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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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Alle Klarheiten beseitigt?
Kann man dann allgemeingültig feststellen: 1. Das WSA-Kennzeichen ist ein amtliches Kennzeichen, Gültigkeit Binnen und im Ausland nur zum Teil anerkannt. Das Format der WSA-Kennzeichen ist “XXX-YY 11″ mit XXX = Kürzel des jeweiligen WSA (1-3stellig), YY = zwei Buchstaben, 11 = 1-2 Ziffern. 2. ADAC, DSV und DMYV-Kennzeichen sind amtlich anerkannte Kennzeichen. Als Reisedokument darf der IBS bei Grenzübertritt nicht älter als zwei Jahre sein, damit er im Ausland gesichert anerkannt wird. Im Inland ist der IBS so lange gültig, wie sich an den eingetragenen Daten nichts ändert. Das Kennzeichen hat die Form 12345-X, wobei X=A bei ADAC, X=M bei DMYV und X=S bei DSV. 3. Das Flaggenzertifikat ist ein international anerkanntes amtliches Kennzeichen für Sportboote unter 15 Meter Länge. Die Nummer des Flaggenzertifikates mit dem Zusatzbuchstaben F kann in der Bundesrepublik auch als amtliches Kennzeichen geführt werden. Oder fehlt noch was? ![]() |
#77
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() Geändert von billi (16.05.2014 um 12:42 Uhr) |
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