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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Macht ja auch Sinn, so befindet der Dampfer nicht vor Anker. Und ich bin in Hamburg öfters kontrolliert worden, auch mit dem grossen Boot. Auch ob ich mit Heizöl fahre, das volle Programm. Und auch abends/nachts auf der Dove Elbe wurde kontrolliert, auch wenn da kein WSP Boot stationiert ist. Die kommen mit einem offenen Boot über die Slippe direkt Rentnerbucht. Dito die Fischereiaufsicht.
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#52
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Viele Grüße Olli |
#53
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Polizisten (auch Wasserschutz) haben schlicht und einfach den Sachverhalt vor Ort zu erfassen und wenn der Verdacht einer Straftat besteht, ist eine entsprechende Anzeige zu fertigen. Und dabei sind von der Polizei sowohl belastende, aber auch entlastende Faktoren zu erfassen und zu dokumentieren! Und im übrigen lässt sich bei einer Blutprobe sehr wohl feststellen (zusätzlich wird der "Verdächtige" vom "Blutarzt" zu seinem Alkoholkonsum usw. befragt) , wann damit begonnen wurde, Alkohol zu sich zu nehmen. Einfach zu sagen, ich habe erst vor einigen Minuten damit begonnen Alkohol zu trinken reicht da mit Sicherheit nicht aus... In sofern hast du Recht, die Begleitumstände (z. B. warmer Motor) spielen eine wichtige Rolle. Letztlich muss aber "dir" das Fahren unter Alkoholeinfluss nachgewiesen werden... Sorry, damit ist die Ausgangsfrage natürlich auch nicht beantwortet
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Gruß Berni
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#54
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"nachgewiesen werden". Das ist nicht eindeutig. Der Richter entscheidet am Ende. Weiss es sicher. Wir hatten hier so nen Fall. Der lag schon im Bett! Wenn der dir nicht glaubt das du nicht gefahren bist und es ansonsten keine Beweise / Zeugen gibt das du nicht gefahren bist dann wirst verurteilt. Ich kenn aber auch den gegenteiligen Fall. Nachbar kommt sturzvoll (2,4 Promille) mit dem E-Bike heim. Sieht, dass ein Parkplatz frei ist (sein Auto steht vor ner Einfahrt), parkt das um und rempelt ein anderes Auto an. Polizei (manche Nachbarn sind halt anders). Der wurde Freigesprochen Bisschen rangieren war für den Richter kein "fahren" Aber ist eben auch nicht bei der Ausgangsfrage. Hab ich schon gesagt, dass ich noch gar nie nicht beim Ankern kontrolliert wurde Beim Seenachtsfest oder anderen Events wo viele Ankern fahren sie am Bodensee manchmal bei Dämmerung durch und bitten um korrekte Beleuchtung. Mehr war noch nie.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#55
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Ah ok. Vielleicht gefällt der WSP deinen Bootsnamen nicht Ich weiß auch nicht voran das liegen kann
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Viele Grüße aus dem Taunus Bina |
#56
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Ein kleiner, aber feiner Unterschied...
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Gruß Berni
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#57
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Kannst du den verlinken Duke ? LG Jörg |
#58
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Ich kenn nur die "Marinehjemmeværnet". Und das diese Alkoholkontrollen bei Ankerliegern oder Sportbooten durchführt ist mir neu.
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen." |
#59
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Wir, vor Anker liegend in der Rummelsburger Bucht mit je einem Glas Merlot in der Hand, abends gg. dreiviertel Elf: kam im Ententempo die Waschpo vorbei mit dem freundlichen Hinweis, dass seit 22.37 Uhr ein Ankerlicht zu setzen sei.
Hätte ich wenig später auch gemacht, aber ich kann mich den Kollegen hier nur anschließen. In Berlin und Brandenburger Gewässern hatte ich in über 10 Jahren keine Gelegenheit, mich über die Jungs zu ärgern, immer locker und freundlich. Jens |
#60
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Bin sogar einmal am Reichstag freundlich auf die Funkpflicht hingewiesen worden.
Als es damals aufkam, hatte ich auch das Schild an der Lessingbrücke übersehen. Dann wusste ich auch, warum die Weißen mich alle angehupt hatten, die wollten ihr Revier verteidigen |
#61
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falscher Thrad, sorry
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#62
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Muss das hier nochmal hoch holen.. Mir ist es immer noch nicht klar.. Vor Anker binnen Alkohol Verbot oder nicht?
Weil ich es gerade gefunden habe, in der BinSchStrO stehn die Begriffe stilliegend und in fahrt eindeutig drin: 22. „stillliegend”: ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, das, der oder die unmittelbar oder mittelbar vor Anker liegt oder am Ufer festgemacht ist; 23. „fahrend“ oder „in Fahrt befindlich“: ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, das, der oder die weder unmittelbar noch mittelbar ankert, unmittelbar noch mittelbar am Ufer festgemacht ist oder festgefahren ist;
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Gruß vom Tomber ---- Mein aktuelles Boot..Marex 375 mit 2x Volvo Penta D4-300, Welle, V-Shaft Geändert von Tomber42 (23.07.2024 um 15:28 Uhr) |
#63
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Wenn du dort übernachtest und dann wieder nüchtern bist ?
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#64
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So einfach ist leider nicht. Auch vor Anker muss ein (zu definierender) Schiffsführer jederzeit in der Lage zu sein, dass Boot bei Gefahr führen zu können. Und dazu muss man unter 0,5 sein. Deshalb wurde dieser Threat ja begonnen. In der Praxis wird das aber nicht kontrolliert, wenn es gesittet vor Anker zugeht.
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Viele Grüße Uwe
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#65
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Genau so ist es.....
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * inoffizielle Boote-Forum-Karte
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#66
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ja, nur beim Stillliegen darfst du etwas trinken.
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben |
#67
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Also beim Ankern...
22. „stillliegend”: ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, das, der oder die unmittelbar oder mittelbar vor Anker liegt oder am Ufer festgemacht ist; 23. „fahrend“ oder „in Fahrt befindlich“: ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, das, der oder die weder unmittelbar noch mittelbar ankert, unmittelbar noch mittelbar am Ufer festgemacht ist oder festgefahren ist; https://www.gesetze-im-internet.de/b...000210012.html
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Gruß vom Tomber ---- Mein aktuelles Boot..Marex 375 mit 2x Volvo Penta D4-300, Welle, V-Shaft Geändert von Tomber42 (23.07.2024 um 15:34 Uhr) |
#68
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Und wenn sich der Anker losreisst?
Dann muss einer unter 0,5 haben, um das zu richten
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * inoffizielle Boote-Forum-Karte |
#69
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Warum hab ich den Eindruck - dass hier "das Thema Alk schön geredet wird". Die Gesetzlage ist doch nicht nur hier klar und deutlich beschrieben worden - und es betrifft nicht nur den Schiffsführer sondern alle für die sichere Schiffsführung notwendige Personen.
bis denne, Rainer |
#70
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Zitat:
Es geht nicht darum, Alkohol zu verharmlosen oder zu beschönigen, sondern um sachliche Informationen zur Rechtslage.
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Gib niemals auf - höchstens einen Brief. (Heinz Erhardt) _________________________________ Helmut
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#71
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Zitat:
Während der fahrt? nono Während des Ankerns in unsicherem Gebiet? nono Während des Ankers in sicheren Gebiet, in dem sich die Notwendigkeit einer Aufsicht nicht ergibt? yesyes Bei Windstärke 8 in der Mitte des sees ist wohl eher unsicher im Vergleich zu Windstärke 0 in einer geschützten Bucht. Genau darauf wird sich die WSP auch nicht einlassen und bestenfalls ein dudu dalassen.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe?
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#72
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Zitat:
"Satz 1 gilt nicht, wenn die Aufsicht wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich ist ..." ist eben ein Gummiparagraph, der möglicherweise schon durch die Rechtsprechung präzisiert wurde, oder auch noch nicht. So oder so wird das im "Ernstfall" ein Richter entscheiden. Es bleibt, wie so oft im Leben die Entscheidung ob man ein Risiko eingehen möchte oder nicht. Ich möchte darüber nicht urteilen, und weil ich kein Richter bin, muss ich das auch nicht.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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Ich denke, dass sagt doch schon der gesunde Menschenverstand
Es muss immer jemand in der Lage sein einzugreifen ! Ich oute mich jetzt mal Wir sind mal vor Anker liegend bös versackt. Formel 1 geguckt und 2/3 Bier dazu. Plötzlich kam Wind auf und wir wollten / mussten zurück in den Hafen. Frauchen hat es dann gemeistert Ich konnte noch, aber durfte eigentlich nicht mehr fahren. Ist viele Jahre her und alles ist gut gegangen, aber einer / eine mit Führerschein sollte nen klaren Kopf haben
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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#74
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Also sowas lese ich nun öfter, nicht nur hier. Wenn ihr ankert, checked ihr dann nicht wenigstens Windfinder was die nächsten stunden abgeht?
Wenn schon 4+bft vorausgesagt werden ankere, ich doch mindestens in Landnähe dort, wo der Wind ablandig weht oder direkt im Hafen, alles andere ist auch nüchtern fahrlässig. Das soll natürlich nicht heißen das man dann dort volltrunken sicher ist aber das ist es was "Satz 1 gilt nicht, wenn die Aufsicht wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich ist" meint.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe?
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#75
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Interessanter Punkt! Leider gibt es da noch ganz viel Konkretisierungsbedarf. ich hoffe, es ist nicht zu sehr Off-Topic, wenn ich das Thema aufgreife- man liest zwar im Forum bisher kaum was darüber, aber vielleicht liegt es auch daran, dass es nunmal lange Zeit illegal war und die Betroffenen dementsprechend verschwiegen. Rein statistisch müssten sich jedenfalls tausende Kiffer im Forum tummeln Überhaupt habe ich zu dem Thema auf dem Wasser noch nie was gehört. Ist das bisher überhaupt kontrolliert worden, oder war es einfach ein luftleerer Raum? ich bin daraufhin jedenfalls noch nicht kontrolliert worden --> irgendjemand anders hier, ob vor Anker oder in Fahrt? Welcher Grenzwert..?? Das einzige, was neuerdings für den Straßenverkehr festgelegt ist (*aber immernoch nicht gilt!), ist der 3.5ng-Grenzwert, der laut Expertenkommission das Äquivalent zu 0.3 Promille Alkohol darstellen soll (="bis dahin völlig nüchtern"). Für alles weitere im Straßenverkehr (relative/absolute Fahruntauglichkeit, wann ist es eine Ordnungswidrigkeit, wann eine Straftat, wann droht MPU...) gibt es bisher nichts konkretes- auf dem Wasser wohl erst recht nicht..?? und... welche Messgröße überhaupt? Zwei massive Probleme gibt es mit der bisherigen Methode: a) dass das Abbauverhalten völlig anders verläuft als beim Alkohol, wo man ja halbwegs verlässlich per Faustformel abschätzen kann, wann man am nächsten Tag wieder fahren darf... Beim THC fällt das eher exponentiell als linear, und bei den regelmäßigen Kiffern bildet sich noch dazu ein gewaltiger "Bodensatz", sodass diese Gruppe selbst nach tagelanger Abstinenz noch den (neuen, erhöhten) Grenzwert übersteigt. b) dass die Korrelation zwischen erfasstem Messwert und Beeinträchtigung (auch laut der Expertenkommission...)... "schwierig" ist Nach übereinstimmenden Berichten hört nach ~2h die Wirkung auf, der Messwert aber noch lange nicht. Außerdem gibt es inzwischen mehrere Experimente vor laufenden Kameras, wo begleitet von Ärzten und Fahrsicherheits-Experten "berauscht" gefahren wird; als Extrembeispiel zB ein Patient, der das auch bei ~70ng (also dem 20fachen des Grenzwerts!!!) ohne messbare Ausfallerscheinungen und sogar besser als der nüchterne Bundesdurchschnitt geschafft hat. Also Aussagekraft = Null. Vielleicht sollte man nach einem anderen Indikator suchen, oder ganz klassisch den Finger zur Nase führen, auf einer geraden Linie laufen etc..? Ursprünglich stand mal im Gesetzentwurf, es sollten auf wissenschaftlicher Basis belastbare Grenzwerte für den Land- Luft- und Wasserverkehr ermittelt werden, die sich nur an der Fahrtüchtigkeit/Verkehrssicherheit orientieren (sinngemäß). Im finalen Gesetz ist davon leider nicht mehr viel übrig; wahrscheinlich hat man gemerkt, dass das auf wissenschaftlicher Basis nichts wird. Also formuliert man es anders und legt den Grenzwert weiterhin willkürlich fest (immerhin etwas höher als vorher). Schade...
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