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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#851
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Zitat:
Die ganze 5%/1,7% Regelung für die jüngeren Schiffe ist ja ohnehin ein Beleg dafür, dass der Kroatische Staat die Bootsbesitzer nicht verbittern will, sondern im Gegenteil als Tourismus-Einnahmequelle im Land behalten möchte. Jedenfalls deutet soweit das gesamte Verhalten darauf hin. Ich habe mir mal Diskussionsbeiträge von vor ca. 1 Jahr durchgelesen, damals gab es ja die verschiedensten Horrorszenarien, wie sehr doch die Kroaten diese Situation ausnützen und die reichen Bootsbesitzer zur Kasse bitten werden. Ist alles nicht eingetreten, deshalb denke ich, dass auch jetzt kein Grund zur Panikmache ist. Für mich persönlich haben die Kroaten jetzt einen großen Stein im Brett, und wenn das alles so weitergeht werde ich mit Freude in Zukunft die Kroatische Wirtschaft und den Kroatischen Staat durch Bootservice, Diesel Tanken, Restaurantbesuche etc. unterstützen. Dazu kommt noch das einmalig schöne Revier, also wirklich kein Grund irgendwo anders hinzugehen. Grüsse, Peter
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#852
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Großzügigkeit der Kroaten
Lieber Peter,
Danke für diesen Beitrag,dem wir aus vollem Herzen zustimmen.Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen und gesagt,was Sache ist.Ich glaube es geht darum,die gesetzlichen Vorgaben unseres Gastlandes zu erfüllen und nicht um die Euros.Wenn wir bei Ankauf unserer Boote gleich versteuern und verzol- len hätten müssen,hätte das die jetzige Abgabe um ein vielfaches überstiegen Also sagen wir danke für dieses Geschenk und vielleicht ändert das die nega- tive Einstellung so mancher Nörgler.Man kann nicht immer nur nehmen und maulen.Kroatien ist ein schönes,freundliches Land und ich hoffe,daß wir den vorangegangenen 37 Jahren noch einige folgen lassen können. Gitti
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#853
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Gesetzestext
Hi,hab hier was gefunden
Abs.2 besagt,muß!!! umgeflaggt werden Gitti http://www.mint.hr/UserDocsImages/13...plovila-DE.pdf |
#854
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Man hat sich da ins eigene Knie geschossen... Grüße Christian |
#855
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#858
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Bin am überlegen, ob ich bald mal auf Pirsch gehen soll..
Gruß Joe |
#859
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...aber nur mit kroatischen Jagdschein
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#860
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Jetzt ist doch Schonzeit, man hört doch die Platzhirschen durch die Marina Punat röhren:
Versteuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuern.... Nach dem 31.5.2013 werden sie zum Abschuß freigegeben, oder sie wechseln vorher ihr Revier ins Steuerparadies.
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#861
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Ich habe zu dem Thema der alten Boote, also der über 8 Jahre alten Boote eine Frage:
Ganz losgelöst von der hier dikutierten maritimen Problematik ist es doch so, dass ich Rechnungen welcher Art auch immer in Österreich für das Finanzamt maximal 7 Jahre aufbewahren muss. Ich meine einmal gelesen zu haben, dass es seitens der EU eine diesbezüglich Obergrenze von 10 Jahren gibt, falls Staaten von dieser Frist abweichen sollten. Demnach kann doch bei älteren Booten maximal die Zeit zwischen 8 und 10 Jahren für den Nachweis einer Versteuerung relevant sein bzw. für eine Verzollung - in beiden Fällen bin ich doch gar nicht verpflichtet einen Nachweis länger aufzuheben. Oder sehe ich da etwas falsch?
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Servus felix |
#862
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Zitat:
Event. kommt ja soetwas in der Art noch zu Stande...denn auch mir fehlt der Mwst. Nachweis für mein Gebrauchtes... Gruß harri
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!Grüße Harri! |
#863
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Zitat:
diese Frage hast du ca. 334 Posts vorher selbst mal beantwortet: es soll ein Gesetz geben, das Ausländern u.a. untersagt Fahrzeuge oder Boote in HR zu besitzen, die in einem anderen Land zugelassen sind, Ausnahme sie befinden sich zu Reisezwecken im Land. Bis 30.06. dürfte dieses Gesetz Bestand haben.
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Gruss Vestus |
#864
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In einem Nachbartrööt wurde angedeutet dass es u.U. ausreichend ist wenn man nachweisen kann dass das Boot die letzten 10 Jahren durchgehend in der EU gewesen ist, mit Unterbrechungen von jeweils weniger als drei Jahren.
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Gruss Vestus
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#865
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Zitat:
Spass beiseite, da scheints im Kleingedruckten des Gesetzes ein paar Probleme zu geben, es greift wohl nicht so richtig oder wurde bereits auf EU Standards umgeschrieben (was das Besitzen eines Bootes mit ausländischer Zulassung wiederum erlauben würde...) . Leider konnte mir bisher niemand der fachkundigen Wissenden zu diesem Thema eine Aussage machen, selbst das Ministerium schweigt auf eine Anfrage beharrlich... Wenns ein klares Gesetz geben würde, wäre die Auskunft ja leicht zu bekommen... Grüße Christian |
#866
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Warum soll das "zustande kommen" - ab dem Moment wo die Kroaten in der EU sind gilt diese Frist doch auch für sie, oder ?
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Servus felix |
#867
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Irgendein EU-Bürokrat hat in seinem verstaubten Aktenschrank wohl eine EU-Richtlinie gefunden die eben genau dieses untersagt und umgesetzt werden soll. Nicht heute, nicht morgen, aber irgendwann....
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Gruss Vestus |
#868
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Zitat:
Geändert von XXXXXXX (05.03.2013 um 21:08 Uhr)
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#869
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#870
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Ich kenn sogar genug die in der EU als Erstbesitzer unversteuert liegen (in Lignano liegen die sogar geballt), aber trotzdem muss man doch bei einem Boot älter als 10 Jahre das alles gar nicht nachweisen. Auch Steuervergehen verjähren (wie unsere Politiker genau wissen )
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Servus felix |
#871
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Ist egal. Entscheidend ist, dass der Eigner beim Eintritt in die EU erwischt wurde. Er wurde bestraft für diesen Hinterziehungsversuch.
Verjährung klappt beim Trailerboot nicht, da es keinen festen Zeitpunkt gibt, zu dem die Steuer angefallen wäre. Ein Boot kann ja erst gestern in die EU verbracht worden sein. Verjährung ginge nur dann, wenn man beweisen könnte, dass das Boot die letzten Jahre immer in der EU war - geht beim Trailerboot meist nicht.
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Beste Grüße John
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#872
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Genau um das geht es....interessiert wirklich eine Behörde innerhalb der Eu wenn es älter als 10 Jahre ist????
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#873
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So und jetzt ist es endgültig soweit... der ganze Hype und Trubel um die Versteuerung und Umflaggen hat eine katastrophale Auswirkung:
Kroatien steht Kopf !!! seht selber (ist keine Photomontage):
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#874
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Da hammas wieder München halt
In Franken ist die Welt noch in Ordnung Wolfgang |
#875
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Ich käme in meinem Unternehmen nicht auf die Idee, Unterlagen zu Anlagen, die ich noch in Betrieb habe, nur deswegen wegzuwerfen, weil 7 Jahre um sind. Unterlagen von Anlagen, die noch in Betrieb sind, bleiben im Archiv, solange die Anlage noch da ist. Macht das jemand anders? Darüber hinaus gibt es Unterlagen, die älter als 7 Jahre sind, und die ich aus unterschiedlichsten Gründen nicht wegwerfe, vor allem, wenn ich mir dadurch Nachteile ersparen kann oder könnte. Und die Rechnung vom Boot wäre sowas.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
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