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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #76  
Alt 10.02.2011, 11:00
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Zitat:
Zitat von B.Hallier Beitrag anzeigen
Wenn du einen Unfall baust, wird sich auch noch die Staatsanwaltschaft einschalten, die Vorwürfe werden fahrlässige Körperverletzung, evtl. Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs (hab hier leider kein StGB liegen) usw. lauten.
Da das Ganze auch noch grob fahrlässig ist, wirst du deines Lebens nicht mehr froh werden, falls es zu einem Unfall kommt.

Du hast das einzig Richtige getan!

"Gefährdung des Straßenverkehrs" das scheidet wohl aus...
Eine "Fremd oder Allgemeingefährdung" ist ja hier nicht der Fall
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Gruß JOJO
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  #77  
Alt 10.02.2011, 11:10
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einfach erklärt..
Pro Sitz > ein Rückhaltesystem.
Sitzt das Kind bei der Mutter auf dem Schoß sind es ja (rechtlich) 2 Perosnen auf einem Sitz. Somit > unzulässig.
So wäre auch die Schutzkonzeption des Airbacksystemes "umgangen"..also ein sinngemäßer Schutz wäre damit auch nicht möglich.
Von den Verletzungen mal ganz abgesehen.
(Das Kind sitzt näher an dem Airback dran und würde vermutlich auf die Mutter geschleudert werden.)
Punkte oder Strafgelder werden meist nur für den höchsten "Fehler" in Anrechnung gebracht die man zusammen gemacht hat (Tateinheit)..Also Verfehlungen die Zusammenhängig sind beim Antreffen von der Polizei.
Jeder Polizist würde, ohne einen speziellen Kindersitz, eine Weiterfahrt untersagen.
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Alt 10.02.2011, 11:44
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Zitat:
Zitat von Kleine_Krabbe Beitrag anzeigen
"Gefährdung des Straßenverkehrs" das scheidet wohl aus...
Eine "Fremd oder Allgemeingefährdung" ist ja hier nicht der Fall
Und da bin ich mir nicht sicher.

Wir konstruieren mal den Fall:

Wir fahren durchs Dorf. Mutti mit dem Lütten auf dem Schoß. Ein Radfahrer hüpft von der Hofeinfahrt auf die Straße. Man(n) leitet das Elchmanöver ein, bricht es aber ab, weil der Bengel durch die Gegend fliegt ... und karrt darauf hin den Radfahrer über.
Man hat keine Schuld, man war nicht zu schnell. Und mit der gegebenen Fahrpraxis und Aktive Sicherheitsausrüstung hätte man Ausweichen können.
Wir würde das Gericht urteilen, wenn wissentlich und mit Vorsatz ein erhöhtes Verkehrsrisiko in kauf genommen wird?

Ich glaube es gibt mehr als 35€.
Da ich mit Vorsatz handle und absichtlich eine höhere Gefährdung der Allgemeinheit dulde.
So, - auf die Richtung wollte raus.

Ich will hier keinen belehren, letztendlich muss jeder seine direkte Lage und Situation selbst beurteilen und vertreten. Dafür sind wir alle alt genug.
Aber es ist halt wichtig zu Wissen: Das -Kind auf dem Schoß und Feuerlöscher auf der Hutablage, so ziemlich das ungeschickteste ist was man so machen kann.
Kommt jetzt noch raus das ein Fahrverbot, statt ein paar Euro möglich sind, wird die nächste Entscheidung vielleicht anders ausfallen.


PS
Ich würde vorziehen, wenn ihr in den Beiträgen kein Danke setzt. Nicht das einer meint hier herrsche "Gutmenschentum"(). Wer mal die Möglichkeit hat an eine Schulung oder Vorführung ( Innung, ADAC, DEKRA) teilzunehmen, sollte dieses tun. Es ist unvorstellbar mit welcher brachialen Kraft (und Lautstärke) ein Gasgenerator den Airbag zündet. Der Körper soll bei erschlaffen des Sacks eintauchen. Sitz man weiter vorne, pustet er noch auf. Das ist ein Unterschied von mehreren Tonnen. Sowas schärft garantiert den Respekt.
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Geändert von Freibeuter (10.02.2011 um 11:50 Uhr)
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Alt 10.02.2011, 12:02
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Hmmm ...könnte man drüber diskutieren über den § 315c und deren Auslegung
Sicher ist es eine Vorsatztat wenn man dies so macht..
Aber wenn ich mir deine "Konstruktion" so ansehe würde ich das so nicht sehen. (bin auch keine Rechtsexpertin)
Häten wir einen hier der den Fall mal "auseinanderzwirbelt" ?
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  #80  
Alt 10.02.2011, 14:18
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Es ist unvorstellbar mit welcher brachialen Kraft (und Lautstärke) ein Gasgenerator den Airbag zündet. Der Körper soll bei erschlaffen des Sacks eintauchen. Sitz man weiter vorne, pustet er noch auf. Das ist ein Unterschied von mehreren Tonnen. Sowas schärft garantiert den Respekt.
Hier in Berlin gab es den Fall, daß einer rel. kleinen Frau als Beifahrerin in einem Taxi bei einem recht harmlosen Unfall durch den Airbag das Genick gebrochen wurde.
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Gruß, Jörg!
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  #81  
Alt 10.02.2011, 14:58
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
...
Man hat keine Schuld, man war nicht zu schnell. ...
Man hat eben doch Schuld, weil man doch zu schnell war.
"Zu schnell" heißt nicht bloß "keine Geschwindikeitsbegrenzung" übertreten, sondern der "Situation angepasstes Fahren" zusätzlich.

Du hast ein ungesichertes Kind im Wagen, musst daher so fahren, dass du einem Radfahrer ausweichen kannst OHNE das Kind zu gefährden. Hättest du "ordentlich" gebremst, wär der Radfahrer mit dem Schrecken davon gekommen (und das Kleinkind durch den Wagen geflogen). Daher warst du zu schnell und bist schuld.

So seh ich das.
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Gruss Andreas

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  #82  
Alt 10.02.2011, 15:15
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Man hat eben doch Schuld, weil man doch zu schnell war.
"Zu schnell" heißt nicht bloß "keine Geschwindikeitsbegrenzung" übertreten, sondern der "Situation angepasstes Fahren" zusätzlich.

Du hast ein ungesichertes Kind im Wagen, musst daher so fahren, dass du einem Radfahrer ausweichen kannst OHNE das Kind zu gefährden. Hättest du "ordentlich" gebremst, wär der Radfahrer mit dem Schrecken davon gekommen (und das Kleinkind durch den Wagen geflogen). Daher warst du zu schnell und bist schuld.

So seh ich das.
Stimmt schon, aber Du weißt was ich meine?

Übrigens:
§ 3 StVO II regelt:
"(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."

Ein unangeschnalltes Kind ist zwar mehr als ein triftiger Grund um langsam zu fahr4en, aber ob das jemand abnickt?

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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #83  
Alt 10.02.2011, 15:28
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Man hat eben doch Schuld, weil man doch zu schnell war.
"Zu schnell" heißt nicht bloß "keine Geschwindikeitsbegrenzung" übertreten, sondern der "Situation angepasstes Fahren" zusätzlich.

Du hast ein ungesichertes Kind im Wagen, musst daher so fahren, dass du einem Radfahrer ausweichen kannst OHNE das Kind zu gefährden. Hättest du "ordentlich" gebremst, wär der Radfahrer mit dem Schrecken davon gekommen (und das Kleinkind durch den Wagen geflogen). Daher warst du zu schnell und bist schuld.

So seh ich das.
Nach dieser Definition gibt es keine anderen Unfallursachen als zu schnelles Fahren mehr...
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gregor

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  #84  
Alt 10.02.2011, 15:58
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Ich kenne nun - aus der schnellen Erinnerung - keinen Fall, wo jemand wegen zu langsamen Fahrens Schuld zugesprochen bekommen hätte, allerdings Fälle sonder Zahl, wo die höchstzulässige Geschwindigkeit nicht überschritten war, der Schuldspruch dennoch auf "zu hohe Geschwindigkeit" lautete.
Regen, Schnee, Beladung, Sichteinschränkung etc.

Tatsächlich gehen 40% der Unfälle auf - wie man sagt - "überhöhte Geschwindigkeit" zurück. (schnelle google-Quelle)

@ Jörg
Und ein ungesichertes Kind im Wagen (das kann ja nebenbei bemerkt auch rechtens sein) ist imho ein mehr als "triftiger Grund".

Und, ja, ich denke, ich weiß, was du meinst ...
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Gruss Andreas

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Geändert von ghaffy (10.02.2011 um 16:01 Uhr) Grund: Quellenangabe
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Alt 10.02.2011, 18:40
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Ich kenne nun - aus der schnellen Erinnerung - keinen Fall, wo jemand wegen zu langsamen Fahrens Schuld zugesprochen bekommen hätte, allerdings Fälle sonder Zahl, wo die höchstzulässige Geschwindigkeit nicht überschritten war, der Schuldspruch dennoch auf "zu hohe Geschwindigkeit" lautete.
Regen, Schnee, Beladung, Sichteinschränkung etc.

Tatsächlich gehen 40% der Unfälle auf - wie man sagt - "überhöhte Geschwindigkeit" zurück. (schnelle google-Quelle)

@ Jörg
Und ein ungesichertes Kind im Wagen (das kann ja nebenbei bemerkt auch rechtens sein) ist imho ein mehr als "triftiger Grund".

Und, ja, ich denke, ich weiß, was du meinst ...
das erkläre mir mal wo das rechtens sein kann in einem PKW
Also ich wüßte keine Situation (außer einer echten Not oder Gefahrensituation) wo dies Zulässig ist.
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Alt 10.02.2011, 18:58
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Zitat:
Zitat von Kleine_Krabbe Beitrag anzeigen
das erkläre mir mal wo das rechtens sein kann in einem PKW
Also ich wüßte keine Situation (außer einer echten Not oder Gefahrensituation) wo dies Zulässig ist.
Im PKW nicht, aber bei meinem Lieblings-Roten-Tuch: Im Schulbus und in öffentlichen Verkehrsmitteln...
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Alt 10.02.2011, 19:12
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im Schulbuss und den Öffentlichen ists doch wenigstens "formschlüssige" ""Ladung"" oder ist das bei euch anders???
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Alt 10.02.2011, 19:21
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Alt 10.02.2011, 19:31
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Echt? wo gibts denn hier schon asiatische Verhältnisse?
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  #90  
Alt 10.02.2011, 20:00
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bei uns im Ort wenn Die Realschüler/Gymnasiasten abgeholt werden.

Die Stapeln sich manchmal vorne an der Frontscheibe.

Edit: Vor ein Paar Jahren bin ich mit dem Zug von Passau nach Hause gefahren. In München war grad ein Fussballspiel aus da kahmen die Fans noch rein. Da waren die leute sogar in den Hutablagen gelegen. Umfallen konnte man da nicht mehr. Positiv: Schwarzfahrer konnten nicht kontrolliert werden der Schaffner kam nämlich auch nicht mehr durch.
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Alt 11.02.2011, 00:53
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so ??
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Alt 11.02.2011, 07:00
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genau !!!
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