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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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das wird aber in der Praxis sehr verschieden ausgelegt. Manche Ämter geben die WBK an Charterer, andere nicht.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#52
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@kwo,
bei meiner Antragsstellung bekam ich die Info, WS bei Länge über 7,5m möglich (Boot offen oder Kajüte). Hatte leider damals kein Tonband dabei, sonst könnte ich dir entsprechende MP3 senden!!! Grüße K-H
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#53
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Zitat:
Einfach so, grade wer da hockt. Sind halt Sesselpuper und Dummköpfe drunter! Aber auch unter den Antragstellern. Und das ist ja nicht nur bei Signalpistolen so, da könnte ich noch `ne Menge anderer Dinge aufzählen! BTW Nennt man auf Neudeutsch auch Behördenwillkür, kann man sich übrigens gegen wehren.... |
#54
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Schimpfworte
Zitat:
Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen |
#55
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Neueste Info dazu von der Waffenbehörde in Groß-Gerau. Für den Erwerb einer SigP. benötigt man seit dem 1.4.2003 eine "große" (was immer das heißt) Sachkundeprüfung die bei der Waffenbehörde nachgewiesen werden muß. Der Stempel im SportbootFS ist seit dem 1.4. Makulatur! . Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen normalen Waffen und einer SigP. Vom Antrag bis zum Erhalt einer WBK, sofern man den Nachweis erbracht hat, daß man befugt ist ( z.B.seegehendes Schiff) dauert es ca 6-8 Wochen. Hätte ich Esel die WBK vor dem 1.4. beantragt, wäre das ganze ein Klacks gewesen.
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handbreit .... Rolf |
#56
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Makulatur?
Zitat:
Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
#57
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Mich auch!
Immerhin hab' ich ja mit diesem Thread angefangen ..... Gruß Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#58
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...und mich erstmal.
Ich wollte mich nämlich grade für diesen Befreiungsvermerk anmelden, der hat mir nullkommanix davon gesagt! Das wäre ja ein Ding! |
#59
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Wie ja mittlerweile bekannt ist, stellt der Erwerb einer SigPi in Ösiland kein Problem dar.
Auch ich hab so ein Teil, nebenbei auch noch 14 FF-Waffen, 6 LW und netterweise einen WS. Nur eins muß jedem klar sein: eine SigPi ist auf kurze Entfernung eine gefährliche Waffe. Fehler in der Handhabung könnten hier füe andere fatale Folgen haben. Hab´s mal an Gelantine probiert, mir wär da schon fast ein 9mm Durchschuß lieber...
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m.f.G. Alex aus dem Ösiland Humor ist wenn man trotzdem lacht... .....Mitglied der VDCS.... |
#60
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Bullshit
Zitat:
Du bist doch genau wie ich NRW. Frag doch mal bei Dir bei der Bullerei nach. Dann bist Du auch auf der sicheren Seite und nicht hier auf diese wilden Spekulationen angewiesen. Gruß Klaus |
#61
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Ist das nicht Sache des Ordnungsamts?
Der Prüfungsnachweis zur Sach-und Fachkundeprüfung wird doch bereits seit Jahren auch seperat ausgestellt und befreit den Eigentümer nach §1 Abs.Erste SprengV ,für Signalwaffen sachkundig nach §31 Abs.1 WaffenG. Soweit ich mich entsinne ,gilt diese Befreiung unbefristet Merkwürdig auch,das auf den neuen Sachkundezug noch keine der Schulen aufgesprungen ist,oder hat da jemand schon ein Angebot oder eine VO? Zu den Ordnungsämtern die WS (nicht WBKs) für Boote ab 7,5m ausstellen.Wie habt Ihr denn da den Besitz nachgewiesen? Genügte den Jungs der Kaufvertrag oder habt Ihr denen noch so ein DSV Papierchen untergejubelt. Den WS Verweigerern bei mir hat für die WBK meine mündliche Erklärung und eine Eilanfrage per Fax im Register genügt-aber selbst mit einem Kai steht am Rohr der Australia Poster (amtlich genauso wertvoll wie ein Bootszertifikat-aber schwerer zu kriegen)hätten die mir keinen WS gegeben-allerdings habe ichs 98 aufgegeben,weil ich da halt erfahren habe,das der Transport der Waffe selbst in der Bahn legal ist -bei sep.Mun aufbewahrung. Interessieren würde es mich dennoch Handbreit,Kai |
#62
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Zitat:
Das kann man an dem "?" sehen...
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
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Zitat:
Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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Es war tatsächlich eine Frage: Also muß man heute zur Polizei?
Handbreit,kai |
#65
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Du mußt normalerweise zur zuständigen Ordnungsbehörde/-amt.
Dies wären Städtische Ordnungsämter, Landratsämter, Gemeindestellen, kann aber auch örtlich die Polizei sein. Die große Sachkunde wird bei Schützen, Waffensachverständigen,..., verlangt. Dies ist eine "allgemeine" Ausbildung, wo du ballistische Daten, Munitionstypen, usw. wissen mußt. Der Lehrgang wird meist bei der Ordnungsbehörde abgehalten. Meiner Meinung ist dieser Sachbearbeiter (kleine Waffenneurose??) nicht informiert, daß dieser Befreiungsvermerk extra für Seenotsignalmittel eingerichtet wurde.
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#66
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wobei ich der Meinung bin dass auch SIP-Inhabern ein ordentliche Sachkundeprüfung wie sie wir Schusswaffenbesitzer haben müssen, nicht schaden würde. Schließlich handelt es sich um eine mindestens so tödliche Waffe wie manch großer Revolver.
Gesetze über Aufbewahrung, Transport, Notwehr etc sind ohnehin gleich.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#67
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Früher war auch bei uns das Ordnungsamt zuständig, aber jetzt ist es tatsächlich eine eigene Stelle, wie schon vorher erwähnt die Waffenbehörde. Der Sachbearbeiter kannte auch ganz genau den Unterschied zwischen einer SigP und anderen Waffen. Auch was den Befreiungsvermerk anbetrifft. Ich habe jetzt einen normalen Antrag auf eine WBK gestellt und diene wohl hier als Präzedenzfall. Auf jedenfall sind in dieser Sache grundsätzliche Diskussionen mit dem hessischen Innenministerium im gange. Bin mal gespannt wie lange das dauert.
Ursache des ganzen Schlamassels ist die Verschärfung des Waffenrechts zum 1.4.2003.
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handbreit .... Rolf |
#68
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Hat jemand einen link, wo man den aktuellen Fragenkatalog zur Pyro-Prüfung abrufen kann?
Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#69
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Fragenkatalog
Zitat:
http://home.t-online.de/home/olderdi...gnalmittel.pdf Meines Wissens ist da noch nichts neues raus. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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Da kommt: Der link kann nicht gefunden werden!
Gruß Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#71
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Einfach jpg durch pdf ersetzen.
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
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Berichtigung
Zitat:
Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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#73
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Jetzt funktioniert's!
Wird meine Lektüre der nächsten Tage sein.... Danke und Gruß Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#74
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beachte aber dabei, dass sich die Waffengesetze geändert haben und evtl. manches nicht mehr stimmt. Insbesondere Themen wie Waffenlagerung, Munitionsbesitz.
Ich würde mir - so es das schon gibt - die neueste Version besorgen. Bin morgen beim Schiessen und frage da mal.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#75
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Zitat:
Ich hatte genau so geschrieben, daß es meines Wissens noch keinen neuen Fragekatalog gibt. Das Wissen beziehe ich daraus, daß hier bei einer "Pyro-Prüfung" beim SBF am 11.10.03 noch die gleichen Fragebogen mit den gleiche Fragen wie in den letzten 13 Jahren verwendet wurden. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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