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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Zitat:
Es gibt auch Rentner, die ihr ganzes Leben lang immer nur gelernt haben, für die das Lernen der Sinn des Lebens ist. Die sind nicht mehr oder weniger intelligent als andere, aber das Lernen liegt ihnen im Blut. Für die ist das ein Spaziergang. Und dann gibt es ganz viele Menschen dazwischen, die alle den SRC geschafft haben. |
#52
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Anerkennung des RYA-Scheins in Deutschland ... man sollte letztlich bei der Beurteilung unabhängig von den rechtlichen Gegebenheiten berücksichtigen, dass Kurse und Prüfung zum RYA-Schein in Deutschland der Versuch ist, die SRC-Ausbildung mit unabhängigen Prüfern zu umgehen und sich daneben eine Geldeinnahmequelle zu erschließen. Die RYA-Ausbildung und der Scheinerwerb, wenn sie in Deutschland durchgeführt wird, ist sehr fragwürdig. Da erschließen sich einige eine Umgehung ... nicht aus Gemeinnützigkeit, sondern aus wirtschaftlichen Gründen für den eigenen Geldbeutel. Der SRC-Schein mit seinen Regeln, über die man durchaus streiten kann, ist der Maßstab und nicht der sehr fragwürdige Erwerb und die Umgehung mit einem RYA-Schein.
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#53
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RYA ist glaube ich England. Wie Die das handhaben ist alleine ein Englisches Problem. Da spielt Logik keine Rolle.
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Gruß Jörg |
#54
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Hallo Pinguin, bist du denn so sicher, dass Deutschland in andern Ländern KEINE src Kurse anbietet? Ich selber weiss es nicht, könnte mir aber gut vorstellen, dass man in Ferientörns anderswo ein DT Src Zeugnis mit Prüfung machen kann. Ich meine sogar, dies schon angeboten gesehen zu haben.
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#55
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Wenn man sich das bei Elwis durchliest scheint Deutschland ja an einer Lösung interessiert zu sein nur die Engländer reagieren nicht darauf. Es gibt ja wohl die Möglichkeit einer Ergänzungsprüfung von RYA auf SRC. Also scheint wohl, aus deutscher Sicht, beim RYA was wichtiges zu fehlen.
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Gruß Jörg |
#56
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Zitat:
Also bei mir in der Prüfung ist keiner durch‘s Diktat oder die Übersetzungsaufgabe gefallen. Die Schwierigkeit besteht wohl eher in der praktischen Prüfung in Kombination mit evtl. Nervosität. Mir selbst vielen gewisse Aspekte leichter, weil ich bereits BOS-Funk konnte und daher allgemein im Umgang mit Funk Erfahrung hatte. Andere haben aber einfach Schwierigkeiten mit der Technik oder damit, sich die festen Phrasen einzuprägen. Am Ende kommt es natürlich auch ein wenig auf den Prüfer an. Gruß Andreas
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#57
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@kurz
Nein, sicher bin ich natürlich nicht ... aaaaaber Kurse im Ausland zum Erwerb des deutschen SRC-Scheins werden natürlich nach deutschen Gesetzen und Regeln ausgeführt, dh konkret ... es ist ein deutscher Prüfungsausschuss, der den entsprechenden deutschen Verordnungen unterliegt! |
#58
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Ist ist ja auch nicht gesagt das ein von einem Spanier auf Malle gemachter deutscher SRC in Spanien auf spanischen Booten anerkannt wird. Wobei ich jetzt nicht weiß ob es so einen Fall überhaupt gibt
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Gruß Jörg |
#59
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Zitat:
Es geht nur darum, dass gleiches mit gleichem verglichen wird in der Diskussion. Das Vorschriften und Prüfungsinhalte national unterschiedlich sind, dürfte wohl allen klar sein. V.a. im Seebereich... |
#60
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@kurz
Du wirst damit leben müssen, dass es in anderen Staaten andere Prüfungsinhalte gibt. Wer in Deutschland den RYA-Schein erwirbt, umgeht die deutschen Regelungen, denn wenn RYA und SRC wirklich gleich sind, dann kann man in Deutschland auch gleich den SRC erwerben und braucht nicht den fragwürdigen Umweg über einen RYA-Schein. Geduldet wird diese Umgehung letztlich, weil es unmöglich ist, in Staatengemeinschaften einheitliche Prüfungen zu schaffen. Dennoch entspricht der RYA nicht dem SRC ... wie gesagt ... sonst würde man natürlich im Bundesgebiet nicht den Weg über den Erwerb des RYA-Scheins gehen. Fragwürdig ist nämlich schon die Tatsache, dass der Prüfer für das RYA in Deutschland gleichzeitig der Ausbilder ist. An einem unabhängigen Prüfer wie beim SRC mangelt es. Schon dieser Makel macht das Ganze äußerst suspekt! |
#61
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Weder geht es um mich noch habe ich ein Problem damit zu leben.
Das grundsätzliche Problem habe ich im Beitrag 59 geschildert, darauf gehst du nicht ein. Beim Abi prüfen dich auch die eigenen Lehrer, und du darfst dann sogar an die Uni.... Hahaaa |
#62
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Zitat:
Also einfache Logik. Gruß Totti
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#63
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Zitat:
Also bei meinem Abi hat mich eine Prüfungskommission geprüft ... also nicht nur der eigene Lehrer bzw. Lehrerin. Gibt aber regionale Unterschiede! Deswegen gelten einige Abiturzeugnisse als äußerst fragwürdig ... und da ist das Problem wieder ... so ist es eben halt auch beim RYA (ein eher ironoscher Wortbeitrag von mir) |
#64
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Zitat:
Was bist du denn für einer? Es ging ja eben NICHT darum, was für MICH schwierig oder nicht ist, ich fragte nach der Meinung andere, was für SIE schwierig war, weil ich mir vielleicht den Lehrgang und / oder die Prüfung falsch vorstelle. Du hast doch in deinem Eingangspost (welche im Übrigen einer der wenigen Paar Posts hier im Forum von dir überhaupt war) auch nach Erfahrungsberichten von anderen Teilnehmern am SRC Schein gefragt... |
#65
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@YunLung
Zunächst EINE nicht EINER, soviel Zeit muss sein!!! Hier die Antwort auf deine Frage: Es gibt Leute, die nicht beruflich täglich Englisch sprechen und nicht mit den schiffahrtlichen Fachbegriffen mehr oder weniger vertraut (auswendig) sind. Das macht die Sache schwierig, wie man sich sicherlich vorstellen kann. |
#66
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Rechtsgrundlage für SRC Funkschein
Ich hatte an den @wsv.bund.de eine Frage gestellt:
Wo finde ich die Rechtsgrundlage, dass ich mit einem "Allgemeines Sprechfunkzeugnis" ein Funkgerät mit GMDSS nicht mehr betreiben darf, bzw. dass man dafür den SRC Funkschein erwerben muss. Leider bekam ich vom wsv.bund nachfolgende unbefriedigende Atwort: Ihr Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst ist also an das Vorhandensein einer entsprechenden Funkanlage gebunden. So zumindest meine Kenntnisse für den Bereich der Freizeitschifffahrt. Leider erschöpft sich hier auch meine Möglichkeiten zu weiteren Auskünften, da die FVT zuständige Stelle für den Erwerb des UKW- Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ist und die Funkzeugnisse zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst für den Bereich der Freizeitschifffahrt den Verbänden DMYV und DSV obliegen. Ich hatte die Frage bewusst an eine staatliche Stelle gestellt, weil auch beim RYA SRC einige Unklarheiten bestehen. Wenn man die nachfolgende Seite anklickt: Fachinformation (intern) zum aktuellen Anerkennungsstatus des RYA-Funkzeugnisses, Stand 03/2017, Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur - BMVI (PDF; 109 kB) Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (elwis.de) kommt: Seite nicht gefunden (Status 404) Wo kann man den exakten Gesetzes oder Verordnungstext für die Benützung eines GMDSS Funkgerätes finden? Ich bin im Internet nicht fündig geworden. |
#67
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Zitat:
Also hier ist die entsprechende Übersicht zu finden: http://www.fvt.wsv.de/ubi/ubi_merkbl...2018-04-25.pdf Gruß Andreas
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#68
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Zitat:
Hier ist nur ein Merkblatt angegeben. Wenn man theoretisch dagegen klagen will, dass das Allgemeine Sprechfunkzeugnis nicht für UKW Seefunk mit GMDSS gilt, bzw. dass man ein Schiff mit einem GMDSS Funkgerät nicht führen darf auch wenn das Funkgerät auf "INT" gestellt wird und damit GMDSS nicht funktioniert. Dass ist lt. Merkblatt auch nicht zulässig. Exakt dies hätte ich gerne in einem Gesetzblatt finden wollen, nicht nur in einem Merkblatt. In der Ausbildung (vor langer Zeit) mussten wir bei Klausuren zu Rechtsfragen immer exakt die Fundstelle (Gesetzesblallt ...) etc. angeben. Ist aber nicht so wichtig, ich werde den SRC Funkschein noch machen, ist in meinem fortgeschrittenen Alter ein geistiges Fitnesstrainig, dann ist das erledigt, hoffe ich. |
#69
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Ja, das ist schwer zu finden, was wohl daran liegt, dass die Basis internationale Vereinbarungen sind, die dann nur in einem Gesetz oder einer Verordnung für verbindlich erklärt werden. Ich konnte das Gesetz auch nicht finden.
Gruß Andreas
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#70
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SCR Praktische Prüfung
Bei der Praktischen SRC Prüfung soll ein Notmeldung aufgehoben werden.
Bei dem Notfall wurden die Schiffbrüchigen der "Nora" von einem Frachtschiff gerettet. Die Prüfungsfragestellung in den nichtveröffentlichten Prüfungsfragen der Prüfer (sind halt trotzdem im Umlauf): Heben sie den Notfall auf! Wer macht jetzt die Aufhebung des Notfalls? Das Frachtschiff? In der Prüfungsfrage ist diesbezüglich kein Schiffsname, Call Sign des Frachtschiffes angegeben und das Funkgerät der gesunkenen "Nora" kann ja nicht mehr benützt werden. Blöde Prüfungsfrage, oder? |
#71
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Aus den Prüfungsfragen ergibt sich normalerweise immer, welche Rolle Du spielst. In der Regel ist das nicht die, des Frachtschiffs.
Im Seebereich wäre es durchaus denkbar, dass Du trotz gesunkenen Boot den Notverkehr mit Deinem Handfunkgerät aufhebst. Es sagt ja niemand, dass Prüfungsaufgaben realistisch sein müssen. Gruß Andreas
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#72
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Das macht der, der die Leitung des Notverkehrs übernommen hat
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#73
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Zitat:
Vielleicht bist du ja im Frachtschiff in den Funkraum gestürzt und hast das Funkgerät gekapert. Jedenfalls wird als Antwort verlangt, dass du als gesunkene Nora "Silence fini" meldest.
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Gruß Robert Geändert von SpassCaptain (10.09.2020 um 23:56 Uhr) |
#74
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So habe ich das auch in Erinnerung.
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Viele Grüße, Carola |
#75
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Wenn solche Sachen in der Aufgabenstellung nicht genau erklärt sind würde ich da den Prüfer fragen oder vorher einfach sagen wie ich die Situation einschätze und daher jetzt folgendes Funke.
Da die meisten Prüfungen aber ja als Rollenspiel aufgebaut sind wird sich die Situation aus den vorherigen Sprüchen ergeben.
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Gruß Jörg |
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