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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 08.02.2011, 09:43
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
Admiral
 
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Standard Verkehrsrecht: Kleinkind bei Mutti auf dem Schoß?

Meine Schwägerin wollte letztens das ich sie mit ihrem Zweijährigen nach Hause fahre. Der Filius sollte vorne, bei ihr auf den Schoß, da hinten meine eigenen Kinder saßen.

Ich habe verneint und angeboten 2x zu fahren, worauf ich sehr, sehr böse Blicke und Sprüche erntete.
Da ich mit der Materie Auto halbwegs vertraut bin, kann ich mir ausmalen was die Airbags (Front/Kopf/ Seite) mit einem ungesicherten, unangeschnallten Kind auf dem Schoß -im Fall der Fälle, anrichtet.
Das können andere machen ich nicht.

Aber es gibt ja auch noch eine 2te Lage dazu,warum man das nicht machen sollte. Wie sieht denn die rechtliche Lage dazu aus, wenn ein Polizeianwärter einen erwischt: Bleibt es bei 1 Punkt oder addiert sich irgendetwas auf was man nicht auf dem Zettel hat? Die Weiterfahrt wird vermutlich untersagt, was noch?


Ob das ganze Gut oder Schlecht ist, haben wir oben geklärt. Ich will nur die Grundsätzlichkeiten wissen, da es bestimmt nochmal eine Diskussionsrunde geben wird.

Und wer Fakten hat, kann besser überzeugen.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #2  
Alt 08.02.2011, 09:47
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hmigor hmigor ist offline
Hilfsvopo
 
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Standard

Du bist als Fahrzeugführer unter anderem auch für die "Ladungssicherung" verantwortlich. Außerdem muß doch der Zwerg in einem Kindersitz transportiert werden.

Theoretisch hast du sogar die Pflicht einen Gurtverweigerer nicht mitzunehmen.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #3  
Alt 08.02.2011, 09:50
Astrogator Astrogator ist offline
Lieutenant
 
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Standard

Um die Airbags brauchst du dir keine Sorgen machen.
Das Kind wird durch die Windschutzscheibe aus dem Fenster fliegen. Wenn man sein Kind schon töten will, sollte man es erschiessen, ist humaner.

Habe jetzt keine Lust die Formeln zu suchen, hier aber mal ein Beispiel:

Zitat:
Ein Unfall bei 50 km/h ohne Gurt-/Kindersitznutzung entspricht einem Aufprall auf die Erde aus dem 4. Stockwerk! Die Kräfte, die bei solch einem Aufprall wirken, erreichen das 30fache Körpergewicht; also bei einem 3-jährigen Kind mit ca. 15kg sind das 450kg. Und das kann niemand festhalten!
und die Quelle:
http://www.berlin.de/polizei/verkehr.../archiv/27468/

Infos zur gesetzlichen Situation gibt es weiter unten im Text.
Ich hätte sie so auch nicht transportiert.

Gruss Marcel
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  #4  
Alt 08.02.2011, 09:50
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B.Hallier B.Hallier ist offline
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Wenn du einen Unfall baust, wird sich auch noch die Staatsanwaltschaft einschalten, die Vorwürfe werden fahrlässige Körperverletzung, evtl. Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs (hab hier leider kein StGB liegen) usw. lauten.
Da das Ganze auch noch grob fahrlässig ist, wirst du deines Lebens nicht mehr froh werden, falls es zu einem Unfall kommt.

Du hast das einzig Richtige getan!
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  #5  
Alt 08.02.2011, 09:52
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ghaffy ghaffy ist offline
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Standard

Jörg,

Das steht im §21 StVO.
Hier eine Broschüre dazu: http://www.udv.de/fileadmin/publikat...er_auto_lr.pdf

Zu den Punkten musst du dann weiter hinten suchen.

EDIT: Offenbar gibts einen Punkt und 40 EUR: http://www.kfz.net/bussgeldkatalog/gurt/
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu

Geändert von ghaffy (08.02.2011 um 09:59 Uhr)
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  #6  
Alt 08.02.2011, 09:53
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Gerwin Gerwin ist offline
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Wie das in D rechtlich ausschaut kann ich nicht sagen aber in A ist es ziemlich heftig.
- An eine Weiterfahrt ist keinesfalls zu denken.
- Wenn Erwachsene nicht angeschnallt sind ist es noch günstig, bei Kindern gilt das als schweres Vergehen und ergibt sofort einen Punkt (bei uns bist du mit 2 aber schon Fußgänger). Kommt gleich nach Trunkenheit.
- Im Falle eines Unfalles (und deren Folgen) bist du als Lenker voll haftbar und im Bereich der groben Fahrlässigkeit. Wenn es blöd hergeht kannst du durchaus gesiebte Luft atmen.

Fazit: Ich würde so nicht fahren
__________________
Gruß
Gerwin
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  #7  
Alt 08.02.2011, 10:18
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Standard

Jede Person hat ordentlich gesichert im Auto zu sitzen. D.h. pro Person ein Sitzplatz (auch Kindersitz) und ein Gurt. Das Kleinkind gehört in einen speziellen Kindersitz. Bei Kontrolle endet sonst die Fahrt. Strafe nach Bußgeldkatalog.

Alles andere nennt sich Dolmnusch und fährt in der Türkei.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #8  
Alt 08.02.2011, 10:33
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
...
: Bleibt es bei 1 Punkt oder addiert sich irgendetwas auf was man nicht auf dem Zettel hat? Die Weiterfahrt wird vermutlich untersagt, was noch?


Ob das ganze Gut oder Schlecht ist, haben wir oben geklärt.

...
Bußgelder / Verwarnungsgelder:


30,00 Euro Verwarnungsgeld:
Mitnahme eines Kindes mit nicht vorschriftsmäßiger Rückhalteeinrichtung (Verwendung eines normalen Sicherheitsgurtes oder Verwendung einer Rückhalteeinrichtung, welche nicht der Größe oder dem Gewicht des Kindes entsprach)

40,00 Euro Bußgeld und ein Punkt:
Mitnahme eines Kindes ohne eine Rückhaltungseinrichtung zu benutzen

50,00 Euro Bußgeld und ein Punkt:
Mitnahme mehrerer Kinder ohne Rückhalteeinrichtungen zu benutzen


Quelle: Polizei Berlin


I
ch denke ja so:

Muttern nicht angeschnallt
Kind nicht angeschnallt
Kind nicht im Kindersitz
Kind auf Schoß


Da kann es ja nicht bei 1 Punkt und 40 Euro bleiben, oder?
Das Kind ist ja nicht nur komplett ungesichert, sondern befindet sich auf dem falschen Platz. Die Mutter ist nicht angeschnallt und durch den Lütten kann die Verkehrssicherheit gefährdet werden.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #9  
Alt 08.02.2011, 10:35
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Standard

Nein, wenn es ein zweitlich umgrenzter gleicher Verstoß ist, dann wird die "Schlimmste" Sache genommen. Da wird nichts addiert.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #10  
Alt 08.02.2011, 10:56
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Nein, wenn es ein zweitlich umgrenzter gleicher Verstoß ist, dann wird die "Schlimmste" Sache genommen. Da wird nichts addiert.
Nennt sich "in Tateinheit".
http://de.wikipedia.org/wiki/Tateinheit
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #11  
Alt 08.02.2011, 11:29
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renn-harry renn-harry ist offline
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Sicher ist zumindest das die Weiterfahrt so untersagt wird!
Zurecht wie ich finde.
Ich hätte meine Kids oder die von anderen Leuten NIE so mitgenommen!
Kann auch die Eltern nicht verstehen die so was machen!
Wenn es dann geknallt hat ist das Geschrei groß.
__________________
Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #12  
Alt 08.02.2011, 12:36
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Trete deiner Schwägerin man heftig in den Allerwertesten !

Ein Airbag kann nur mit korrekt angelegtem Gurt funktionieren. Ohne Gurt wird der Insasse bei einem Auffahrunfall zum Geschoss, da lenkt der Airbag höchstens die Flugbahn, die bei dem 2jährigen zu einem unschönen Fleck aus Blut, Hirn und Gedärm im Bereich der Forntscheibe geführt hätte, insbesondere aufgrund der erhöhten Position auf dem Schoß der Rabenmutter.
Hätte sie das Kind mit unter ihren eigenen Gurt genommen (auch das habe ich schon gesehen), hätten durchaus einige Tonnen durch das Gewicht der Mutter auf Becken und Brust des Kindes lasten können, was den Auswurf von Hirnmasse zwar verringert, andererseits aber für eine deutliche Zunahme fliegende Innereien führt. auch hier hat der Airbag keinerlei Schutzfunktion sondern verkürzt günstigstenfalls das Leiden des Kindes.

Ich glaube, ich habe noch Bilder von sowas, aber ich will keine zweite Verwarnung für "perverse" Links...

Interessieren Dich jetzt immernoch irgendwelche Diskussionen über die Höhe des Verwarngeldes ???
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #13  
Alt 08.02.2011, 12:40
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solchen Eltern / Müttern sollte man das Jugendamt auf den Hals hetzen, geht schließlich ums Kindeswohl
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Beste Grüße aus HST vom Andreas
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  #14  
Alt 08.02.2011, 12:50
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Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
...

Interessieren Dich jetzt immernoch irgendwelche Diskussionen über die Höhe des Verwarngeldes ???

Ja, denn wie im Eingang beschrieben, sind mir Passive-Sicherheitseinrichtungen, beruflich, in der theoretischen Natur mehr als bekannt.



Darum habe ich sie so auch nicht mitgenommen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #15  
Alt 08.02.2011, 13:30
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Zeige deiner Schwägerin mit einer Vollbremsung im PKW (ohne Kinder), welche Kräfte auf dem Gurt wirken.
Jetzt fahre (lass dich rollen) aber wirklich ganz langsam - nicht mal 5Km/h sollen das sein. Ihr sollt euch nicht verletzen, Ihr fehlt der "Aha-Effekt".
Am besten du testest das erst mal im Alleingang auf einem großen Parkplatz nach Ladenschluß. Es ist der Ruck und der Schock, der durch die Vollbremsung prägen soll.

"Aus Erfahrung weiß ich, daß das wirkt."

Gruß
Kalli
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"Der schwarze Schwamm!"
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  #16  
Alt 08.02.2011, 13:55
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Zitat:
Zitat von Molly Malone Beitrag anzeigen
.
..
Am besten du testest das erst mal im Alleingang auf einem großen Parkplatz nach Ladenschluß.

...
Was soll ich zeigen? Nachher haut mir mein Schwager noch ein Brillenhämaton. Der Kerl ist fast 2m.
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  #17  
Alt 08.02.2011, 14:10
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Was soll ich zeigen? Nachher haut mir mein Schwager noch ein Brillenhämaton. Der Kerl ist fast 2m.

LOL - dann frage ihn ob er dabei sein möchte.
"Vorher sollte man schon darüber reden."

"Auch in deinem Auto bist Du der Steuermann und verantwortlich für alle Passagiere an Board."

Ich werfe auch meine Schwiegereltern auch aus der Wohnung, wenn sie meinen rauchen zu müssen, obwohl es nicht erwünscht ist. Trotzdem kommen sie wieder.

So long....
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"Der schwarze Schwamm!"
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  #18  
Alt 08.02.2011, 14:23
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"Einsamer Parkplatz, hübsche Schwägerin und ich will ihr was zeigen."

Das war der Versuch eines Witzes.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #19  
Alt 08.02.2011, 14:27
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Hi !

Wie schaut es eigentlich beim Sozius auf einem Quad aus ?

Darf er auch vor dem Fahrer sitzen - vorausgesetzt es ist ein kleineres Kind ?

Gruß, Jörg
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  #20  
Alt 08.02.2011, 14:32
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Nein da die Haltevorrichtung für den Sozius auch hinten angebracht ist, egal ob Sitzschlaufe oder Heckbügel
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Beste Grüße aus HST vom Andreas
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  #21  
Alt 08.02.2011, 14:32
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen


"Einsamer Parkplatz, hübsche Schwägerin und ich will ihr was zeigen."

Das war der Versuch eines Witzes.

Upsi - ja - ähh - hm.

"Meine Gedanken waren rein und Du Lümmel!"

Gruß
Kalli
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  #22  
Alt 08.02.2011, 14:42
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Zitat:
Nein da die Haltevorrichtung für den Sozius auch hinten angebracht ist, egal ob Sitzschlaufe oder Heckbügel
Nö, da gibts keine Haltevorrichtung.

Zudem gibt es Halteschlaufen welche vorn am Sitz angebracht werden können.

Gruß, Jörg
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  #23  
Alt 08.02.2011, 14:45
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Zitat:
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Meine Schwägerin wollte letztens das ich sie mit ihrem Zweijährigen nach Hause fahre. Der Filius sollte vorne, bei ihr auf den Schoß, da hinten meine eigenen Kinder saßen.

Ich habe verneint und angeboten 2x zu fahren, worauf ich sehr, sehr böse Blicke und Sprüche erntete.
Rechtlich ist das natürlich keine Frage, aber zum Verständnis: Um welche Distanz hat es sich denn gehandelt?
Bei z.B.: 500m am Land von Heustadl zu Heustadl hätte ich als Schwägerin auch bös geschaut, aber bei z.B.: 5 Km im Stadtgebiet hätte ich sie auch nicht mitgenommen - egal wie sie dabei schaut...
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Servus felix
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  #24  
Alt 08.02.2011, 14:46
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ohne darf garkeiner mitfahren
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  #25  
Alt 08.02.2011, 14:48
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Zitat:
Zitat von felix Beitrag anzeigen
Rechtlich ist das natürlich keine Frage, aber zum Verständnis: Um welche Distanz hat es sich denn gehandelt?
Bei z.B.: 500m am Land von Heustadl zu Heustadl hätte ich als Schwägerin auch bös geschaut, aber bei z.B.: 5 Km im Stadtgebiet hätte ich sie auch nicht mitgenommen - egal wie sie dabei schaut...
muss man nicht verstehen diese Einstellung
zwischen Heustadl und Heustadl gibts immerhin Wildwechsel und auch sonstige Unfallursachen
500m kann man zudem durchaus jemandem zumuten zu laufen, auch mit Klleinkind auf dem Arm
__________________
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