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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Funk an Bord - Rechtslage
Hallo Forum,
da ich seit 4 Jahren SRC-/UBI-Inhaber und seit 14 Tagen Funkgerätbesitzer bin, mache ich mir gerade meine Gedanken dazu. Ich habe folgendes Problem: unser Boot fahren gelegentlich auch Personen, die den notwendigen Führerschein, aber keinen Funkschein haben. Daraus ergibt sich m.E. folgender Konflikt: a) Um Schiffsführer eines Bootes mit Funkanlage in Betrieb zu sein, bedarf es des Funkscheins (inzwischen - früher genügte ein Funkscheininhaber an Bord). b) Eine installierte Funkanlage ist auch betriebsbereit zu halten. c) Ein Boot, dass als "mit einer Funkanlage ausgerüstet" angemeldet ist, darf strenggenommen nicht mehr ohne Funkanlage betrieben werden (Aussage BNetzA in einem sehr konstruktiven Telefonat). Man darf also die Funkanlage weder komplett ausbauen (widerspricht c)) noch funktionslos machen (widerspricht b)), aber eben auch nicht funktionsbereit lassen (widerspricht a)). Ich plane jetzt, die Stromversorgung des Funkgeräts mit einem Schlüsselschalter auszustatten und damit auszuschalten, sobald ein Nicht-Führerscheininhaber das Boot fährt. Das ist dann (hoffentlich) eine Ordnungswidrigkeit (gegen b) und/oder c)), die der Eigner begeht, und nicht eine Straftat, wenn der Schiffsführer gegen a) verstößt. Wie schätzt Ihr das ein, wie haltet Ihr das in dieser Situation, und wie ist Eure Erfahrung mit bspw. WSP etc.? Danke! PS: Bitte keine Statements zu "dann sollen die anderen eben den Funkschein machen" - wir reden über 4m Länge, i.d.R. Revier Rhein und Ruhr mit <150m zum Ufer und Schönwetter-/Tagsüberfahrer. Das Funkgerät dient hier kaum der eigenen Sicherheit, sondern eher der Neugier und dem Komfort an Schleusen.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#2
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Ich habe es früher immer so gemacht wenn ich die 2 sm binnen ins Winterlager gefahren bin (habe nur src), dann habe ich das Funkgerät abgeklemmt, nach Rücksprache mit der WSP in Bremen, sagten mir die Jungs wenn du ein Funkgerät an Bord hast, hör auch bitte mit, das macht uns das Leben leichter, nur nicht senden
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#3
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Hallo Andreas,
normalerweise zeichnet sich die Wasserschutzpolizei (ich kenne aber nur Beispiele aus dem Seebereich) nicht gerade durch übermässige Technikkenntnisse aus. wenn die wirklich kontrollieren sollten, halten die sich an ganz einfache Dinge, die sie auch verstehen: Sehe ich eine Funkantenne (ja/nein)? Sehe ich ein Funkgerät (ja/nein)? Sehe ich ein passendes Funkzeugnis (ja/nein)? ich glaube nicht, dass die sich bei Abarbeitung der o.a. Fragen sonderlich von einem Schlüsselschalter beeindrucken lassen. Der Skipper könnte ja z.B. den Schlüssel in der Hosentasche haben, so das das Funkgerät 10sec nach der Polizeikontrolle wieder voll funktionsbereit ist. (Nebenbei: Die GEZ würde ein Schlüsselschalter neben dem Fernsehgerät auch kalt lassen) Eine nicht vorhandene Funkantenne wäre da schon etwas besser. Bei uns ist das Funkgerät in der Original-Gabel-Halterung. Das kann ich mit wenigen Handgriffen, komplett ohne Werkzeug, entnehmen. Wenn das bei dir auch möglich ist, wäre das wohl, unter Abwägung von Nutzen und Aufwand, die beste Maßnahme. Vor der Diskussion mit der WaSchPo, ob ich ein Funkgerät ausbauen darf oder nicht, hätte ich weniger Bedenken. Gruß navec
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#4
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Was ist, wenn das montierte und angemeldete Funkgerät wegen einer Reparatur ausgebaut ist? Darf ich dann das Boot nicht mehr benutzen?
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Gruß Ewald |
#5
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Funk
Hi Andreas,
zunächst mal; kleine Sportboote sind nicht ausrüstungspflichtig. Wenn meine Söhne (ohne Funklizenz) alleine mit dem RIB unterwegs sind, wird die Aufbaufunke mit zwei Handgriffen aus dem Cockpit entfernt. Bin ich an Bord, bleibts dran, denn ich bin der Bootsführer, auch wenn einer der Knaben am Ruder ist. Hat, auch bei Kontrollen, noch nie Probleme gegeben.
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Gruß vom Baldeney- oder Gardasee Ingo 45° 33.9806' N 10° 33.0363' E
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#6
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Hallo Andreas,
ein ähnliches Thema hatte ich vor kurzen diskutiert. Vielleicht hilft es dir weiter ... http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=64761
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Gruss Thomas ------------------ Stingray LX 185 |
#7
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Zitat:
Ich glaube weder, dass das die Intention der Rechtslage war, noch, dass das jemand durchsetzt.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#8
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Vollkommen richtig. Sind sie aber ausgerüstet, muss die Ausrüstung auch an Bord sein und funktionieren.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#9
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Hallo Andreas,
Bau doch das Funkgerät so ein, das es nicht für jeden sichtbar ist. Die Antenne hat ja meistens ein Gewinde am Fuss. Antenne ab und jeder darf fahren....
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gruß Jan |
#10
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Zitat:
Wahrscheinlich werde ich die Funke tatsächlich ausbaubar montieren - sind ja nur 4 Leitungen (Strom, GPS-Signal) + Antenne. Für die 4 Leitungen kann ich eine stabile Metallsteckverbindung verwenden. Und eine Funkantenne spazieren zu fahren, ist nicht verboten. Der WSP wird es im Einzelfall nicht gelingen, nachzuweisen, dass das Boot als Seefunkstelle angemeldet ist: die Frequenzzuteilung lautet auf den Bootsnamen, der wiederum nicht am Boot steht (muss er ja auch nicht). Und bei unseren Binnen-WSP-Beamten mache ich mir sowieso keine Sorgen, weil bei denen der gesunde Menschenverstand sehr gut ausgeprägt ist. Aber mich interessieren eben die tatsächlichen Erfahrungen und Eure Standpunkte dazu.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#11
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Ich würde es auch (temporär) ausbauen, Andreas.
Wenn ich mir vorstelle, dass die Belgier nun auch noch 2 Funkgeräte an Bord vorschreiben sind wir wohl bald bei einer SIM- Karten Lösung wie beim Handy mit persönlicher MMSI.
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#12
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Zitat:
Zur Antenne, die ich noch nie entfernt habe, bin ich auch schon befragt worden. Es ist halt die Antenne vom Radio.... Auf See benutze ich häufig mein ICOM M71 (Handfunke), kann mir da jemand einen Vorwurf machen, wenn ich's mal nicht dabei habe ? Wohl kaum.
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Gruß vom Baldeney- oder Gardasee Ingo 45° 33.9806' N 10° 33.0363' E |
#13
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Dem genau widerspricht die BNetzA (leider habe ich keine exakte juristische Quelle, sondern nur ein Telefonat mit einem augenscheinlich kompetenten Mitarbeiter). Ist einem Boot eine Frequenzurkunde erteilt worden, gilt es als ausgerüstet und darf nur betrieben werden, wenn die Funkanlage auch an Bord, betriebsbereit und eingeschaltet ist. Kennt jemand eine Verordnung, die das untermauert?
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#14
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Da ich meine FU gerade nicht zur Hand habe frage ich mal ganz dumm : wird die FU dem Boot oder dem Funkgerät erteilt ??
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#15
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Hallo!
Ich denke das gehört zusammen. In der Frequenzzuteilung ist ja von der Genehmigung einer Seefunkstelle die Rede. Sie bezieht sich sowohl auf das Boot (Name eingetragen) als auf das Gerät.( Selektiv und Atis Nr. eingetragen)
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________
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#16
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Die Zuteilungsurkunde wird dem Boot (Name vermerkt) und dem Halter der Lizenz/Urkunde (namentlich) zugeordnet.
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Gruss, Axel |
#17
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Soweit ich weiß, wird die dem Boot erteilt.
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Gruß Christian Abstinenz ist die Kunst, das nicht zu mögen, was man ohnehin nicht bekommt. |
#18
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Es ist eine Kombination aus beidem. Bei jeder Änderung, z.B. Bootswechsel oder der Einbau einer neuen Funkanlage muss ja auch eine neue FU beantragt werden.
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
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#19
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Es gibt bei der Bundesnetzagentur ein Informationsblatt über die Teilnahme am Seefunkdienst.
Da steht zwar auch nicht direkt etwas zu diesem Fall drin, aber immerhin doch etwas, wo man seine Rückschlüsse draus ziehen könnte: Es gibt dort die Frage, ob man eine Frequenzzuteilung auch dann haben muss, wenn die Seefunkstelle nur im Notfall betrieben werden soll. Die offizielle Antwort lautet: ja Damit ist es umgekehrt denn auch klar, dass es auch offiziell Seefunkstellen gibt, die nur für den Notfall betrieben werden sollen. ich schließe einfach daraus (bei einem Gespräch mit der WaSchPo), dass eine Seefunkstelle auch nicht immer an Bord sein muss. Was sollen denn die See-Kayakfahrer sagen, die eine angemeldete Seefunkstelle mit Frequenzzuteilung (Handfunkgerät, nur für den Notfall) haben und mal ohne dieses Gerät mit ihrem Boot fahren wollen? Geht das denn auch nicht, weil sie dann ja ausgerüstet sind? Für mich ist das bei nicht-ausrüstungspflichtigen Booten Unsinn. Laut BNA gilt eine Frequenzzuteilung immer für eine "Seefunkstelle a u f einem Schiff". Geändert von tritonnavi (16.02.2009 um 15:30 Uhr) |
#20
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Hi,
weiß denn hier jemand, ob neben dem angemeldeten Ein/Aufbaugerät, eine (zulassungsfähige) Handfunke (ohne DSC) für dasselbe Boot auch noch mal extra angemeldet werden muß ?
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Gruß vom Baldeney- oder Gardasee Ingo 45° 33.9806' N 10° 33.0363' E |
#21
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Zitat:
Allerdings gibt der Antrag auf Frequenzzuteilung es her, mehrere Geräte mit unterschiedlichen Referenznummern anzugeben - vermutlich kannst Du ein weiteres Gerät einfach mit anmelden. "Nachmelden" ist dann aber wohl eine Änderung (130 EUR wie gehabt). Aber das ist alles nur Spekulation.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#22
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Ja, die müssen extra angemeldet werden (steht auch auf dem Anmeldevordruck). Die sind aber in dem Fall keine eigene Seefunkstelle mit eigenem Rufzeichen, sondern gehören zur "großen" Anlage.
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#23
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Moin,
hab gerade nachgeschaut. In der Zuteilungsurkunde ist vermerkt: a) Zuteilungsnummer b)Name des Schiffes c)Rufzeichen d)Heimathafen e)ATIS-Kennung f)Inhaber der der Lizenz Bodo |
#24
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Zitat:
dann hast Du eine etwas ältere Zuteilungsurkunde. Habe gerade vor einigen Tagen meine neue, geänderte Zuteilungsurkunde erhalten. Auf Seite 2 sind jetzt auch die angemeldeten Geräte aufgeführt. Mit Art (VHF portable und VHF-DSC/ATIS, so bei mir), der Typbezeichnungen und der Frequenzbereiche der Geräte. Gerät tauschen und weiter mit der alten Urkunde fahren, ist jetzt nicht mehr einfach so. Laut telefonischer Auskunft der zuständigen Sachbearbeiterin ist noch nicht klar, ob bzw. wann Gebühren für die Änderung einer Zuteilungsurkunde erhoben werden. Noch ein kleiner Nachtrag. Wer sich nach Erteilung einer Urkunde doch noch für eine Abrechnungsgesellschaft entscheidet, bekommt von der BNetzAgentur automatisch eine geänderte Zuteilungsurkunde. So war es zumindest mir nach der Anmeldung bei DP07 passiert. Gut, hat zwar ziemlich lange gedauert (fast ein halbes Jahr), aber sie kam, ohne dass ich mich bei der BNetzAgentur gemeldet hatte. Laut Aussage der Sachbearbeiterin hatte DP07 die neuen Kunden an die BNetzAgentur gemeldet. Jörg Geändert von Jörg L. (17.02.2009 um 20:55 Uhr) |
#25
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Zitat:
ja, sie muss extra angemeldet werden. Dazu den Antrag für die Frequenzzuteilung nochmals komplett ausfüllen. D.h. die alten und das neue Handgerät eintragen. Da Du ja schon ein Rufzeichen besitzt, dieses auch mit in den Antrag eintragen. Diesen Antrag zusammen mit der alten Urkunde an die BNetzAgentur schicken. Nach einigen Tagen hast Du dann die neue, geänderte Urkunde im Briefkasten. Jörg
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