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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#51
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Zitat:
Am Achskörper hat auch schon jemand mit der Flex rumgeschliffen (siehe gelbe Markierung). Gruß Peter |
#52
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Zitat:
Und welchen nachweisbaren Einfluss hat das jetzt auf die Unfallzahlen ? Gruss Axel |
#53
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Weiß ich nicht aber wahrscheinlich genauso wenig wie fast alle Beiträge hier.
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#54
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Nach einem Gespräch mit der autobahnpolizei stellt sich für mich die Situation nach Eu
Gesetzen folgendermaßen dar Touareg 3500kg Anhängelast 140 kg Stützlast Trailer in angekuppeltem zustand 3500kg 140kg Stützlast werden an der zuladung vom Zugfahrzeug abgezogen.
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MFG Fauli |
#55
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Ich hab noch weiteres offizielles Material, geht aber hier nicht online,
Dann per pm
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MFG Fauli |
#56
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Zitat:
Das klingt zwar sehr verlockend, ist aber völlig falsch. Das zGG vom Trailer darf 3,5t nicht übersteigen, egal ob angekuppelt oder nicht. Willst Du die 140kg auf die 3,5t draufpacken, dann benötigt Dein Trailer ein neues zGG von 3,64t, welches der Hersteller eintragen müsste. Ist aber schön, wenn der Polizist das so sieht. Ich zweifle nur daran, dass er Dir das a) schriftlich gibt und b) seine Kollegen, die Dich dann wiegen, das dann auch so sehen. Gruß Axel
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#57
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Zitat:
Also wenn vorher die Zuladung 2 t war, ist sie mit Anhänger nur noch( bei 150 Kg Stützlast) bei 1,85 t. Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#58
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Moin, Die zusätzliche Stützlast ist bei mir eingetragen,( Anhägelast 3650Kg, Achslast 3500Kg )..... ich habe ein Sigma 3650 Ultralight Alu-Trailer.... die Nutzlast ist bei meinem Trailer 3196 Kg, denn ich brauch jedes Gramm, und vor der Reise muss ich mein Boot komplett leer machen,auch alle Tanks.... ( was natürlich auch seine Vorteile hat...man räumt öfters auf..)
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Das Leben ist nicht dafür bestimmt leicht zu ein, sondern um gelebt zu werden... also tun wir es... ich habe den Weg gefunden...Grüße Thomas.......von Rheinkilometer 406...
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#59
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Ist nicht ab 3500Kg Anhängelast eine Druckluftbremse vorgeschrieben?
Kumma hier,...ich habe aber auch noch nicht gelesen: https://www.bussgeldkatalog.org/anhaengelast/ Grad mal überflogen, ich zitiere zur Höchtanhängelast, "Die Obergrenze für sämtliche Pkw sind 3,5 Tonnen Anhängelast. Schwerer darf ein Anhänger samt seiner Ladung für Autos unter keinen Umständen sein" Die Definition was ein Geländewagen ist, klingt für mich so, als würde es einige Mode-SUV nicht einhalten können. Wenn man da mal prüft und die Hersteller genauso gelogen haben wie beim Abgas,... Willy Geändert von Giligan (13.08.2018 um 09:24 Uhr) |
#60
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#61
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Zitat:
Oder lese ich den Satz nur falsch? Habe mal weiter gesucht, die schreiben alle Unsinn.... https://www.bussgeldkatalog.de/anhaengelast/ Zitat aus dem Link: 3,5 Tonnen Anhängelast sind zudem das Maximum. Mehr dürfen Sie mit einem PKW an der Anhängekupplung nicht ziehen. Anhänger, die schwerer sind, müssen zudem über eine durchgehende Bremse verfügen. Geändert von Giligan (13.08.2018 um 10:10 Uhr) |
#62
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Ja ist überholt und müsste angepasst werden ist aber hier auch schon zur Genüge durchgekaut worden.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#63
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Dann zeig doch mal den gültigen Text, denn Anzeigen werden nicht nach "müsste" geschrieben sondern nach tatsächlichen Gesetzestexten.
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#64
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Ich kann dir die Zulassung meines Trailers zeigen da stehen 3650Kg, den Rest musst du selbst suchen bin im Urlaub.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#65
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Die Zulassung deines Trailers hilft mir, wenn ich angehalten werde, nicht wirklich.
Es muss einen offiziellen Text dazu geben, sonst gilt es nicht. Und die offiziellen Texte sagen halt was anderes. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht (1) Die gezogene Anhängelast darf bei 1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht, 2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts, 3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen |
#66
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Die EU Richtlinie liegt als Ausdruck im Zugfahrzeug.
Dir kann es grundsätzlich eh egal sein da du ja so ein Gespann nicht besitzt und so auch keine Probleme bekommen kannst.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#67
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Moin,
wenn ich das schreiben vom Kraftfahrt-Bundesamt noch wieder finde, stell ich das mal hier ein, da steht es dann schwarz auf weiß. Sonst musst Du selber dort mal anfragen.
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Gruß Olli
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#68
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Zitat:
Guckst Du hier: https://www.boote-forum.de/showthrea...=196264&page=2
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#69
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Da ich mich hin und wieder mal verändre, bin ja grad dabei, kann es durchaus sein, dass ein solches Gespann ins Haus kommt, wenn man es denn so fahren darf.
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#70
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Die stvo ist in diesem Bereich von den eu Richtlinien
abgelöst worden Eindeutig darf der Anhänger mit 3500kg über die Räder auf den Boden drücken und mit maximal zulässiger Stützlast des Zugfahrzeugs auf die Kupplung drücken Ergibt 3500kg achslast + Max 150kg Stützlast Wobei das addieren nicht passt. Die Werte werden einzeln betrachtet
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MFG Fauli |
#71
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Zitat:
3150kg Anhänger auch abgekuppelt oder nur wenn er dran hängt? 3500Kg Anhänger bei 00Kg Stützlast? 2350Kg Anhänger und 150Kg Stützlast? |
#72
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Also nochmal für alle:
Die Anhängelast bedeutet => Kraft, die durch die Achsen auf die Fahrbahn gedrückt werden. Das sind die angesprochenen 3,5t. Stützlast: Bei machen 140 kg, bei mir 150kg. Die wird der Zuladung des Autos zugrechnet, verringern aber nicht das Gesamtgewicht vom Trailer!!!!! 3500kg = Anhängelast 150 kg = Stützlast. Das zGG vom Trailer darf aber die eingetragenen 3,5t nicht überschreiten, egal ob angekuppelt oder nicht. Wenn ich 3,5 t über die Achsen auf die Strasse bringen und 140kg Stützlast habe, dann hat der Trailer sein zGG um 140kg überschritten, wenn das zGG nur 3,5t beträgt. Bezw. die Achslast darf dann nur noch 3360kg betragen, will man legal unterwegs sein. Darum gibt es ja die 3,65t-Lösung. Allerdings muss der Trailer dann jährlich zum TÜV: Und in der Schweiz sollte man auch nicht in eine Kontrolle kommen, so zumindest die Aussage vom Strassenverkehrsamt Graubünden. Zitat:" Das Gesamtgewicht (Garantiegewicht) des Anhängers darf mit höchstens 3500kg datiert sein". Gruß Axel |
#73
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Bitte nicht verwechseln mit der Regelung bei folgendem Szenario:
Auto darf 3t ziehen (Achslast) und hat eine Stützlast von 150kg. Der Trailer hat ein zGG von 3,15t und eine Stützlast von 150kg. Man darf nun einen Trailer mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 3,15t dranhängen, muss aber darauf achten, dass die Stützlast auch die 150kg beträgt. Die 150kg werden dann als Ladung dem Auto angerechnet. Die Achslast des Trailers hat dann die restlichen 3t, die das Auto ziehen darf. Das zGG vom Trailer ist mit 3,15t nicht überschritten. Gruß Axel
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#74
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Das soll nur bedeuten das die Gewichte wohl
Einzeln ermittelt werden und nicht angekuppelt. Wir sind auf die erste Kontrolle gespannt, ob das auch so im europäischen Ausland gehandhabt wird
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MFG Fauli |
#75
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Lt. Meinem Telefongespräch mit der autobahnpolizei
Sowie der fa. Harbeck muss nichts mit 3650 kg Eingetragen sein , da es exakt so gehandhabt wird Wie beschrieben. Ich will sehen wie einer abgekuppelt mit 3650 Kg durch die Gegend fährt
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MFG Fauli |
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