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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#51
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Zitat:
Gruß Matthias |
#52
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Hi !
Also hier wie angekündigt der Bericht inkl Gerichtsurteil.. damit dürfte die Sache geklärt sein. Gruß, Jörg |
#53
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Zitat:
war ne geile zeit |
#54
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Vorsicht mit solchen Aussagen:
Zitat:
Im Seebereich gibt es nunmal diverse Promillegrenzen nach der SeeSchStrO. 0,5 Prom Blutalkohol oder entsprechende Menge Atemalkohol ist eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Prom sind wir im Bereich der Straftat. Das alles, wenn man einfach ohne Anlass kontrolliert wird. Bei Auffälligkeiten oder Unfällen kann man schon früher im Bereich der Straftat sein. Nach neuester Rechtssprechung spricht man bereits ab 1,3 Prom von einer Alkoholgewöhnung, was bedeutet, dass die Polizei auch das Seeamt und die Straßenverkehrsbehörde informieren kann. Die kann dann wiederum prüfen, ob derjenige noch in der Lage ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. So die Kurzform. In Wirklichkeit ist das viel komplizierter. Also Fakt ist: Wenn jemand betrunken Boot fährt, kann es sein, dass er auch irgendwann kein Auto mehr fahren darf. Umgekehrt ist es rein theoretisch auch möglich, jedoch äußerst unwahrscheinlich, dass die Polizei weiß, dass man einen Bootsführerschein hat und dem Seeamt Bescheid gibt. Gruß |
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