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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #726  
Alt 19.02.2013, 17:55
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Kurpfalzskipper Kurpfalzskipper ist offline
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hallo miramare,

diese information ist ja interessant - woraus leitest Du das ab, bzw. wo steht das?

Gruss

Torsten

Zitat:
Zitat von Miramare Beitrag anzeigen
Das stimmt so leider nicht! Diese Boote wären dann zwar in Kroatien steuerfrei, nicht aber bei einer Einreise in die alten EU-Länder!

Grüße
Miramare
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  #727  
Alt 19.02.2013, 18:28
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von bell407 Beitrag anzeigen
Das wirft dann aber eine Frage auf, wie kann innerhalb einer Zoll- und Steuerunion, welche die EU mit ihren Vorschriften und Regeln ja darstellt in einem EU Land eine Ware als im freien Verkehr gelten, in den anderen aber noch als unversteuert eingestuft werden... ??
Das geht auch nicht. Den einzigen Lösungsansatz den ich hier sehe, ist das Boot vor EU-Beitritt in kroatische Ware umzuwandeln, also Umflaggung, um dann mit EU-Beitritt Gemeinschaftware zu werden.

Die kroatischen Behörden haben ja schon fleissig mit dem Zaunpfahl gewunken. Die Ausklarierungsfristen sollen locker gehandhabt werden und jeder hat noch die Möglichkeit seinen schwimmenden Untersatz aus einem nicht-zugelassenen-Zolllager kurzerhand in ein zugelassenes Zolllager zu verbringen um die Umflaggung vorzunehmen (sofern er nicht vorher erwischt wird). Dann passt das auch mit der Besenrichtlinie, alles EU-konform.

Nach dem Beitritt ist Schluss mit lustig.
__________________
Gruss Vestus
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  #728  
Alt 19.02.2013, 18:51
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Flo1 Flo1 ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Das geht auch nicht. Den einzigen Lösungsansatz den ich hier sehe, ist das Boot vor EU-Beitritt in kroatische Ware umzuwandeln, also Umflaggung, um dann mit EU-Beitritt Gemeinschaftware zu werden.

Die kroatischen Behörden haben ja schon fleissig mit dem Zaunpfahl gewunken. Die Ausklarierungsfristen sollen locker gehandhabt werden und jeder hat noch die Möglichkeit seinen schwimmenden Untersatz aus einem nicht-zugelassenen-Zolllager kurzerhand in ein zugelassenes Zolllager zu verbringen um die Umflaggung vorzunehmen (sofern er nicht vorher erwischt wird). Dann passt das auch mit der Besenrichtlinie, alles EU-konform.
Nach dem Beitritt ist Schluss mit lustig.
Macht halt jetzt nicht alle Bootseigner mit Booten älter 8 Jahre unsicher.

Wenn man jetzt ( bis Ende Juni ) in Kroatien Einflaggt, dann muß man vom Zollwert Zoll/Steuer/div Abgaben bezahlen.
Wenn die Besenrichtlinie greift ( Gesetz in Kroatien wird ) dann brauchen diese Boote aber keine Steuer bezahlen.
Aber noch ist es nicht Gesetz, also warten.
__________________
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  #729  
Alt 19.02.2013, 20:02
LoveBoats LoveBoats ist offline
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Hallo Bootssportfreunde,
Jetzt habe ich doch mal eine Frage.
Wir wollen für die maximale Aufenthaltszeit (glaube 90 Tage) Urlaub auf unserem Trailerboot machen. Wir kommen mit dem Boot (deutsche Papiere und internationaler Bootschein) also aus Deutschland und wollen etwas länger Urlaub machen und dann das Boot wieder mit nach Hause nehmen.
Da fallen doch keine Steuern oder Zölle an? (start ist im Mai bis Juli) könnten wir auch noch länger bleiben weil dann ja Kroatien in der EU ist?
Wer kann mir beide Fragen beantworten?

Viele Grüße
Pat
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  #730  
Alt 19.02.2013, 20:15
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Wenn dein Boot versteuert ist, wovon ich ausgehe, dann ist es bis 30.6. "vorübergehend eingeführt" ohne Zoll uns Steuern und danach (ab 1.7.) ist es soundso egal - dann ist es so, als ob du dein Boot in irgendeinem anderen EU-Land hättest.
LG
Peter
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  #731  
Alt 19.02.2013, 20:19
LoveBoats LoveBoats ist offline
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@Pk1 Das Boot habe ich 2008 von privat gekauft (Kaufvertrag ohne Steuer) es ist aber schon über 30 Jahre alt... Muss ich da noch irgendwelche Dokumente besorgen?
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  #732  
Alt 19.02.2013, 21:28
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chris1003 chris1003 ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion52 Beitrag anzeigen
Hallo,
k e i n e Apostille gilt für Österreich auf alle Fälle,siehe meinen vorherigen
Link,Abkommen zwischen Österr. und Kroatien!!!! Wie das in Deutschland ist,
kann ich nicht sagen
Gitti
Gitti, danke für alle deine Links, nun hat Kroatien eingesehen und bestätigt das für Österreicher keine Apostille notwendig ist!!
Super gel!
Sea Help hat mir das heute auch bestätigt!
Also keine Apostille für Österreicher, angeblich für Deutsche Staatsbürger schon! Leider...
__________________
"Hier darf jeder tun was ich will"
-----Liebe Grüße Christoph-----
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  #733  
Alt 19.02.2013, 22:00
Emotion52 Emotion52 ist offline
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Zitat:
Zitat von chris1003 Beitrag anzeigen
Gitti, danke für alle deine Links, nun hat Kroatien eingesehen und bestätigt das für Österreicher keine Apostille notwendig ist!!
Super gel!
Sea Help hat mir das heute auch bestätigt!
Also keine Apostille für Österreicher, angeblich für Deutsche Staatsbürger schon! Leider...
Hallo Chris,
ist für uns Kleine ja ein Klax zu googeln,Größere tun sich da schon schwerer,ist ja mit Arbeit verbunden und die guten Beziehungen waren auch
wohl hinderlich.
Aber Gott sei Dank ist schon einmal das geklärt.
Wer weiß was noch kommt.
Gruß Gitti
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  #734  
Alt 19.02.2013, 22:20
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Standard Apostille

Wenn ich deutscher Staatsbürger wäre,würde ich mich bei der deutschen
Vertretung in Kroatien (Konsulat) erkundigen,ob es diesbezüglich einen Vertrag zwischen den beiden Ländern gibt.Einen Versuch wäre es wert.
Gruß Gitti
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  #735  
Alt 19.02.2013, 22:25
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Standard ACI macht auch ein Angeot zur Versteuerung

Nachstehendes Mail ist Heute reingeschneit.

Kommt mir ein bisserl spät vor oder?
Beste Grüsse
Andy


Dear boat owners, faithful guests and ACI friends!


As we believe you have been informed, Croatia is joining the EU
on 1 July 2013, thus becoming a part of the EU Customs Union.
From that date onwards, the EU residents – owners of vessels
registered in the EU which have been temporarily admitted to
Croatia and have lost the customs status of Community goods,
or owners of vessels registered in third countries which have
been temporarily admitted to Croatia, shall, according to the EU
customs legislation, file a customs declaration for putting the
vessels into free circulation and pay the customs duties and VAT.


In the period from 1 January 2013 to 31 May 2013, when putting
vessels temporarily admitted to Croatia into free circulation, the
VAT shall be calculated at the rate of 5% according to a
favourable decision reached by the Croatian Government.


However, after the end of that period, the VAT shall be
calculated at the full rate of 25%. For a vessel to be put into free
circulation in Croatia, it has to be registered with Croatian
registers and placed under the Croatian flag. For those vessels,
the Croatian Government has established the customs duty rate
of 1.7% or 2.7%


We invite you to save your time and simplify the procedure of
re-registration of your vessel with Croatian registers by relying
on ACI - your reliable sailing partner, and to accept our offer to
undertake all the necessary operations on your behalf.


The integral part of this questionnaire is a leaflet which serves as
a basis for preparation of the quotation for the re-registration of
your vessel. Please fill it out and we will send you the
obligation-free quotation.

ACI Marketing
__________________
Beste Grüße Andy
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  #736  
Alt 19.02.2013, 22:39
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bell407 bell407 ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von winetouu Beitrag anzeigen


However, after the end of that period, the VAT shall be
calculated at the full rate of 25%. For a vessel to be put into free
circulation in Croatia, it has to be registered with Croatian
registers and placed under the Croatian flag. For those vessels,
the Croatian Government has established the customs duty rate
of 1.7% or 2.7%


ACI Marketing
Und dazu eine email der Marina Punat von dieser Woche mit folgendem Wortlaut:

"Nach der Einfuhr des Schiffes in die Republik Kroatien (in den freien Verkehr setzen), kann das Schiff auch mit dem kroatischen Schiffsregister eingetragen sein und die kroatische Flagge tragen. Nach den derzeit gültigen Vorschriften gibt es keine Verpflichtung für den Kauf der Jahresvignette für die Navigation in dem kroatischen Territorialgewässer, weder gibt es die Verpflichtung eine Crew-oder Passagiere Liste auf kroatischen Wasserfahrzeugen zu halten."

Was den nu kann oder muss ???

Grüße

Christian
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  #737  
Alt 19.02.2013, 22:55
diri diri ist offline
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Standard

http://www.zoll-tarif.de/gemeinschaftsware/

Interpretieren kann man das ja folgendermaßen:
Innerhalb der Gemeinschaft hergestellte Waren bleiben Zoll und Steuerfrei da ja in der Gemeinschaft bei der Herstellung/Einfuhr usw. schon mal Steuer/Zoll darauf angefallen ist.
Kommt nun Kroatien in die Gemeinschaft so werden alle Waren, die in Kroatien hergestellt bzw. eingeführt wurden, auch zur Gemeinschaftsware da für sie auch schon mal Steuer/Zoll in Kroatien entrichtet wurde.
Hat jedoch jemand seinen Dampfer oder anderen Kram, der nicht in der Gemeinschaft hergestellt wurde z.B. USA, inoffiziell oder auch offiziell z.B. Zollager/Verschluss, in der nun vergrößerten Gemeinschaft, sprich Kroatien liegen ohne jemals Zoll/Steuer dafür bezahlt zu haben,, so kann das Teil NIEMALS automatisch Gemeinschaftsware werden, auch nicht NUR in Kroatien, das gehört ja dann zur Gemeinschaft und damit werden Zoll/Steuer fällig, spätestens nach dem 1.7.
Die 8 Jahres Geschichte ist genaugenommen ne Augenzudrückgeschichte, die man auslegen kann wie man will, es sei denn sie wird per Gesetz verordnet,

so sehe ich das wenigstens,

gruss dieter
__________________
-
Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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  #738  
Alt 19.02.2013, 22:58
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Zitat:
Zitat von bell407 Beitrag anzeigen
Und dazu eine email der Marina Punat von dieser Woche mit folgendem Wortlaut:

"Nach der Einfuhr des Schiffes in die Republik Kroatien (in den freien Verkehr setzen), kann das Schiff auch mit dem kroatischen Schiffsregister eingetragen sein und die kroatische Flagge tragen. Nach den derzeit gültigen Vorschriften gibt es keine Verpflichtung für den Kauf der Jahresvignette für die Navigation in dem kroatischen Territorialgewässer, weder gibt es die Verpflichtung eine Crew-oder Passagiere Liste auf kroatischen Wasserfahrzeugen zu halten."

Was den nu kann oder muss ???

Grüße



Christian

has to be = muss
__________________
Gruss Vestus
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  #739  
Alt 19.02.2013, 23:09
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bell407 bell407 ist offline
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
http://www.zoll-tarif.de/gemeinschaftsware/

Interpretieren kann man das ja folgendermaßen:
Innerhalb der Gemeinschaft hergestellte Waren bleiben Zoll und Steuerfrei da ja in der Gemeinschaft bei der Herstellung/Einfuhr usw. schon mal Steuer/Zoll darauf angefallen ist.
Kommt nun Kroatien in die Gemeinschaft so werden alle Waren, die in Kroatien hergestellt bzw. eingeführt wurden, auch zur Gemeinschaftsware da für sie auch schon mal Steuer/Zoll in Kroatien entrichtet wurde.
Hat jedoch jemand seinen Dampfer oder anderen Kram, der nicht in der Gemeinschaft hergestellt wurde z.B. USA, inoffiziell oder auch offiziell z.B. Zollager/Verschluss, in der nun vergrößerten Gemeinschaft, sprich Kroatien liegen ohne jemals Zoll/Steuer dafür bezahlt zu haben,, so kann das Teil NIEMALS automatisch Gemeinschaftsware werden, auch nicht NUR in Kroatien, das gehört ja dann zur Gemeinschaft und damit werden Zoll/Steuer fällig, spätestens nach dem 1.7.
Die 8 Jahres Geschichte ist genaugenommen ne Augenzudrückgeschichte, die man auslegen kann wie man will, es sei denn sie wird per Gesetz verordnet,

so sehe ich das wenigstens,

gruss dieter

Hallo Dieter,

da gibts dann unter Nichtgemeinschaftswaren allerdings folgenden Passus:

Gemeinschaftswaren, die das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen, verlieren mit dem Grenzübertritt ihren Status als solche und werden zu Nichtgemeinschaftswaren.

Das trifft nun auf alle Boote unter Zollverschluß in Kroatien zu die offiziell exportiert wurden oder länger als 3 Jahre ausserhalb der EU waren , oder ?

Und schon wieder sind wir nicht schlauer...

Grüße

Christian
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  #740  
Alt 20.02.2013, 00:02
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von bell407 Beitrag anzeigen
Hallo Dieter,

da gibts dann unter Nichtgemeinschaftswaren allerdings folgenden Passus:

Gemeinschaftswaren, die das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen, verlieren mit dem Grenzübertritt ihren Status als solche und werden zu Nichtgemeinschaftswaren.

Das trifft nun auf alle Boote unter Zollverschluß in Kroatien zu die offiziell exportiert wurden oder länger als 3 Jahre ausserhalb der EU waren , oder ?

Und schon wieder sind wir nicht schlauer...

Grüße


Christian
Alles was länger als drei Jahre ausserhalb der EU war ist keine Gemeinschaftsware mehr.

Bei Booten unter Zollverschluss in HR muss erstmal die Frage geklärt werden ob sie je Gemeinschaftsware waren.

Boote, die direkt ab Werft steuerfrei geliefert worden sind fallen nicht darunter.

Nach HR ins Zolllager versteuert gelieferte Boote, die nachweislich einmal innerhalb der letzten drei Jahre in der EU gewesen sind, haben den Gemeinschaftscharakter erhalten.

Nach HR ins Zolllager versteuert gelieferte Boote, die nicht innerhalb der letzten drei Jahre einmal innerhalb der EU gewesen sind, haben den Gemeinschaftscharakter verloren.
__________________
Gruss Vestus
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  #741  
Alt 20.02.2013, 18:01
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Zitat:
Zitat von bell407 Beitrag anzeigen
Und dazu eine email der Marina Punat von dieser Woche mit folgendem Wortlaut:

"Nach der Einfuhr des Schiffes in die Republik Kroatien (in den freien Verkehr setzen), kann das Schiff auch mit dem kroatischen Schiffsregister eingetragen sein und die kroatische Flagge tragen. Nach den derzeit gültigen Vorschriften gibt es keine Verpflichtung für den Kauf der Jahresvignette für die Navigation in dem kroatischen Territorialgewässer, weder gibt es die Verpflichtung eine Crew-oder Passagiere Liste auf kroatischen Wasserfahrzeugen zu halten."

Was den nu kann oder muss ???

Grüße

Christian
... das "has to be / muss" bezieht sich nur auf die Registrierung, nicht auf
das Permit / Crewliste.
Mit anderen Worten, wenn das Boot in Kroatien eingeführt ist, darf man nicht
unter seiner alten Landesflagge weiterfahren, so wie es mache Agenturen
momentan anbieten.
__________________
Gruß Detlef
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  #742  
Alt 20.02.2013, 18:31
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bavarian bavarian ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen

Nach HR ins Zolllager versteuert gelieferte Boote, die nicht innerhalb der letzten drei Jahre einmal innerhalb der EU gewesen sind, haben den Gemeinschaftscharakter verloren.
Genau für den Fall frage ich mich allerdings, wie das nachprüfbar sein soll.
Beispiel: Ein Boot, älter als 8 Jahre ist in der EU versteuert, wird nach HR ins Zollfreilage gebracht, hat innerhalb der 24 Monats-Regel aus-/einklariert (Open Sea) und ist beim Beitrittsdatum länger als 3 Jahre in HR.
Bei Kontrolle nach dem 01. 07.2013 dann Rechnung über MWSt. vom Erstbesitzer zwar vorhanden, wird in HR jedoch wegen der Besenrichtlinie nicht mehr gebraucht. Bei Kontrolle innerhalb EU, z.B . Slo, IT usw. kann dann ja der MWSt. Nachweis gezeigt werden. Wie laufen solche Kontrollen eigentlich ab? Hatte bisher (Gottseidank) noch nicht das Vergnügen.
HR ist ja dann EU Mitglied, ich komme aus einem Mitglieds-Staat. Wie soll ein lückloser Verbleib innerhalb de EU denn dann nachgewiesen werden?
GRuss
Michi
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  #743  
Alt 20.02.2013, 19:42
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Zitat:
Zitat von Hundertachtziggrad Beitrag anzeigen
... das "has to be / muss" bezieht sich nur auf die Registrierung, nicht auf
das Permit / Crewliste.
Mit anderen Worten, wenn das Boot in Kroatien eingeführt ist, darf man nicht
unter seiner alten Landesflagge weiterfahren, so wie es mache Agenturen
momentan anbieten.
Und da scheiden sich die Geister... leider kann niemand das Gesetz benennen , wo das drin steht... Für Kroaten ist das klar, die müssen ummelden; ein Kroate, der seinen Hauptwohnsitz in z.B. D hat, muss dann aber die dt. Fahne führen... (man hat hier die EU Richtlinien wohl schon umgesetzt...). Wie jetzt ein EU Bürger mit kroatischer Steuernummer behandelt werden soll, scheint Fragen aufzuwerfen.
Eine Anfrage diesbezüglich bei der bekannten email Adresse des kroatischen Ministeriums wurde bisher nicht beantwortet...

Grüße

Christian
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  #744  
Alt 20.02.2013, 20:04
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Ich versuchs mal:

Zitat:
Zitat von bavarian Beitrag anzeigen
Genau für den Fall frage ich mich allerdings, wie das nachprüfbar sein soll.

Der Zöllner fragt nach den Papieren. Im Idealfall legst du den originalen MwSt-Nachweis vor und den Liegeplatzvertrag vom letzten Jahr, sofern der dieser in der EU gewesen ist. Alternativ, z.B. bei Langfahren irgendwelche Belege dass das Boot innerhalb der letzten drei Jahre in der EU war, Liegeplatzquittung, Reparaturrechnung etc..

Beispiel: Ein Boot, älter als 8 Jahre ist in der EU versteuert, wird nach HR ins Zollfreilage gebracht, hat innerhalb der 24 Monats-Regel aus-/einklariert (Open Sea) und ist beim Beitrittsdatum länger als 3 Jahre in HR.

Das aus-/einklararien in HR erfolgte nur um in HR nicht steuerpflichtig zu werden, hat aber nix mit EU zu tun. Hätte der Eigner bei dieser Gelegenheit gleichzeitig in der EU ein- und wieder ausklariert, wären sämtlich nun erforderlichen Nachweise vorhanden.

Bei Kontrolle nach dem 01. 07.2013 dann Rechnung über MWSt. vom Erstbesitzer zwar vorhanden, wird in HR jedoch wegen der Besenrichtlinie nicht mehr gebraucht.

Die "Besenrichtlinie" betrifft nur Waren die sich zum Zeitpunkt des EU-Beitritts legal im Beitrittsland befinden. Waren im Zolllager oder schwarz beim Vermieter in der Scheune fallen nicht darunter. Daher ja das grosszügige Angebot zum nicht nur monetären Preis der Umflaggung.

Bei Kontrolle innerhalb EU, z.B . Slo, IT usw. kann dann ja der MWSt. Nachweis gezeigt werden. Wie laufen solche Kontrollen eigentlich ab? Hatte bisher (Gottseidank) noch nicht das Vergnügen.

s.o.

HR ist ja dann EU Mitglied, ich komme aus einem Mitglieds-Staat.

Nein, du kommst am 01.07.2013 aus dem Zolllager und somit aus Niemandsland direkt in die EU. Sofern dir der HR-Zoll nicht in die Weichteile greift hast du gute Karten. Diese Risikoabwägung muss aber jeder selbst für sich treffen.

Wie soll ein lückloser Verbleib innerhalb de EU denn dann nachgewiesen werden?

s.o.

GRuss
Michi
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Gruss Vestus
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  #745  
Alt 20.02.2013, 20:25
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Ich versuchs mal:

Die "Besenrichtlinie" betrifft nur Waren die sich zum Zeitpunkt des EU-Beitritts legal im Beitrittsland befinden. Waren im Zolllager oder schwarz beim Vermieter in der Scheune fallen nicht darunter. Daher ja das grosszügige Angebot zum nicht nur monetären Preis der Umflaggung

Demnach sind ausnahmslos alle Boote in Hr betroffen, und kommen nicht in den Genuss der 8 Jahres-Regel
Für wen soll dann noch diese Regel gut sein
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  #746  
Alt 20.02.2013, 20:58
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Für wen soll dann noch diese Regel gut sein
Für die gleichen Eigner die in den anderen Beitrittsstaaten betroffen waren: Die vorher nicht wissen konnten dass sie ihre Unterlagen über die gesetztlichen Aufbewahrungsfristen hinaus aufbewahren mussten.

Für uns Piefkes war es 1985, Ösi 1987, Slo 1996 und HR nun 2005.
__________________
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  #747  
Alt 20.02.2013, 21:03
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Für die gleichen Eigner die in den anderen Beitrittsstaaten betroffen waren: Die vorher nicht wissen konnten dass sie ihre Unterlagen über die gesetztlichen Aufbewahrungsfristen hinaus aufbewahren mussten.

Für uns Piefkes war es 1985, Ösi 1987, Slo 1996 und HR nun 2005.

Also gilt die Regel doch für uns alle die Boote vor 2005 in Kroatien haben!

Die "Besenrichtlinie" betrifft nur Waren die sich zum Zeitpunkt des EU-Beitritts legal im Beitrittsland befinden. Waren im Zolllager oder schwarz beim Vermieter in der Scheune fallen nicht darunter. Daher ja das grosszügige Angebot zum nicht nur monetären Preis der Umflaggung
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  #748  
Alt 20.02.2013, 21:46
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Also gilt die Regel doch für uns alle die Boote vor 2005 in Kroatien haben!
Wenn wir alle Kroaten wären, ja.
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  #749  
Alt 20.02.2013, 21:50
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Ich frage aus folgendem Grund:

Kurzzeiturlauber die ihr Boot trailern sind jetzt ausgenommen .

EIn Boot dass in Kroatien vorübergehend eingeführt wurde, und sich legal aufhält, ohne unter Zollausicht zu sein- gibt es per Definition nicht.

Das ist laut Gesetz nicht erlaubt.
Alle Boote die vorübergehend eingeführt wurden, und in einer MArina liegen, oder einem Trockenplatz- sind beim Zoll gemeldet.

Es gibt aber auch solche die nie aufgeführt wurden, und gesetzteswiedrig dort lagern.

Alle kroatischen Boote sind verzollt und versteuert, sonst gibt es keine Anmeldung.

Boote unter fremder Flagge dürfen Kroaten nicht besitzen wenn sie sich nicht min. 183 Tage /Jahr in dem Land aufhalten unter dessen Flagge das Boot fährt.

Für wen zerbricht sich dann jetzt die kroatische Regierung den Kopf über die 8 Jahres-Regel wenn es keinen gibt der sie nutzen könnte?

Es gibt kein legales, vorübergehend eingeführtes, unter fremder Flagge fahrendes Boot in Kroatien, dass nicht beim Zoll gemeldet wurde

Denn kein einziger kommt dann in den Genuss.

Ich will nicht frotzeln, ich will es nur verstehen
Die "Besenrichtlinie" betrifft nur Waren die sich zum Zeitpunkt des EU-Beitritts legal im Beitrittsland befinden. Waren im Zolllager oder schwarz beim Vermieter in der Scheune fallen nicht darunter.

Geändert von glumpo (20.02.2013 um 23:32 Uhr)
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Alt 20.02.2013, 22:22
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Für die gleichen Eigner die in den anderen Beitrittsstaaten betroffen waren: Die vorher nicht wissen konnten dass sie ihre Unterlagen über die gesetztlichen Aufbewahrungsfristen hinaus aufbewahren mussten.

Für uns Piefkes war es 1985, Ösi 1987, Slo 1996 und HR nun 2005.

Du und Ghaffy habt mir das schon erklärt, und es klingt einleuchtend
Ich verstehe es auch.
Nur...wieso denkt Kroatien drüber nach Boote die älter sind als 8 Jahre ungeschoren davonkommen zu lassen?
Was bringt das Alles noch wenn es keinen gibt den das betrifft

Und das irritiert mich
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