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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #51  
Alt 12.10.2016, 20:20
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derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Zitat:
Zitat von Christo Cologne Beitrag anzeigen
...wer hat sich nur den Quatsch mit abnehmbaren AHKs ausgedacht...
Das wüsste ich auch gerne.
Kein LKW hat son Quatsch.
Entweder ich habe ein Auto, dann ist da nen Haken dran oder ich habe
ne motorisierte Gehhilfe dann ist da kein Haken dran. Basta
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #52  
Alt 12.10.2016, 20:36
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Das wüsste ich auch gerne.
Kein LKW hat son Quatsch.
Entweder ich habe ein Auto, dann ist da nen Haken dran oder ich habe
ne motorisierte Gehhilfe dann ist da kein Haken dran. Basta
Henning,

mit nem Schweinehaken, muss man aber auch ein Boot ziehen.....
__________________
Viele Grüße, Marcus

www.labrador-linefire.de
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  #53  
Alt 12.10.2016, 23:06
kurz kurz ist offline
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bei der Montage der aktuellen AHK, welche keine Öse zum Einhängen hat, habe ich mir folgendermassen geholfen: (Teile ware allen gerade vorrätig)
Habe ein Drahtseil um den Querbalken der kompletten AHK gezogen und es als Schleife bei der AHK befestigt. Wurde bei der Abnahme für gut befunden. Muss aber sagen, dass vor vielen Jahren wegen eben fehlendem Teilchen ich nachrüsten musste (CH).

Beim Austausch der obigen Kupplung haben ich ersaundlicherweise gemerkt, dass die 4 Bolzen der Anhängekupllung grad noch handwarm angezogen waren. Da hatte sich also über die Jahre etwas gelöst. Von daher wäre sogar eine Verbindung zur Karrosserie sinnvoll... Dachte ich mir... und habs doch nicht so realisiert
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  #54  
Alt 13.10.2016, 07:13
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maro7169 maro7169 ist offline
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Hallo!

Mein Wissen stammt von MVG selbst:
http://blog.mvg-ahk.de/2016/das-abre...dem-anhaenger/

Zusätzlich haben die Niederländer noch diese Info rausgebracht:
http://www.anwb.nl/kamperen/caravan/.../losbreekkabel

Lg
Johannes
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  #55  
Alt 13.10.2016, 08:05
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Giligan Giligan ist offline
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Hi,

ich habe es einfach doppelt gemacht. Wie bisher üblich und ein zweites Seil um den festen Teil der Kupplung gelegt, dann zusätzlich zum üblichen an der Bremse eingehängt.
Das war aber früher schon mal Thema hier. https://www.boote-forum.de/showthrea...ight=Bremsseil

Gruß
Willy
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  #56  
Alt 13.10.2016, 08:46
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
auch zu diesem Thema gibt es noch keine absolute Klärung bzw. ein Grundsatzurteil

http://www.sueddeutsche.de/news/lebe...41028-99-01572
Für den Fall, dass das Abnehmen der Ahk bei Nichtbenutzung in den Papieren oder Herstellerangaben vorgeschrieben ist gibt's keinen Zweifel, dass die abnehmbare Ahk bei Nichtbenutzung abgenommen werden muss.

Und mir ist es egal ob es dort eine endgültige Klärung gibt, ich mache bei Nichtbenutzung eine abnehmbare Ahk von meinem Auto ab. Wenn ich die nicht abnehmen wollte hätte ich eine starre Ahk genommen, aber dass muss jeder selbst entscheiden.
__________________
Gruß Jürgen
"Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen"
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  #57  
Alt 13.10.2016, 08:56
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Giligan Giligan ist offline
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So isses,....Kappe vergessen aufzustecken oder verloren, schon ist die Hose schmierig. Jedenfalls wenn man keinen Schlingerdämpfer benutzt.

Willy
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  #58  
Alt 13.10.2016, 18:31
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piranha miura piranha miura ist offline
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Zitat:
Zitat von Andrei Beitrag anzeigen
Hmm, bei meiner E-Klasse W212 mit der originalen schwenkbaren AHK gibt es keine Öse für das Sicherungsseil. Eine feste Abschleppöse gibt es so auch nicht, man kann nur eine Abschleppöse einschrauben.

Bis jetzt habe ich immer das Sicherungsseil um den Kugelkopf mit einer Schlinge festgezogen. Kontrolliert wurde ich aber noch nicht.

Und jetzt?
so sieht's bei meinem 211er T-Modell auch aus, bin auch noch nie kontrolliert worden und was soll's auch ? Das Seil dient nur dazu, im Falle eines Lösens des Anhängers vom Zugfahrzeug die Handbremse des Anhängers auszulösen, soviel traue ich meiner AHK noch zu, die ja sonst mit 2,2t klar kommt.
__________________
Leinen los,
Holger

Früher hatten wir Sex, Drugs and Rock'n Roll. Heute haben wir Rauchverbot, Frauenquote und Laktoseintoleranz !
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  #59  
Alt 13.10.2016, 19:31
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Zitat:
Zitat von piranha miura Beitrag anzeigen
so sieht's bei meinem 211er T-Modell auch aus, bin auch noch nie kontrolliert worden und was soll's auch ? Das Seil dient nur dazu, im Falle eines Lösens des Anhängers vom Zugfahrzeug die Handbremse des Anhängers auszulösen, soviel traue ich meiner AHK noch zu, die ja sonst mit 2,2t klar kommt.
Laut einigen Niederländern mit denen ich gesprochen habe, ist die Strafe recht empfindlich, nach der Höhe habe ich nicht gefragt, weil ich mich den Vorschriften nicht zu widersetzen gedachte.

Ob du deiner AHK das zutraust, wird den Schupos recht egal sein, die schreiben dir dann eine nette Zahlkarte oder kassieren vor Ort, eine Weiterfahrt werden sie dir sicher untersagen, bis es geändert ist.

Willy
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  #60  
Alt 13.10.2016, 19:43
Uh-Boot Uh-Boot ist offline
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Hallo,


ich kann mir aber auch vorstellen, dass, wenn die Schlaufe zu lose um die Kupplung gelegt wird, diese im sehr ungünstigen Fall von der Kupplung springen könnte ohne den Anhänger zu bremsen...
__________________
Danke, Kalle
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  #61  
Alt 14.10.2016, 17:35
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Moin,

[...]

Ein paar Klicks späte habe ich das hier gefunden:
https://www.adac.de/sp/rechtsservice...ern_245234.pdf

[...]

Moin Henning,

wenn man die Steinchen richtig zusammensetzt ist ein niederländisches Gesetz für deutsche Zuggespanne nicht bindend, sofern sie innerhalb Deutschland zugelassen und dort auch legal verkehren würden:

Auszug aus obigen ADAC-Dokument:

"Das Wiener Übereinkommen zum Straßenverkehr aus dem Jahre 1968, das den internationalen Kraftfahrzeugverkehr regelt und welches (u. a.) sowohl von Deutschland als auch den Niederlanden (erst seit wenigen Jahren) ratifiziert worden ist, schreibt vor, dass die Vertragsstaaten Fahrzeuge aus anderen Vertragsstaaten im eigenen Hoheitsgebiet verkehren lassen müssen, wenn diese legal in ihrem Zulassungsstaat verkehren dürfen. Voraussetzung
ist jedoch, dass die Fahrzeuge die in diesem Abkommen festgelegten
Mindestanforderungen erfüllen"

Und da es Kupplungen aus unterschiedlichen Genehmigungsverfahren gibt, ist eine über die Typzulassung der Kupplung vhdene Öse selbstklärend auch zu nutzen -- heisst wenn die andere keine Öse hat gibt es diese Verpflichtung auch nicht!

Soll sich jeder selber was bei denken...

...und wenn man weiss das im EU-Umland sehr viele Anhänger in ihrem ganzen Leben keinen einzigen TÜV sehen, wird mir bei dem Thema sowieso ganz schlecht...


Viele Grüße aus Bremen,
Marco
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  #62  
Alt 14.10.2016, 17:39
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Zitat:
Zitat von piranha miura Beitrag anzeigen
so sieht's bei meinem 211er T-Modell auch aus, bin auch noch nie kontrolliert worden und was soll's auch ? Das Seil dient nur dazu, im Falle eines Lösens des Anhängers vom Zugfahrzeug die Handbremse des Anhängers auszulösen, soviel traue ich meiner AHK noch zu, die ja sonst mit 2,2t klar kommt.
.......beim 211er Stufenheck mit Orginal-AHK ist auch keine Öse. Wie machen denn die Holländer das, wo doch Wohnwagenfahren bald Volkssport ist ? Und dass Mercedes ab Werk verschiedene AHK verbaut hat je nach Bestimmungsland glaube ich eigentlich auch nicht.

Gruss Michael
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  #63  
Alt 14.10.2016, 18:10
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
So isses,....Kappe vergessen aufzustecken oder verloren, schon ist die Hose schmierig. Jedenfalls wenn man keinen Schlingerdämpfer benutzt.

Willy
Auch ohne Schlingerdämpfer gehört an den Kugelkopf keinerlei Fett.
__________________
.
.

Akki

dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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  #64  
Alt 14.10.2016, 18:20
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Kladower Kladower ist offline
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Auch ohne Schlingerdämpfer gehört an den Kugelkopf keinerlei Fett.
Steht aber ausdrücklich in meiner Betriebsanleitung (genau genommen ist ein Ölkännchen abgebildet).
__________________
Viele Grüße
Gerhard

Revierinformationen Berlin-Brandenburg

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  #65  
Alt 14.10.2016, 18:25
kurz kurz ist offline
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Jetzt könnte man noch darauf eingehen, ob es reicht, den kleinen Karabiner des Abreisseils einzuhängen.... Oder ob damit zuerst eine Schlaufe gelegt werden müsste.
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  #66  
Alt 14.10.2016, 18:29
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von Merlin HD Beitrag anzeigen
.......beim 211er Stufenheck mit Orginal-AHK ist auch keine Öse.
Bei meinem "Dicken" ist auch keine Öse od. ähnliches zum einhängen.
Hab' extra noch mal nachgesehen:
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	20161014_160901.jpg
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  #67  
Alt 14.10.2016, 20:16
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Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Auch ohne Schlingerdämpfer gehört an den Kugelkopf keinerlei Fett.
Metall auf Metall das sich bewegt, da gehört immer Fett bei. Die Kupplung ist praktisch, vom Aufbau her, ein Lager wie ein Spurstangenkopf.
Darum gibt's die lustigen Kappen für die Kugel,...damit das Fett nich anne Hose kommt und drauf bleibt, ....nicht damit sie keinen Regen abbekommt oder schöner aussieht.

Wenn ein Fahrradträger aufgesteckt wird, der muss klemmen, dann bleibt alles trocken.
Eine Schlingerkupplung hat spezielle Gleitbacken, da bleibts auch trocken.

Gruß
Willy
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  #68  
Alt 14.10.2016, 20:29
Morgenstern Morgenstern ist offline
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auf den Kugelkopf gehört Fett, sonst gibt´s Verschleiß...
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  #69  
Alt 14.10.2016, 20:46
Grobi-413 Grobi-413 ist offline
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Guter Hinweis der Trööt .... aber was macht man nun wenn man eine abnehmbare hat und die Schlepp-Öse ganz rechts aussen sitzt. Das Seil schleift in der Rechtskurve am Boden, links bremst es hoffentlich nicht. An der AHK (Original VW) habe ich keine Öse

Bisher hab ich es immer falsch über die Kugel gelegt, nie was passiert ... toitoitoi
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  #70  
Alt 15.10.2016, 20:31
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Tourer Tourer ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
das ist eine Legende, es gibt dazu nirgends eine Vorschrift! (zumindest in D) - Lediglich, wenn das Kennzeichen nicht gut lesbar ist/verdeckt wird, muss sie weg.
Ganz genau. Es besteht in D keine Pflicht diese bei Nichtbenutzung zu entfernen. Lediglich versicherungstechnisch könnte es da Probleme geben. Das sollte aber bei den Versicherer zu erfragen sein.

Zitat:
Abnehmbare Anhängerkupplung


Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde. Bei einem Auffahrunfall kann laut ARAG Experten allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden. Tipp: Um beim unvorsichtigen Rückwärtsfahren nicht selbst einen gravierenden Eigen- und Fremdschaden zu verursachen, sollte eine abnehmbare Anhängerkupplung außerhalb des Gespannbetriebes – trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung – entfernt werden.

https://www.arag.de/service/infos-un...-verkehr/3120/
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  #71  
Alt 15.10.2016, 22:26
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Auch wenn ich mich vorsätzlich strafbar mache, werde ich das Notseil weiterhin um die Kupplung legen .
Ich wurde schon mit dem Wohni von der Autobahnpolizei angehalten, weil ich einen LKW überholt hatte,
war schon mehrmals mit diesem und mit Trailer beim TÜV, noch nie wurde das Notseil beanstandet .
__________________
Grüßle
Chris ( der Schwabe )

48.77683°N, 9.54987°E

Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #72  
Alt 16.10.2016, 17:43
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oppi oppi ist offline
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638 Danke in 202 Beiträgen
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Wenn keine Öse an der AHK vorhanden ist, muß
ein längeres Abreißseil verbaut werden und dies an de Abschleppöse des Fahrzeugs befestigt werden.
__________________
Grüße aus dem Westerwald
Thomas
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  #73  
Alt 16.10.2016, 17:52
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marsvin marsvin ist offline
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Zitat:
Zitat von oppi Beitrag anzeigen
Wenn keine Öse an der AHK vorhanden ist, muß
ein längeres Abreißseil verbaut werden und dies an de Abschleppöse des Fahrzeugs befestigt werden.
Die Abschleppöse war aber an der alten Stoßstangenhalterung, die bei der Montage der AHK demontiert wurde, muss ich jetzt eine neue anschweißen?
Siggi
der sein Abreißseil auch immer um den Kogelkopf legt und es wohl weiter so handhaben wird
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  #74  
Alt 16.10.2016, 19:45
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Zitat:
Zitat von oppi Beitrag anzeigen
Wenn keine Öse an der AHK vorhanden ist, muß
ein längeres Abreißseil verbaut werden und dies an de Abschleppöse des Fahrzeugs befestigt werden.


Wo finde ich diese Information in den deutschen Gesetzen?
__________________
Gruß,
Marco
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  #75  
Alt 16.10.2016, 20:12
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Das ist kein Gesetz sondern für mich ganz logisch seit vor ein paar Jahren bei uns im Garten ein Tamdemanhänger von etwa einer Tonne Gewicht landete.
Bei diesem hatte sich die abnehmbarme Anhängerkupplung aus der Halterung gelöst und steckte etwa einen knappen Meter tief mit der Abreißleine um den Kugelkopf in der Gartenerde.
Genau dort hatte kurz zuvor noch mein Vater im Garten gearbeitet.
Seit dem Abreißleine IMMER an der Karosserie.
__________________
Grüße aus dem Westerwald
Thomas
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