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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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Keine Schlafenden Hunde wecken. Wer ein neueres Boot besitzt, hat auch die Rechnung mit MwSt. Für alle älteren Boote gibt es T2L. Ich hab sogar vom DMYV ein Schreiben, welches bestätigt, dass mein Boot seit 1995 dort offiziell angemeldet ist, sich also um Gemeinschaftsware handelt. |
#52
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Definiere doch bitte mal "älteres" Boot und "neueres" Boot. |
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Keine Ahnung hier bin ich der falsche Ansprechpartner. Wende dich doch hierfür an: https://www.auswaertiges-amt.de/de/a...herheit/210072 Wenn der kroatische Zöllner der Meinung ist, das Dokument ist i.O. =sve u redu!! Falls er der Meinung ist, es reicht nicht, dann schickt er Dich weiter. So ist das halt in HR. Ob das sinnig ist oder nicht, das steht auf einem anderen Stern. Drucke ich mir eine Rechnung mit der Nummer 0815 oder 4711 vom 01.04.1999 von der Firma "B4-Skipper-Boats" mit 16% MwSt und gut ist oder was wird da gefordert Das was du hier beschreibst, ist nach meinem Rechtsempfinden „Urkundenfälschung“. Soweit ich weiß, ist dies kein Kavaliersdelikt. Aber ich bin kein Rechtsverdreher. Wieder die Frage: Welche Aussagekraft (auch für eine kroatischen Zöllner) hat ein >10 Jahre alter MwSt-Nachweis Diese Frage kann dir hier wahrscheinlich niemand beantworten. Gegenfrage: Was machst du, wenn der kroatische Zöllner der Meinung ist, Dein dauerhaft in Kroatien liegendes Boot hat keinen ausreichenden MwSt-Nachweis und legt es an die Kette??? Soviel kann ich dir mit großer Gewissheit sagen, in der Saison fährst du nicht mehr Boot. Denn wenn was Fakt ist, dann das kroatische Mühlen sehr sehr langsam mahlen. Aber nochmal, jeder wie er will. Mir wäre es die Nerven nicht wert. Dies ist in meinen Augen verschwendete Lebenszeit. Wir haben hier eben unterschiedliche Auffassung wie man mit dem Thema umgehen muss. Für mich steht auf jeden Fall fest, dass ich nur ein Boot kaufen werde, wo der MwSt-Nachweis vorliegt. Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch Geändert von Burner (22.12.2019 um 06:53 Uhr) |
#54
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Ist das Thema nicht schon bis zum Erbrechen in verschiedenen Threads durchgekaut?
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Gruß Bully |
#55
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Du hast Recht. Deshalb halte ich mich jetzt raus. Jedem das Seine. Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch |
#56
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Dass in Kroatien Goldgräberstimmung ausgebrochen ist und (dort) Recht nicht immer Recht bedeutet, ist ja nun bereits länger bekannt. Man sollte dann einfach mal seine Schlüsse daraus ziehen...
Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#57
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Wenn Du nur in D fährst, dann kostet Dich der IBS keinen Cent, sonst alle 2 Jahre 20,- €. Die hast Du einfach weiter bezahlst und Dein Boot lag von 2010 bis 2019 in den Malediven Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#58
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Wie Schorsch es mehrfach geschrieben hat: Sich um Urlaub mit irgendeiner ausländischen Zollbehörde anzulegen oder anlegen zu müssen, wird dem Betroffenen zu 100% die Urlaubsfreude gründlich vermiesen.
Und es ist leider nun mal so, dass sich die Durchführung von EU-Bestimmungen in den Ländern der Gemeinschaft manchmal nur sehr zögerlich, in Einzelfällen überhaupt nicht, durchsetzt und jedes Land munter weiter sein eigenes Süppchen kocht. Bis das dann mal zu einer Rüge der Europ. Kommission oder gar zu einem Urteil des Europ. Gerichtshofes führt, können Jahre vergehen. Bleibt nach meiner Meinung nur ein Weg, um auf der "sicheren Seite" zu sein: Den Nachweis mitführen, der - egal ob zu Recht oder zu Unrecht - in dem entsprechenden Urlaubsland vermutlich gefordert wird oder gefordert werden könnte. Wie der Nachweis beschafft wird, steht auf einem anderen Blatt Papier. Möglicherweise ist für den Einen oder Anderen tatsächlich besondere Kreativität gefragt. Eine (vermeintliche) Original-Rechnung eines Händlers - auch wenn dieser schon lange nicht mehr existiert -, ist da m.E. sicher besser, als nichts in der Hand zu haben. Ich habe meinen MwSt.-Nachweis für das Boot Baujahr 1991 in Form eines Steuerbescheides und einer Quittung des Zollamtes über bezahlte Steuer. Also kein T2-Formular, sonder eine richtige Quittung über x DM für EUSt., die wegen "Vorschriftswidriges Verbringen in das Steuergebiet der BRD" fällig und erhoben wurde. Will sagen: Der Voreigner hat das Schiff seinerzeit irgendwo (vermutlich Niederlande) ohne Mehrwertsteuer erworben und es dann nach Deutschland gebracht. Hier wurde er 1998 kontrolliert, hatte keinen Steuernachweis und durfte nachzahlen. und ich hab' jetzt den Zahlungsnachweis und meine Ruhe. Ich halte es für grob fahrlässig, wenn die boote-Redaktion verbreitet, ein MwSt.-Nachweis sei ab sofort nicht mehr notwendig - was ja de jure und in Deutschland auch richtig sein mag - aber vergisst darauf hinzuweisen, dass dies - de facto - in einigen (oder einem?) Ländern der Gemeinschaft noch nicht zum Allgemeinwissen der dortigen Behörden gehört Frohe Weihnachtsgrüße Gerd
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#59
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Hallo Aber dort haben sie den Nachweis ! So blöd es klingt ,habe dort ein Boot gekauft . Alles war beim Hafenamt und Notar hinterlegt . Ohne dem geht da nix . Was ist es besser ? Frohe Feiertage allen hier im BF Gesendet von iPad mit Tapatalk
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Beste Grüsse Daniel (Fehler dürfen gesucht werden,...Autokorrektur) |
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In Deutschland, Detlef, wird das auch nicht nötig sein. Da scheint der Zoll ja die EU-Verordnung zu kennen und zu beachten. Aber woanders - auch innerhalb der EU - kann das ganz (noch) ganz anders aussehen. Und der Hinweis darauf fehlt in dem boote-Artikel völlig. Gruss Gerd
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#62
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So bezog sich doch auch die "boote" auf dieses Merkblatt und hat munter nachgeplappert, was da geschrieben stand. Wo im Gesetz (außer in eben diesem Merkblatt) stand jemals, dass Bootseigner immer und überall den Nachweis der für ihr Boot entrichteten Mehrwertsteuer erbringen können müssen In anderen Ländern kann es natürlich ebensolche übermotivierten Beamten gegeben haben und können dadurch ähnlich falsche Rechtsauffassungen herrschen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#63
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gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#64
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Eine Kopie machen.
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#65
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Den passenden Text parat haben, falls man bei der Urkundenfälschung ertappt wird, ist auch nicht ganz so einfach.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#66
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Er fälscht doch keine Urkunde,er erstellt sie gleich komplett neu
Da greift ja nicht einmal das Urheberrecht, da er jetzt der Urheber ist Ideen haben manche ......zzz Gruß Ralf |
#67
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Hoffentlich erkennen alle den Sinn der Smilies
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#68
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Wir sollten hier keine "versteckten" Hinweise zum fälschen von Unterlagen, ob verlangt oder nicht, aufzeigen.
Was der Einzelne meint, mit Mogelei behördlichen Anforderungen gerecht zu werden, sollte bitte hier nicht verbreitet werden
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Gruß Heinz, |
#69
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Seit dem Beitritt sind die Marinas aber keine Zolllager mehr und fragen daher auch schon seit. Jahren nicht mehr nach MWST Nachweisen. Zumindest keine die ich kenne.
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Gruß Olli
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#70
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Zitat:
Das gleiche gilt übrigens auch, wenn man seine sonstigen amtlichen Dokumente (Fahrzeugschein, Führerschein -den alten Lappen-) oder sonst was amtlich Ausgestelltes wegen Verlustangst als Farbkopie, die auf den ersten Blick nicht vom Original zu unterscheiden ist, anstatt der Originale mit sich führt und einer Amtsperson vorzeigt. Auch das ist Urkundenfälschung. Bootfan Dieter |
#71
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@ Dieter
Ach nee, jetzt wo du es sagst Smileys und zzz waren doch keine Tippfehler und der Mod hat es auch nochmal erklärt Also liebe Kinder, bitte nicht nachmachen Richard hat schon geahnt, dass nicht jeder meinen Beitrag versteht Geändert von Narwal (23.12.2019 um 22:06 Uhr)
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#72
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Hier meine ich Boote aus der Schweiz oder DL. Diese müssen definitiv in ein Zolllager. Meist haben die ACI Marinas diese Möglichkeit. Grüße Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch |
#73
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Ich zitiere: "Eine Rechtsgrundlage, um als Zollbehörde einen expliziten Versteuerungsnachweis für innerhalb der EU befindliche Boote zu verlangen, existiert nicht!"
Innerhalb der EU bedeutet: Innerhalb der EU. Quelle: https://www.boote-magazin.de/motorbo...n=boote_1_2020
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#74
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Zitat:
Bist du mit Deinem Boot in Kroatien? bzw. warst du mit einem Dauerlieger in Kroatien länger unterwegs? Habe mal nachfolgende Quellen aus dem Netz: https://www.kuestenpatent-kroatien.a...ginalrechnung/ https://kroatien-nachrichten.de/verz...ollverschluss/ Grüße Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch Geändert von Burner (24.12.2019 um 11:26 Uhr) |
#75
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Zitat:
hast du dir deine beiden Links mal angeschaut? Ersterer nachgeplappert und wie in der Boote klargestellt, lange überholt. Zweiterer auch nur älteren Datums (heute über 2 Jahre) und bezieht sich auf welche Rechtssprechung? Wie ich schon zuvor geschrieben habe: Wenn Kroatien innerhalb der EU meint machen zu können, was sie wollen, kann man nur seine eigenen Schlüsse daraus ziehen und das Land meiden. Nein, ich habe kein Boot in Kroatien liegen und das wird auch nicht passieren. Ich stehe rein gar nicht auf Abzockmentalität und da fällt für mich Kroatien deutlich rein. Gruß Totti
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