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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 04.06.2010, 11:00
Benutzerbild von toxy
toxy toxy ist offline
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Standard Dringend: Boot anmelden?

Hallo,

ich mach mal ein neues Thema auf weil ich bisher nichts gefunden habe was genau auf mein Problem passt.

In einer Woche möchte ich mit dem Boot nach Italien, bischen Mittelmeer und gerne auch mal die Lagune von Venedig. Habe in nem anderen Thread gelesen dass ich mein Boot nicht anmelden muss um in Italien auf Seeschiffartstraßen zu fahren und wollte deshalb die Anmeldung erst am WE ans WSA absenden.

Wie lange brauchen die für die Bearbeitung?

Gehts beim ADAC schneller?

Was ist der Unterschied zwischen dem IBS vom ADAC und der Anmeldung beim WSA?

Ich wär Euch sehr dankbar wenn ihr mir ganz kurz sagen könnt was Sache ist

Felix
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Felix

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  #2  
Alt 04.06.2010, 11:05
Benutzerbild von Thomas_B
Thomas_B Thomas_B ist offline
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Standard

Moin Felix,

WSA weiß ich nicht, aber ADAC dauert die Neuanmeldung 1 Woche, wenn alle Unterlagen dabei sind.
Gerade letzte Woche gemacht.
Erstanmeldung kostet 19.-€.

Antragsformular hab ich als PDF von da bekommen, könnte ich dir mailen.

Gruß,
Thomas
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  #3  
Alt 04.06.2010, 11:11
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Arrowsport Arrowsport ist offline
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Standard

Hallo Felix,
soweit ich weiss, wird die WSA-Registrierung nicht überall im Ausland anerkannt; wo genau kann ich Dir leider nicht sagen! Also wär ADAC vmtl. die bessere Wahl, hab ich aber keine Erfahrung mit.
Bei uns in Braunschweig kann man direkt zum WSA fahren, dort den Antrag stellen und hat nach 1-2Tagen den Bootschein in der Post!

viele Grüße
Dirk
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Ich habe keine Lösung aber ich bewundere das Problem...
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  #4  
Alt 04.06.2010, 11:13
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Standard Wsa

Hallo Felix,

also ich habe am Mittwoch mein Boot beim WSA Köln an- bzw. umgemeldet. War in Köln auf den Vorbesitzer angemeldet. Das Formular habe ich mir vorher ausgedruckt und ausgefüllt. Die Ummeldung ging sofort. Immerhalb einer Stunde bin ich mit meinem Bootsschein nach hause gefahren.
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Grüße vom Rhein, Edi
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  #5  
Alt 04.06.2010, 11:22
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klastey klastey ist offline
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Zitat:
Zitat von Arrowsport Beitrag anzeigen
Hallo Felix,
soweit ich weiss, wird die WSA-Registrierung nicht überall im Ausland anerkannt; wo genau kann ich Dir leider nicht sagen! Also wär ADAC vmtl. die bessere Wahl, hab ich aber keine Erfahrung mit.
Das ist doch totaler Unsinn.

ADAC vergibt amtlich anerkannte Kennzeichen, die fürs Ausland alle 2 Jahre erneuert werden müssen. (Bezahlt)

WSA vergibt amtliche Kennzeichen. Gelten immer, wie beim Auto

Du fährst zum nächsten WSA, gibst deine Daten an und bekommst nach 10min deine Papiere
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Gruß Klaus



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ich komme nur nicht dazu.
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  #6  
Alt 04.06.2010, 11:23
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Dann würde ich am liebsten zum WSA fahren, hab den Antrag zuhause, bin aber erst morgen wieder beim Boot um ihn auszufüllen (Motornummer etc.).

Hier klingt es so als bräuchte ich gar nichts: http://www.boote-forum.de/showpost.p...4&postcount=13

Will aber auf Nummer sicher gehen wenn ich das Boot schon mitnehme!

Felix

Edit: Danke Klaus, muss ich da einen Versicherungsnachweis vorlegen?
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Felix

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  #7  
Alt 04.06.2010, 11:33
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tommes-os tommes-os ist offline
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Guckst du hier.
http://www.boote-forum.de/showpost.p...78&postcount=1
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Gruß Thomas


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Echte Männer essen keinen Honig........
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  #8  
Alt 04.06.2010, 11:34
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Zitat:
Zitat von toxy Beitrag anzeigen

Edit: Danke Klaus, muss ich da einen Versicherungsnachweis vorlegen?
Versicherungsnachweis ist fürs WSA nicht nötig.

Wenn du in Zeitdruck sein solltest, kann man dir eventuel (wenn man bitte bitte macht ) auch einen Vorläufige zeitbeschränkte Zulassung ausstellen.
Dann mußt du nur die Motornummer nachreichen und bekommst die Zulassung zugeschickt.
So hab ich mein Boot auch aus dem Ausland (NL) abgeholt.
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Gruß Klaus



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  #9  
Alt 04.06.2010, 11:55
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Danke euch allen!

Dann werd ich am Wochenende alles vorbereiten und nächste Woche nach Köln zum WSA tigern!

Felix
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Felix

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  #10  
Alt 04.06.2010, 16:00
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Hallo Felix,

in Italien solltest Du einen Eigentums- und einen Registrierungsnachweis (da genügt die WSA-Anmeldung) mitführen.
Wichtig ist, dass Du über eine Haftpflichtversicherung verfügst, wenn Dein Boot mit einem Innen- oder Außenborder von mehr als 3 italienischen Steuer-PS (= 5,4 PS) ausgerüstet ist. Der entprechende Beleg über die Versicherung muss an Bord mitgeführt werden, dies geschieht in der Regel mit der mehrsprachigen "blauen Karte", die von den Versicherungen ausgestellt wird.
Über die Sonderbestimmungen für die Lagune Vendig bist Du ja schon informiert worden.

Gruß

Peter
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  #11  
Alt 04.06.2010, 17:00
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Das ist doch totaler Unsinn.
Das ist keineswegs totaler Unsinn - über dieses Thema wurde schon des öfteren diskutiert. Fakt ist, dass die WSA-Zusallung eine deutsche Binnenzulassung ist die zwar meist, im Ausland anerkannt wird, jedoch keine internationale Zulassung wie die IBS's des ADAC und des DMYV darstellen. diese beiden Verbände sind vom BMVBS beauftragt, diese internationalen Zulassungen zu vergeben.
Ein Anspruch auf die Anerkennung der WSA-Zulassung im Ausland besteht demnach nicht.
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Gruß Fred
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  #12  
Alt 04.06.2010, 21:21
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Zitat:
Zitat von proller104 Beitrag anzeigen
Wichtig ist, dass Du über eine Haftpflichtversicherung verfügst, wenn Dein Boot mit einem Innen- oder Außenborder von mehr als 3 italienischen Steuer-PS (= 5,4 PS) ausgerüstet ist.
Versicherung mach ich auch klar.

Zitat:
Zitat von proller104 Beitrag anzeigen
Über die Sonderbestimmungen für die Lagune Vendig bist Du ja schon informiert worden.
Das mit der Spezialanmeldung weil die nicht wissen dass die deutsche reicht? Da wollt ichs eingentlich auf ne Diskussion ankommen lassen. Nach meiner Erfahrung kann man mit denen reden (gut, nachher muss man trotzdem machen was sie sagen).

Felix
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Felix

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  #13  
Alt 04.06.2010, 23:02
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Das ist keineswegs totaler Unsinn - über dieses Thema wurde schon des öfteren diskutiert. Fakt ist, dass die WSA-Zusallung eine deutsche Binnenzulassung ist die zwar meist, im Ausland anerkannt wird, jedoch keine internationale Zulassung wie die IBS's des ADAC und des DMYV darstellen. diese beiden Verbände sind vom BMVBS beauftragt, diese internationalen Zulassungen zu vergeben.
Ein Anspruch auf die Anerkennung der WSA-Zulassung im Ausland besteht demnach nicht.
Siehe in meinem Beitrag. Den Unterschied zwischen amtlich und amtlich anerkannt wirst du dir schon selbst überlegen müßen.
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Geändert von klastey (05.06.2010 um 09:53 Uhr)
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  #14  
Alt 05.06.2010, 09:17
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Hallo Felix,

auf Diskussionen mit Offiziellen würde ich es in der Lagune von Venedig nicht ankommen lassen. Die Bestimmungen sind klar und eindeutig. Verfahre einfach so, wie es Günter Lengnik es beschrieben hat - dann steht einem schönen und unbeschwerten Aufenthalt in Venedig nichts im Wege.

Gruß

Peter
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  #15  
Alt 05.06.2010, 09:49
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Zitat:
Deutsche Kennzeichen sollen zwar anerkannt werden, übereifrige Beamte der Guardia Costiera bestanden jedoch in Einzelfällen darauf, dass zusätzlich ein gebührenpflichtiges Kennzeichen beschafft wird. Das ist schlicht die Unkenntnis einzelner Beamter und vermutlich heute besser als vor 5 Jahren noch als das Gesetz eingeführt wurde. Die Gesetzeslage ist tatsächlich so, dass es überhaupt um ein amtliches Kennzeichen geht und amtliche ausländische Kennzeichen anerkannt werden, wie z. B. die Registrierung durch das WSA oder den ADAC.
Da steht was von Einzelfällen und Unkenntnis der Bestimmungen.

Felix
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  #16  
Alt 05.06.2010, 20:13
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Sollte ich mit so nem deutschen Fähnchen rumfahren?

Felix
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  #17  
Alt 08.06.2010, 13:51
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toxy toxy ist offline
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Trailer gekauft und zugelassen, Boot zugelassen und versichert. Puh, geschafft!

Wie ist das jetzt mit der Flagge? Die gibts grad günstig...

Felix
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  #18  
Alt 08.06.2010, 13:58
JohnB JohnB ist offline
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Flaggen ist nicht verkehrt und gehört zur Höflichkeit des Gastes. Aber bitte, wenn Du nur einen Flaggstock hast, nicht in der Besatzervariante beflaggen (DE über IT), sondern IT über DE.

Die Variante DE über IT ärgert vorallem ältere Italiener, da Italien seine eigenen Schiffe so zum Ende des 2. Weltkrieges während der deutschen Besetzung Italiens beflaggen mußte.
__________________
Beste Grüße

John
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  #19  
Alt 08.06.2010, 14:05
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thommygun thommygun ist offline
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Man beflaggt das Gastland aus freundlichkeit oben.
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Gruß Thomas


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
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  #20  
Alt 08.06.2010, 14:12
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Thomas_B Thomas_B ist offline
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Zitat:
Zitat von thommygun Beitrag anzeigen
Man beflaggt das Gastland aus freundlichkeit oben.
Ausnahme: NL. Das wäre ja wohl noch schöner

*duckundwech*
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  #21  
Alt 08.06.2010, 14:23
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PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
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Zitat:
Zitat von Arrowsport Beitrag anzeigen
soweit ich weiss, wird die WSA-Registrierung nicht überall im Ausland anerkannt; wo genau kann ich Dir leider nicht sagen!
Soweit ich weiss, gilt die Anmeldung des WSA nicht auf der französchen See, wo seit kurzem der IBS anerkannt wird. Genaue Auskünfte erteilt jedes WSA.
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung!

Gruß vom Mario

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  #22  
Alt 08.06.2010, 14:42
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klastey klastey ist offline
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Zitat:
Zitat von PIEP-Köln Beitrag anzeigen
Soweit ich weiss, gilt die Anmeldung des WSA nicht auf der französchen See, wo seit kurzem der IBS anerkannt wird. Genaue Auskünfte erteilt jedes WSA.
Auf See brauchst du einen Namen und deinen Heimathafen
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Gruß Klaus



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  #23  
Alt 08.06.2010, 14:53
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Siehe in meinem Beitrag. Den Unterschied zwischen amtlich und amtlich anerkannt wirst du dir schon selbst überlegen müßen.
Hier geht es nicht um amtlich oder amtlich anerkannt, sondern um national bzw. international !

Den Unterschied muss ich Dir wohl kaum erklären .....
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Gruß Fred
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  #24  
Alt 08.06.2010, 14:58
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PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Auf See brauchst du einen Namen und deinen Heimathafen
Der Internationale Bootsschein gilt weltweit (jetzt auch auf allen französischen Gewässern,
einschließlich der Küstengewässer)
als offizielles Bootspapier und erleichtert so die
Abwicklung administrativer Vorgänge in ausländischen Häfen, bei Behörden und Verwaltungen
sowie bei Kontrollen der Aufsichtsorgane.

Auszug aus einem Infoblatt des ADAC, mit See meinte ich die Küstengewässer. http://www1.adac.de/images/IBS_Merkb...cm8-160409.pdf

Aber eigentlich hast Du recht
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Gruß vom Mario

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  #25  
Alt 08.06.2010, 15:00
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Zitat:
Zitat von Thomas_B Beitrag anzeigen
Ausnahme: NL. Das wäre ja wohl noch schöner
Eigentlich interessier ich mich nicht für Fussball, aber ich glaube für die Zeit der WM ist es ok wenn man die niederländische Flagge unter der deutschen führt

Fürs erste will ich auf italienischen Küsten- und eventuell Binnengewässern fahren. Frankreich vielleicht in 2-3 Jahren, wenn überhaupt. Ich hoffe die WSA-Registrierung reicht.

Felix
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