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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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also wir hatten dem letzt die WSP bei uns im Verein für Fragen. Eine Frage war, Funkgerät ist fest verbaut. Darf ein Schiffsführer ohne Funkzeugnis fahren?
Die Antwort der WSP war klar JA, solange die Funkstation über einen separaten Schalter (nicht der Einschaltknopf der Funke) Ein und Aus geschaltet werden kann. |
#52
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Wie ein einzelner Beamter das deutsche Recht auslegt, ist seine Sache. Dass das häufig im Detail nicht immer mit dem Gesetz übereinstimmt, ist bekannt. Ändert aber nichts an der Rechtslage.
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (Abkürzung: UBI) ist ein amtliches Zeugnis und berechtigt zum Betrieb von UKW-Funkanlagen in der Binnenschifffahrt. Sobald eine UKW-Funk-Anlage vorhanden ist, ist es – entgegen einer weit verbreiteten Annahme – irrelevant, ob die Anlage benutzt wird oder nicht: Ihr bloßes Vorhandensein an Bord erfordert, dass eine Person über das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk verfügt. Der Sachverhalt lässt sich aus den einschlägigen Rechtsvorschriften nur indirekt erschließen. § 4.05 Nr. 4 Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) legt fest, dass „jedes mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstete Fahrzeug sich […] melden“ muss. Des Weiteren besagt § 4 Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV), dass die Bedienung einer Schiffsfunkstelle von einer Person ausgeführt oder beaufsichtigt werden muss, die ein Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk besitzt. Gruß Totti
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#53
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Zitat:
Auch in diesem Punkt war die Aussage der WSP zweifelhaft. Klaus, der täglich Dinge "hört", die nicht stimmen |
#54
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Zitat:
Bedienen darf es jeder unter Anleitung/Aufsicht des Schiffsführers. Ich kann mich dazu aber gerne nochmal belesen. Bzw. @justme weiss es sicher zu 100%. Grüße Totti
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#55
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Binnen muss es nicht der Schiffsführer/Rudergänger sein, sondern es darf jede beliebige Person an Bord mit dem UBI sein (Zusatz: Nur diese Person mit dem UBI darf das Funkgerät bedienen).
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel Geändert von supernasenbaer (18.04.2024 um 11:07 Uhr)
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#56
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Buten = SRC = Funkschein muss der Schiffsführer haben
Binnen = UBI = Funkschein muss die Person an Bord haben, die das Funkgerät bedient oder beaufsichtigt Klaus, der es so gelernt hat |
#57
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Ich hab meinen UBI bisher 2x vorzeigen müssen. Allerdings habe ich auch aktives AIS an Bord. Das müsste natürlich deaktiviert sein, wenn man Funke ausbaut, oder stilllegt.
Auch wenn die Rechtslage eindeutig ist, ist es in der Praxis offenbar kein Problem, solange der Funk anständig ausser Betrieb gesetzt wurde, bzw im Idealfall nicht an Bord ist. Zumindest bei Charterbooten, wird das so auch oft gemacht. Keine Ahnung, ob es da einen Sonderdeal gibt. Eventuell kann ja mal jemand berichten, ob es da schon mal Probleme gab. Ich habe da noch nie von gehört.
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock |
#58
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Moin moin,
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Binnen darf man also jemanden zum Funker bestimmen, der dann nur für die Funkanlage zuständig ist (gerüchteweise soll es derartige Aufteilung durchaus auch mal bei Ehepaaren geben). Buten darf man das zwar auch, zusätzlich muß hier aber auch der Schiffsführer die gleiche Qualifikation haben. lg, justme
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#59
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Müssen wir Totti jetzt zur Nachschulung schicken?
Klaus, |
#60
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Ja und alle anderen auch! Es sind Funkzeugnisse und keine Scheine.
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#61
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Und Ihr bestimmt alle vor der Fahrt wer der Schiffsführer ist? Wow.
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#62
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Das ist relativ einfach. Wenn alles super läuft und Umstehende Beifall spenden, weil perfekte Manöver und Kommandos von einem excellenten Schiffsführer zeugen, bin ich der Schiffsführer.
Gibt es Probleme, war ich im Zweifelsfall auf dem Klo.
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock
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#63
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Ich finde solche Diskussionen immer wieder inspirierend.
Deshalb werfe ich mal die Frage in den Ring: Wo wird denn das viel zitierte "beaufsichtigen" definiert? Aus der Formulierung des §4 BinSchSprFunkV kann man nicht ableiten das die Person die die Schiffsfunkstelle bedient beaufsichtigt werden muss. Da bezieht sich das "beaufsichtigen" eindeutig auf die Schiffsfunkstelle.
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Gruß Mirko |
#64
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Ich werfe einmal mein geballtes Unwissen in den Ring.
Ich meine, irgendwann in den letzten Jahren hätte sich der Wind gedreht, sodas bei Funk an Bord der Rudergänger ein Funkzeugnis benötigt und nein, ich weiß nicht wo das steht.
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#65
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Ich habe es an der Küste so gelernt, dass das Funkgerät ohne Funkzeugnis nicht einmal an Bord sein darf. Selbst wenn es abgeklemmt in der Bax liegt wäre das verboten, da es ja jederzeit angeklemmt werden kann.
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Viele Grüße Olli |
#66
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Moin moin,
Zitat:
Allerdings steht im Handbuch Binnenschiffahrtsfunk dann wiederum der Satz "Die Bedienung einer Sprechfunkanlage darf nur durch Personen erfolgen, bzw. muss von Personen beaufsichtigt werden, die über ein UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk verfügen." Evtl. war da auch mal wieder nur der Azubi mit der Formulierung der Verordnung beauftragt... (siehe z.B. die ganzen Fehler in den letzten Ausgaben der SpFV) lg, justme |
#67
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Moiin moin,
Zitat:
was wo gilt steht mit Rechtsgrundlagen sechs Posts vor Deiner Frage. Und nein, der Rudergänger braucht niemals und nirgends in Deutschland zwingend irgendein Sprechfunkzeugnis (der Schiffsführer allerdings u.U. schon). lg, justme |
#68
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Zitat:
Und die BinSchSprFunkV verweist an dieser Stelle direkt auf das Handbuch: § 3 Grundregeln (1) Der Funkdienst bei einer Schiffsfunkstelle darf nur nach Maßgabe der Regionalen Vereinbarung und des Handbuchs für den Binnenschifffahrtsfunk abgewickelt werden. https://www.gesetze-im-internet.de/b..._2003/__3.html
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Gruß Mirko
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#69
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Ich hab die Änderung wieder gefunden. Der Schiffsführer muss den Schein haben, ein Crewmitglied reicht nicht mehr.
https://www.boot.de/de/Media_News/bo...vorgeschrieben
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#70
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Ich lese da raus, dass dies nur für SRC und LRC (also See), aber nicht für den UBI (Binnen) gilt.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel
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#71
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Thomas,
die Redaktion/Pressestelle der Messe Düsseldorf ist keine offizielle Quelle. Und ich lese da nur was zu den Funkzeugnissen auf See. Das ist auch alles richtig. Der letzte Absatz beschreibt den UBI (Binnen), jedoch genau da ist es laut aktueller Rechtslage immer noch so, daß hier der Schiffsführer nicht das Funkzeugnis haben muss. Klaus, der hofft, daß Jens mit der Wortwahl zufrieden ist |
#72
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Zitat:
Ist eine Anlage verbaut muss der Schiffsführer eine Lizenz besitzen, ansonsten Anlage komplett ausbauen oder halt nicht fahren. Gruß
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Mögen die Höhepunkte der Vergangenheit, die Tiefpunkte der Zukunft werden. |
#73
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Zitat:
habe mir die Gesamtheit der Beiträge nicht angesehen, aber wenn das so sein sollte, dann erkläre ich den mit dem Funkschein zum Schiffsführer BG
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Vitamin Sea |
#74
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Zitat:
Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#75
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Ja , gute Idee. Würde i.d.R. auch im überwiegenden Teil der Fälle klappen. Aber was ist, wenn der mit dem Funkschein nicht den notwendigen SBF-Binnen besitzt?
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Liebe Grüße Mattze |
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