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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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Hallo,
Ok und das ist ausreichen...gut. Mir hat man gesagt das ein funkgerät nicht mal an bord sein darf. Danke Jürgen |
#77
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Moin,
macht doch nicht so ein Theater. Die Lizenz für Binnen und See habe ich mit 70 Lebensjahren gemacht, habe es nicht bereut, macht Einiges einfacher und sicherer.
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Viele Grüße aus der Wartburgstadt, Erhard __________________________________________________ Alt wird man wohl, wer aber schon klug? Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt?
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#78
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Bau die Antenne ab, dann kommt keiner auf die Idee.... wenn am Steuerstand kein Gerät zu sehen ist, wird kein Beamter nach einer Lizenz fragen oder gar das Boot danach durchsuchen.
Die beiden Pappen zu machen ist nicht wirklich schwer, die Praktische Prüfungen erst SRC dann UBI sind eher eine Frage der Konzentration. " All Stations" statt "an alle Sciffsfunkstellen" wurde mir mit der Bemerkung: Für den Hausgebrauch reichts. Nachgesehen |
#79
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Zitat:
Funk an Bord: Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur Das Funkgerät darf nicht nach Gutdünken oder zur Umgehung der Funkzeugnispflicht (s.u.) ein- und ausgebaut werden: ist ein Funkgerät eingebaut, muss der Eigner bei der Bundesnetzagentur eine (gebührenbewehrte) Frequenzzuteilungsurkunde beantragen, in der Boot, Funkgerättyp und Eigner einander zugeordnet werden. Das kostet 130,- EUR für die Erstausstellung und 65,- EUR für jede Änderung. Ändern sich nur administrative Details (bspw. Anschrift des Inhabers), reicht zumindest in Deutschland eine gebührenfreie formlose Änderungsbestätigung der BNetzA. Ab jetzt gilt das Boot als mit einem Funkgerät ausgerüstet und unterliegt der Funkbenutzungspflicht (s.u.), bis der Eigner die Frequenzzuteilung zurückgibt. Das bedeutet nach strenger Lehre:
Also:??? Mach den Schein, jetzt ist Winter und Zeit dafür... fertich...
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LG Michael Wassersport und NUR DER HSV ! |
#80
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Frequenzzuteilungsurkunde ist ein Beamtendeutschunsinn. Es wurde keine Frequenz zugeteilt. Es funken alle auf den selben Frequenzen, damit man sich auch gegenseitig hört. Die Nummernurkunde soll nur noch 51€ kosten.
Er will keine gesetzliche Regelung umgehen, sondern die Überführung straffrei machen können. Es ist vermutlich ein holländisches Funkgerät mit holländischer MMSI und ATIS Kennung' darf er das auf einem nunmehr deutschen Kahn überhaupt betreiben? Wenn er das Gerät ausbaut, ist ja kein Funk verbaut und er darf fahren. Ich hab die Funke vor der Überführung auch abgeschraubt und in die Backskiste getan. Pappen, Antrag und Umprogrammierung kann er dann in Ruhe von Zuhause aus mchen. Und dann steht dem Rückbau nichts mehr im Wege. Geändert von siljan (17.11.2015 um 20:04 Uhr) Grund: edit
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#81
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Es heisst ja eigentlich auch schon länger Nummernzuteilung
Aber ja: Wenn die Funke nicht betriebsbereit eingebaut ist, keine Zuteilung beantragt/erfolgt, dann besteht auch keine Funkbenutzungspflicht und kein verlangter SRC/UBI-Nachweis. Ein defektes Gerät ist da was ganz anderes (ein defektes Funkgerät ist keines mehr und deswegen wäre alles egal). Wie sinnvoll Funk und die Scheine sind ist was ganz anderes, das kann man ja nach der Überführung noch mal überdenken. Gruss Funk-Fan Holger
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Segeln ist besser
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#82
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OK..
danke an alle. ich mach den schein ja noch....nur das Boot wollen wir schon früher holen. Grüße Jürgen |
#83
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Nun auch mein Senf dazu: mach den Schein, es tut nicht weh und Du wirst nicht dümmer! Meine Erfahrung: Brauchte bis jetzt zum Glück noch nie die Funke als Notmittel auf See, nur zum Revierfunk etc. und das ist gut so. Im Binnenbereich (fahre jetzt 2 Jahre im Großraum Berlin) nur zu empfehlen - das anmelden an Schleusen läuft hervorragend und wenn Du direkt durch die Hauptstadt am Tage durch willst ist das Funkgerät Pflicht und sichert Dir weniger Schweißperlen auf der Stirn, da Du Dich vor jeder Brücke anmelden kannst - denn die Auspflugdampfer sind gnadenlos respektlos - "Eingebaute Vorfahrt " hat man das Gefühl. Mit Funke viel einfacher und besser. Aber das ist bestimmt ein Sonderfall in Berlin. Ahoi
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#84
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Zitat:
VG Markus |
#85
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Klar haben die Vorfahrt, trotzdem ist respektlos eine Untertreibumg.
Ich lag manövrierunfähig im Vorhafen der Mühlendammschleuse am Kai. Ausgerechnet auf meiner Höhe wurde gewendet und dabei so richtig Stoff gegeben. Nachdem ich mir im Motorraum mehrfach den Kopf gestossen habe wegen der Schaukelei, habe ich den Kahn ca. 30 m verholt. Rate mal, wo dann gedreht wurde? Hat mit Vorfahrt nichts zu tun, einfach Rücksichtslos.Wahrscheinlich ist das drauf und runter so langweilig, dass diese xxxgeigen für jede Abwechslung dankbar sind. Ich Berufsschiffkapitän - Du Opfer. |
#86
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Funklizens aus dem Ausland
Moin zusammen,
mal eine Frage zur VHF SRC Funklizenz für Binnen und See. Sohnemann kommt aus Irland zurück, war dort beruflich für 18 Monate, hatte dort seinen ersten Wohnsitz. In Irland hat er einen Führerschein für Boote ähnlich dem Sportboot-Führerschein gemacht inkl. internationalen See-Funkschein. Short Range Certificate oder so ähnlich. Ich habe ihm schon den Zahn gezogen, dass er, wenn er wieder in Deuschland lebt mit ersten Wohnsitz, nicht noch einmal einen Bootsführerschein machen muss. Die Frage die ich mir stelle, muss der internationale See-Funkschein auch noch einmal in Deutschland gemacht werden Bin auf Antworten gespannt. Gruss Kay |
#87
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#88
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Der SRC gilt nur im Seebereich. Wenn er im Binnenbereich funken möchte, muss er noch den UBI machen.
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Binnen darf Sohnemann damit natürlich wie schon erwähnt nicht funken, dafür braucht er zusätzlich das UKW-Sprechfunkzeugnis UBI. |
#90
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oder verstehe ich deine Aussage falsch ?
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#91
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Zitat:
Natürlich macht er die Scheine alle neu, sobald der Erstwohnsitz wieder in Deutschland ist. Die Scheine werden hier nicht anerkannt. Deutsche Staatsbürger mit erstem Wohnsitz in Deutschland brauchen hier den deutschen SBF See und Binnen und genauso die anderen Scheine. In Irland kann er die dort erworbenen Scheine ebenso (weiter) nutzen. Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#92
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Ich habe scaphas Aussage auch schon genau so verstanden:
(Frei übersetzt) - Er hat seinem Sohn die Illusion/Hoffnung genommen, dass er die Scheine nicht doch noch einmal neu machen müßte
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Gruß Ralf eigene Boote bisher: Hobie Mirage 2; Barracuda Möwe, Rügenjolle, Atlanta Kolibri, Snark Wildflower, Alpuna KL 290; Aqualine 640, Selva 7.1 Cabin Plus |
#93
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Zitat:
Grüße Totti
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#94
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Die Funke an Bord hat für mich einen anderen Aspekt. Wenn die Maschie mal ausfällt oder eine andere Notsituation eintritt, dann versuch mal über den Notruf Hilfe zu bekommen. Klar nehmen die den Notruf auf und die Rettungskette fängt an zu arbeiten, aber über die Revierzentrale geht das deutlich schneller und die Schiffe in deiner Umgebung bekommen auch mit was los ist. Ein UBI ist wirklich nicht teuer und auch keine Raketenwissenschaft, ich würde es machen.
Gruß Frank! |
#95
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#97
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Erstmal danke für die Antworten, habe mich wohl leicht missverständich ausgedrückt.
Also Sohnemann dachte er bräuchte keinen Sportbootführerschein mehr machen, wenn er wieder Hauptwohnsitz in Deutschland hat. Das er den deutschen Sportbootführerschein See (geplantes Revier Nordsee/Ostsee) erneut machen muss habe ich ihm klargemacht. Mir ging es um die Funklizens , beim Ihm steht drauf: Marine Communication VHF Short Range Certificate Er hat die Scheine im süden von Irland an der Küste gemacht. Gruss |
#98
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Zitat:
Wie gesagt beim DMYV anrufen und fragen
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