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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Ist das Verlassen des Bootes (vor Anker) verboten -Berlin
Liebe Forum,
Hatte wieder ein absurdes Erlebnis mit dem Berliner Entenschutz: war mit dem Schlauchi und Surfbrett auf einem Berliner See (musste das Schlauchi nehmen, da Wind ungünstig stand), hab das Schlauchi (ausserhalb der Fahrrinne, natürlich) vor Anker gelegt und bin losgesurft. Kommt natürlich nach 5min der Entenschutz in voller Besatzung und fängt an, mit einem Bootshaken am Schlauchi rumzuzerren, welches sich mit dem Anker zum Glück gewehrt hat, sonst wäre ich ja nicht zurückgekommen. Habs natürlich gesehen und bin zur "Einsatzstelle" des Entenschutzes gesurft, hat ne Weile gedauert - ca 3-5 min. Dann also: Anzeige wg "unbeaufsichtigtem Liegenlassen" und -natürlich- kein Surfschein dabei - die Witzigen. Ich habe noch nie was davon gehört, daß man ein Boot vor Anker nicht mal Liegenlassen kann - zumal ich ja in Sichtweite dabei war, darf man dann vom Boot auch nicht schwimmen gehen? Wisst Ihr was?? Vielen Dank. War natürlich in der Mittagspause, die mir der Entenschutz mal wieder versaut hat. Gruß Jochen
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#2
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Ankerball gesetzt ?
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Gruß Axel wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV www.wyce.de www.dmyv.de |
#3
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SeeSchStrO
§ 32 Ankern ...(4) Auf einem in der Nähe des Fahrwassers oder auf einer Reede vor Anker liegenden Fahrzeug oder außergewöhnlichen Schwimmkörper sowie auf Fahrzeugen, für die nach Absatz 3 das Ankerverbot nicht gilt, muß ständig Ankerwache gegangen werden. Das gilt nicht für Fahrzeuge von weniger als 12 Metern Länge auf den nach § 10 Abs. 4 bezeichneten Wasserflächen. So...wie es Binnen aussieht weiß ich nicht...aber sicherlich ähnlich. War dein Schlauchi über 12m ?
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Wir werden von einem Leiden nur geheilt, wenn wir es bis zum letzten auskosten.
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#4
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Verbot des unbemannten Stillliegens Unbemannte Kleinfahrzeuge dürfen nur an genehmigten Liegestellen stillliegen. Da geben die Jungs extra ein Merkblatt raus und du liest es nicht.
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Gruß Wolfgang
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#5
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Zitat:
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#6
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Bist du mit offenem Dach gefahren bei der Hitze ?
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Gruß Wolfgang
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#7
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"Unbemannte Kleinfahrzeuge dürfen nur an genehmigten Liegestellen stillliegen." Wie geil ist das denn? Vielen Dank kaceka für die Aufklärung. Die machen sich echt ihre eigenen Gesetze. Unerhört ist ja auch, dass den ganzen Tag Fahrgastsschiffe auch ausserhalb der Fahrrine fahren dürfen nur die kleinen Boote nicht... Bin also insoweit erleuchtet und von dem Entenschutz/WSA auch weiterhin angeekelt. Allen viel Spaß, war ein toller Bootstag, heute Glück gehabt und keinen Entenschutzkontakt gehabt. Allen viel Spaß! Jochen |
#8
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Zitat:
ich glaube, corvette-gold, kaceka meinte dass durchaus ironisch. So hab ichs zumindest verstanden. Und dieses Merkblatt ist für uns Berliner wirklich nützlich, dann weiss man wenigstens wofür man zahlt... Dass der Entenschutz samt WSA kompletter Dünnsinn und die Großverschwendung von Steuergeldern ist, ist ja unter Bootsleuten weitestgehend Konsens, zumindest was den Berliner total überwachten Bereich angeht. An normalen Tagen 1 Entenschutz pro Wassersportler. Gruß Jochen |
#9
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falscher thread
Geändert von heliberlin (19.08.2009 um 19:12 Uhr) Grund: falscher thread |
#10
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Hallo zusammen,
"Unbemannte Kleinfahrzeuge dürfen nur
an genehmigten Liegestellen stillliegen." Also nach der rechtsgrundlage sieht mir das aber nicht aus, ob das einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde, da habe ich aber erhebliche zweifel. Gruss Uwe
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#11
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Kaceka hatte das Richtige ja schon angegeben.
Weil ich selber unsicher war, habe ich mal nachgeschaut: (1) In der Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung (... Ankern) ist das allgemein geregelt. Für den Berliner Raum sind "(Keine besonderen Vorschriften)" verfügbar, siehe Spree-Oder Wasserstraße, Berliner und Brandenburger Wasserstraßen oder folgende ... (2) Außerhalb der Bundeswasserstraßen (Landeswasserstraßen, kommunale und private Gewässer) können abweichende Regelungen gelten. Unter www.berlin.de sind weitere Infoblätter zum "richtigen" Verhalten auf Berliner Gewässern zu finden. Vermutlich gilt (2) überall dort: Öffentliche Sportbootliegestellen und besondere Verkehrsbeschränkungen in Berlin (pdf), siehe Karte Seite 2 @heliberlin: Aus der Nummer wirst Du wohl leider nicht rauskommen. Bislang habe ich immer noch "Schwein" gehabt. Schön wäre ein "Linkliste" mit lokalen Sonderregelungen. Möglicherweise gibt es ja sowas? Gruß Ralph |
#12
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Berlin hat für die unzähligen Seen und Kanäle auch noch eine Landesschifffahrtsverordnung für die als Landeswasserstraßen definierten Gewässer:
http://www.transportrecht.de/transpo...1208328976.pdf Allerdings soll für's Stilliegen die Regelung der Binnenschifffahrtsstraßenordnung gelten. Man sollte vielleicht mal einen Berliner fragen.
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Gruß Wolfgang |
#13
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Zitat:
Und wenn ihr sie braucht, dann plärrt ihr rum: "Immer wenn man sie braucht ist keiner da." Wir haben hier an der Elbe eigentlich ein super Verhältnis zur Wasserschutz. Die helfen auch gerne mal. Natürlich wenn eine Gefahr besteht. Wenn man die Kirche im Dorf lässt drücken sie auch mal ein Auge (mitunter sogar alle beide) zu. Aber so abfällig würde ich mich über die Staatsdiener prinzipiell nicht äußern. In erster Linie ein Job wie jeder andere, der entsprechenden Regeln gehorcht. Ich weiß nicht warum mich das "anekeln" könnte. Und dahinter steht immer auch ein Mensch und jeder verdient einen gewissen Respekt. Die Reaktionen sind meiner Beobachtung nach (auch in Berlin) meist ein Resultat aus dem "in den Wald rufen..." Dies gilt zu Wasser und an Land.
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gregor
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#14
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Sinn?
Der Sinn der Regelung könnte ja damit zusammen hängen das vom Ufer aus besehen da ein Boot abgetrieben ist oder der Eigner evtl. einen Unfall hatte
Um unnötigen Aufwand (Geld /Zeit)zu vermeiden sollte das Boot schon irgendwie als absichtlich dort zurück gelassen gekennzeichnet werden z.B. Ankerball. Da das nicht jeder macht sind die auf die andere Regelung mit dem Verwarnungsgeld und dem Stillliegeverbot gekommen. Wenn Du in Dänemark oder Norwegen dein Boot nicht Richtig fest machst kannst Du den Such/Bergungs-Einsatz Löhnen. Da sind die ganz Fix drin.
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§ 1 jeder macht seins Gruß Andreas
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#15
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Zitat:
teilweise ist es halt sehr mühsam, an entsprechende Informationen ranzukommen. Für meinen "Hausteich" habe ich der "Stadt Hannover" eine Mail geschickt. Nach ein paar Tagen hatte ich die Maschseeordnung (Druckdatum 06.03.2006) in der "Post". Vielleicht will mal jemand nachlesen ... Gruß Ralph
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#16
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Danke Ralph!
Ich sammle alle Revierinformationen die in irgendeinem Forum gepostet oder verlinkt werden. Rhein, Mosel, Lahn,.... Manche sind mit Sicherheit nicht absolut aktuell, (sobald ich was aktuelleres finde, überschreibe ich die Datei), aber meist ändern sich auch selten die Kerninhalte. Wenn ich bei meiner Suche zu speziellen Revieren nicht weiterkam frag ich halt vor Ort nach, oft gibt es Merkblätter, (die ich auch als pdf sammle), von der Waspo, beim bsh, bei elwis, im Rhein Netz und auch beim adac. Ich glaube es wäre vielleicht sogar eine tolle Idee, eine strukturierte Ecke mit Revierinformationen und Merkblättern für Wassersportlern im Archiv zu installieren, als pdf oder auch nur als Linksammlung. Da käme auf Dauer für alle User ein entsprechender Nutzwert raus. Allerdings wäre die regelmäßige Aktualisierung bzw. Fortschreibung ein gewisser Arbeitsaufwand...
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gregor |
#17
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Tag,
Zitat:
P.S. Nein ich mache keinen Dienst in Berlin! Gruß,
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-- Thomas aka Wildman "Thats life!" |
#18
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steht denn jetzt hier eigentlich schon fest, ob am Schlauchi ein Ankerball gesetzt war....
wenn nicht, dann geb ich der Entenpolizei durchweg Recht und dann ist es doch allemal deren Job, zu prüfen ob da eventuell ein Unfall oder ähnliches vorliegt. Wenn dann nach 5 Minuten jemand angesurft kommt, keine Papiere dabei hat, am Boot keine Signale gesetzt hat und obendrein auch noch ne "angeekelte" Miene aufsetzt, die meist auch verbal zu erkennen ist.... Sorry - dann hab ich Verständnis für die Jungens, wenn sie dann schon mal ihren Ermessensspielraum nicht zu meinen Gunsten auslegen....
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Gruß - Georg |
#19
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Entschuldigung, aber was habt ihr Binnen alle mit dem Ankerball? Da ist der doch gar nicht vorgeschrieben... Oder gehören Berlinern Seen jetzt zu See?
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gregor |
#20
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Zitat:
der ist generell vorgeschrieben, es gibt Ausnahmen (die interessieren mich aber nicht, wenn ich korrekt ankere, setze ich den Ball !) hier gibts auch noch was dazu http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=70533 Ich denke mal, Helicopter weiss garnicht, was ein Ankerball ist.
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Gruß Axel wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV www.wyce.de www.dmyv.de
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#21
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Moin.
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Und wer z.B. den Müggelsee (*) an einem Sonntag wie dem letzten erlebt hat, der wundert sich eigentlich, daß es bei der Bootsdichte in Berlin nicht noch mehr Regeln gibt. Gruß Frank (*) 100 m Müggelspree zw. Müggelhort und großem Müggelsee: Es sind viele Boote unterwegs, darunter auch Paddelboote und ein Badeboot. Da muß mich unbedingt noch ein Gleiter (in Verdrängerfahrt) links überholen, rechts ein kleinerer Gleiter, der raucht fast das Badeboot auf, alles bei "2-Spurigem" Gegenverkehr. An der Seeneinfahrt kreuzen 2 Segler vorbei, die Gleiter müssen aufstoppen, stehen kurzfristig quer in der Seeneinfahrt, das Paddelboot kämpft mit den Wellen, dazwischen eiern 3 führerscheinfreie Boote rum, die so schnell nicht reagieren können, außerdem noch ein Ruderboot, manövrierunfähig, weil kein Platz mehr für die Ruder sind. Und in jedem Boot, mit Ausnahme der "handbetriebenen" Boote, halten sich Skipper und Gäste an irgendwelchen alkoholischen Getränken fest. Da wird rücksichtslos drauflosgefahren! He, es ist Sonntag, Ihr müßt nirgendwo ganz schnell hin, es ist schönes Wetter, der See liegt nur ein paar Meter weg, da kann man doch noch warten mit dem Überholen, ohne Bade- und Paddelboot zu versenken und die führerscheinfreien Freizeitskipper an den Rand des Wahnsinns zu treiben. Da muß man nicht "2-spurig" fahren. Aber so habe ich es schon des öfteren erlebt. Und dann denke ich: Mehr Regeln, und ordentliche Kontrollen...
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Ogen op, hool rechten Kurs, sunst suppst du af un büst in Mors!
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#22
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Zitat:
Ich bin auch der Meinung, dass man Binnen keinen Ankerball braucht. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
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#23
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Zitat:
Ganz egal welche Erfahrungen man mit den Jungs gemacht hat, aber ihnen so etwas in solch einem Ton vorzuwerfen, das ist ja nun nicht gerade die feine Art. Wenn ich ein Fahrrad zum Pilzesammeln unter einer Autobahnbrücke abstelle, dann muss ich genau so damit rechnen, dass die Autobahnbullen den Drahtesel mitgenommen haben, wenn ich mit 2 vollen Körben wieder da stehe. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#24
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Ankerball findest du in keiner Binnen-Verordnung, sonst zeig mir bitte mal wo. Das Thema Ankerball taucht auch beim Führerschein Binnen daher gar nicht auf.
Ist aber kein Wunder, der Ankerball resultiert aus den Vorschriften der KVR Regel 30 und die Geltung ist wie in §2 beschrieben. Binnen ist nur Nachts oder bei unsichtigem Wetter beim Ankern eine Rundumleuchte auf der Seite des Fahrwassers vorgeschrieben, und selbst da gibt es Ausnahmen.
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gregor |
#25
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) |
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