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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #76  
Alt 20.08.2012, 16:06
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koelner koelner ist offline
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Es ist immer leicht zu sagen: Anwalt, Rückabwicklung, etc.

In diesem Fall gehören aber ja wohl zwei dazu.
Der Verkäufer hat zugegebenermaßen das Baujahr angegeben, mit Tag und Monat.
Hätte man als Interessent ja auch hinterfragen können - ich glaube nicht, dass in einer Betriebserlaubnis der exakte Tag des Baus steht.
So sieht halt klar ein EZ-Datum aus.
Die Daten klaffen natürlich schön weit auseinander, würde mich auch ärgern.

Aaaber:
Wenn ich ungesehen etwas bei ebay ersteigere, bin ich selber schuld, wenn ich das Angebot nicht vor Ort anschaue. Es sei denn, ich kann das Risiko über meine Gebotshöhe kalkulieren.

Würde es die Sache ändern, wenn er EZ statt Baujahr geschrieben hätte??
Du wärst auch bei EZ von selbigen Baujahr (oder vielleicht ein Jahr älter) ausgegangen - und gekauft hättest Du dann wohl genauso.
Nur dann gäbe es kein Geschrei, weil das ja dann gestimmt hätte. Er hätte dann halt das Baujahr nicht angegeben.
In vielerlei Köpfen ist Erstzulassung halt mit Baujahr gleichzusetzen.
Ist aber wie jetzt der Extremfall zeigt nicht der Fall.

Also - Haken dran und für die Zukunft besser machen!!


Und wenn Ihr Euch noch auf eine Rückzahlung einigen könnt - wunderbar!!
Aber auch da die Kirche im Dorf lassen.
Wenn er 100,00 EUR angeboten hat, versuch ihm vielleicht 200-250 EUR aus den Rippen zu leiern. Dann sollte es aber auch gut sein.

Wenn Du mehr rausholen willst, probier es. Denke aber, daß das nur weiteren Streß bei Euch beiden hervorrufen wird.

Und wenn Du mit Anwalt dran bist, wird erstmal kein Handschlag an dem Gespann erfolgen können.
Zurückbringen wird auch Geld und Zeit kosten - mußt Du aber selber wissen.
__________________
Grüße aus Köln


Joachim
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  #77  
Alt 20.08.2012, 17:13
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Akki Akki ist offline
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Die Wertminderung liegt für 25 Jahre ganz klar bei mindestens 1000,-€

Der Käufer mußte anhand der Beschreibung davon ausgehen, dass der
Trailer Baujahr 1994 ist und somit einen gewissen Gegenwert darstellt.

Ein Trailer von 1969 kann man gelinde als Schrott bezeichnen, auch
wenn er, aus welchen dubiosen Gründen auch immer, dieses mal noch
mal den TÜV überstanden hat, muß das nächstes Jahr oder bei einem
gewissenhaften Prüfer noch lange nicht so sein.

Sich hier nur mit 100,-€ abspeisen zu lassen, ist geradewegs lächerlich.

Dass der Verkäufer ja öfter mal Schrott anbietet kann jeder in seinen
Bewertungen lesen. Dann reagiert er sogar noch echt rotznäsig...

Zitat:
Kleine Mängel wurden nicht angegeben! Ansonsten netter Kontakt. jola2105 (Bewertungspunktestand von 37)
15.11.05 06:41
  • Antwort von italienfan40 (01.12.05 15:03):

    Hmm,noch zu wenig Erfahrung mit E-Bay gell.Neuboote gibt´s im Handel aber teurer
__________________
.
.

Akki

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  #78  
Alt 20.08.2012, 17:26
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Gebe ich Dir im Prinzip recht, aber.....
Hätte der Käufer einen Trailer gesucht, hätte er expiziter nachgefragt und nicht lapidar gesagt, einen Trailer von 94 kann ich nicht von einem 69er unterscheiden. Also ging es um das Boot, wenigstens in der Hauptsache. Und insofern war der Trailer ganz nettes Beiwerk. Da einen Minderwert vonn 1000Euro raus zu machen, ist schon arg konstruiert.
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
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  #79  
Alt 20.08.2012, 17:35
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torsti58 torsti58 ist offline
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Und was sagt uns das alles, vorher anschauen, dann kann sowas nicht passieren. Mein Mitleid hält sich in Grenzen.
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Gruß Torsten

Träume nicht dein Leben, sondern lebe dein Traum
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  #80  
Alt 20.08.2012, 17:42
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Karlsson Karlsson ist offline
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ich hole schon mal Chips und Cola....

Wenn der Trailer zum Boot passt, gut läuft und sich auch gut mit Slippen lässt .. nimm was Du vom Verkäufer bekokmmst und gut ist. Meine Meinung
Ich habe auch schon einen Trailer aus den 60gern ge und Verkauft.. der läuft heute noch ..
__________________

By Karsten
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  #81  
Alt 20.08.2012, 17:43
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Ich bin ja ein bösartiger und muisstrauischer Mensch ... Und als solcher sieht mir das sehr danach aus, als ärgerte sich der TOjetzt, dass er so viel Geld ausgegeben hat und jetzt sucht er kramphaft etwas, sich rauszuwinden.
Ich als Verkäufer würde ihm die Mailadresse des Zweitbieters oder eben die schon zugesagten 100€ anbieten und mich ansonsten zurücklehnen und abwarten.
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  #82  
Alt 20.08.2012, 17:44
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alaska alaska ist offline
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Ich drehe und wende das nun schon den ganzen Tag.
Klar hat der Käufer den Fehler gemacht, keine Besichtigung vor dem Kauf
zu machen und war leichtgläubig.
Aber der Verkäufer hat ganz klar und offensichtlich ein falsches Baujahr
angegeben. Er hat sogar noch ein Foto des Fz.scheines abgebildet auf dem
die Erstzul. aus 1994 zu erkennen ist. Warum hat er dann nicht noch den
alten Schein aus 1969 mit eingescannt?
Wenn ich versuche mich in die Lage des Käufers zu versetzen, dies in
Anbetracht seiner vielen Auktionen, dann würde ich erstens nicht mehr von
einem Versehen ausgehen und zweitens würde ich mir vera....t vorkommen.
Deshalb würde ich mit dem ein sehr ernstes Wörtchen reden und wäre
mit 100 € keineswegs zufrieden.
Ein Trailer aus 69 ist Schrott, einer aus 94 durchaus noch lohnenswert ihn
aufzubauen.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #83  
Alt 20.08.2012, 17:57
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Das Baujahr ist ein wesentlicher Bestandteil der Sache. Wenn dies falsch angegeben ist, ist es in jedem Fall ein Reklamationsgrund. Der Tag der ersten Zulassung ist da kaum von Bedeutung, besonders bei 25 Jahren dazwischen. Und gewußt hat es der Verkäufer ja. Der sollte jetzt auch kompromissbereit sein.
__________________
Gruß
Ewald
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  #84  
Alt 20.08.2012, 18:02
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Zitat:
Zitat von Karlsson Beitrag anzeigen
ich hole schon mal Chips und Cola....

Wenn der Trailer zum Boot passt, gut läuft und sich auch gut mit Slippen lässt .. nimm was Du vom Verkäufer bekokmmst und gut ist. Meine Meinung
Ich habe auch schon einen Trailer aus den 60gern ge und Verkauft.. der läuft heute noch ..

Bring mich auch Chips mit bitte..........und ein kühles Bier Danke.......
__________________
Gruß Martin

Ein Kleiderschrank ist ein Möbelstück in dem Frauen die nichts anzuziehen haben ihre Kleider aufbewahren.
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  #85  
Alt 20.08.2012, 18:09
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Merc500 Merc500 ist offline
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Guten Tag

Diese Aussage halte ich für ein gerücht :
[QUOTE=Ein Trailer aus 69 ist Schrott, einer aus 94 durchaus noch lohnenswert ihn
aufzubauen.[/QUOTE]


Wenn der Trailer TÜV hat kann er nicht so schlecht sein !
Mein Trailer ist bj. 82 und den würde ich gegen keinen neuen tauschen wollen !

MFG Merc500
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  #86  
Alt 20.08.2012, 18:11
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Zum Zeitpunkt des Kaufes stand die Werteverteilung ganz klar 2/3 Trailer 1/3 Boot.

Ein 94er Doppelachstrailer ist immer was Wert, das Boot ist derzeit Schrott und mit
gerade mal vielleicht 800,- € anzusetzen. Aus dem Boot sollte ja noch was werden,
das war ja das Bastelobjekt, in das man natürlich noch investieren muß.

http://www.ebay.de/itm/ws/eBayISAPI....vip=true&rt=nc (PaidLink)
__________________
.
.

Akki

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  #87  
Alt 20.08.2012, 18:29
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Baujahr 69 ist ein echter Oldtimer, der steigt bestimmt noch im Wert!

Ob der Käufer allerdings die manchmal nervenaufreibende Suche nach Ersatzteilen auch gewollt hat?
__________________
Gruß
Ewald
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  #88  
Alt 20.08.2012, 18:33
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helmle helmle ist offline
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Würde gerne vom Trötersteller erfahren was er denn jetzt unternimmt

Gruß
Richi
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Relativ ist: wenn mir einer seine Nase in den Hintern steckt.....Dann haben beide eine Nase im Hintern ! Nur ich bin relativ besser dran
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  #89  
Alt 20.08.2012, 19:25
pingupingu pingupingu ist offline
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Ein H Kennzeichen für den Trailer beantragen?
Im Ernst - das ist alles Kaffeesatzleserei. Kontaktiere eine vernünftige Rechtsanwaltskanzlei möglichst am Sitz des Verkäufers da dies vermutlich der Gerichtsstand sein wird. Prüfe vorher mit einer Anfrage beim zuständigen Gerichtsvollzieher ob vom Verkäufer keine EV abgegeben wurde und somit alles für dei Katz sein wird. Gerichtsvollzieher kann man anrufen - das sind meist nette Menschen mit denen man reden kann und denen nichts fremd ist. Hätte ich in der Vergangenheit vor so manchem Handel mit renommierten Kunden machen sollen.
Wenn keine EV da ist und keine Einigung die Dir angemessen erscheint mit dem Verkäufer möglich ist dann musst Du Geduld haben und das Boot und den Trailer nicht anfassen. Und das auch noch dokumentieren (lassen!) und den RA dazu bringen nicht 15 Schriftsätze zu verfassen sondern nach dem zweiten gleich die Klage einzureichen. Vielleicht hast Du ja sogar eine Rechtschutzversicherung die Dir eine Deckungszusage gibt. Wenn die das nicht macht solltest Du nachdenklich werden warum oder die Versicherung wechseln. Oder beides. Der VK wird sagen das der Kauf nur interessant ist wenn er so bleibt wie vereinbart. (Boot und Trailer nicht teilbar) Er wird sagen das der Trailer neuen TÜV hat und man auf den Bildern alles klar erkennen konnte - auch die etwas altertümliche Rahmenform und Konstruktion im Deichselbereich.
Du willst eine Aufteilung in zwei Rechtsgeschäfte. Boot und Trailer getrennt. Das Gericht wird einen Vergleich erreichen wollen. Den könnt ihr dann schließen oder das Gericht zu einem Urteil nötigen wenn ihr den Vergleich ablehnt. Dann wird meist das gleiche entschieden wie beim Vergleich aber nur meist.... Vielleicht bekommst Du zu 100 % Recht und vielleicht nur zu 20 % und endest mit den 100 Euro die er Dir angeboten hat. Du musst Spaß an der Streiterei haben oder zumindest emotionslos sein. Sonst ärgerst Du Dich für 1500 Euro und bekommst nur einen Bruchteil.
Vor Gericht und auf hoher See ist man mit Gott alleine...

Viel Glück und Erfolg

Jürgen
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  #90  
Alt 20.08.2012, 19:47
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christian_2911 christian_2911 ist offline
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Mhm, ich kann auch nur wiederholen, was etliche schon geschrieben haben. So sieht kein Trailer BJ 94 aus. Wenn es ein Spontankauf war, buche es als Lehrgeld. Ich würde den VK anrufen und mich wie gesagt auf 250 EUR mit ihm einigen. Dann hat er was gezahlt und Du auch Dein Lehrgeld.
__________________
Es grüsst aus dem schönen Ruhrgebiet!

Christian
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  #91  
Alt 20.08.2012, 21:40
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marsvin marsvin ist offline
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Boot: Condor 55 "marsvin"
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Zitat:
Zitat von Merc500 Beitrag anzeigen

Wenn der Trailer TÜV hat kann er nicht so schlecht sein !
Mein Trailer ist bj. 82 und den würde ich gegen keinen neuen tauschen wollen !

MFG Merc500
Wenn du wüsstest, wieviel realen Schrott mit frischer Plakette ich schon gesehen habe,
Siggi
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  #92  
Alt 20.08.2012, 21:47
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jaka-bubi jaka-bubi ist offline
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Boot: "jaka-ist leider verkauft", dafür: Quicksilver Cabin/50PS Evinrude + Paddelboot-Schlauchi-olle Jolle
543 Danke in 435 Beiträgen
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solche fehler passieren öfter bei behörden bei der zulassung. mit meinem alten trailer war es ähnlich, dekra vollabnahme, typenschild, kfz-brief, alles unterschiedlich, aber es ist doch bei fahrzeugbörsen allgemein nur die ERSTZULASSUNG angegeben, wie auch in den papieren, nicht das baujahr, wo soll man da also ansetzen ?
__________________
Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert

Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus





Geändert von jaka-bubi (20.08.2012 um 21:55 Uhr)
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  #93  
Alt 20.08.2012, 21:57
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schnorps40 schnorps40 ist offline
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
@Pillemann

mal ganz ehrlich und ohne den Finger in die offene Wunde zu legen.

Das hätte man doch alles vermeiden könnnen.

Wenn man etwas gebrauchtes kauft, schaut man doch bei der Abholung, ob alles seine Richtigkeit hat und zahlt wenn alles okay ist den vereinbarten Kaufpreis. Das hat dein Sohn leider nicht getan. Es sei ihm eine Lehre....
.........
So ein Schmarrn !!!!!!!

Der Kaufvertrag wurde nicht bei Abholung, sondern bereits mit dem Ende der Auktion geschlossen und zwar zu den in der Ebay-Anzeige genannten Daten und Bedingungen.

Der Käufer fährt aufgrund des geschlossenen Vertrages vom Spreewald zum Verkäufer nach Augsburg um das Boot samt Trailer abzuholen.
Mit Bezahlung hat er seinen Teil des Vertrages eingehalten, der Verkäufer jedoch nicht, da er lt. Vertrag (die Ebay-Auktion!) einen Trailer Bj. 1994 verkauft, jedoch einen Trailer Bj. 69 herausgegeben hat.

Hätte der Käufer den Kaufgegenstand nicht bezahlt und abgeholt, hätte der Verkäufer klagen können!

Es scheint sich hartnäckig der Irrglaube zu halten, dass man bei Ebay was ersteigern könnte und sich den Artikel erst bei Abholung ansieht und dann überlegt ob man den Artikel denn tatsächlich nehmen möchte

So ein Spezialist hatte mein Glastron bei Ebay ersteigert. Kurz nach Auktionsende einen Abholtermin vereinbart, 2 Tage später ruft er an, er möchte vom Vertrag zurücktreten. Ich schlug ihm vor, den Vertrag gegen Zahlung von 30 % der Vertragssumme aufzulösen. Da er dies zunächst ablehnte erklärte ich ihm, dass ich einen Anwalt einschalte und er bis zur Klärung monatlich 50 € Standplatzmiete, danach natürlich den Kaufpreis, den Rechtsanwalt, Gerichtskosten und Zinsen zu zahlen hätte.
Die Abholung und Barzahlung fand dann doch, wie vorher vereinbart, am folgenden Samstag statt

Ebay-Auktionen sind rechtskräftige Verträge und nicht "ich kaufe und dann schau mir den Artikel erstmal an und überlege ob ich ihn mitnehme und zahle"
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  #94  
Alt 20.08.2012, 22:12
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94 Danke in 57 Beiträgen
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Ebay heißt auch net ..ich erzähle was sich gut anhört und wenn es jemand glaubt ... glück gehabt !


Ich verkaufe ungern über Ebay ich habs lieber wenn sich jemand den Artikel genau anschaut vor dem Kauf !
Ich verkaufe grad ein Boot und habe jedem gedrängt unmittelbar vor dem Kauf eine Probefahrt zu machen welche auch gerne ausgedehnt sein darf um sicher zu stellen das ich keinen Schrott verkaufe !

Unsere Lebenzeit ist begrenzt und sie ist mir einfach zu schade um mich nachher mit Gerichten oder Klagen rumzuschlagen

Gruß Frank
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  #95  
Alt 21.08.2012, 00:38
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schimi schimi ist offline
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9.767 Danke in 4.135 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen

Es scheint sich hartnäckig der Irrglaube zu halten, dass man bei Ebay was ersteigern könnte und sich den Artikel erst bei Abholung ansieht und dann überlegt ob man den Artikel denn tatsächlich nehmen möchte
Wenn auf dem Typenschild 1969 und in der Auktion 1994 steht, würde ich den Trailer und das Boot nicht mitnehmen.

Dem Rechtsstreit würde ich in Ruhe entgegen sehen.
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  #96  
Alt 21.08.2012, 07:04
5h0rty 5h0rty ist offline
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Naja wenn ich das gespann abhole, muss ich ja wenigstens mal die plakette vom trailer mit den papieren vergleichen. Sonst fahr ich doch nicht los, ich muss doch wissen was ich dran hab wenn ich von den grün weißen angehalten werde, spätestens da hätte es auffallen müssen! Der hätte dir ja auch ohne weiteres einen ohne plakette anhängen können. Dann wäre es richtig spannend geworden.
Weil die dann laut verkäufer definitiv bei abholung noch dran war.
Wenn man sich aber die artikelbeschreibung ansieht hätte man sehen können das hier die ez und kein baujahr angegeben wurde (ob nun vorsätzlich oder versehentlich ist ja erstmal wurst)
Und wenn ich mich selbst nicht auskenne, muss ich doch wenigstens mal jemanden das angebot zeigen der ein bisschen ahnung hat. Der hätte dir sofort gesagt das es sich um einen irrtum handelt.

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2
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  #97  
Alt 21.08.2012, 07:14
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Wie oft werden im Alltag juristische Begriffe falsch benutzt. Trotzdem weiss der Gegenueber was gemeint ist. Schaut man sich die Anzeige an, dann stellt sich die Frage, ist der Anhaenger tatsaechlich vom Tuev geprueft worden oder von der Dekra oder GTU? Dann haette man die naechste Falschaussage!
Merkt ihr was?
Der Grossteil von uns sind juristische Laien und als solche benutzen wir Begriffe umgangsprachlich, welche in der falschen Bedeutung genutzt werden.
Hier wird der Begriff Erstzulassung ersetzt durch Baujahr( ist ja egal, ist ja auch immer gleich- ausser in diesem Fall) Daraus jetzt Betrug abzuleiten und dann auch gleich noch gewerbsmaessigen Betrug, Steuerhinterziehung und weitere Straftaten, finde ich gelinde gesagt uebertrieben. Eine Hauptfrage ist immer noch nicht geklaert, war der Kauf fuer den Kaeufer ein Schnaeppchen wegen des Anhaengers oder wegen des Bootes?
__________________
Wir leben alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht den gleichen Horizont

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Joerg
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Alt 21.08.2012, 08:33
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mike-stgt mike-stgt ist offline
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Moin,

wer sich die Auktion nochmal ansieht, stellt fest :
Der Verkäufer nennt den Trailer als Erstes und Wertvolles, weil 1994 ,mit TÜV usw. Danach das Boot.
Er suggeriert einen Deal , wo man einen Trailer kauft, der an die 2000 € Marktwert hat und darauf ein Boot.

Anders, er hätte das Boot genau wertig beschrieben und im Nachsatz festgestellt, es stünde auf einem Trailer.
Der Verkäufer wusste sicher, wo der Schwerpunkt für einen guten Abschluß liegt. Macher hat bestimmt wegen des Trailers gesteigert und hätte das Boot anschließend verhökert.

Gruss Micha

Gruss Micha
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Alt 21.08.2012, 09:36
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Zitat:
Zitat von Pillemann Beitrag anzeigen
Boot ist eine Fjord 20 reparaturbedürftig. Hat er auch richtig beschrieben alles ok. Er hat mir selber berichtet, dass der Trailer 2000€ Wert sei. Dachte ich mir auch so also biete ich 2410€.
Wenn der Verkäufer selbst schon einen Wert von 2000 € angibt obwohl er sogar Papiere in der Hand hat, die von 89 sind, darf man schon von Vorsatz ausgehen. Er hat halt einfach einen - vermeintlich - dummen gesucht und gefunden.

Aber hier endlos zu diskutieren bringt nichts. Falls noch nicht getan: Brief schreiben (Einschreiben). In diesem vom Kaufvertrag zurück treten. Und Frist setzen zur Rückabwicklung. Mal rein informatorisch darauf hinweisen, dass das Verhalten den Straftatbestand des Betruges erfüllen könnte und vielleicht sogar gewerbsmäßiger Handel vorliegen könnte.

Wenn die Frist verstreicht, dann das volle Programm.
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Alt 21.08.2012, 10:01
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Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
So ein Schmarrn !!!!!!!

Der Kaufvertrag wurde nicht bei Abholung, sondern bereits mit dem Ende der Auktion geschlossen und zwar zu den in der Ebay-Anzeige genannten Daten und Bedingungen.

Der Käufer fährt aufgrund des geschlossenen Vertrages vom Spreewald zum Verkäufer nach Augsburg um das Boot samt Trailer abzuholen.
Mit Bezahlung hat er seinen Teil des Vertrages eingehalten, der Verkäufer jedoch nicht, da er lt. Vertrag (die Ebay-Auktion!) einen Trailer Bj. 1994 verkauft, jedoch einen Trailer Bj. 69 herausgegeben hat.

Hätte der Käufer den Kaufgegenstand nicht bezahlt und abgeholt, hätte der Verkäufer klagen können!

Es scheint sich hartnäckig der Irrglaube zu halten, dass man bei Ebay was ersteigern könnte und sich den Artikel erst bei Abholung ansieht und dann überlegt ob man den Artikel denn tatsächlich nehmen möchte

So ein Spezialist hatte mein Glastron bei Ebay ersteigert. Kurz nach Auktionsende einen Abholtermin vereinbart, 2 Tage später ruft er an, er möchte vom Vertrag zurücktreten. Ich schlug ihm vor, den Vertrag gegen Zahlung von 30 % der Vertragssumme aufzulösen. Da er dies zunächst ablehnte erklärte ich ihm, dass ich einen Anwalt einschalte und er bis zur Klärung monatlich 50 € Standplatzmiete, danach natürlich den Kaufpreis, den Rechtsanwalt, Gerichtskosten und Zinsen zu zahlen hätte.
Die Abholung und Barzahlung fand dann doch, wie vorher vereinbart, am folgenden Samstag statt

Ebay-Auktionen sind rechtskräftige Verträge und nicht "ich kaufe und dann schau mir den Artikel erstmal an und überlege ob ich ihn mitnehme und zahle"
Was du schreibst ist im Prinzip richtig!-aber,wenn die Angaben in der Ebayauktion mit der Wirklichkeit vor Ort nicht übereinstimmt,ist der Vertrag null und nichtig!
Und genau dieses hätte der Käufer v.O. kontrollieren sollen und die Sache hätte sich von alleine geregelt!
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