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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
Umfrageergebnis anzeigen: Ich hatte dazu schon mal Ärger oder wurde von der Polizei angesprochen | |||
Ja - (in Beitrag schildern) | 5 | 4,27% | |
Nein, noch nie ! | 112 | 95,73% | |
Teilnehmer: 117. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen |
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Themen-Optionen |
#51
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Mal wieder ein freundlicher Umgangston hier.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#52
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SDAH für Sportgeräte - Bootstransporter
erklärt doch eigentlich alles. Wenn die Schwimmwesten und das Geschirr das man zur Ausübung des Sports benötigt mit im Boot sind ist alles klar. Wenn das Boot für länger drauf wohnen Transportmittel wie Klappräder erforderlich macht ist auch noch alles gut und erklärbar. Ich bin faul und würde - zusammen mit dem Boot - auch meinen Motorroller transportieren. Kanthölzer oder Bretter zu fahren, auch wenn sie für den Bau einen Bootsunterstandes gedacht sind, ist nicht erlaubt. Ich habe das schon vielfach gemacht und bin nur nicht erwischt worden.
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LG RK
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#53
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Also ist z.B. das mitführen eines Fahrrades, wie auf dem Foto, demnach verboten.
Es sei denn, es ist ein Bordfahrrad, um auf dem Boot längere Wege zurück zu legen Anhang 684656
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Gruß Heinz, Geändert von jugofahrer (12.02.2024 um 06:27 Uhr) |
#54
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Zitat:
Man kann sogar ein Feuer machen um sich seine Nahrung zu erwärmen. Das darf einem nicht verwehrt werden. Ladungssicherung ist bei deinem Foto nachzuforschen.
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LG RK |
#55
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Vorschriften des Brandschutzes wiegen aber mehr als die Empfehlung sich zu ernähren. Da muss man als Gesetzgeber schon ganz klare Prioritäten setzen
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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#56
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Zitat:
Was ermächtigt Dich dazu die einzige richtige Meinung dazu zu haben? Das hier ist ein Forum und man kann Sachen diskutieren. Woher sollen wir wissen, dass Du - wer auch immer Du tatsächlich bist - der Gesetzesobermuffti zu sein scheinst? Nun, Du hast aber trotzdem die Frage nicht verstanden oder nicht gelesen. Lies (evtl. erstmalig) meinen Beitrag von gestern um 23:12 Uhr und beantworte - bitte sachlich - wie Du das siehst. Danke. Auch die Meinung von Mercurius würde mich dazu interessieren.
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Beste Grüße Andreas Wer etwas erreichen will sucht Wege, wer etwas verhindern will sucht Gründe. |
#57
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Zitat:
diesen Beitrag hatte ich gelesen. Mein Zitat (27.02.16, 21.39 Uhr) welches Du in diesem Beitrag moniert hast, ist die wörtliche Wiedergabe des § 9 Abs. 2 FZV. D.h. das ist keine Meinung von mir, sondern die aktuelle Gesetzeslage. Folgerichtig kann und werde ich da nichts erklären! Wenn Du meine Beiträge vollständig lesen würdest, wäre Dir auch aufgefallen, das ich selbigen Gesetzestext per Bild in meinem Betrag von 13.21 Uhr (28.02.16) veröffentlich habe. Einfach mal anschauen. Meine Beiträge 41 und 42 (auf denen Du ja gerade draufhaust) zu diesem Thread, sind mit den relevanten Gesetzen untermauert, daher rate, spekuliere oder meine nicht. Wer es nicht glaub kann sich unter http://www.gesetze-im-internet.de/ davon überzeugen. Übrigens ja, ich habe davon Ahnung! Gruss Holger Geändert von waterfront (29.02.2016 um 12:03 Uhr) |
#58
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Zitat:
Der Satz hier gibt nur einfach keinen Sinn so (daneben) wie er formuliert ist. Zitat:
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#59
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Zitat:
Zur Klarstellung: Der von Dir angesprochene Satz aus meinem Beitrag #43, ist doch 1:1 der Gesetzewortlaut aus der FZV. Ich habe den nicht gemacht ! Eventuell schaust Du Dir meinen Beitrag #57 an. Und dann wundert man sich, wenn ich schreibe "zu dämlich zum lesen". Entschuldigung ich gebe es auf, das hat doch gar keinen Sinn. Gruss Holger
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#60
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Ja Holger, ich würde sagen schon ziemlich dumm im Original formuliert und von Dir unabsichtlich, aber herrlich aus dem Zusammenhang gerissen. Sonst hätte ich mich nie daran gestört. Wenn man mehr als 2 Sätze liest wird der Sinn ein völlig anderer.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#61
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Naja, vielleicht. Aber keine Möglichkeiten das sachlich und fallbezogen auch zu einem nachvollziehbaren Ergebnis zu führen. Wissen vermitteln!
Ist nicht jedem gegeben. Übrigens: Wir hatten alle Gesetzesgrundlagen schon vor Deinem Erscheinen durch. Der Mercurius, der auch schreibt, dass er weiß wovon er spricht, hatte hier ins Spiel gebracht, dass man auch mit normalen (schwarz/weißen) Kennzeichen steuerfrei fahren kann. Das verwirrte! Kann sich gerne (endlich!) dazu äußern. Daraufhin schaute ich in FZV und KraftStG nach (habe auch Ahnung) und siehe da, es steht nun einmal nicht 100%ig da, dass steuerbefreite Anhänger grüne Kennzeichen haben müssen. Sondern von der Steuer befreite Halter eines Fahrzeuges. Vielleicht äußerst dämlich formuliert, ich hätte das anders gemacht, aber eben nicht eindeutig. Verstehst Du?
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Beste Grüße Andreas Wer etwas erreichen will sucht Wege, wer etwas verhindern will sucht Gründe.
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#62
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Zitat:
Zitat:
§ 9 Abs.2 Satz 2 FZV i.V.m Satz1 dieser Vorschrift "Ein grünes Kennzeichen ist auch für Anhänger zuzuteilen, wenn dies für Zwecke der Sonderregelung für Kraftfahrzeuganhänger gemäß § 10 KraftStG beantragt wird." Auf Deutsch: Keine Steuervergünstigung i.d.Sache ohne grünes Kennzeichen.
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#63
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Ist so nicht ganz richtig, es gab einmal eine Übergangszeit, als grüne Kennzeichen und Steuerfreiheit abgeschfft werden sollten, da gaben die Zulassungsstellen nur noch schwarze Kennzeichen aus. Nachdem das ganze abgeblasen wurde, wurden die Steuerbescheide zurückgezogen, die schwarzen Kennzeichen blieben aber. Irgendwo hier im Forum gibts näheres dazu,
Siggi |
#64
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Zitat:
Da ist in der Regel kein Platz mehr für sachliche Beiträge. Aber ich komme Deinem Wunsch dann doch mal nach. Holger ist durchaus auf dem richtigen Weg. Einschlägig für die Kennzeichnung eines zulassungsbefreiten (§3 Abs.2 FZV), steuerfreiten Sportgeräteanhängers sind die §§4 Abs.2 Nr.3 und 8 Abs.1 FZV i.V.m. §9 Abs.2 FZV. Danach ist einem Sportboottrailer ein amtliches grünes Kennzeichen zwingend zuzuteilen. § 10 KraftStG dagegen beschäftigt sich mit Anhängern, die hinter Kraftfahrzeugen für die eine um den Anhängerzuschlag erhöhte Steuer erhoben wird oder die ausschließlich zur Zustellung oder Abholung unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden. Das betrifft eher den gewerblichen Güterverkehr. Das können z.B. Sattelauflieger mit Wechselbrücken sein. Tatsächlich war es so, dass zulassungsfreie Anhänger eine Zeit lang schwarze Kennzeichen erhielten. Die Steuerbefreiung stand dabei allerdings nie in Frage und damals standen die Bestimmungen der FZV auch noch in der StVZO. Für diese Fahrzeuge gibt es einen Bestandschutz, so dass eine Umkennzeichnung entfiel und manche steuerbefreiten Trailer heute noch mit schwarzen Kennzeichen unterwegs sind. Geändert von Mercurius (29.02.2016 um 21:28 Uhr)
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#65
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Nein, der ist irgendwann mal falsch abgebogen, aber das tut nichts zur Sache.
Apropos Sache: Also hat es ein Ministerialdirektor einfach etwas undeutlich formuliert und die Politiker haben dies dann (wie so oft) durchgewunken. Kann man das so stehen lassen? Alles andere war schon vor den Beiträgen von waterfront geklärt.
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Beste Grüße Andreas Wer etwas erreichen will sucht Wege, wer etwas verhindern will sucht Gründe. |
#66
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Auch wir möchten unseren Roller mit nach Kroatien nehmen.
Er würde auf der Deichsel stehen und ein grünes Nummernschild am Trailer. Wer hat das so schon gemacht und hat hier wirklich jemand schon mal Ärger bekommen?
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Mfg Bernard |
#67
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Mach das Kennzeichen vom Roller ab und sag Du gehst damit auf sie Rennstrecke. Also Sportobjekt - wie das Boot [emoji6]
Vom Handy mit vielen Grüßen, Stefan
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Gruß, Stefan |
#68
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Das lässt sich sicherlich so eintragen in die Papiere. Anderenfalls ist es nicht legitim, weil jetzt vermutlich nur "SDAH für Sportgeräte, Bootstransporter" drin steht.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#69
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Ich hatte das früher schonmal recherchiert und (auch für mich) zusammengefasst:
http://www.bootstechnik.de/2013/04/2...s-kennzeichen/ Und für mich ist das schon logisch, dass im Gesetz steht, dass der Halter von der Steuer befreit ist - ein Fahrzeug kann schlecht steuerpflichtig sein, sondern bestenfalls einer Steuerpflicht unterliegen, die den jeweiligen Halter dann steuerpflichtig macht. Aber im sachlichen Teil dieses Threads ist eigentlich alles wichtige schon gesagt worden: es gibt Graubereiche / Ermessensspielraum, Umzugsgut auf dem Trailer ist dabei mal eher dem schwarzen Bereich zuzuordnen, und Verstöße sind wg. der damit einhergehenden Steuerhinterziehung schnell hässlich. Was mich interessieren würde: es gibt keine steuerpflichtigen Anhänger mit grünem Kennzeichen (weil das grüne Kennzeichen genau das Merkmal der Steuerfreiheit ist), aber aus historischen Gründen noch vereinzelt steuerbefreite Anhänger mit schwarzem Kennzeichen, richtig?
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#70
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Servus!
Zitat:
Zulassungsstelle konnte nix sagen, Tüv auch nicht, Polizei ebenso. Mein Gedankengang war: 50er Mopedkennzeichen ist ja auch Zulassungsbefreit und Steuerbefreit. Schlussendlich wurde ich ans örtliche Finanzamt verwiesen, die sich da wirklich Mühe gemacht haben. Ergebnis: Tatsächlich liegt es an der Bezeichnung "Bootstransporter", da ist nur "Zubehör" erlaubt. Laut Auskunft des Beamten könnte man davon theoretisch ausgehen, wenn das Boot so groß wäre, dass der Roller auf dem Boot einen Platz finden könnte - auch auf dem Trailer. Die Tatsache, dass der Trailer aber einen eigenen Träger dafür benötigen würde spreche da prinzipiell mal dagegen. Ich habs dann dabei bewenden lassen und direkt auf schwarz umgemeldet. Bei mir sind das nur ein paar Euro. Von daher hatte ich auch nie Probleme... Schöne Grüße, Jan |
#71
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Ja, dass alles kann man sich immer nur in D vorstellen. Sind denn andere Länder etwas logischer aufgestellt. Meiner Meinung nach sollten Gesetze auch von Nichtjuristen befolgt werden können...., und habe da so bei sehr vielen meine Zweifel.
Übrigens habe ich zu meinem "SDAH für Sportgeräte - Bootstransporter" eine Zulassungsbescheinigung...., ihr sicherlich auch. Zirkus! Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
#72
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Zitat:
Naja, ich sag mal: Das ist eher "systembedingt" und mit Umstellungen verbunden. Viele Fahrzeuge in Deutschland hatten früher auch keinen Fahrzeugschein/Brief sondern eine Betriebserlaubnis. Hab das ganze Theater auch bei meinen Oldi-Motorrollern: Seit der Umstellung auf "Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2" ist das irgendwie ein wenig undurchsichtig geworden in der Praxis welches Fahrzeug jetzt was ausgestellt bekommt... Schöne Grüße, Jan |
#73
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Hallo Gemeinde ,
hatte damals (1997) von meinen Freund den Jetski übernommen mit Sportanhänger mit Grünen Kennzeichen , den hatte ich umgemeldet und habe neue Grüne Kennzeichen bekommen, da es ein anderer Landkreis war, paar Wochen später kam vom Finanzamt der Steuerbescheid , was für ein stress mit dem Finanzamt , bis die den bescheid zurück gezogen haben. Gruss Jörg |
#74
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Zitat:
Mein Beispiel aus der Praxis : Pferdeanhänger. Im Schein steht explizit "Sonderanhänger zum Transport von Tieren - Pferdetransporter", und er hat ein grünes Nummernschild. Nun hat fast jeder Pferdetransporter eine eingebaute Sattelkammer, wo der Ausrüstungskram untergebracht ist. In meinem Fall war das ein Schrank, der aussen auf die Deichsel geschraubt wurde. Ich bin wirklich Jahrzehnte und zigtausende Kilometer so unterwegs gewesen, auch mehrfach kontrolliert worden, und das hat keinen interessiert. Wir hatten im Stall einen, der hat sich einen PKW-Fahrradträger auf die Deichsel geschraubt und seine Fahrräder immer mitgenommen. Begründung : die brauche ich auf dem Turnierplatz, weil die Entfernungen zwischen Ställen und Plätzen so groß ist. Ob der das mit der Polizei ausdiskutiert hat weiß ich leider nicht. Aber ich selbst würde es drauf ankommen lassen : "Verehrter Herr Polizeimeister, ich brauche den Motorroller zur Ausübung des Bootssportes, weil die Entfernungen innerhalb der Urlaubsmarina so groß sind, dass sie von mir nicht zu Fuß zurückgelegt werden können (zweckdienliches Humpeln )". Oder so ähnlich. Oder aber man zahlt die lumpigen Dreifuffzig und meldet den Hänger mit schwarzem Nummernschild an ! LG Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ... |
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