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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 22.05.2019, 06:41
Benutzerbild von jaha
jaha jaha ist offline
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Wie ist die Entstehungsgeschichte zu dieser Feststellung?

Ich habe zumindest die letzten drei Jahre auf der Elbe nichts darüber gehört und auch in der Rentnerbucht solche Wäscheleinen nicht erlebt. Aber irgendwas muss ja dran sein an der Mär, Klaus hat die Wäscheleine ja auch schon erwähnt ...
Ich bin ja gebürtiger Hamburger und erst seit 5 Jahren in Berlin. Ich hab damals bei Möller gelegen und das Wäscheleine spannen von den Kollegen übernommen. Auch die Jungs die beim Bieber gelegen haben, haben Leinen gespannt. Eigentlich alle Boote, die nahe am Ufer geankert haben.

Macht ja auch Sinn, so befindet der Dampfer nicht vor Anker. Und ich bin in Hamburg öfters kontrolliert worden, auch mit dem grossen Boot. Auch ob ich mit Heizöl fahre, das volle Programm. Und auch abends/nachts auf der Dove Elbe wurde kontrolliert, auch wenn da kein WSP Boot stationiert ist. Die kommen mit einem offenen Boot über die Slippe direkt Rentnerbucht. Dito die Fischereiaufsicht.
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  #52  
Alt 22.05.2019, 08:11
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Miracle Man Miracle Man ist offline
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Zitat:
Zitat von Ickeberlin Beitrag anzeigen
Ich meinte eine Alkoholkontrolle. Vor Anker bin ich auch kontrolliert worden. Rheinsberger Gewässer. Haben Ankerverbot übersehen. Dann kam die Waschpo und als sie merkten dass wir an Bord frisch gestochenen Spargel zubereiten, wünschten sie uns Guten Appetit verbunden mit der Bitte nach dem Essen das Boot um 100m zu versetzen
Schade, dass nicht alle bei der Entenpolizei so tiefen entspannt sind....
__________________
Viele Grüße
Olli
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  #53  
Alt 22.05.2019, 10:46
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Berni Berni ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Ja und nun?

Hast du ihn in der Hand?
Liegt er auf dem Beifahrersitz griffbereit?
Ist der Motor noch warm?
...

Das hängt von der Einschätzung der Polizisten -- so es denn welche gibt die gerade ausgerechnet nach dir schauen --- und später vom Richter ab.

...
So nicht ganz richtig....

Polizisten (auch Wasserschutz) haben schlicht und einfach den Sachverhalt vor Ort zu erfassen und wenn der Verdacht einer Straftat besteht, ist eine entsprechende Anzeige zu fertigen. Und dabei sind von der Polizei sowohl belastende, aber auch entlastende Faktoren zu erfassen und zu dokumentieren!

Und im übrigen lässt sich bei einer Blutprobe sehr wohl feststellen (zusätzlich wird der "Verdächtige" vom "Blutarzt" zu seinem Alkoholkonsum usw. befragt) , wann damit begonnen wurde, Alkohol zu sich zu nehmen. Einfach zu sagen, ich habe erst vor einigen Minuten damit begonnen Alkohol zu trinken reicht da mit Sicherheit nicht aus...
In sofern hast du Recht, die Begleitumstände (z. B. warmer Motor) spielen eine wichtige Rolle.

Letztlich muss aber "dir" das Fahren unter Alkoholeinfluss nachgewiesen werden...


Sorry, damit ist die Ausgangsfrage natürlich auch nicht beantwortet
__________________


Gruß

Berni
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  #54  
Alt 22.05.2019, 12:17
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Berni1311 Beitrag anzeigen
So nicht ganz richtig....

.............

Letztlich muss aber "dir" das Fahren unter Alkoholeinfluss nachgewiesen werden...


Sorry, damit ist die Ausgangsfrage natürlich auch nicht beantwortet
Hast in allem Recht (decken sich ja ungefähr unsere Aussagen) ausser in dem
"nachgewiesen werden". Das ist nicht eindeutig. Der Richter entscheidet am Ende.

Weiss es sicher. Wir hatten hier so nen Fall. Der lag schon im Bett!
Wenn der dir nicht glaubt das du nicht gefahren bist und es ansonsten keine Beweise / Zeugen gibt das du nicht gefahren bist dann wirst verurteilt.

Ich kenn aber auch den gegenteiligen Fall. Nachbar kommt sturzvoll (2,4 Promille) mit dem E-Bike heim. Sieht, dass ein Parkplatz frei ist (sein Auto steht vor ner Einfahrt), parkt das um und rempelt ein anderes Auto an.
Polizei (manche Nachbarn sind halt anders).
Der wurde Freigesprochen Bisschen rangieren war für den Richter kein "fahren"

Aber ist eben auch nicht bei der Ausgangsfrage.

Hab ich schon gesagt, dass ich noch gar nie nicht beim Ankern kontrolliert wurde
Beim Seenachtsfest oder anderen Events wo viele Ankern fahren sie am Bodensee manchmal bei Dämmerung durch und bitten um korrekte Beleuchtung. Mehr war noch nie.
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #55  
Alt 22.05.2019, 13:37
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mayon mayon ist offline
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Ich bin nicht polnischer Abstammung, ich habe nur einen solchen Namen (und die geringfügigen Sprachkenntnisse kommen nur wohnortbedingt zustande).
Ah ok. Vielleicht gefällt der WSP deinen Bootsnamen nicht Ich weiß auch nicht voran das liegen kann
__________________
Viele Grüße aus dem Taunus
Bina
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  #56  
Alt 22.05.2019, 14:51
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Berni Berni ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Hast in allem Recht (decken sich ja ungefähr unsere Aussagen) ausser in dem
"nachgewiesen werden". Das ist nicht eindeutig. Der Richter entscheidet am Ende.

.. .
Deshalb heißt es ja auch: "Du bekommst vor Gericht nicht Recht oder Unrecht, du bekommst ein Urteil! "

Ein kleiner, aber feiner Unterschied...
__________________


Gruß

Berni
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  #57  
Alt 05.08.2019, 12:01
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Zitat:
Zitat von Duke70 Beitrag anzeigen
Moin,

vorsicht bitte mit solchen Zweideutigkeiten, die Internet-Sprachpolizei hat nämlich neuerdings ihren Kampf auch ins Boote-Forum ausgeweitet:




Also bitte immer schön politisch korrekt bleiben, liebe Forumsfreund*e*innen*es.

LG
Duke

PS: "Malte" habe ich mir dazu nicht ausgedacht, isch schwöre...
oh da fällt mir ein daß ich den zitierten Fred nie zu Ende gelesen hab. Leider auch Titel etc.
Kannst du den verlinken Duke ?

LG Jörg
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  #58  
Alt 05.08.2019, 14:33
Benutzerbild von hansenloewe
hansenloewe hansenloewe ist offline
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Zitat:
Zitat von HänschenHamburg Beitrag anzeigen
........

Keine Ahnung warum, er war eher ne alternative Type. Vllt auch deswegen. Kaum waren wir im dänischen Bereich, kam das erste Boot.....ob Hafen oder Anker. Ob Alkohol o andere Verdächtige....

Uns wurde mehrfach das Boot auseinander genommen.
.....welche Institution hat euch denn im dänischen Hoheitsgebiet kontrolliert?

Ich kenn nur die "Marinehjemmeværnet". Und das diese Alkoholkontrollen bei Ankerliegern oder Sportbooten durchführt ist mir neu.
__________________
Gruß Karsten

"Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
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  #59  
Alt 12.08.2019, 17:36
Jensdererste Jensdererste ist offline
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Wir, vor Anker liegend in der Rummelsburger Bucht mit je einem Glas Merlot in der Hand, abends gg. dreiviertel Elf: kam im Ententempo die Waschpo vorbei mit dem freundlichen Hinweis, dass seit 22.37 Uhr ein Ankerlicht zu setzen sei.
Hätte ich wenig später auch gemacht, aber ich kann mich den Kollegen hier nur anschließen. In Berlin und Brandenburger Gewässern hatte ich in über 10 Jahren keine Gelegenheit, mich über die Jungs zu ärgern, immer locker und freundlich.
Jens
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  #60  
Alt 12.08.2019, 17:43
Jensdererste Jensdererste ist offline
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Bin sogar einmal am Reichstag freundlich auf die Funkpflicht hingewiesen worden.
Als es damals aufkam, hatte ich auch das Schild an der Lessingbrücke übersehen.
Dann wusste ich auch, warum die Weißen mich alle angehupt hatten, die wollten ihr Revier verteidigen
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  #61  
Alt 13.08.2019, 14:48
User_63746
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falscher Thrad, sorry
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  #62  
Alt 23.07.2024, 13:52
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Tomber42 Tomber42 ist offline
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Muss das hier nochmal hoch holen.. Mir ist es immer noch nicht klar.. Vor Anker binnen Alkohol Verbot oder nicht?

Weil ich es gerade gefunden habe, in der BinSchStrO stehn die Begriffe stilliegend und in fahrt eindeutig drin:

22.
„stillliegend”:

ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, das, der oder die unmittelbar oder mittelbar vor Anker liegt oder am Ufer festgemacht ist;
23.
„fahrend“ oder „in Fahrt befindlich“:

ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, das, der oder die weder unmittelbar noch mittelbar ankert, unmittelbar noch mittelbar am Ufer festgemacht ist oder festgefahren ist;
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Gruß vom Tomber

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Mein aktuelles Boot..Marex 375 mit 2x Volvo Penta D4-300, Welle, V-Shaft

Geändert von Tomber42 (23.07.2024 um 15:28 Uhr)
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  #63  
Alt 23.07.2024, 14:09
Benutzerbild von MaximusBavarius
MaximusBavarius MaximusBavarius ist offline
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272 Danke in 121 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Tomber42 Beitrag anzeigen
Muss das hier nochmal hoch holen.. Mir ist es immer noch nicht klar.. Vor Anker binnen Alkohol Verbot oder nicht?
Ne, Warum auch ?

Wenn du dort übernachtest und dann wieder nüchtern bist ?
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  #64  
Alt 23.07.2024, 15:13
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uncle_cadillac uncle_cadillac ist offline
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Zitat:
Zitat von MaximusBavarius Beitrag anzeigen
Ne, Warum auch ?

Wenn du dort übernachtest und dann wieder nüchtern bist ?
So einfach ist leider nicht. Auch vor Anker muss ein (zu definierender) Schiffsführer jederzeit in der Lage zu sein, dass Boot bei Gefahr führen zu können. Und dazu muss man unter 0,5 sein. Deshalb wurde dieser Threat ja begonnen. In der Praxis wird das aber nicht kontrolliert, wenn es gesittet vor Anker zugeht.
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Viele Grüße
Uwe
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Alt 23.07.2024, 15:14
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Lippi Lippi ist offline
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Genau so ist es.....
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Alt 23.07.2024, 15:18
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ja, nur beim Stillliegen darfst du etwas trinken.
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Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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  #67  
Alt 23.07.2024, 15:29
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Tomber42 Tomber42 ist offline
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Zitat:
Zitat von barracuda75 Beitrag anzeigen
ja, nur beim Stillliegen darfst du etwas trinken.
Also beim Ankern...

22.
stillliegend”:

ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, das, der oder die unmittelbar oder mittelbar vor Anker liegt oder am Ufer festgemacht ist;
23.
„fahrend“ oder „in Fahrt befindlich“:

ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, das, der oder die weder unmittelbar noch mittelbar ankert, unmittelbar noch mittelbar am Ufer festgemacht ist oder festgefahren ist;


https://www.gesetze-im-internet.de/b...000210012.html
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Geändert von Tomber42 (23.07.2024 um 15:34 Uhr)
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  #68  
Alt 23.07.2024, 15:33
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Und wenn sich der Anker losreisst?
Dann muss einer unter 0,5 haben, um das zu richten
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  #69  
Alt 23.07.2024, 15:35
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Warum hab ich den Eindruck - dass hier "das Thema Alk schön geredet wird". Die Gesetzlage ist doch nicht nur hier klar und deutlich beschrieben worden - und es betrifft nicht nur den Schiffsführer sondern alle für die sichere Schiffsführung notwendige Personen.

bis denne, Rainer
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Alt 23.07.2024, 16:02
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Aurora-13 Aurora-13 ist offline
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Warum hab ich den Eindruck - dass hier "das Thema Alk schön geredet wird". ..........

bis denne, Rainer
Ich habe nicht den Eindruck, dass hier Alkohol schöngeredet oder schöngeredet werden soll, hier wurde eine klare Frage gestellt und der User bittet nun um eine ihm verständliche Antwort, wobei die Verständlichkeit einer oder mehrerer Antworten sicher Auslegungssache und sehr subjektiv ist

Es geht nicht darum, Alkohol zu verharmlosen oder zu beschönigen, sondern um sachliche Informationen zur Rechtslage.
__________________
Gib niemals auf - höchstens einen Brief.
(Heinz Erhardt)
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Helmut
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Alt 23.07.2024, 16:05
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Zitat:
Zitat von Pepper Beitrag anzeigen
Der Unterscheid ist, dass es in § 7.08 BinSchStrO folgenden Passus gibt:

"2.
Alle übrigen Fahrzeuge ... müssen beim Stillliegen von einer Person, die in der Lage ist, im Bedarfsfall rasch einzugreifen, beaufsichtigt werden."

Glücklicherweise gibt es für den Ankernden abseits des Geschehens oder dem im Hafen Festgebundenen jedoch die Ausnahme:

"Satz 1 gilt nicht, wenn die Aufsicht wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich ist ..."
Steht doch alles im Thread der nun auch fürn Joint gilt.

Während der fahrt? nono
Während des Ankerns in unsicherem Gebiet? nono
Während des Ankers in sicheren Gebiet, in dem sich die Notwendigkeit einer Aufsicht nicht ergibt? yesyes


Bei Windstärke 8 in der Mitte des sees ist wohl eher unsicher im Vergleich zu Windstärke 0 in einer geschützten Bucht. Genau darauf wird sich die WSP auch nicht einlassen und bestenfalls ein dudu dalassen.
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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Alt 23.07.2024, 16:17
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Die Gesetzlage ist doch nicht nur hier klar und deutlich beschrieben worden
Formal ist die Lage klar, aber das hier:

"Satz 1 gilt nicht, wenn die Aufsicht wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich ist ..."

ist eben ein Gummiparagraph, der möglicherweise schon durch die Rechtsprechung präzisiert wurde, oder auch noch nicht.

So oder so wird das im "Ernstfall" ein Richter entscheiden. Es bleibt, wie so oft im Leben die Entscheidung ob man ein Risiko eingehen möchte oder nicht.

Ich möchte darüber nicht urteilen, und weil ich kein Richter bin, muss ich das auch nicht.
__________________
Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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Alt 23.07.2024, 21:38
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Ich denke, dass sagt doch schon der gesunde Menschenverstand

Es muss immer jemand in der Lage sein einzugreifen !

Ich oute mich jetzt mal

Wir sind mal vor Anker liegend bös versackt.
Formel 1 geguckt und 2/3 Bier dazu.

Plötzlich kam Wind auf und wir wollten / mussten zurück in den Hafen.
Frauchen hat es dann gemeistert
Ich konnte noch, aber durfte eigentlich nicht mehr fahren.

Ist viele Jahre her und alles ist gut gegangen,
aber einer / eine mit Führerschein sollte nen klaren Kopf haben
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #74  
Alt 23.07.2024, 21:56
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Also sowas lese ich nun öfter, nicht nur hier. Wenn ihr ankert, checked ihr dann nicht wenigstens Windfinder was die nächsten stunden abgeht?

Wenn schon 4+bft vorausgesagt werden ankere, ich doch mindestens in Landnähe dort, wo der Wind ablandig weht oder direkt im Hafen, alles andere ist auch nüchtern fahrlässig.



Das soll natürlich nicht heißen das man dann dort volltrunken sicher ist aber das ist es was
"Satz 1 gilt nicht, wenn die Aufsicht wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich ist" meint.
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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Alt 24.07.2024, 16:08
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Steht doch alles im Thread der nun auch fürn Joint gilt.

Interessanter Punkt! Leider gibt es da noch ganz viel Konkretisierungsbedarf.
ich hoffe, es ist nicht zu sehr Off-Topic, wenn ich das Thema aufgreife- man liest zwar im Forum bisher kaum was darüber, aber vielleicht liegt es auch daran, dass es nunmal lange Zeit illegal war und die Betroffenen dementsprechend verschwiegen. Rein statistisch müssten sich jedenfalls tausende Kiffer im Forum tummeln

Überhaupt habe ich zu dem Thema auf dem Wasser noch nie was gehört. Ist das bisher überhaupt kontrolliert worden, oder war es einfach ein luftleerer Raum? ich bin daraufhin jedenfalls noch nicht kontrolliert worden --> irgendjemand anders hier, ob vor Anker oder in Fahrt?

Welcher Grenzwert..?? Das einzige, was neuerdings für den Straßenverkehr festgelegt ist (*aber immernoch nicht gilt!), ist der 3.5ng-Grenzwert, der laut Expertenkommission das Äquivalent zu 0.3 Promille Alkohol darstellen soll (="bis dahin völlig nüchtern"). Für alles weitere im Straßenverkehr (relative/absolute Fahruntauglichkeit, wann ist es eine Ordnungswidrigkeit, wann eine Straftat, wann droht MPU...) gibt es bisher nichts konkretes- auf dem Wasser wohl erst recht nicht..??

und... welche Messgröße überhaupt?
Zwei massive Probleme gibt es mit der bisherigen Methode:
a) dass das Abbauverhalten völlig anders verläuft als beim Alkohol, wo man ja halbwegs verlässlich per Faustformel abschätzen kann, wann man am nächsten Tag wieder fahren darf...
Beim THC fällt das eher exponentiell als linear, und bei den regelmäßigen Kiffern bildet sich noch dazu ein gewaltiger "Bodensatz", sodass diese Gruppe selbst nach tagelanger Abstinenz noch den (neuen, erhöhten) Grenzwert übersteigt.

b) dass die Korrelation zwischen erfasstem Messwert und Beeinträchtigung (auch laut der Expertenkommission...)... "schwierig" ist
Nach übereinstimmenden Berichten hört nach ~2h die Wirkung auf, der Messwert aber noch lange nicht. Außerdem gibt es inzwischen mehrere Experimente vor laufenden Kameras, wo begleitet von Ärzten und Fahrsicherheits-Experten "berauscht" gefahren wird; als Extrembeispiel zB ein Patient, der das auch bei ~70ng (also dem 20fachen des Grenzwerts!!!) ohne messbare Ausfallerscheinungen und sogar besser als der nüchterne Bundesdurchschnitt geschafft hat. Also Aussagekraft = Null. Vielleicht sollte man nach einem anderen Indikator suchen, oder ganz klassisch den Finger zur Nase führen, auf einer geraden Linie laufen etc..?

Ursprünglich stand mal im Gesetzentwurf, es sollten auf wissenschaftlicher Basis belastbare Grenzwerte für den Land- Luft- und Wasserverkehr ermittelt werden, die sich nur an der Fahrtüchtigkeit/Verkehrssicherheit orientieren (sinngemäß). Im finalen Gesetz ist davon leider nicht mehr viel übrig; wahrscheinlich hat man gemerkt, dass das auf wissenschaftlicher Basis nichts wird. Also formuliert man es anders und legt den Grenzwert weiterhin willkürlich fest (immerhin etwas höher als vorher). Schade...
__________________
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