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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #76  
Alt 11.12.2013, 09:37
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Genau, und vielleicht kochen die ja nach dem gleichen Rezept wie D ihr Süppchen

Gruß Lutz
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  #77  
Alt 11.12.2013, 09:43
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Genau, und vielleicht kochen die ja nach dem gleichen Rezept wie D ihr Süppchen

Gruß Lutz
Kannst ja mal für 2 Jährchen nach Polen ziehen und dann berichten, Berlin ist ja quasi um die Ecke .



Gruß
Christian
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht .
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  #78  
Alt 11.12.2013, 09:56
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Zitat:
Zitat von Windy9800 Beitrag anzeigen
Wenn ich deine Auslegung richtig verstehe, dann darf Antek Koslowski, nachdem er seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt hat, überall legal mit seinem Polnischen Bootsführerschein fahren, nur in Deutschland nicht?
😢
Gruss Ralf
Nö auch im Ausland gilt er braucht den Bootsführerschein seines WOhnsitzlandes.

Das heißt wenn Antek Koslowski seinen WOhnsitz nahc Deutschland verlegt, benötigt er, Theoretisch, sogar um in Polen zu fahren den Deutschen SBF.
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #79  
Alt 11.12.2013, 10:18
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Nö auch im Ausland gilt er braucht den Bootsführerschein seines WOhnsitzlandes.

Das heißt wenn Antek Koslowski seinen WOhnsitz nahc Deutschland verlegt, benötigt er, Theoretisch, sogar um in Polen zu fahren den Deutschen SBF.
Auch wenn er zu dem Zeitpunkt den SBF gemacht hat als er noch da wohnte?

Kann ich mir ja bald gar nicht vorstellen das die ihn in seinem ehemaligen Heimatland nicht mehr anerkennen .


Nächstes Beispiel:

Ich lebe hier in Deutschland und bin Deutscher Staatsbürger.... habe meinen SBF vor 1. Jahr gemacht...... So, jetzt ziehe ich nach Frankreich für 2 Jahre weil ich dort studiere...... Nach 14 Monaten komme ich mal wieder meine Eltern besuchen, und dürfte hier nicht mal mehr ein Boot fahren nur weil ich in France lebe/ wohne? Also müsste ich einen France SBF machen nur weil ich da zur Zeit wohen?

Sorry, kann ich mir nicht vorstellen.... Das könnte ich mir nur vorstellen wenn ich auch die Deutsche Staatsangehörigkeit abgeben und die Französische annehmen würde.


Gruß
Christian
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  #80  
Alt 11.12.2013, 10:47
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Zitat:
Zitat von nagel254 Beitrag anzeigen
.... habe meinen SBF vor 1. Jahr gemacht...... So, jetzt ziehe ich nach Frankreich für 2 Jahre weil ich dort studiere...... Nach 14 Monaten komme ich mal wieder meine Eltern besuchen, und dürfte hier nicht mal mehr ein Boot fahren nur weil ich in France lebe/ wohne? ...
Der Quatsch wird immer quätscher bis er quiekt

Du hast doch einen deutschen SBF, also darfst Du in D Boot fahren - das ist der Grundsatz. Siehe SportbootFüV-Bin §2 (1) und (2). Es ist also Wurst wo Du Deinen Wohnsitz hast, fragt Dich niemand danach.

Jetzt kommt die Ausnahme:
Du hast in F einen "SBF" gemacht, weil Du dort Deinen Wohnsitz hast und auch dort Boot fahren möchtest. Jetzt kommst Du nach D zu Besuch und hast den deutschen SBF in Frankreich vergessen, aber Deinen französichen "SBF" dabei. Dann darfst Du in D 365 Tage Boot fahren, nämlich solange Du nicht länger als ein Jahr in D bleibst. Siehe SportbootFüV-Bin § 3 (1).

Gruß Lutz
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  #81  
Alt 11.12.2013, 10:51
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Der Quatsch wird immer quätscher bis er quiekt

Du hast doch einen deutschen SBF, also darfst Du in D Boot fahren - das ist der Grundsatz. Siehe SportbootFüV-Bin §2 (1) und (2). Es ist also Wurst wo Du Deinen Wohnsitz hast, fragt Dich niemand danach.

Jetzt kommt die Ausnahme:
Du hast in F einen "SBF" gemacht, weil Du dort Deinen Wohnsitz hast und auch dort Boot fahren möchtest. Jetzt kommst Du nach D zu Besuch und hast den deutschen SBF in Frankreich vergessen, aber Deinen französichen "SBF" dabei. Dann darfst Du in D 365 Tage Boot fahren, nämlich solange Du nicht länger als ein Jahr in D bleibst. Siehe SportbootFüV-Bin § 3 (1).

Gruß Lutz
Genau so sehe ich das auch- Beruhte mich nur auf Billi seine Aussage, das Antek in Polen kein Boot mehr fahren dürfe,da er ja nach Deutschland gezogen ist .

Eigentlich aber auch Schwachsinn diese Regelung- Woher wollen die wissen/ nachweisen ob ich nun 365 Tage oder 389 Tage in Deutschland bin? Gibt doch innerhalb der EU keine Stempel / Visas mehr im Pass. Oder ?
Gruß
Christian
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  #82  
Alt 11.12.2013, 12:29
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Zitat:
Zitat von nagel254 Beitrag anzeigen
... Woher wollen die wissen/ nachweisen ob ich nun 365 Tage oder 389 Tage in Deutschland bin? ...
Das ist nun dialektisch.
Darum geht's ja nicht.
Außerdem fragen sie deinen Handybetreiber oder die NSA.
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Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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  #83  
Alt 11.12.2013, 16:37
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen

Jetzt kommt die Ausnahme:
Du hast in F einen "SBF" gemacht, weil Du dort Deinen Wohnsitz hast und auch dort Boot fahren möchtest. Jetzt kommst Du nach D zu Besuch und hast den deutschen SBF in Frankreich vergessen, aber Deinen französichen "SBF" dabei. Dann darfst Du in D 365 Tage Boot fahren, nämlich solange Du nicht länger als ein Jahr in D bleibst. Siehe SportbootFüV-Bin § 3 (1).

Gruß Lutz
...und selbst das ist nur Binnen anwendbar.

Auf dt. Seeschifffahrtsstrassen wird im o.a. Fall ausschliesslich der SBF-See akzeptiert.
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Gruss Vestus
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  #84  
Alt 12.12.2013, 06:00
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Nun ja, SportbootFüv-Bin läßt ja vermuten, dass dies nur Binnen gilt

Auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen ist selbstverständlich die SpbootFüv-See anzuwenden.

Da sind die Ausnahmen von der Führerscheinpflicht (SBF-See) mit im § 1 geregelt:
Wohnsitz außerhalb D, dann wird (wieder bis zu einem Jahr ) der im Heimatland vorgeschriebene "See-Schein" anerkannt - sofern Gegenseitigkeit gewährleistet ist.

Gruß Lutz
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  #85  
Alt 12.12.2013, 07:34
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Da es hier ja um Quatsch geht: Mit Sicherheit kennt niemand die genauen Regelungen in Polen oder Frankreich. Die in Deutschland geltenden Vorschriften lassen sich auf dort nicht anwenden. Noch darf jedes Land seine Regelungen selbst bestimmen. Nur die gegenseitige Anerkenntnis der Fahrerlaubnisse, nicht aber der gesamten Führerscheinregelungen ist vom UN-Übereinkommen abgedeckt.

Beispiel Deutschland See: Als Deutscher brauchst Du auf jeden Fall SBF-See, egal, wo Du wohnst und was Du sonst an ausländischen Zetteln vorweisen kannst.
Wenn Du als Ausländer in Deutschland Deinen Wohnsitz hast, dann brauchst Du auch vom ersten Tag an den SBF-See, egal, ob Du in Deinem Heimatland Fahren darfst oder nicht. Nur wenn Du lediglich zu Besuch in Deutschland bist, dann darfst Du ein Jahr lang mit Deinem Heimatschein fahren.

Jetzt mal im Vergleich Spanien (nur hier kenne ich mich aus): Hier darf ich als Deutscher unbegrenzt mit meinem deutschen SBF unterwegs sein, mit dem See oder an der Küste auch mit dem Binnen. Dabei ist es egal, ob ich in Spanien oder in Deutschland meinen Wohnsitz habe. Würde ich in einem Drittland wohnen, dann würde neben meinem deutschen auch der Schein des Drittlandes anerkannt. Ein Spanier muss dagegen unabhängig von seinem Wohnsitz und so wie in Deutschland auf jeden Fall seine entsprechende Heimaterlaubnis haben, die übrigens erheblich schwieriger zu erlangen und an regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen gekoppelt ist.

So unterschiedlich können die nationalen Bestimmungen sein. Und jetzt will hier jemand sagen, wie es genau in Polen für Polen oder in Frankreich für Franzosen geregelt ist? Mindestens Quatsch, wenn nicht quätscher.

Gruß Udo
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  #86  
Alt 12.12.2013, 09:10
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von inselfan54 Beitrag anzeigen
Da es hier ja um Quatsch geht: Mit Sicherheit kennt niemand die genauen Regelungen in Polen oder Frankreich. (..)
Ich gehe stark davon aus, dass polnische bzw. französische Behörden die Regeln in Polen bzw. Frankreich genau kennen.
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Beste Grüße

John
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  #87  
Alt 12.12.2013, 09:40
MarcB MarcB ist offline
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Zitat:
Zitat von inselfan54 Beitrag anzeigen
Ein Spanier muss dagegen unabhängig von seinem Wohnsitz und so wie in Deutschland auf jeden Fall seine entsprechende Heimaterlaubnis haben, die übrigens erheblich schwieriger zu erlangen und an regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen gekoppelt ist.

Das würde mich interessieren - magst du kurz erzählen, was man tun muss, um in Spanien eeinen Führerschein zu bekommen?
Und wie sehen die Untersuchungen aus und wie oft müssen die gemacht werden?

Ich weiß ja, das gehört hier eigentlich nicht hin, aber die Ursprungsfrage ist doch schon beantwortet.
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  #88  
Alt 12.12.2013, 10:37
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Moin,
also ich habe jetzt mal für Belgien nachgeschaut. In Belgien gibt es für Binnen 2 Arten von Führerscheine, das "beschränkte Schifferpatent", gilt für alle Binnenschiffahrtsstraßen außer Seeschiffahrtstraßen, und das "Allgmeine Schifferpatent", gilt für ALLE Schiffahrtstraßen in Belgien. Für See gibt es zwar 2 offizielle Scheine, ist aber keine Pflicht, wird aber empfohlen!! Da nicht alle Scheine im Ausland anerkannt werden, kann mann den ICC (International Certificate for operators of pleasure craft) beantragen, der in den meisten EU Länder anerkannt wird!
Weiter steht hier das Ausländer mit Ihrem jeweiligem Führerschein aus Ihrem Land in Belgien fahren dürfen. Es wird in KEINEM Fall einen Belgischen Schein ausgehändigt, es sei denn Er durchlauft die komplette Offizielle Prozedur!!
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Gruß Danny
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  #89  
Alt 12.12.2013, 11:30
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Inhaber der deutschen SBF haben automatisch das ICC





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  #90  
Alt 12.12.2013, 11:36
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Er sprach aber von Belgien- Daran erkennt man wieder von Land zu Land die Unterschiede in der SBF Regelung. Deutschland ist nicht Belgien .



Gruß
Christian
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  #91  
Alt 12.12.2013, 11:46
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Zitat:
Zitat von nagel254 Beitrag anzeigen
Er sprach aber von Belgien- ...
Richtig, aber auch von "kann man den ICC beantragen".

Deshalb schrieb ich:
Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Inhaber der deutschen SBF haben automatisch das ICC ...
Das heißt dann, die Inhaber deutscher SBF brauchen, anders als die Inhaber belgischer "SBF", den ICC nicht extra zu beantragen

Gruß Lutz
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  #92  
Alt 12.12.2013, 11:48
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Ok, so meintest du das. Kam halt anders rüber .



Gruß
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  #93  
Alt 12.12.2013, 12:06
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Genau, und so sieht der in Belgien aus. Was für ein Quatsch, oder!!!
http://www.mobilit.belgium.be/nl/bin...466-201109.pdf
Zu sehen auf Seite 10.
Einziger Vorteil ist wohl nur das der aus Plastik ist!!!
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Gruß Danny
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  #94  
Alt 12.12.2013, 17:06
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Inhaber der deutschen SBF haben automatisch das ICC





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  #95  
Alt 12.12.2013, 17:19
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@Marc,

zu den spanischen Vorschriften ist hier im Forum schon viel geschrieben worden, darum nur zusammen gefasst:

Es gibt hier einen Verbandsschein, den "titulin", für den nur eine sehr einfache theoretische Prüfung bestanden werden muss. Der berechtigt zum Fahren von Booten bis sechs Metern und 40 PS, aber nur bei Tag im festgelegten geschützten Bereich z. B. um Häfen.
Darüber gibt es dann 4 staatliche Scheine, die zum Fahren gestaffelt nach Schiffsgröße und Entfernung zur Küste berechtigen. Eine Unterscheidung in Binnen und Buten gibt es nicht.
Der gängigste Titel ist die zweite Stufe, der PER, der zum Fahren von bis zu 12 Meter langen Booten mit angemessener Motorisierung in einem Küstenbereich von 12 Meilen berechtigt. Der Schein ist auch deshalb gefragt, weil er ergänzend zum Navigieren innerhalb der balearischen bzw. kanarischen Inseln berechtigt. Um ihn zu erhalten ist das Bestehen einer theoretischen Prüfung, die nach meiner Einschätzung etwas schwieriger als die deutschen SBF-Prüfungen ist, verlangt sowie die Absolvierung von mindestens 16 Fahrstunden und zwei praktischen Funkstunden. Wenn nicht nur Motorboot gefahren, sondern auch noch gesegelt werden soll, so werden zwanzig weitere Stunden unter Laken verlangt. Die praktischen Stunden gehen ins Geld, weil sie nur an staatlich konzessionierten Fahrschulen unter Leitung eines Berufsseefahrers geleistet werden dürfen. Man sagt, dass man bis zur Erlangung der höchsten Erlaubnisstufe, dem capitan de yate, mit dem man weltweit unterwegs sein darf, rund fünftausend Euro zu zahlen hat.

Die Fahrberechtigungen sind ewig gültig. Allerdings wird das entsprechende Dokument, die tarjeta, nur zeitlich befristet ausgestellt und muss dann neu beantragt werden. Alle zehn bzw. ab den siebzigsten Lebensjahr alle zwei Jahre. Und die tarjeta wird nur bei Vorlage eines medizinischen Attestes wieder ausgestellt. Der Medizincheck ist nicht besonders anspruchsvoll, etwa wie in Deutschland beim SBF, aber zumindest die ganz blinden und senilen werden so aus dem Verkehr auf dem Wasser gezogen.

Soweit zur Info auch für diejenigen, die immer schreiben, wie toll und anspruchsvoll doch ihr deutscher Sportbootführerschein sei.

Gruß Udo
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  #96  
Alt 12.12.2013, 17:19
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Zitat:
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Nun ja, SportbootFüv-Bin läßt ja vermuten, dass dies nur Binnen gilt

Auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen ist selbstverständlich die SpbootFüv-See anzuwenden.

Da sind die Ausnahmen von der Führerscheinpflicht (SBF-See) mit im § 1 geregelt:
Ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb D, dann wird (wieder bis zu einem Jahr ) der im Heimatland vorgeschriebene "See-Schein" anerkannt - sofern Gegenseitigkeit gewährleistet ist.

Gruß Lutz
Das wichtige habe ich mal rot eingefügt.

P.S.: du liest doch sonst immer so genau?
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  #97  
Alt 12.12.2013, 19:58
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Stimmt, die vor der Resolution Nr. 40 ausgestellten enthalten den ICC nach Resolution Nr. 40 noch nicht.



Gruß Lutz
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  #98  
Alt 12.12.2013, 20:50
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Stimmt, die vor der Resolution Nr. 40 ausgestellten enthalten den ICC nach Resolution Nr. 40 noch nicht.
Gruß Lutz
....und sind nicht auf 15m zwangskastriert.
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Gruss Vestus
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