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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Zitat:
Gruß Gerrit |
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Hallo Jochen,
das ist bei nur mal drinnen wenn ich ohne Boot in den Urlaub fliege, mein Böötchen ist dfür zu klein. Eine Welle und ich bin weg. Mein Revier ist überwiegend die Elbe und der Bereich bei Pöhl, Schwiegereltern haben da eine kleine Holzhütte, dann treiben wir uns am Weekend auf der Ostsee rum. Mittelmeer mit Boot ist ein Traum von uns. Aber Träume sind dazu da sie irgendwann mal zu realisieren und irgendwann habe ich das bestimmt mal geschafft! Wenn Du nach Berlin kommst, dann komme ich auf das Hochziehen der Bälle zurück. |
#53
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Hallo Gerrit,
ich habe noch nie Werke eines maritimen Malers gesehen, die authentisch sind. Auch in den von dir gezeigten Bildern stecken mehrere Unlogiken: Der Wind kommt eindeutig "dwars", also von der steuerbord-Seite. Die Flaggen wehen aber straight nach achtern... Die Signalflaggen werden grundsätzlich unter die steuerbord-Saling oder unter steuerbord-Rah des Großsegels (sofern kein Fockmast vorhanden ist) gehisst. Und dies an Flaggleinen und niemals an Stagen! Am Achterstag werden niemals Flaggen gesetzt oder gehisst (wie auf dem Gemälde), sondern nur die Nationale am Flaggenstock oder - im Einklarierungsfall bei Großsseglern - die Zollflagge darunter. Dies steht im Flaggengesetz, ist international, Zuwiderhandlung wird unnachgiebig bestraft - auch bei uns auf der Ostse zunehmend! - und gehört zur guten Seemannschaft. Mich - und vor allem mein alter, traditionsbewußter Vater als Kapitän A6 und sein Vater dito - ärgern die diesbezüglich mit massenhaft dilletantischen Fehlern übersähten Fehlern behafteten Gemälde maßlos... Ist genauso, als wenn Maler Oldtimer-Autos mit Rücklichtern vorne, Spiegeln auf dem Kofferraum und Reifen auf dem Dach malen würden ... Gruß Ray |
#54
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Hallo Ray,
sicherlich stimmen einige Details nicht, allerdings gab es in dem Museum noch mindestens 20 weitere Bilder mit ähnlichen Abbildungen (von verschiedenen Malern). Daher denke ich das bei den Flaggen vielleicht doch ein gewisser Wahrheitsgehalt drin steckt. Woher hätten die sonst die richtigen Farben gekannt? 1) Sie haben das gemalt was sie gesehen haben. -> Dann war es so wie auf den Bildern zu sehen 2) Sie sind selbst mal zur See gefahren und kannten die verschiedenen Flaggen -> dann hätten sie auch keine Blödsinn gemalt -> Dann war es so wie auf den Bildern zu sehen 3) Sie haben geahnt das nur mit Hilfe einer völlig falschen Darstellung ihr Werk in der Nachwelt betrachtet wird -> Dann war es nicht so - ABER DAS GLAUBE ICH NICHT Und im übrigen stehen meine Argumente 2 : 1 für korrekte Darstellung Gruß Gerrit |
#55
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die Signalflaggen auf den Bildern könnten auch irgendwas mit der Kennzeichnung zu tun haben...Rufzeichen oder so...obwohl
jedenfallls steht da NLTK und NLP5..wenn ich das richtig aus den Bildern sehe.. |
#56
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Um das nachzuschauen habe ich die Bilder gemacht! Vielen Dank!
Die Bedeutung ist mir allerdings auch nicht klar. Gruß Gerrit |
#57
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#58
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ist .nicht..Niederlande.. die sind PA....
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#59
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ist USA .also das kann es nicht gewesen sein..vielleicht dann die Reederei oder sowas...sind ja Bilder aus vergangener Zeit,da war das mit den Signalflaggen vielleicht noch garnicht international geregelt
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#60
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Ein weiteres Bild habe ich noch.
Signal ist: N1PV Gruß Gerrit |
#61
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die fliegen ja nun auch eindeutig an einer Flaggenleine...übrigens, wenn ich mich recht erinnere an alte eemannschaft, war das Fahren der Flaggen am Besan für so getakelte Boote sowieso normal. Die hatten oben auf dem Besan sogar einen speziellen Flaggenstock der nach hinten ausbaumte, damit das Tuch auch schön richtig frei hing.
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#62
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Zitat:
habt ihr "zur-see-fahrer" sorgen und das alles wegen einiger bunter lappen. le loup |
#63
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Manchmal gehe ich mit offenen Augen durchs Leben und dann fallen mir solche Sachen auf. Wenn wir alle schon richtig erwachsen wären, würden wir nicht sinnlos jedes Wochenende mit dem Boot Kreise fahren, sondern die Zeit sinnvoller verbringen
Und die Frage nach ein paar Flaggen ist sicherlich genauso sinnvoll, wie die Frage nach dem optimalen Oberflächenpropeller der die schönste Wasserfontäne wirft. Gruß Gerrit |
#64
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Zitat:
Wen es nicht interessiert, brauch es nicht zu lesen Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#65
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Zitat:
Regel 32 Begriffsbestimmungen (a) Der Ausdruck "Pfeife" bezeichnet eine Schallsignalanlage, mit der die vorgeschriebenen Töne gegeben werden können und die den Anforderungen der Anlage III entspricht. Hilft das? Belem |
#66
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Ich hatte mal ein ähnlich gelagerten Fall. Bei mir ging es nicht um ein Wimpel, sondern um ein angeblich unrechtmäßig getragenes Abzeichen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Behörde hatte keinen Erfolg. Ein befreundeter Kripobeamter gab mir den Tipp eine Fachaufsichtsbeschwerde einzureichen,die fachliche Qualifikation des aussagenden Beamten wird hier geprüft und nicht wie bei der Dienstaufsichtsbeschwerde das Verhalten des Beamten. Als ich dieses dann Tat, nahm die Genugtumswelle ihren Gang. Der Beamte mußte letztendlich eine 80 seitige Ausarbeitung über in Deutschland vorhandene abgeänderte und zur zivilen Nutzung freigegebene Hoheitszeichen und Landeswappen anfertigen. Und ich hatte es schriftlich, das das von mir getragene Abzeichen, gegen keine geltenden Vorschriften verstößt.
Achja, zur Sachverhaltsschilderung wurde ich vom Polzeioberrat eingeladen, weil mir vom Beamten eine Anzeige angedroht wurde, wenn ich das Bußgeld nicht vot Ort zahlen würde, diese Anzeige wurde aber auf der Dienststelle nie angelegt.Manchmal bekommt man auch Recht!! Gruß Frank |
#67
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Zitat:
mööönsch, wat man als dummes stimmvieh alles wissen muss. von einer fachaufsichtsbeschwerde hab ich nie zuvor gehört. jeder unwichtige müll aus der zeit von 1939 bis 1945 wird mit aller gewalt in die hirne der armen schüler geprügelt - aber wirklich wichtige informationen werden an der institution des lernens für das leben nicht gelehrt. soweit zum thema politische (welt)kunde ein schelm ist, wer böses dabei denkt. kannste mal den formularkram für so eine beschwerde etwas präzisieren? le loup |
#68
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Fachaufsichtsbeschwerde=
Formloser Rechtsbehelf gegen Maßnahmen der Behörden. Mit der Fachaufsichtsbeschwerde werden Mängel einer Verwaltungsentscheidung bei der Fachaufsichtsbehörde (der übergeordneten Behörde) angezeigt, mit der Bitte der Änderung oder der Aufhebung der Entscheidung. Die übergeordnete Behörde muss über diesen Rechtsbehelf entscheiden. Eine Begründung der Fachaufsichtsbehörde ist hingegen nicht erforderlich. Musterbrief
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Charly |
#69
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Ist den nicht möglich einen "Vereins-/ Mitgliederausweis" als PDF in Netz zu Stellen ? Einfach nur um diese Theater mit der WaSchPo zu umgehen
Denn auf eine Grundsatzdiskusion würde ich mich auf kurz oder lang nicht gerne mit denen begeben, da die Jungs einem ja leider des öfteren unterkommen. Und den Wimpel wollte ich mir ja gerade auch bestellen und würde ihn dann doch auch gerne führen.....und zwar dauerhaft. Einfach auch mal um zu sehen wer bei uns alles noch das BF kennt
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Wassersport ist nasser Sport "manchmal auch harter Sport" |
#70
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Na dann müssten wir erst mal einen Verein gründen, mit Gründungsmitgliedern, Satzung und Notar - das ist immerhin eine verbindliche Rechtsform. Das muss eingetragen werden ins Vereinsregister eines Amtsgerichts und (wenn keine Gemeinnützigkeit zuerkannt wird) müssen dann auch noch prüfbare Bücher geführt werden. Also ganz sooooooo einfach ist das.
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#71
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Ein Mitgliedsausweis - der rechtlich so ungefähr gar keine Bedeutung hätte - würde ja vielleicht reichen. Dass das Forum jetzt ein e.V. wird, um Diskussionen mit WaschPo-Beamten abzukürzen, wäre ja der Gipfel.
Ich freue mich jedenfalls auf die Diskussion - aber ich glaube, unsere Kanaler sind froh, wenn ich als Schiffsführer noch ohne fremde Hilfe aufrecht stehen kann, alles andere ist denen egal.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#72
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Na das mit dem Verein ist sicher ein zu großer Aufwand.
Den werde ich mir trotzdem bestellen und auch führen, den irgendwo hat alles ja auch seine grenzen. Vielleicht sollte man die WaSchPo einfach mal vorher darauf ansprechen, den eigentlich habe ich mit den Jungs keine schlechten Erfahrungen gemacht, ganz im Gegenteil...........kleine Kinder die sich so bei uns rumtreiben dürfen immer mit aufs Boot und sich umschauen....ohne Weste übrigens... Mal sehen was die dazu sagen, werde es dann berichten
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Wassersport ist nasser Sport "manchmal auch harter Sport" |
#73
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Nun macht mal halblang. Es ist doch nur einmal bisher geschehen, dass ein Entenpolizist die letzte Fortbildung ca. 1970 genossen hat.
Und soweit ich weiss, hat Tom noch nichts erhalten an amtlichen Zahlkarten oder ?
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#74
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Na, das Forum kann ja auch ein nicht rechtsfähiger Verein sein - der muss nicht eingetragen werden, muss keine Abschlüsse vorlegen (wäre mangels Mitgliedsbeiträgen und Gemeinnützigkeit ja auch sinnlos), und ließe sich formlos gründen.
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#75
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Zitat:
ein Verein ist lauf gewisse Dauer angelegter Zusammenschluß mehrere Personen unter einem Gesamtnamen zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke (Beck Rechtsberater, Vereine gründen). Dies trifft auf jeden Fall für die Mods und Initiatoren zu, die sind sicher ein Verein in diesem Sinne. Ein Eintrag ist keineswegs erforderlich.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
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