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  #1  
Alt 06.04.2005, 21:29
thorsten k. thorsten k. ist offline
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Standard zulassung eines trailers

nachdem ich das forum schonmal durchsucht habe und viel wirklich viel gelesen habe folgende frage wäre schön wenn ihr mir helfen könntet.

ich habe mir einen wirklich stabilen trailer für den weiterbau meines 5 meter langen bootes passend aus einem rahmen mit achse aufgebaut. da die trailerpreise doch recht hoch sind und die zugelassen trailer oft ziemlich zerbrechlich aussehen überlege ich diesen zuzulassen.

eine achse mit zulassung ist für kleines geld zu bekommen und die nötige lichtleiste habe ich schon.
mit was für kosten muß ich rechnen und gibt es noch mehr sachen auf die ich achten muß?
was kostet die einzelabnahme?
was kostet die ausstellung der papiere?
was kostet die zulassung?
ist das dann automatisch ein sportgeräteanhänger oder was muß ich da beachten?
danke für die antworten.
grüße aus eckernförde
thorsten
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  #2  
Alt 06.04.2005, 21:30
thorsten k. thorsten k. ist offline
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hier nochmal mit boot!!
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  #3  
Alt 06.04.2005, 22:14
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Superpapa Superpapa ist offline
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Zusatzfrage an die Wissenden: Wenn man damit nur um den Kirchturm will, reicht dann nicht nur ein 5 km/h-Schild, ohne irgendwelchen Zulassungsstreß ?
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  #4  
Alt 07.04.2005, 08:22
thorsten k. thorsten k. ist offline
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das wäre für mich auch sinnvoll. das wasser ist nur ein paar hundert meter weg und da ist auch eine slippanlage.
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  #5  
Alt 07.04.2005, 08:34
Benutzerbild von WoSo
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Ich würde mich mit dem zuständigen TÜV / Dekra Ingenieur über diese Vorhaben unterhalten. Im allgemeinen die nötigen Gutachten über die Bremse, falls vorhanden, eine Achse mit Brief und den Schweißschein des Schweißers. Wenn die dimensionierung des Rohrwerks der geplanten Gewichtsklasse entspricht, die Beleuchtung zugelassen ist, sollte es keine Probleme geben.

Aber wie gesagt ein klärendes Wort mit dem "TÜV" im vorraus kann viele Probleme aus der Welt räumen.

Gruß
Wolfgang
__________________
Gruß
Wolfgang
----------------------------------
Schaun wir mal, dann seh ich schon
Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ...
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  #6  
Alt 07.04.2005, 08:52
Benutzerbild von Meistereder
Meistereder Meistereder ist offline
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Standard Nachläufer

Moin.
Wenn du den Hänger mit einem Fahrzeug ziehst, dass von seiner Bauart her nicht mehr als 25km/h fährt (z.B. Trecker oder 6km/h-Auto, muss bei dem Fahrzeug aber auch so eingetragen sein) dann sind Anhänger als Nachläufer frei von allen Pflichten, d.h. kein Tüv, keine Zulassung, kein gar nichts. War auch so bei meinem Gummiwagen (Trecker-Anhänger). Musst du dann nur das Kennzeichen des Zugfahrzeuges (z.B. Trecker-Kennzeichen) hinten ranmachen, reicht aber auch ein selbst geschriebenes Pappschild).
Übernehme zwar keine Gewähr auf 100%ige Richtigkeit, aber bin mir ziemlich sicher. Auf jeden Fall kannst du dich in dieser Richtung mal erkundigen.
Hoffe, ich konnte dir damit helfen.

Gruss, Patrick
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  #7  
Alt 07.04.2005, 09:36
AndreasR AndreasR ist offline
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so in etwa kenn ich das auch.

was mit den 5KmH aber evtl verwechselt wurde ist dass man bis 5KmH führerscheinfrei fahren darf (auch nen Porsche der bauartbedingt nicht mehr schneller kann, wie auch immer realisiert)

die ganzen Baustellenwagen sind auch meist mit 20 oder 25kmHschild ausgestattet und nicht zugelassen. Leider aber fahren die meisten Bauarbeiter die Dinger dann doch mit nem Bulli durch die Gegend
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  #8  
Alt 07.04.2005, 10:12
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Olaf Olaf ist offline
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Standard Re: Nachläufer

Zitat:
Zitat von Meistereder
Wenn du den Hänger mit einem Fahrzeug ziehst, dass von seiner Bauart her nicht mehr als 25km/h fährt (z.B. Trecker
aber vorsicht bei landwirtschaftlich genutzten Fahrzeugen (grünes Kennzeichen). Die dürfen m.W. keine "Sportgeräte" ziehen, weil sonst Steuerhinterziehung...

Aber in der Praxis scherrt das natürlich keinen.....
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Viele Grüsse,
Olaf
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  #9  
Alt 07.04.2005, 10:56
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Martl Martl ist offline
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Zitat:
Zitat von Olaf
aber vorsicht bei landwirtschaftlich genutzten Fahrzeugen (grünes Kennzeichen). Die dürfen m.W. keine "Sportgeräte" ziehen, weil sonst Steuerhinterziehung...
Also ich hab an meinem Trailer auch ein grünes Kennzeichen, heisst das nicht einfach nur (in D) von der versicherungspflicht befreit?
Und im Schein steht ja dick drin "Für Sportgeräte"
Hat aber mit 5 Km/H jetzt eigentlich nichts zu tun.


Gruß
Martl
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  #10  
Alt 07.04.2005, 12:07
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Ich bin von einem befreundeten Polizisten und von einem Landwirt unabhängig voneinander darauf aufmerksam gemacht worden (Tenor: "Eigentlich dürftest Du ja gar nicht..."). Aber wie gesagt: In der Praxis scherrt das wohl keinen....

Wie das mit Hängerkennzeichen ist, weiss ich nicht - ich hab keine...
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  #11  
Alt 07.04.2005, 12:51
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@Olaf
Sportanhänger - also auch Trailer - sind steuerfrei, daehr grünes Kennzeichen. Wieso denn dann Steuerhinterziehung, wenn sie am Trecker hängen???

Pit
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Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
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  #12  
Alt 07.04.2005, 13:14
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Standard

..wenn der Trecker "für landwirtschaftliche Zwecke" auch ein grünes Kennzeichen hat ... JA.... dann darfst du keine Hänger für Sportzwecke ziehe... denn der Trecker ist für landwirtschaftliche Zwecke. nicht für Sportzwecke steuerbefreit... jetzt klar ?
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...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #13  
Alt 07.04.2005, 13:17
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Oha, jetzt ist "keine Steuerhinterziehung" auch schon strafbar.

Gruß
Norman
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  #14  
Alt 07.04.2005, 13:29
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
Oha, jetzt ist "keine Steuerhinterziehung" auch schon strafbar.
..kommt immer drauf an ...

wer zieht
was zieht
warum es zieht
das steuer zieht oder so und und warum überhaupt
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  #15  
Alt 07.04.2005, 15:11
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Zitat:
Zitat von dieter
..wenn der Trecker "für landwirtschaftliche Zwecke" auch ein grünes Kennzeichen hat ... JA.... dann darfst du keine Hänger für Sportzwecke ziehe... denn der Trecker ist für landwirtschaftliche Zwecke. nicht für Sportzwecke steuerbefreit... jetzt klar ?
hm - in der Zulassung des Trailers steht aber nichts von Steuerbefreit für Sportzwecke oder ähnlich, sondern er ist einfach steuerfrei und hat daher ein grünes Kennzeichen erhalten.

Mal kreativ gedacht:
Ich transportiere auf dem Trailer mein Boot in den Urlaub und habe etliches Gepäck darin. Urlaub ist nicht unbedingt immer Sport, betreibe ich jetzt Steuerhinterziehung, weil der Hänger teilweise als Transportmitten für nicht sportzwecke dient? Aber nur teilweise, denn das Boot ist ja auch drauf

nun habe ich ein offenen Boot - eines mit Kabine dient ja erst recht dem Wohnen statt dem Sport (siehe auch Diskussion GEZ gebühren in Wohnwagen und Booten die zeitweise als Wohnsitz dienen)

Irgendwo nimmt die Bürokratie überhand
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Pit

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  #16  
Alt 07.04.2005, 17:01
thorsten k. thorsten k. ist offline
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um wieder auf die bürokratie zurückzukommen:

was kostet den nun eine einzelabnahme und die zulassung mit der ausstellung von fahrzeugpapieren.
was heist gutachten des schweißers. den trailer habe ich geschweißt. vom material habe ich auch keine daten. kann das beim tüv mit überprüft werden?
das mit dem 5km/h kennzeichen kann ich ja wohl vergessen.
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  #17  
Alt 07.04.2005, 17:13
jojo1956 jojo1956 ist offline
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Standard Vollabnahme

Die Vollabnahme mit Ausfüllen der Betriebserlaubnis - Prüfung Paragraph 21 Voll
(Hatte ein Boot mit ungebremsten Hänger gekauft und der Verkäufer hatte rein gar nichts an Papieren)
hat bei mir im Dez 2004 genau 47,50 € gekostet .
dafür ist der TÜV Prüfer 2 mal drumherumgelaufen einmal in die Grube gestiegen
und hat mir ein TÜV Gutachten erstellt (grün) was auch gleichzeitig die Betriebserlaubnis ist.

Gruß JOJO
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  #18  
Alt 07.04.2005, 18:26
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Pit
hm - in der Zulassung des Trailers steht aber nichts von Steuerbefreit für Sportzwecke oder ähnlich, sondern er ist einfach steuerfrei und hat daher ein grünes Kennzeichen erhalten.
...Trecker sind nur steuerbefreit wenn und weil sie landwirtschaftlich genutzt werden.... einen anderen grund gibts nicht...

Zitat:
Zitat von Pit
Mal kreativ gedacht:
Ich transportiere auf dem Trailer mein Boot in den Urlaub und habe etliches Gepäck darin. Urlaub ist nicht unbedingt immer Sport, betreibe ich jetzt Steuerhinterziehung, weil der Hänger teilweise als Transportmitten für nicht sportzwecke dient? Aber nur teilweise, denn das Boot ist ja auch drauf
...ja..... du machst dich strafbar... (wie viele jedes Jahr)

Zitat:
Zitat von Pit
nun habe ich ein offenen Boot - eines mit Kabine dient ja erst recht dem Wohnen statt dem Sport (siehe auch Diskussion GEZ gebühren in Wohnwagen und Booten die zeitweise als Wohnsitz dienen)

Irgendwo nimmt die Bürokratie überhand
.. das Wohnen gehört doch zum "Wasserwandern" (egal mit welcher Größe) und beinhaltet das beim Thema Wassersport.. allerdings kommt dann ja auch die GEZ (siehe anderen Beitrag)
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servus
dieter


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sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #19  
Alt 07.04.2005, 18:32
Benutzerbild von (B)Eule
(B)Eule (B)Eule ist offline
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Moin
Bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist auch der Spritt steuerreduziert.
Deswegen Steuerhinterziehung!
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Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #20  
Alt 07.04.2005, 20:18
thorsten k. thorsten k. ist offline
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das ist doch mal eine aussage. wenn die abnahme knapp 50,-- € kostet und das dann für die zulassung reicht werde ich das wohl mal vorrantreiben. hatte mit kosten im dreistelligen bereich gerechnet.

mfg
thorsten
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