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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#751
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Mein Senf dazu:
Für HR steht das, soweit ich weiß, noch nirgends schwarz auf weiß und veröffentlicht. Bei Slowenien waren einige, wenige aus meinem Bekanntenkreis davon betroffen, die mit ihrem Boot in SLO blieben. Dort war die "8-Jahres-Frist" eine Kombination aus "Amnestie und Schwamm-drüber mit Damoklesschwert", also jedenfalls alles andere als Rechtsicherheit schaffend: Keine Versteuerung, keine Fragen, keine Bürokratie. Aber im Gegenzug auch kein Nachweis oder "Entlastungsschreiben" nach der Art: "Dieses Boot wurde zur Binnenware" oder gar (wie auch?) ein MwSt-Nachweis. Daher droht(e) theoretisch bei jedem Ausflug nach Italien die Nachversteuerung dort, praktisch aber solange nicht, solange man seinen Liegeplatz in SLO behielt und den "Marinanachweis" hatte, dass man ja in SLO liegt. Von diesen Bekannten hat aber seither noch keiner darüber berichtet, dass er - auch nicht in der Zeit nach EU-Beitritt aber vor Schengen - jemals von Italienern oder Slowenen dahingehend kontrolliert worden wäre. Ich vermute (!), dass die Regelung (formell oder informell) lautet/lauten wird: "für Boote älter als 8 Jahre interessieren wir uns steuerlich nicht, weder in I, noch SLO, noch HR, sonst nimmt das kein Ende." Mag sein, dass das für bestimmte Konstruktionen nicht so gehandhabt wird, aber die "Eigneryacht", wo eine Privatperson in den Papieren steht, denke ich, wird man offenbar auch in HR in Ruhe lassen ... Spekulation
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
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Hi Andy, jaaaaa....so macht das wieder Sinn |
#753
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Das mit der 5% wurde erst Anfang Dezember aktuell, aber wir diskutierten schon Ende Oktober drüber, nur damals wars nich net spruchreif. Das Forum ist min. zwei Wochen weiter UNd so auch mit der 8 JAhresregel, ende März wird es ofiziell, wissen tun wir es jetzt schon Ich sollte mich bei der Zeitschrift "Boote" bewerben, Glumpos kroatische Ratsch- und Tratschgeschichten mit 100%iger Treffsicherheit Geändert von glumpo (20.02.2013 um 23:18 Uhr) |
#754
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Nachtrag Apostille Deutschland
Hi,
hier schwarz auf weiß,Deutschland braucht in kroatien Apostille http://www.dnoti.de/DOC/2010/2000.pd oder unter: www.dnoti.de/arbeitshilfen dann Kurzübersicht Apostille und Legalisation Deutsches Notarinstitut an- klicken,wenn man auf der Liste der Länder runtergeht,steht unter Kroatien: Apostille erforderlich Gitti |
#755
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Frage: Wie verhält es sich im Vergleich momentan mit einem PKW, wenn ich z.B. als deutscher in Italien oder Österreich ein Ferienhaus besitze und dort eine Steuernummer habe, kann ich einen PKW ganzjährig dort mit deutscher Zulassung stehen lassen und bei Bedarf dort nutzen?
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Gruß Detlef |
#756
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#757
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#758
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Boote, die in Kroatien vor dem 1.7. versteuert und verzollt wurden und gültige Zollpapiere haben, werden am 1.7. Gemeinschaftsware, egal welche Flagge da hinten dran baumelt... Und bevor Ihr mich da jetzt an die Wand nagelt, die Aussage hat der deutsche Zoll gemacht, ist also kein Gerücht ! Begründung: Mit 1.7. muss sich der kroatische Zoll an die Mwst. Richtlinie und den Zollkodex der EU halten, und da steht geschrieben, dass alle Waren (ein Boot ist eine Ware für den Zoll , ein Haufen Plastik und Metall nicht mehr...), die sich im freien Warenverkehr (versteuert und verzollt) eines Beitrittslandes (hier Kroatien) befinden am Tage des Beitritts Gemeinschaftswaren werden. Zu definieren ist nun der Begriff "im freien Warenverkehr" ... welche Auflagen muss man für ein Boot in Kroatien erfüllen , um in den freien Warenverkehr zu gelangen... reichen Zollpapiere oder muss man auch eine kroatische Flagge führen... wobei das wiederum 2 Vorgänge sind, da der kroatische Zoll ja auch nur "Waren" abhandelt und die Registrierung eine ganz andere Behörde durchführt. Und hier scheinen einige Gesetze im gegeseitigen Widerspruch zu sein, einerseits wird behauptet , man müsse kroatisch umflaggen um ein Boot in den freien Warenverkehr in Kroatien zu bekommen (wo das steht konnte bisher nur keiner belegen...) , andererseits darf man ja laut dem kroatischen Gesetz als im Ausland lebender Kroate oder Ausländer kein Boot mit kroatischer Flagge haben... Und das scheint den Kroaten gerade mächtig Kopfschmerzen zu machen... Ich bin gespannt , wie es weiter geht... Grüße Christian
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#759
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entweder haben die beiden Freunde bisher Dusel gehabt und es hat niemand interessiert, oder sie haben einen sog. "Bürgen" mit Wohnsitz in Kroatien angegeben und das Gesetz umgangen. Das müßte man auch machen, um als Deutscher oder Österreicher das Boot in Kroatien zulassen zu können... Wirft wiederum die Frage auf, was bedeutet das rechtlich, welche rechte und Pflichten hat der Bürge... Zum Thema PKW, wenn Du als Deutscher mit Hauptwohnsitz in Österreich eine Ferienwohnung o.ä. hast , kannst Du ein deutsch zugelassenens Fahrzeug dort stehen haben. Im Falle einer Überschreitung der jährlichen Aufenthaltsdauer von 183 Tagen im Feriendomizil (z.B. als Rentner) ändert sich aber die Situation, dann wäre Dein Hauptwohnsitz Österreich und Du dürftest kein deutsches Auto mehr im Land haben ... und dann wirds ungemütlich, da kennen die Jungs keinen Spass... Grüße Christian
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#760
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Und die Umflaggerei bringt auch nicht viel: man braucht zwar keine Vignette mehr, muss aber Abgaben entrichten. Und man braucht eine Sicherheitsausrüstung nach kroatischen Vorschriften. Da fahre ich lieber unter deutscher Flagge weiter.
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Christian, das ist mir neu Als Kroate der in Kroatien lebt is klar...der darf das net unter fremder Flagge. Aber als Deutscher oder Kroate der in D lebt |
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halten sich wacker... muss wohl was dran sein und im Rahmen der "Harmonisierung" mit den EU Richtlinien soll es das geben... Ich (oder die Marina oder die Spedition) habe aber auch noch kein Gesetz oder Verordnung gesehen, in dem steht , dass ein Boot die kroatische Flagge führen muss, um in den freien Warenverkehr zu gelangen... Alles etwas konfus im Moment... Grüße Christian
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#764
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.. da stimme ich voll zu.
Letztes Jahr im Januar hatte ich meine Baja "Zwangs einführen" müssen (leider noch mit 25% PDV), dazu habe ich ausführlich in einem anderen Thread geschrieben. Nachdem alles abgewickelt war, bin ich nach Split zum Schiffsregister und habe die Baja im kroatischen Schiffsregister eintragen lassen und hätte die kroatische Zulassung mit diesen Dokumenten beim Hafenkapitän erhalten. Soweit ist es bei mir dann nicht gekommen, weil ich zwischenzeitlich die Baja verkauft hatte. Ich habe nicht einmal eine OIB gebraucht (als Deutscher ohne Bürgen oder Fa. in Kroatien). Ist schon alles etwas unverständlich.
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Gruß Detlef |
#765
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Umflaggung
Hallo,
Es geht ja gar nicht so um die Kosten von Vignetten und Abgaben,sondern um die korrekte Umsetzung der Gesetze.Wenn ich jetzt Alles (Zoll,Umflagung) erledigt habe und vor dem 01.07.mit dem Boot unterwegs bin und in eine Kontrolle gerate,die wahrscheinlch ab jetz rigoros durchgeführt wird,was hab ich zu erwarten?Als Ösi mit Wohnsitz in Österr.darf ich nicht unter kroat. Flagge fahren,es wurde aber im Zuge der Versteuerung vorgeschrieben (jedenfalls habe ich das so verstanden).Wie werden die Kontrolleure reagieren? Man hat ja schon die Erfahrung gemacht,daß es Unterschiede gibt, ob du in den Kornaten,Rab oder Istrien kontrolloiert wurdenst,die Auslegung der Vorschriften war nicht immer ident.Sollten diese der Meinung sein,ich darf nicht unter kroat.Flagge fahren,wird's ungemütlich.Es wird ja nicht wenige Bootsfahrer betreffen,da ja viele ab Ostern bereits unterwegs sind. Die zweite Frage ist,m u ß oder k a n n ich nach dem 01.07. wieder Zurückflaggen? Gruß Gitti Geändert von Emotion52 (21.02.2013 um 11:38 Uhr) |
#766
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[QUOTE=bell407;3004793]Den Gesetzes Text hab ich noch nicht selbst gesehen, aber die "Gerüchte"
halten sich wacker... QUOTE] Das ist richtig. Zum Suchen in den N.N. fehlt mir jetzt die Zeit, da ich grad im Aufbruch bin, aber die Zulassung eines Fahrzeugs / Boots ist (auch) in Kroatien an einen Wohnsitz oder einen "Strohmann" bzw. Firmensitz gebunden. Was mE ja auch Sinn macht: Wem soll man sonst allfällige Gebühren, Steuern, Strafen zustellen. Zustellung ins Ausland ist meist nicht automatisch rechtsverbindlich und wäre an bilaterale Verträge gebunden. In der EU ist das - grob vereinfachend gesagt - auch so geregelt: Anmeldung von Fahrzeugen hat im Wohnsitz-Land zu erfolgen (zB wohnen in Österreich und Auto in DE oder HU angemeldet geht nur sehr befristet; für das Boot gilt sinngemäß mit ein paar Ausnahmen dasselbe). Für die umgeflaggten Boote wird es wohl bis zum 1.7. irgendeine Form von Ausnahme geben müssen. Danach wäre zumindest die entsprechende EU-Direktive bindend (= wieder zurückflaggen). Ich halte aber Übergangsfristen auch nicht für unwahrscheinlich (so nach der Art "müssen bis 2020 umgeflaggt sein" oder dergleichen).
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#767
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Steht heute im ADAC
Was bedeutet die "Acht-Jahre Regelung"? Boote, die vor dem 01.07.2005 in Betrieb genommen wurden, müssen in Kroatien nicht nachversteuert werden. Diese Regelung entspricht der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der EU Artikel 410 (2) (a), die besagt "....kein Steuertatbestand ist gegeben, wenn der Zeitraum zwischen der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs und dem Beitritt zur Europäischen Union mehr als 8 Jahre beträgt". Am 18.02.2013 bestätigte die EU Kommission in einem Schreiben an den ADAC, dass sich auch Kroatien an die von der EU vorgegebene Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie nach EU-Eintritt am 01.07.2013 halten muss: "Concerning the applicable regime for boats older than 8 years, Article 410 (2) (a) of Directive 2006/112/EC (VAT Directive) specifies that when the date of first entry into service of the boat was more than eight years before the accession to the European Union, VAT is not chargeable".
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#768
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Zitat:
Dann gäbes es ja auch ein offizielles Papierchen um die Mwst. und Zoll als bezahlt nachzuweisen: Darin könnte stehen : Zollwert 123456 KN Zoll 1,7% = 1234567+1,7% KN Mehrwertsteuerwert 1234567+1,7% KN Mwst.Satz 0% = 0 KN Stempel drunter und gut ists... Wäre ein mögliches Szenario Grüße Christian
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#769
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In der heutigen Sitzung hat die Regierung von Kroatien neue Beschlüsse getroffen,
diese betreffen unter Anderem: - die EIntragung der Boote ins kroatische Register bzw. Registrierung, Anmeldung - das Vorgehen bei der Ankunft von Booten die unter fremder Flagge einreisen Demnach dürften jetzt die Sachen wie Vignette, Anmeldung usw. durchgekaut sein. Können in den nächsten TAgen gespannt sein auf das Ergebnis http://www.mppi.hr/default.aspx?id=9788 |
#770
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Zitat:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=347
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Gruss Vestus |
#771
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DAs wird alle freuen
Č lanak 49.b
(1) Zabranjuje se u more i na morsku obalu ispuštati i odbacivati krute i tekuće otpade, zauljene vode, fekalije i ostatke tereta s pomorskog objekta kao i sve druge tvari koje onečišćuju more, zrak ili obalu. Es wird verboten Fäkalien ins Meer und an die Küste zu kippen Man das Teil hat 166 Seiten an Neuerungen
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#772
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Und die entscheidende Bestimmung, mit welcher die Vignette abgeschafft wird, kann lauten "Art. 4711 wird gestrichen".
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Beste Grüße John |
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166 Seiten
Hi Glumpo,
na dann weißt Du ja schon,was Du heute Nacht machen wirst, Ü B E R S E T Z E N !!!!!!!!!!!! Entschuldige,war nur Spass!!!!!! Jedenfalls herzlichen Dank für Deine prompten Info's. Gruß Gitti |
#774
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Vielleicht interessant
Č lanak 148. U postupku upisa jahti od stupanja na snagu ovoga Zakona do pristupanja Republike
Hrvatske Europskoj uniji može se izdati privremeni upisni list s rokom valjanosti do 6 mjeseci uz uvjet da je jahta tehnički prihvatljiva u skladu sa člankom 315. stavkom 1. točkom 4. Pomorskog zakonika. U postupku upisa brodica u očevidnik brodica od stupanja na snagu ovoga Zakona do pristupanja Republike Hrvatske Europskoj uniji može se izdati privremena plovidbena dozvola s rokom valjanosti do 6 mjeseci uz uvjet da je brodica tehnički prihvatljiva u skladu sa propisom kojim se uređuje sposobnost brodica za plovidbu. Beim Umschreiben der Boote ins kroatische Register, bzw. Anmeldung/Registrierung kann eine vorübergehende Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt des Eu Betirttes erfolgen, die Gültigkeit beschränkt sich auf 6 Monate, mit der Vorraussetzung dass das Boot den Anforderungen entspricht und technisch akzeptabel ist.
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#775
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Neu „Članak 12. Strane jahte i brodice namijenjene razonodi, športu ili rekreaciji mogu ploviti i boraviti u unutarnjim morskim vodama i teritorijalnom moru Republike Hrvatske, osim u zabranjeni zonama iz članka 16. i članka 29. ovoga Zakonika u skladu sa propisom o plovidbi i boravku stranih jahti i brodica u unutarnjim morskim vodama i teritorijalnom moru koji donosi Vlada Republike Hrvatske i uz plaćanje naknade za sigurnost plovidbe i zaštitu od onečišćenja čiju visinu propisuje ministar.“. Alt Članak 12. (1) Strane jahte i strane brodice namijenjene razonodi, športu ili rekreaciji, mogu ploviti i boraviti u unutarnjim morskim vodama i u teritorijalnom moru Republike Hrvatske, osim u zabranjenim zonama iz članka 16. i članka 29. ovoga Zakonika, pod uvjetom da odmah nakon uplovljavanja u unutarnje morske vode Republike Hrvatske, uplove najkraćim putem u najbližu luku otvorenu za međunarodni promet i obave graničnu kontrolu, te potrebne poslove sukladno propisu iz stavka 2. ovoga članka. (2) Potanje propise o plovidbi i boravku stranih jahti i stranih brodica namijenjenih razonodi i športu u unutarnjim morskim vodama i o njihovu boravku u teritorijalnom moru Republike Hrvatske donosi Vlada Republike Hrvatske. (3) Visinu naknade za sigurnost plovidbe koju plaćaju strane jahte i brodice iz stavka 1. ovoga članka propisat će ministar. Änderung: Es entfällt das sofortige, und auf dem kürzesten Weg, Anfahren eines Hafens zum Einklarieren. Es antfällt auch der Hinweis über die Höhe der Zahlung für fremde Boote, jetzt heißt es: Die Gebühren für Sicherheit und den Schutz vor Verunreinigungen schreibt der Minster vor Damals hieß es: Die Höhe der Gebühr, die von fremden Booten zu zahlen ist, bestimmt der Minister
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