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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#726
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hallo miramare,
diese information ist ja interessant - woraus leitest Du das ab, bzw. wo steht das? Gruss Torsten |
#727
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Zitat:
Die kroatischen Behörden haben ja schon fleissig mit dem Zaunpfahl gewunken. Die Ausklarierungsfristen sollen locker gehandhabt werden und jeder hat noch die Möglichkeit seinen schwimmenden Untersatz aus einem nicht-zugelassenen-Zolllager kurzerhand in ein zugelassenes Zolllager zu verbringen um die Umflaggung vorzunehmen (sofern er nicht vorher erwischt wird). Dann passt das auch mit der Besenrichtlinie, alles EU-konform. Nach dem Beitritt ist Schluss mit lustig.
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Gruss Vestus
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#728
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Zitat:
Wenn man jetzt ( bis Ende Juni ) in Kroatien Einflaggt, dann muß man vom Zollwert Zoll/Steuer/div Abgaben bezahlen. Wenn die Besenrichtlinie greift ( Gesetz in Kroatien wird ) dann brauchen diese Boote aber keine Steuer bezahlen. Aber noch ist es nicht Gesetz, also warten. |
#729
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Hallo Bootssportfreunde,
Jetzt habe ich doch mal eine Frage. Wir wollen für die maximale Aufenthaltszeit (glaube 90 Tage) Urlaub auf unserem Trailerboot machen. Wir kommen mit dem Boot (deutsche Papiere und internationaler Bootschein) also aus Deutschland und wollen etwas länger Urlaub machen und dann das Boot wieder mit nach Hause nehmen. Da fallen doch keine Steuern oder Zölle an? (start ist im Mai bis Juli) könnten wir auch noch länger bleiben weil dann ja Kroatien in der EU ist? Wer kann mir beide Fragen beantworten? Viele Grüße Pat |
#730
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Wenn dein Boot versteuert ist, wovon ich ausgehe, dann ist es bis 30.6. "vorübergehend eingeführt" ohne Zoll uns Steuern und danach (ab 1.7.) ist es soundso egal - dann ist es so, als ob du dein Boot in irgendeinem anderen EU-Land hättest.
LG Peter
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#731
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@Pk1 Das Boot habe ich 2008 von privat gekauft (Kaufvertrag ohne Steuer) es ist aber schon über 30 Jahre alt... Muss ich da noch irgendwelche Dokumente besorgen?
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#732
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Zitat:
Super gel! Sea Help hat mir das heute auch bestätigt! Also keine Apostille für Österreicher, angeblich für Deutsche Staatsbürger schon! Leider...
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"Hier darf jeder tun was ich will" -----Liebe Grüße Christoph----- |
#733
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Zitat:
ist für uns Kleine ja ein Klax zu googeln,Größere tun sich da schon schwerer,ist ja mit Arbeit verbunden und die guten Beziehungen waren auch wohl hinderlich. Aber Gott sei Dank ist schon einmal das geklärt. Wer weiß was noch kommt. Gruß Gitti |
#734
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Apostille
Wenn ich deutscher Staatsbürger wäre,würde ich mich bei der deutschen
Vertretung in Kroatien (Konsulat) erkundigen,ob es diesbezüglich einen Vertrag zwischen den beiden Ländern gibt.Einen Versuch wäre es wert. Gruß Gitti |
#735
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ACI macht auch ein Angeot zur Versteuerung
Nachstehendes Mail ist Heute reingeschneit.
Kommt mir ein bisserl spät vor oder? Beste Grüsse Andy Dear boat owners, faithful guests and ACI friends! As we believe you have been informed, Croatia is joining the EU on 1 July 2013, thus becoming a part of the EU Customs Union. From that date onwards, the EU residents – owners of vessels registered in the EU which have been temporarily admitted to Croatia and have lost the customs status of Community goods, or owners of vessels registered in third countries which have been temporarily admitted to Croatia, shall, according to the EU customs legislation, file a customs declaration for putting the vessels into free circulation and pay the customs duties and VAT. In the period from 1 January 2013 to 31 May 2013, when putting vessels temporarily admitted to Croatia into free circulation, the VAT shall be calculated at the rate of 5% according to a favourable decision reached by the Croatian Government. However, after the end of that period, the VAT shall be calculated at the full rate of 25%. For a vessel to be put into free circulation in Croatia, it has to be registered with Croatian registers and placed under the Croatian flag. For those vessels, the Croatian Government has established the customs duty rate of 1.7% or 2.7% We invite you to save your time and simplify the procedure of re-registration of your vessel with Croatian registers by relying on ACI - your reliable sailing partner, and to accept our offer to undertake all the necessary operations on your behalf. The integral part of this questionnaire is a leaflet which serves as a basis for preparation of the quotation for the re-registration of your vessel. Please fill it out and we will send you the obligation-free quotation. ACI Marketing
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Beste Grüße Andy |
#736
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Zitat:
"Nach der Einfuhr des Schiffes in die Republik Kroatien (in den freien Verkehr setzen), kann das Schiff auch mit dem kroatischen Schiffsregister eingetragen sein und die kroatische Flagge tragen. Nach den derzeit gültigen Vorschriften gibt es keine Verpflichtung für den Kauf der Jahresvignette für die Navigation in dem kroatischen Territorialgewässer, weder gibt es die Verpflichtung eine Crew-oder Passagiere Liste auf kroatischen Wasserfahrzeugen zu halten." Was den nu kann oder muss ??? Grüße Christian |
#737
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http://www.zoll-tarif.de/gemeinschaftsware/
Interpretieren kann man das ja folgendermaßen: Innerhalb der Gemeinschaft hergestellte Waren bleiben Zoll und Steuerfrei da ja in der Gemeinschaft bei der Herstellung/Einfuhr usw. schon mal Steuer/Zoll darauf angefallen ist. Kommt nun Kroatien in die Gemeinschaft so werden alle Waren, die in Kroatien hergestellt bzw. eingeführt wurden, auch zur Gemeinschaftsware da für sie auch schon mal Steuer/Zoll in Kroatien entrichtet wurde. Hat jedoch jemand seinen Dampfer oder anderen Kram, der nicht in der Gemeinschaft hergestellt wurde z.B. USA, inoffiziell oder auch offiziell z.B. Zollager/Verschluss, in der nun vergrößerten Gemeinschaft, sprich Kroatien liegen ohne jemals Zoll/Steuer dafür bezahlt zu haben,, so kann das Teil NIEMALS automatisch Gemeinschaftsware werden, auch nicht NUR in Kroatien, das gehört ja dann zur Gemeinschaft und damit werden Zoll/Steuer fällig, spätestens nach dem 1.7. Die 8 Jahres Geschichte ist genaugenommen ne Augenzudrückgeschichte, die man auslegen kann wie man will, es sei denn sie wird per Gesetz verordnet, so sehe ich das wenigstens, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#738
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Zitat:
has to be = muss
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Gruss Vestus |
#739
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Zitat:
Hallo Dieter, da gibts dann unter Nichtgemeinschaftswaren allerdings folgenden Passus: Gemeinschaftswaren, die das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen, verlieren mit dem Grenzübertritt ihren Status als solche und werden zu Nichtgemeinschaftswaren. Das trifft nun auf alle Boote unter Zollverschluß in Kroatien zu die offiziell exportiert wurden oder länger als 3 Jahre ausserhalb der EU waren , oder ? Und schon wieder sind wir nicht schlauer... Grüße Christian |
#740
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Zitat:
Bei Booten unter Zollverschluss in HR muss erstmal die Frage geklärt werden ob sie je Gemeinschaftsware waren. Boote, die direkt ab Werft steuerfrei geliefert worden sind fallen nicht darunter. Nach HR ins Zolllager versteuert gelieferte Boote, die nachweislich einmal innerhalb der letzten drei Jahre in der EU gewesen sind, haben den Gemeinschaftscharakter erhalten. Nach HR ins Zolllager versteuert gelieferte Boote, die nicht innerhalb der letzten drei Jahre einmal innerhalb der EU gewesen sind, haben den Gemeinschaftscharakter verloren.
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Gruss Vestus
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#741
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Zitat:
das Permit / Crewliste. Mit anderen Worten, wenn das Boot in Kroatien eingeführt ist, darf man nicht unter seiner alten Landesflagge weiterfahren, so wie es mache Agenturen momentan anbieten.
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Gruß Detlef |
#742
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Zitat:
Beispiel: Ein Boot, älter als 8 Jahre ist in der EU versteuert, wird nach HR ins Zollfreilage gebracht, hat innerhalb der 24 Monats-Regel aus-/einklariert (Open Sea) und ist beim Beitrittsdatum länger als 3 Jahre in HR. Bei Kontrolle nach dem 01. 07.2013 dann Rechnung über MWSt. vom Erstbesitzer zwar vorhanden, wird in HR jedoch wegen der Besenrichtlinie nicht mehr gebraucht. Bei Kontrolle innerhalb EU, z.B . Slo, IT usw. kann dann ja der MWSt. Nachweis gezeigt werden. Wie laufen solche Kontrollen eigentlich ab? Hatte bisher (Gottseidank) noch nicht das Vergnügen. HR ist ja dann EU Mitglied, ich komme aus einem Mitglieds-Staat. Wie soll ein lückloser Verbleib innerhalb de EU denn dann nachgewiesen werden? GRuss Michi
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#743
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Zitat:
Eine Anfrage diesbezüglich bei der bekannten email Adresse des kroatischen Ministeriums wurde bisher nicht beantwortet... Grüße Christian |
#744
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Ich versuchs mal:
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Gruss Vestus |
#745
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Die "Besenrichtlinie" betrifft nur Waren die sich zum Zeitpunkt des EU-Beitritts legal im Beitrittsland befinden. Waren im Zolllager oder schwarz beim Vermieter in der Scheune fallen nicht darunter. Daher ja das grosszügige Angebot zum nicht nur monetären Preis der Umflaggung Demnach sind ausnahmslos alle Boote in Hr betroffen, und kommen nicht in den Genuss der 8 Jahres-Regel Für wen soll dann noch diese Regel gut sein |
#746
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Für die gleichen Eigner die in den anderen Beitrittsstaaten betroffen waren: Die vorher nicht wissen konnten dass sie ihre Unterlagen über die gesetztlichen Aufbewahrungsfristen hinaus aufbewahren mussten.
Für uns Piefkes war es 1985, Ösi 1987, Slo 1996 und HR nun 2005.
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Gruss Vestus
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#747
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Zitat:
Also gilt die Regel doch für uns alle die Boote vor 2005 in Kroatien haben! Die "Besenrichtlinie" betrifft nur Waren die sich zum Zeitpunkt des EU-Beitritts legal im Beitrittsland befinden. Waren im Zolllager oder schwarz beim Vermieter in der Scheune fallen nicht darunter. Daher ja das grosszügige Angebot zum nicht nur monetären Preis der Umflaggung |
#748
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Wenn wir alle Kroaten wären, ja.
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Gruss Vestus
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#749
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Ich frage aus folgendem Grund:
Kurzzeiturlauber die ihr Boot trailern sind jetzt ausgenommen . EIn Boot dass in Kroatien vorübergehend eingeführt wurde, und sich legal aufhält, ohne unter Zollausicht zu sein- gibt es per Definition nicht. Das ist laut Gesetz nicht erlaubt. Alle Boote die vorübergehend eingeführt wurden, und in einer MArina liegen, oder einem Trockenplatz- sind beim Zoll gemeldet. Es gibt aber auch solche die nie aufgeführt wurden, und gesetzteswiedrig dort lagern. Alle kroatischen Boote sind verzollt und versteuert, sonst gibt es keine Anmeldung. Boote unter fremder Flagge dürfen Kroaten nicht besitzen wenn sie sich nicht min. 183 Tage /Jahr in dem Land aufhalten unter dessen Flagge das Boot fährt. Für wen zerbricht sich dann jetzt die kroatische Regierung den Kopf über die 8 Jahres-Regel wenn es keinen gibt der sie nutzen könnte? Es gibt kein legales, vorübergehend eingeführtes, unter fremder Flagge fahrendes Boot in Kroatien, dass nicht beim Zoll gemeldet wurde Denn kein einziger kommt dann in den Genuss. Ich will nicht frotzeln, ich will es nur verstehen Die "Besenrichtlinie" betrifft nur Waren die sich zum Zeitpunkt des EU-Beitritts legal im Beitrittsland befinden. Waren im Zolllager oder schwarz beim Vermieter in der Scheune fallen nicht darunter. Geändert von glumpo (20.02.2013 um 23:32 Uhr) |
#750
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Zitat:
Du und Ghaffy habt mir das schon erklärt, und es klingt einleuchtend Ich verstehe es auch. Nur...wieso denkt Kroatien drüber nach Boote die älter sind als 8 Jahre ungeschoren davonkommen zu lassen? Was bringt das Alles noch wenn es keinen gibt den das betrifft Und das irritiert mich |
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