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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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falscher Wimpel am Mast
in einem der wenigen völlig nüchternen Momente des GroBo Treffens meine ich aufgeschnappt zu haben, dass jemand für das Führen unseres Wimpels von der WaschPo eine Knolle kassiert hat, da er keine "Vereinszugehörigkeit" nachweisen konnte.
Daher die Frage:"Gibt es hier "gut unterrichtete Kreise" , die das bestätigen oder dementieren können? Ich möchte nur wissen, wieviel ich in den Führerschein legen muss, da der Wimpel selbstverständlich weiter gehisst bleibt.
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#2
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Locker bleiben...
nach diesem Vorkommnis wollte Bernd Mitgliedsausweise ausgeben... (oder hätte ich das jetzt nicht sagen sollen ) |
#3
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Das ist TomHH passiert!
Ich hoffe er schreibt die Story noch mal auf!
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#4
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ne Knolle für den Wimpel
da bin ich echt platt....hab hier in D den Boote und den Boote Forum Wimpel oben, ist so schön bunt.... Wo kann man das Dinge den anbauen ohne das die Knilche kassieren? Oder machen wir einen Verein auf? Willy |
#5
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Bedeutet dass für mich dass ich wenn ich die Rheinland-Pfalz-, Bayern- oder vielleicht die Piratenflagge gehisst habe eine entsprechenden Nachweis mit mir führen muss, dass ich Rheinland-Pfälzer, Bayer oder Pirat bin.
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Beste Grüße Uwe
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#6
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So ein Blödsinn:
unter der Backbord-Saling kann ich Phantasie-Wimpel fahren, wie ich will. Vergleiche hierzu das amtliche Flaggengesetz, auch nachzulesen im "Yachpilot". Genaue Paragraphen liefere ich nach. Vor zwei Jahren hatte ein Stegnachbar eine ähnlich Erfahrung: die Waschpo der Kieler Förde wollte bei einer über einstündigen (!!!) Überprüfung von Papieren und Mwst-Nachweisen, Sicherheitsmängeln und Alko-Test ohne Chance auf Beanstandung wenigstens seine Flaggenführung bemängeln. Er hatte damals keinen Vereinswimpel, sondern nur die Kreuzer-Flagge (wie es sich gehört, unter Steuerbord-Saling) und die DP07-Flagge (unter Backbord-Saling). Die meinten "Spaß-Lappen" sind verboten. Da hat er sie ausgelacht und den entsprechenden Passus im "Yachtpiloten" vorgelesen. Danach hat er sich mit einem fröhlichen "ich sehe der Anzeige mit Vergnügen entgegen und berechne gern meinen Stundensatz wegen Belästigung und groben Unfugs" abgedreht. Danach folgten sie ihm noch 20 Minuten und drehten dann selbst ab. Seit dem nichts mehr gehört. Der Mann und seine Geschichte ist glaubwürdig. Die Jungs suchen nach jeder Einnahmequelle, nachdem die Grenzen fallen und sogar Ost-Flüchtlinge lieber einen Bogen um unsere BRD machen... Werden halt immer cleverer, die armen (Flüchtlinge) und immer unverschämter (Waschpo und Grenzschutz). Gruß Ray |
#7
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Zitat:
sich das komplette Flaggenrechtsgesetz incl. der Bestimmungen, in wel- chen Fällen eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Vielleicht sollte man das aus- drucken und an Bord griffbereit haben, wenn sowas wie bei Dir öfter vor- kommen sollte. Haben die denn gesagt, gegen welche gesetzliche Bestimmung Du verstoßen haben sollst? Schließlich wird die Polizei weder zu Lande noch zu Wasser dafür bezahlt, möglichen Verstößen gegen irgendwelche Vereinssatzungen nachzugehen. Das geht die schlichtweg nichts an und müsste eigentlich Veranlassung zu einer Dienstaufsichtbeschwerde sein. Belem |
#8
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Hallo,
bei mir sieht es unter der Backbordsaling so aus: TO, Köln und und so bleibt es auch!
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Gruß Manfred |
#9
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Ist ja ein Ding,
Daß man für einen Vereinsstander einen Standerschein braucht, sehe ich ja noch ein. Aber ein Wimpelzeugnis ? Na da haben die Herren Beamten wohl einen gewissen Mangel an Flexibilität. Ist ja klar, denn einen Forumswimpel wird man wohl auch in keiner Flaggenordnung finden. Da ich zugegebenermaßen zur traditionellen (manchmal recht spiessigen) Seemannschaft neige, denke ich allerdings auch schon länger darüber nach, wo ich den Wimpel fahren würde, wenn ich einen hätte (soll ja seine Richtigkeit haben ). Aber was Dir passiert ist, ist wirklich die Härte. Was machen die erst, wenn man eine Piratenflagge setzt (muß man sich dann aus Beweisgründen wahlweise ein Auge ausstechen, ein Bein oder eine Hand abhacken?)? Müssen die Leute mit den Europaflaggen 10+ Sprachen sprechen? Also nix gegen ein bißchen Ordnung, aber ich glaube an Deiner Stelle wäre ich (ganz undiplomatisch) ausgeflippt .
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Gruß, Philip |
#10
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Zitat:
möchte, dass jeder Hinz und Kunz die Vereinsflagge (-stander, -wimpel) führt, sehe ich ja ein, aber die können doch dafür nicht die Ordnungs- behörden einschalten. Meines Erachtens hat ein Verein bestenfalls einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch, wenn ein Nichtmitglied die Vereins- flagge führt, der notfalls per Privatklage durchzusetzen ist. Was geht das die Wasserschutzpolizei an? Belem - stets einen Ersatzmast mitführend |
#11
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Ich glaube, dass ich besser einen Ersatz Fendant mitführe, wenn ich in deutsche Gewässer einlaufe .
Geh gerad mal einkaufen fürs WE Frank |
#12
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Dazu kann ich noch ausfuehren, das hin und wieder die Hamburger Waschpo nicht gerade mit Kenntnissen ueber Vorschriften fuer Spotboote auffaellt
Wahrscheinlich sind die mehr auf die Grossschiffahrt geeicht
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#13
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Zitat:
Das ist wie das Flenz für Süddeutsche nicht so leicht für Norddeutsche zu verstehen.
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Gruß Manfred |
#14
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Zitat:
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Gruß, Philip |
#15
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Hallo,
sagt mal Leute. Ist das wirklich wahr mit den Schwimmwesten, Ersatzanker, Feuerlöscher... Das ist doch nur eine Empfehlung und keine Vorschrift. Wie soll denn jemand sowas auf einem 3m Schlauchi mitführen? Gut, daß manches sinnvoll ist - keine Frage. Daß es evtl. im Fall der Fälle mit der Versicherung Ärger gibt - auch möglich, aber Vorschrift? Noch nicht einmal im Certivicato wird ein Ersatzanker erwähnt. Gruß Markus
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Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
#16
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Langsam hege ich Zweifel, ob das verlegen nach Flensburg wirklich so eine tolle Idee ist
Sind die Jungs in D alle so verkrampft Weder in NL, noch in B oder in F oder GB hab ich so einen Mist jemals gehört, geschweige denn erlebt.
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller) |
#17
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Zitat:
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Charly |
#18
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Ich hatte gerade ein längeres Gespräch mit der WaschPo in Bremen.
1) Es gibt keine Pflicht Rettungswesten mitzuführen! Ausrüstungspflicht besteht auf Seeschiffahrtsstraßen (nicht Binnen) für Licht- und Schallsignale. Ab 12 Meter Länge zusätzlich zugelassene (vom BSH) Glocke, 3 schwarze Bälle (2 für manövrierunfähig plus 1 für den Ankerlieger) , BSH zugelassene Pfeife (falls nicht zugelassen: bis zu 300 € Verwarnung plus Vorführung des Schiffes innerhalb von 4 Wochen ) und 2 rote Lichter (manövrierunfähig bei Nacht) . Diese beiden Lichter müssen nicht fest geführt werden sondern können auch fliegend (mit 12V Steckdose) gespeist werden. Bei Seegerichtsverhandlungen sieht dies natürlich ganz anders aus (Regeln guter Seemannschaft etc.). 2) Seemännisch gibt es keine Wimpel sondern nur Stander und Flaggen. Auf den meisten Gewässern müssen Boote gekennzeichnet werden. Amtlich, ADAC, DSV, Seeschiffahrtsregister etc. sind die verschiedenen Möglichkeiten. Auf wenigen Gewässern (in der Nähe von Bremen auf der Hamme) reicht es aus, wenn das Schiff an der Steuerbordsaling den Vereinsstander und an der Backbordseite den Verbandsstander führt. Damit der Kennzeichnungspflicht genüge getan ist, muß dann der Standerschein mitgeführt werden (wie sonst bei den anderen Booten auch die entsprechenden Unterlagen) um die Zugehörigkeit zu dem Verein nachzuweisen. Weitere Vorschriften gibt es zu den Standern nicht. Tipp des Beamten: Die Verwarnung immer schriftlich zustellen lassen, weil: Bei BAT (Bar auf Tatze) steht auf dem Wisch "Verstoß gegen Kennzeichnungspflicht: 20 €" Dagegen kann man nichts mehr machen. Bei schriftlicher Zustellung muß der Paragraph nach dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde aufgeführt werden. Dann merken die Beamten dann spätestens im Amt, dass da irgend etwas nicht stimmt. |
#19
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Also haben wir in Zukunft u.a. folgende Dukumente mit:
Für a) Nationale = Reisepass b) Stadtstander = Personalausweis c) Vereinsstander = Standerschein d) DP07 = letzte Rechnung e) Kreuzerabteilung = Mitgliedskarte f) = Ausdruck Mitgliederliste g) Gastlandflagge = Einladung von XXX Hab ich alle? Gruß, Uwe |
#20
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Mehrwertsteuernachweis!
Funkschein! Funklizenz! Amateurfunklizenz (falls vorhanden)! Knallschein! Waffenbesitzkarte! Prüfung über abgenommene Gasanlage Gruß Gerrit |
#21
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Uuuuaaaah, ich machs wie Markus, ich bleib inner Halle - oder muß ich da den Einlagerungsschein und den Standernichtverwendungsschein und ein Nichbenutzen des Flaggenzewrtifikates nachweisen
Mann -o- Mann was eine Bürokratie, bis auf die Lichterführung und alles was dazu dient auch andere vor einem zu Schützen ist der Rest doch - Sorry - Humbug. Ich wursste gar nicht dass es einen Standerschein gibt (gibt's den wirklich?) Da geh'n sie hin, die sauer verdienten Steuergelder :kopfschüttel:
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller) |
#22
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Und die Flieger führen auch ein halbes Büro an Bord mit.
Bin mal gespannt, ob die sich noch melden.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#23
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Das ist doch wohl eine absolute Lachnummer!
Selbst bei eingehender Betrachtung der Materie: -Sockenschuss oder Sonnenstich!
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#24
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Bevor ich ertappt werde - muss ich den Aufkleber jetzt auch beim TÜV eintragen lassen? Aber eins muss man ihm lassen - Phantasie hat er.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#25
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Re: Der Wimpel!
Zitat:
Dumm für ihn, aber manchen sei's gegönnt ... Wimpelzeugnis für ein Wimpel ... und Du darfst auch die XXX Flagge führen, wenn das Boot dort registriert ist ... auch wenn Du Deutscher bist und dass dummerweisee [0:0] auch noch im Personalausweis steht ... würde da eher ein Eigentor gegen den Beamten pfeifen |
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