsprechende Verbotsschild. |
#70
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Kann durchaus sein
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bis denne der kai |
#72
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Zitat:
Zitat:
Als Fußgänger braucht man auch keinen "Gehschein" sollte aber schon wissen, dass man nicht auf der BAB gehen darf, obwohl kein Schild da steht Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#73
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Wenn Lieschen lesen kann, wird sie verstehen das sie ohne Bootsführerschein nicht in dieses Gebiet fahren darf
So stehst geschrieben
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bis denne der kai |
#74
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Zitat:
Meine Frage ist damit beantwortet bzw. ich hätte sie erst gar nicht stellen brauchen, wenn ich diesen Schilderbaum mal richtig "durchgelesen" hätte. |
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