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  #51  
Alt 22.12.2019, 00:34
bootshund bootshund ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Und wie prüft ein kroatischer Zöllner ein "ihn glücklich machendes" 20 Jahre altes deutsches Dokument eines (vermeintlichen) MwSt-Nachweises auf aktuelle Gültigkeit

Drucke ich mir eine Rechnung mit der Nummer 0815 oder 4711 vom 01.04.1999 von der Firma "B4-Skipper-Boats" mit 16% MwSt und gut ist oder was wird da gefordert

Leider gibt es die Firma "B4-Skipper-Boats" nicht mehr und selbst wenn, dann hätte diese (legal) keine Unterlagen von vor 2009 mehr.

Wieder die Frage: Welche Aussagekraft (auch für eine kroatischen Zöllner) hat ein >10 Jahre alter MwSt-Nachweis

Vielleicht sollte man da mal in Brüssel nachfragen, was denn jetzt in der EU wirklich amtlich "gebraucht" wird.
Bisher ging ich davon aus, dass der Zollkodex der EU auch in der gesamten EU gültig ist und von Profis korrekt in die jeweiligen EU-Sprachen übersetzt wurde.

Gruß Lutz,
der auch ohne MwSt-Nachweis für ein BJ 1995 Boot ruhig schläft
Bitte nicht in der Eu- Behörde nachfragen.
Keine Schlafenden Hunde wecken.

Wer ein neueres Boot besitzt, hat auch die Rechnung mit MwSt.

Für alle älteren Boote gibt es T2L.
Ich hab sogar vom DMYV ein Schreiben, welches bestätigt, dass mein Boot seit 1995 dort offiziell angemeldet ist, sich also um Gemeinschaftsware handelt.
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  #52  
Alt 22.12.2019, 00:38
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Hickory Roots Hickory Roots ist offline
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Zitat:
Zitat von bootshund Beitrag anzeigen
Bitte nicht in der Eu- Behörde nachfragen.
Keine Schlafenden Hunde wecken.

Wer ein neueres Boot besitzt, hat auch die Rechnung mit MwSt.

Für alle älteren Boote gibt es T2L.
Ich hab sogar vom DMYV ein Schreiben, welches bestätigt, dass mein Boot seit 1995 dort offiziell angemeldet ist, sich also um Gemeinschaftsware handelt.

Definiere doch bitte mal "älteres" Boot und "neueres" Boot.
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Viele Grüße, Marcus

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  #53  
Alt 22.12.2019, 06:42
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Burner Burner ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Und wie prüft ein kroatischer Zöllner ein "ihn glücklich machendes" 20 Jahre altes deutsches Dokument eines (vermeintlichen) MwSt-Nachweises auf aktuelle Gültigkeit

Drucke ich mir eine Rechnung mit der Nummer 0815 oder 4711 vom 01.04.1999 von der Firma "B4-Skipper-Boats" mit 16% MwSt und gut ist oder was wird da gefordert


Wieder die Frage: Welche Aussagekraft (auch für eine kroatischen Zöllner) hat ein >10 Jahre alter MwSt-Nachweis

Und wie prüft ein kroatischer Zöllner ein "ihn glücklich machendes" 20 Jahre altes deutsches Dokument eines (vermeintlichen) MwSt-Nachweises auf aktuelle Gültigkeit

Keine Ahnung hier bin ich der falsche Ansprechpartner.
Wende dich doch hierfür an:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/a...herheit/210072

Wenn der kroatische Zöllner der Meinung ist, das Dokument ist i.O. =sve u redu!!
Falls er der Meinung ist, es reicht nicht, dann schickt er Dich weiter. So ist das halt in HR. Ob das sinnig ist oder nicht, das steht auf einem anderen Stern.

Drucke ich mir eine Rechnung mit der Nummer 0815 oder 4711 vom 01.04.1999 von der Firma "B4-Skipper-Boats" mit 16% MwSt und gut ist oder was wird da gefordert

Das was du hier beschreibst, ist nach meinem Rechtsempfinden „Urkundenfälschung“. Soweit ich weiß, ist dies kein Kavaliersdelikt. Aber ich bin kein Rechtsverdreher.

Wieder die Frage: Welche Aussagekraft (auch für eine kroatischen Zöllner) hat ein >10 Jahre alter MwSt-Nachweis

Diese Frage kann dir hier wahrscheinlich niemand beantworten.

Gegenfrage: Was machst du, wenn der kroatische Zöllner der Meinung ist, Dein dauerhaft in Kroatien liegendes Boot hat keinen ausreichenden MwSt-Nachweis und legt es an die Kette???
Soviel kann ich dir mit großer Gewissheit sagen, in der Saison fährst du nicht mehr Boot. Denn wenn was Fakt ist, dann das kroatische Mühlen sehr sehr langsam mahlen.
Aber nochmal, jeder wie er will. Mir wäre es die Nerven nicht wert. Dies ist in meinen Augen verschwendete Lebenszeit. Wir haben hier eben unterschiedliche Auffassung wie man mit dem Thema umgehen muss. Für mich steht auf jeden Fall fest, dass ich nur ein Boot kaufen werde, wo der MwSt-Nachweis vorliegt.

Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch

Geändert von Burner (22.12.2019 um 06:53 Uhr)
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  #54  
Alt 22.12.2019, 08:02
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Ist das Thema nicht schon bis zum Erbrechen in verschiedenen Threads durchgekaut?
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Gruß Bully
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  #55  
Alt 22.12.2019, 08:06
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Zitat:
Zitat von Bully Beitrag anzeigen
Ist das Thema nicht schon bis zum Erbrechen in verschiedenen Threads durchgekaut?

Du hast Recht. Deshalb halte ich mich jetzt raus. Jedem das Seine.

Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch
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  #56  
Alt 22.12.2019, 11:55
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Dass in Kroatien Goldgräberstimmung ausgebrochen ist und (dort) Recht nicht immer Recht bedeutet, ist ja nun bereits länger bekannt. Man sollte dann einfach mal seine Schlüsse daraus ziehen...

Gruß

Totti
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  #57  
Alt 22.12.2019, 11:58
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Zitat:
Zitat von bootshund Beitrag anzeigen
... Ich hab sogar vom DMYV ein Schreiben, welches bestätigt, dass mein Boot seit 1995 dort offiziell angemeldet ist, sich also um Gemeinschaftsware handelt.
DAS ist ja nun auch kein Beweis.

Wenn Du nur in D fährst, dann kostet Dich der IBS keinen Cent, sonst alle 2 Jahre 20,- €.
Die hast Du einfach weiter bezahlst und Dein Boot lag von 2010 bis 2019 in den Malediven

Gruß Lutz
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  #58  
Alt 22.12.2019, 13:13
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Wie Schorsch es mehrfach geschrieben hat: Sich um Urlaub mit irgendeiner ausländischen Zollbehörde anzulegen oder anlegen zu müssen, wird dem Betroffenen zu 100% die Urlaubsfreude gründlich vermiesen.

Und es ist leider nun mal so, dass sich die Durchführung von EU-Bestimmungen in den Ländern der Gemeinschaft manchmal nur sehr zögerlich, in Einzelfällen überhaupt nicht, durchsetzt und jedes Land munter weiter sein eigenes Süppchen kocht. Bis das dann mal zu einer Rüge der Europ. Kommission oder gar zu einem Urteil des Europ. Gerichtshofes führt, können Jahre vergehen.

Bleibt nach meiner Meinung nur ein Weg, um auf der "sicheren Seite" zu sein: Den Nachweis mitführen, der - egal ob zu Recht oder zu Unrecht - in dem entsprechenden Urlaubsland vermutlich gefordert wird oder gefordert werden könnte.

Wie der Nachweis beschafft wird, steht auf einem anderen Blatt Papier. Möglicherweise ist für den Einen oder Anderen tatsächlich besondere Kreativität gefragt. Eine (vermeintliche) Original-Rechnung eines Händlers - auch wenn dieser schon lange nicht mehr existiert -, ist da m.E. sicher besser, als nichts in der Hand zu haben.

Ich habe meinen MwSt.-Nachweis für das Boot Baujahr 1991 in Form eines Steuerbescheides und einer Quittung des Zollamtes über bezahlte Steuer. Also kein T2-Formular, sonder eine richtige Quittung über x DM für EUSt., die wegen "Vorschriftswidriges Verbringen in das Steuergebiet der BRD" fällig und erhoben wurde. Will sagen: Der Voreigner hat das Schiff seinerzeit irgendwo (vermutlich Niederlande) ohne Mehrwertsteuer erworben und es dann nach Deutschland gebracht. Hier wurde er 1998 kontrolliert, hatte keinen Steuernachweis und durfte nachzahlen. und ich hab' jetzt den Zahlungsnachweis und meine Ruhe.

Ich halte es für grob fahrlässig, wenn die boote-Redaktion verbreitet, ein MwSt.-Nachweis sei ab sofort nicht mehr notwendig - was ja de jure und in Deutschland auch richtig sein mag - aber vergisst darauf hinzuweisen, dass dies - de facto - in einigen (oder einem?) Ländern der Gemeinschaft noch nicht zum Allgemeinwissen der dortigen Behörden gehört

Frohe Weihnachtsgrüße


Gerd
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  #59  
Alt 22.12.2019, 13:40
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Dass in Kroatien Goldgräberstimmung ausgebrochen ist und (dort) Recht nicht immer Recht bedeutet, ist ja nun bereits länger bekannt. Man sollte dann einfach mal seine Schlüsse daraus ziehen...

Gruß

Totti


Hallo
Aber dort haben sie den Nachweis ! So blöd es klingt ,habe dort ein Boot gekauft . Alles war beim Hafenamt und Notar hinterlegt .
Ohne dem geht da nix .
Was ist es besser ?
Frohe Feiertage allen hier im BF


Gesendet von iPad mit Tapatalk
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Beste Grüsse Daniel
(Fehler dürfen gesucht werden,...Autokorrektur)
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  #60  
Alt 22.12.2019, 13:47
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Ich halte es für grob fahrlässig, wenn die boote-Redaktion verbreitet, ein MwSt.-Nachweis sei ab sofort nicht mehr notwendig - was ja de jure und in Deutschland auch richtig sein mag - aber vergisst darauf hinzuweisen, dass dies - de facto - in einigen (oder einem?) Ländern der Gemeinschaft noch nicht zum Allgemeinwissen der dortigen Behörden gehört
Aber für Eigner die ihre Schiffe in Deutschland oder in "Kerneuropa" bewegen, ist das doch erstmal eine gute Ausgangsposition. Ich habe eine Rechnungskopie von meinen Schiff an Bord, ob ich die aber bei einer Zollkontrolle in Deutschland noch mal vorzeige, muß ich mir noch mal überlegen.
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  #61  
Alt 22.12.2019, 14:55
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Aber für Eigner die ihre Schiffe in Deutschland oder in "Kerneuropa" bewegen, ist das doch erstmal eine gute Ausgangsposition. Ich habe eine Rechnungskopie von meinen Schiff an Bord, ob ich die aber bei einer Zollkontrolle in Deutschland noch mal vorzeige, muß ich mir noch mal überlegen.

In Deutschland, Detlef, wird das auch nicht nötig sein. Da scheint der Zoll ja die EU-Verordnung zu kennen und zu beachten.

Aber woanders - auch innerhalb der EU - kann das ganz (noch) ganz anders aussehen. Und der Hinweis darauf fehlt in dem boote-Artikel völlig.

Gruss


Gerd
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  #62  
Alt 22.12.2019, 18:24
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
In Deutschland, Detlef, wird das auch nicht nötig sein. Da scheint der Zoll ja die EU-Verordnung zu kennen und zu beachten. ...
Gerade in D hat doch erst die Finanzdirektion Nord durch das von ihr herausgegebenem "Merkblatt" mit ihrer Fehlinterpretation der Rechtslage das Schreckgespenst Mehrwertsteuernachweis geschaffen.

So bezog sich doch auch die "boote" auf dieses Merkblatt und hat munter nachgeplappert, was da geschrieben stand.

Wo im Gesetz (außer in eben diesem Merkblatt) stand jemals, dass Bootseigner immer und überall den Nachweis der für ihr Boot entrichteten Mehrwertsteuer erbringen können müssen

In anderen Ländern kann es natürlich ebensolche übermotivierten Beamten gegeben haben und können dadurch ähnlich falsche Rechtsauffassungen herrschen.

Gruß Lutz
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  #63  
Alt 23.12.2019, 15:18
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Und wie prüft ein kroatischer Zöllner ein "ihn glücklich machendes" 20 Jahre altes deutsches Dokument eines (vermeintlichen) MwSt-Nachweises auf aktuelle Gültigkeit

Drucke ich mir eine Rechnung mit der Nummer 0815 oder 4711 vom 01.04.1999 von der Firma "B4-Skipper-Boats" mit 16% MwSt und gut ist oder was wird da gefordert
Das einzig Schwierige an so einer Rechnung ist zwecks besserer Echtheitsprüfung diese künstlich optisch um 20 Jahre altern zu lassen,

gruss dieter
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Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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  #64  
Alt 23.12.2019, 15:29
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Das einzig Schwierige an so einer Rechnung ist zwecks besserer Echtheitsprüfung diese künstlich optisch um 20 Jahre altern zu lassen,
Eine Kopie machen.
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  #65  
Alt 23.12.2019, 16:01
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Das einzig Schwierige an so einer Rechnung ist zwecks besserer Echtheitsprüfung diese künstlich optisch um 20 Jahre altern zu lassen,
Das einzig Schwierige?

Den passenden Text parat haben, falls man bei der Urkundenfälschung ertappt wird, ist auch nicht ganz so einfach.
__________________
Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #66  
Alt 23.12.2019, 16:36
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Er fälscht doch keine Urkunde,er erstellt sie gleich komplett neu
Da greift ja nicht einmal das Urheberrecht, da er jetzt der Urheber ist
Ideen haben manche ......zzz

Gruß Ralf
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  #67  
Alt 23.12.2019, 18:08
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Narwal Beitrag anzeigen
Er fälscht doch keine Urkunde,er erstellt sie gleich komplett neu
Da greift ja nicht einmal das Urheberrecht, da er jetzt der Urheber ist
Hoffentlich erkennen alle den Sinn der Smilies
__________________
Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #68  
Alt 23.12.2019, 20:50
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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Wir sollten hier keine "versteckten" Hinweise zum fälschen von Unterlagen, ob verlangt oder nicht, aufzeigen.
Was der Einzelne meint, mit Mogelei behördlichen Anforderungen gerecht zu werden, sollte bitte hier nicht verbreitet werden
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Gruß Heinz,


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  #69  
Alt 23.12.2019, 21:01
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hilgoli hilgoli ist offline
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Zitat:
Zitat von Burner Beitrag anzeigen
Hallo Mike,

Hier geht es primär um die Dauerlieger. Eine Marina ohne offiziellen Zollverschluss darf nur Boote aufnehmen, die eine bezahlte MwSt nachweisen können. Manche Marina fordert bei Vertragsabschluss den MwSt-Nachweis um im Falle einer Kontrolle alles sofort vorweisen zu können. Die Marinas werden vom Zoll sehr wohl kontrolliert. Es gingen auch einige Boote an die Kette, soweit mir bekannt. Gerade jetzt sollte man aufpassen, da alle Marinas nach links gedreht werden. Hier gibt’s echte Probleme bei div. Marinas.
Bei einer Polizeikontrolle wurden wir auch noch nie nach der MwSt gefragt. Ein Bekannter wurde bei einer Bootskontrolle nach der MwSt gefragt. Der krönende Höhepunkt der Kontrolle, der Diesel wurde geprüft. Hier geht es um den steuerlich günstigen Diesel (plavi dizel)

Grüße

Schorsch
Das war in der Phase des EU Beitritts alles richtig. Und aus der Zeit stammen auch die Bespiele der Boote an der Kette = beschlagnahme durch den Zoll.
Seit dem Beitritt sind die Marinas aber keine Zolllager mehr und fragen daher auch schon seit. Jahren nicht mehr nach MWST Nachweisen. Zumindest keine die ich kenne.
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Gruß Olli
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  #70  
Alt 23.12.2019, 21:34
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Narwal Beitrag anzeigen
Er fälscht doch keine Urkunde,er erstellt sie gleich komplett neu
Da greift ja nicht einmal das Urheberrecht, da er jetzt der Urheber ist
Ideen haben manche ......zzz

Gruß Ralf
Ralf, das schreibst du hier so locker vom Hocker, jedoch ist so etwas, bei Licht betrachtet, schlicht und einfach Urkundenfälschung.

Das gleiche gilt übrigens auch, wenn man seine sonstigen amtlichen Dokumente (Fahrzeugschein, Führerschein -den alten Lappen-) oder sonst was amtlich Ausgestelltes wegen Verlustangst als Farbkopie, die auf den ersten Blick nicht vom Original zu unterscheiden ist, anstatt der Originale mit sich führt und einer Amtsperson vorzeigt.

Auch das ist Urkundenfälschung.


Bootfan Dieter
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  #71  
Alt 23.12.2019, 21:54
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Narwal Narwal ist offline
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@ Dieter
Ach nee, jetzt wo du es sagst
Smileys und zzz waren doch keine Tippfehler und der Mod hat es auch nochmal erklärt

Also liebe Kinder, bitte nicht nachmachen
Richard hat schon geahnt, dass nicht jeder meinen Beitrag versteht

Geändert von Narwal (23.12.2019 um 22:06 Uhr)
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Alt 24.12.2019, 07:34
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
Das war in der Phase des EU Beitritts alles richtig. Und aus der Zeit stammen auch die Bespiele der Boote an der Kette = beschlagnahme durch den Zoll.
Seit dem Beitritt sind die Marinas aber keine Zolllager mehr und fragen daher auch schon seit. Jahren nicht mehr nach MWST Nachweisen. Zumindest keine die ich kenne.
So ist das definitiv nicht. Klar ist es lockerer als zu dem Zeitpunkt des Beitritts von HR in die EU. Prinzipiell musst du aber trotzdem unterscheiden zwischen offiziellen und inoffiziellen Marinas. Aktuell räumt der Staat in HR gerade richtig auf und dies bezieht sich nicht nur auf das Thema Bootssport. Es gibt Marinas, und das sind nicht wenige, die haben nicht einmal eine offizielle Konzession. Hier würde ich z.B. nie mein Boot einstellen. Außerdem gibt auch heute noch Marinas mit Zolllager. Ansonsten wäre es für nicht EU-Bürger schwierig bzw. unmöglich das Boot offiziell als Dauerlieger in HR zu lassen.
Hier meine ich Boote aus der Schweiz oder DL. Diese müssen definitiv in ein Zolllager. Meist haben die ACI Marinas diese Möglichkeit.

Grüße

Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch
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  #73  
Alt 24.12.2019, 09:33
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Ich zitiere: "Eine Rechtsgrundlage, um als Zollbehörde einen expliziten Versteuerungsnachweis für innerhalb der EU befindliche Boote zu verlangen, existiert nicht!"

Innerhalb der EU bedeutet: Innerhalb der EU.


Quelle: https://www.boote-magazin.de/motorbo...n=boote_1_2020
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Alt 24.12.2019, 11:19
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ich zitiere: "Eine Rechtsgrundlage, um als Zollbehörde einen expliziten Versteuerungsnachweis für innerhalb der EU befindliche Boote zu verlangen, existiert nicht!"

Innerhalb der EU bedeutet: Innerhalb der EU.


Quelle: https://www.boote-magazin.de/motorbo...n=boote_1_2020


Bist du mit Deinem Boot in Kroatien? bzw. warst du mit einem Dauerlieger in Kroatien länger unterwegs?

Habe mal nachfolgende Quellen aus dem Netz:

https://www.kuestenpatent-kroatien.a...ginalrechnung/

https://kroatien-nachrichten.de/verz...ollverschluss/

Grüße Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch

Geändert von Burner (24.12.2019 um 11:26 Uhr)
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  #75  
Alt 24.12.2019, 11:29
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Zitat:
Zitat von Burner Beitrag anzeigen
Bist du mit Deinem Boot in Kroatien? bzw. warst du mit einem Dauerlieger in Kroatien länger unterwegs?


https://www.kuestenpatent-kroatien.a...ginalrechnung/

https://kroatien-nachrichten.de/verz...ollverschluss/

Grüße Schorsch
Hallo Schorsch,

hast du dir deine beiden Links mal angeschaut?
Ersterer nachgeplappert und wie in der Boote klargestellt, lange überholt.
Zweiterer auch nur älteren Datums (heute über 2 Jahre) und bezieht sich auf welche Rechtssprechung?
Wie ich schon zuvor geschrieben habe: Wenn Kroatien innerhalb der EU meint machen zu können, was sie wollen, kann man nur seine eigenen Schlüsse daraus ziehen und das Land meiden.
Nein, ich habe kein Boot in Kroatien liegen und das wird auch nicht passieren. Ich stehe rein gar nicht auf Abzockmentalität und da fällt für mich Kroatien deutlich rein.

Gruß

Totti
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