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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #76  
Alt 17.02.2014, 08:30
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Eine Signalpistole ist und bleibt eine Kurzwaffe. Es gibt keine von anderen Kurzwaffen abweichenden Bestimmungen.
Entweder der Prüfer hat sich falsch ausgedrückt, oder Du hast das falsch verstanden.

Grüße

Matthias.
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  #77  
Alt 17.02.2014, 17:11
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
im B-Schrank dürfen nur Kurzwaffen rein Munition darf nicht rein, weil die in aller Regel nur ein Fach haben,
Das ist auch nur die halbe Wahrheit: Munition darf mit rein, nur nicht die für die Kurzwaffen passende.

Langwaffen und Kurzwaffenmurmeln im A-Schrank, KW und LW-Muni im B-Fach= Überkreuzlagerung.
__________________
Gruss Vestus
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  #78  
Alt 17.02.2014, 17:24
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She's_a_Lady She's_a_Lady ist offline
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Hier stehst ganz gut beschrieben.

http://www.polizei.schleswig-holstei...gnalmittel.pdf

Am geilsten finde ich das ein Charteter sich gar keinen Kopf machen braucht (SKN/WBK/etc) und im Notfall einfach Ballern kann.
__________________
Gruß
Christoph
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  #79  
Alt 17.02.2014, 17:25
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Das ist auch nur die halbe Wahrheit: Munition darf mit rein, nur nicht die für die Kurzwaffen passende.

Langwaffen und Kurzwaffenmurmeln im A-Schrank, KW und LW-Muni im B-Fach= Überkreuzlagerung.
genau so ist es geregelt, bei unterschiedlichenn kalibern geht das, bei gleichen natürlich nicht.

Ich habe eine Grüne WBK und mehrere Kurz und Langwaffen ( Mehrlader)
Eine gelbe WBK darauf mehrere Langwaffen. ( Einzellader )
Auf die gelbe WBK gibt es keine Kurzwaffen mehr. ( Egal ob Mehrlader oder Einzellader.
Weiterhin vorhanden: Sachkundenachweis, Wiederladerschein, Sprengstofferwerbslizenz ( 5 KG Nitropulver und 5 KG Schwarzpulver )
auf Antrag wird diese Menge problemlos um jeweils 2 KG erhöht.
Und das alles seit 1984.

Eine Signalpistole bekomme ich nicht, dafür brauche ich einen Bedürfnisnachweis und einen weiteren Sachkundenachweis, obwohl ich beim Bund 4 Jahre lang damit spielen dufte.
__________________
Gruß Albert
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  #80  
Alt 17.02.2014, 17:39
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Sunseeker_Portofino Beitrag anzeigen
Auf die gelbe WBK gibt es keine Kurzwaffen mehr. ( Egal ob Mehrlader oder Einzellader.
Die "alte" Gelbe war nur für Langwaffen-Einzellader >60 cm Länge.

Bei der "neuen" Gelben sind inzwischen u.a. auch mehrschüssige Perkussionsrevolver inbegriffen.

Das Waffenrecht dreht und bewegt sich, mal zum Vorteil, mal zum Nachteil.
__________________
Gruss Vestus
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  #81  
Alt 17.02.2014, 17:57
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Die "alte" Gelbe war nur für Langwaffen-Einzellader >60 cm Länge.

Bei der "neuen" Gelben sind inzwischen u.a. auch mehrschüssige Perkussionsrevolver inbegriffen.

Das Waffenrecht dreht und bewegt sich, mal zum Vorteil, mal zum Nachteil.
sorry wußte ich nicht, da ich seit 1975 keine PerK. mehr habe,
die hatte ich mir zwar nach dem Amnestiegesetz eintragen lassen aber dann doch später verkauft.
__________________
Gruß Albert
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  #82  
Alt 17.02.2014, 18:09
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Zitat:
Zitat von Dagobertreiten Beitrag anzeigen

Ich erreiche einen Hafen. Da ich kein den gesetzlichen Vorschriften entsprechendes Behältnis (B-Schrank/Tresor) an Bord habe, darf ich sie nicht unbeaufsichtigt an Bord lassen, muss sie also mit von Deck in den Ort nehmen.
Aus dem legalen Führen an Bord wird entweder
- ein illegales Führen,
falls ich nämlich keinen Waffenschein habe und die Waffe unverpackt und mit entsprechender Munition in unmittelbarem Zugriff bei mir trage,

oder

ein legaler Transport,
wenn ich Waffe und Munition getrennt und beides verpackt, mit mir führe.
Hierzu noch mal eine kleine Anmerkung: wer meint seine SiPi zum Schrippen holen mitnehmen zu dürfen, egal ob verpackt, zerlegt oder getrennt, ist auf dem Holzweg.

Der Transport ist auschliesslich nur noch auch dem direkten Weg vom heimischen Safe zum Boot/ Revier/ Schiessstand/ Büchsenmacher und zurück, ebenfalls direkt, erlaubt.

Der Schlenker zum Kumpel kann schon fatale Folgen haben, sofern man erwischt wird.
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Gruss Vestus
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  #83  
Alt 13.05.2014, 10:42
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Hi!

War heute mal bei meiner Waffenbehörde und habe u.a. auch nach Signalpistole gefragt. Also: sie wollen den Fachkundenachweis. Nun gut, dann mach ich den eben auch noch.

Viele Grüße
blondini
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #84  
Alt 13.05.2014, 11:07
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

War heute mal bei meiner Waffenbehörde und habe u.a. auch nach Signalpistole gefragt. Also: sie wollen den Fachkundenachweis. Nun gut, dann mach ich den eben auch noch.

Viele Grüße
blondini
Fachkundenachweis = Sachkundenachweis !
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Gruß Fred
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  #85  
Alt 13.05.2014, 11:36
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Fachkundenachweis = Sachkundenachweis !
Nö Fred, dat stimmet nich!

Ich versuch' mal, es zu erklären:


Im Sprengstoffrecht gibt es nur DIE Fachkunde i.s. § 9 SprengG, sie gilt als Voraussetzung für die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis. (gewerblicher bzw. nichtgewerblicher Umgang gem. §§ 7 / 27 SprengG)

Waffenrechtlich wird zwischen der (Waffen)-Sachkunde als Voraussetzung für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erwerbserlaubnis (z.b. WBK) und der Fachkunde als Voraussetzung für die Erteilung einer handelsrechtlichen Erlaubnis unterschieden.
Wer beispielsweise waffenrechtlich "fachkundig" ist, so z.b. als eingetragener Büchsenmacher, der ist automatisch "sachkundig".
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  #86  
Alt 13.05.2014, 13:13
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OK - danke, wieder was dazu gelernt !
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Gruß Fred
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  #87  
Alt 13.05.2014, 16:21
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Standard Fragen zu Signalpistole und Europ. Waffenpass

Mich würde viel mehr interessieren:

Kann ich mit dem (vorhandenen) Europäischen Feuerwaffenpass (und ggf. auch noch zusätzlich mit meiner deutschen Waffenbesitzkarte) nach dem EU-Beitritt Kroatiens so einfach mit meiner Signalpistole über Österreich und Slowenien nach Kroatien zu meinem Boot fahren?

In dem Europ. Feuerwaffenpass steht unter Punkt 6 (Hinweise für Reisen innerhalb der Gemeinschaft):

Dieser Pass erlaubt Reisen mit einer darin genannten Waffe....der Kategorien B, C oder D in einem anderen Mitgliedstaat nur, wenn die Behörden dieses Mitgliedstaates dafür die Erlaubnis oder jeweils eine Erlaubnis erteilt haben....

Eine Genehmigung - so heißt es weiter in dem Text - ist nicht erforderlich, wenn man zur Jagd oder zu einem sportlichen Wettkampf fährt.

Wenn ich nun bei einer Kontrolle behaupte, ich wolle beispielsweise Jagd auf Fred machen oder mit ihm ein Bootsrennen fahren, wird das wohl kaum als sportlicher Wettbewerb anerkannt - oder vielleicht doch?

Weiß jemand, ob die genannten Mitgliedstaaten, diese Erlaubnis für eine Signalpistole zur Nutzung als Rettungsmittel auf einem Boot pauschal erteilt haben???

Gruss


Gerd
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  #88  
Alt 13.05.2014, 16:31
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Kann ich mit dem (vorhandenen) Europäischen Feuerwaffenpass (und ggf. auch noch zusätzlich mit meiner deutschen Waffenbesitzkarte)...
Der Feuerwaffenpass wird zwar immer wieder ins Gespräch gebracht, aber für die Kal.4 Sig.Pistole ist er nicht nötig, denn diese gehört (int. bestätigt) zur Sicherheitsausrüstung eines seegängigen Bootes.

Grauzone ist immer noch die Grenze, aber (auch nach "interner" Rücksprache mit HR-Grenzbeamten) wenn sie ordnungsgemäß verstaut und transportiert wird, gibt es keine Probleme.

Ich z.B. habe meine grüne WBK dabei, die bestätigt, daß ich diese Waffe besitzen darf.
Ums führen geht es dabei gar nicht, denn führen tu' ich sie ja nicht ... und im Notfall kann/darf jeder die Sig.Pistole führen und bedienen/abfeuern.

Willst du z.B. in HR auf die Jagd gehen, dann und nur dann benötigst du für deine Waffen den Pass.

EDIT: Nachtrag zur Signalpistole:

Ist eine Signalpistole vom Kaliber 4 (26,5 mm) an Bord, muss der Schiffsführer den Sachkundenachweis nach dem Waffen- und dem Sprengstoffrecht besitzen.
Dieser Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht kann derzeit nicht erworben werden.

Geändert von Janus (13.05.2014 um 21:22 Uhr)
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  #89  
Alt 13.05.2014, 21:41
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Der Feuerwaffenpass wird zwar immer wieder ins Gespräch gebracht, aber für die Kal.4 Sig.Pistole ist er nicht nötig, denn diese gehört (int. bestätigt) zur Sicherheitsausrüstung eines seegängigen Bootes.

Grauzone ist immer noch die Grenze, aber (auch nach "interner" Rücksprache mit HR-Grenzbeamten) wenn sie ordnungsgemäß verstaut und transportiert wird, gibt es keine Probleme.

Ich z.B. habe meine grüne WBK dabei, die bestätigt, daß ich diese Waffe besitzen darf.
Ums führen geht es dabei gar nicht, denn führen tu' ich sie ja nicht ... und im Notfall kann/darf jeder die Sig.Pistole führen und bedienen/abfeuern.

Willst du z.B. in HR auf die Jagd gehen, dann und nur dann benötigst du für deine Waffen den Pass.
Wenn der Europ. Feuerwaffenpass für die Kal. 4 Signalpistole nicht notwendig ist, dann frage ich mich, warum die Behörde hier in Deutschland (Polizeipräsidium Wuppertal) ihn überhaupt ausgestellt hat?!

Dabei geht es übrigens nicht um das "Führen" der Waffe, sondern lediglich um den legalen Transport auf einer Reise. Zwischen "Besitz", "Transport" und "Führen" gibt es nämlich gewaltige Unterschiede! Zum "Führen" einer Waffe benötigst Du in Deutschland nämlich nicht nur die Waffenbesitzkarte, sondern einen "Waffenschein", den Du - speziell für Faustfeuerwaffen - bei uns nur bei Nachweis eines sehr, sehr guten Grundes bekommen wirst. (Jäger mal ausgenommen).

Der Pass wurde mir auf Anfrage am 09.04.2013 - also noch vor dem Beitritt von HR in die EU - ausgestellt. Ausdrücklich mit dem Hinweis, dass ich mich ggf. selbst um die zusätzlichen Genehmigungen der entsprechenden Mitgliedstaaten und natürlich auch um die Genehmigung von/für HR kümmern solle - das wäre im Zweifelsfall besser, als an der (den) Grenze(n) oder bei einer Zollkrontrolle (die auch innerhalb der EU in den Zollgrenzbezirken immer möglich ist) Schwierigkeiten zu bekommen.

Ich habe dann lieber auf die Mitnahme verzichtet, zumal wir nicht mit dem Auto gefahren sind, sondern geflogen sind. Die Signalpistole samt Munition bei der Airline (Ryanair) anzumelden, hätte noch mehr Aufwand und ganz sicher auch Kosten mit sich gebracht.

Aber wenn ich das nächste Mal mit dem Auto fahre, würde ich sie schon gerne mitnehmen. Wegen der dauerhaften Aufbewahrung auf dem Boot hab' ich mir allerdings auch schon Gedanken gemacht - und noch keine Lösung, weil ich nicht sicher weiß, was die Kroaten fordern und ob sie auf einem deutschen Boot (deutsche Flagge) überhaupt etwas fordern dürfen.

Nächstes Problem: Kommt dann hier daheim die unangemeldete Kontrolle (hatte ich schon mal), ob die "Waffe" ordnungsgemäß gelagert - also im dafür zugelassenen Tresor/Waffenschrank ist und ich hab' das Ding in HR auf dem Boot, werden die Herren Beamten hier vermutlich auch nicht zufrieden sein....

Ich habe ja durchaus Verständnis für scharfe Waffengesetze - aber für eine einfache Signalpistole?

Übrigens: Den erwähnten Sachkundenachweis habe ich zum Erwerb der Waffenbesitzkarte erbracht. Ich darf das Ding also auf meinem Boot haben. Die Frage ist nur: Wie bringe ich es legal dorthin?


Gruss


Gerd
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  #90  
Alt 13.05.2014, 22:05
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Ich darf das Ding also auf meinem Boot haben. Die Frage ist nur: Wie bringe ich es legal dorthin?
Na, eben wie's Vorschrift ist:
Entladen,
nicht Zugriffsbereit,
in verschlossenem Transportbehältnis,
die Mun. separat in verschlossenem Behältnis,
WBK dabei haben.
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  #91  
Alt 13.05.2014, 22:55
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Mich würde viel mehr interessieren:

Kann ich mit dem (vorhandenen) Europäischen Feuerwaffenpass (und ggf. auch noch zusätzlich mit meiner deutschen Waffenbesitzkarte) nach dem EU-Beitritt Kroatiens so einfach mit meiner Signalpistole über Österreich und Slowenien nach Kroatien zu meinem Boot fahren?

In dem Europ. Feuerwaffenpass steht unter Punkt 6 (Hinweise für Reisen innerhalb der Gemeinschaft):

Dieser Pass erlaubt Reisen mit einer darin genannten Waffe....der Kategorien B, C oder D in einem anderen Mitgliedstaat nur, wenn die Behörden dieses Mitgliedstaates dafür die Erlaubnis oder jeweils eine Erlaubnis erteilt haben....

Eine Genehmigung - so heißt es weiter in dem Text - ist nicht erforderlich, wenn man zur Jagd oder zu einem sportlichen Wettkampf fährt.

Wenn ich nun bei einer Kontrolle behaupte, ich wolle beispielsweise Jagd auf Fred machen oder mit ihm ein Bootsrennen fahren, wird das wohl kaum als sportlicher Wettbewerb anerkannt - oder vielleicht doch?

Weiß jemand, ob die genannten Mitgliedstaaten, diese Erlaubnis für eine Signalpistole zur Nutzung als Rettungsmittel auf einem Boot pauschal erteilt haben???

Gruss


Gerd
der Europäischen Feuerwaffenpass ist schon mal ein guter Schritt in die richtige Richtung gewesen, da Waffenbesitz in jedem Land unterschiedlich geregelt ist, brauchst du für jedes Land in das du einreisen möchtest eine Genehmigung, in manchen Ländern wirst du sicherlich schallendes Gelächter ernten, aber es ist nun mal so
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #92  
Alt 14.05.2014, 11:12
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Na, eben wie's Vorschrift ist:
Entladen,
nicht Zugriffsbereit,
in verschlossenem Transportbehältnis,
die Mun. separat in verschlossenem Behältnis,
WBK dabei haben.
Wenn es denn so einfach wäre!

Die deutsche WBK, soviel ist sicher, ist im Ausland - auch im EU-Ausland - erst einmal gar nichts wert! Es ist ein deutsches Dokument, dass Dir erlaubt, die eingetragene Waffe in Deutschland zu besitzen. Nicht mehr und nicht weniger.

Für das europäische Ausland gibt es den Europäischen Feuerwaffenpass. Soviel habe ich verstanden. Nur, dass da eben drinsteht, dass für manche Mitgliedstaaten eine Erlaubnis zur Durchreise extra in diesen Pass eingetragen werden muss. Und zwar von diesen Staaten und vermutlich in diesen Staaten. Deshalb möchte ich wissen:

Genehmigung zur Durchreise in Österreich? Erforderlich?
Genehmigung zur Durchreise in Slowenien? Erforderlich?
Genehmigung zur Durchreise/Einreise und Verbleib der Signalpistole auf dem Boot in Kroatien? Erforderlich?

Wie Ralf schreibt, mag es ja durchaus sein, dass ich in manchen Ländern bei einer Anfrage nur schallendes Gelächter ernten würde. Aber wer weiß das wirklich?
Und wo - bei welcher Behörde - müsste ich in welchem Land die Genehmigung beantragen? Geht das - schon mit der Signalpistole im Gepäck - an der Grenze?
Ein Zoll-Büro gibt es ja nach meinem Wissen immer noch an den jeweiligen Landesgrenzen. Sind die zuständig? Oder würden sie mir vielleicht die Weiterreise mit der "Waffe" im Gepäck sogar verbieten?

Für mich stellt sich das insgesamt überhaupt nicht so einfach dar, wie Janus es schreibt.

Offenbar hat jedes Land seine eigenen Waffengesetze und -Vorschriften. und ich bin ziemlich sicher, dass man sich als durchreisender Tourist weder in A, noch in SL oder HR so einfach auf deutsches Recht, geschweige denn, auf eine deutsche WBK berufen kann. Den Alptraum, wegen illegalen Waffenbesitzes (oder Transportes, um nicht zu sagen Schmuggels) vor einem Gericht in A, SL oder HR zu sitzen, möchte ich eigentlich nicht erleben.

Gruss


Gerd
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  #93  
Alt 14.05.2014, 12:54
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
...

EDIT: Nachtrag zur Signalpistole:

Ist eine Signalpistole vom Kaliber 4 (26,5 mm) an Bord, muss der Schiffsführer den Sachkundenachweis nach dem Waffen- und dem Sprengstoffrecht besitzen.
Dieser Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht kann derzeit nicht erworben werden.
Moin,

bei mir hat der Nachweis / Prüfung durch den Schützenverein gereicht. War so 2010 rum.

cu

Stefan
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  #94  
Alt 14.05.2014, 13:20
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
EDIT: Nachtrag zur Signalpistole:

Ist eine Signalpistole vom Kaliber 4 (26,5 mm) an Bord, muss der Schiffsführer den Sachkundenachweis nach dem Waffen- und dem Sprengstoffrecht besitzen.
Dieser Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht kann derzeit nicht erworben werden.


Hi,

hier z.B. kann man z.Z. den Nachweis erwerben:

http://www.mtc-celle.com/seminartermine-kursanmeldung
__________________
Gruß vom Baldeney- oder Gardasee
Ingo

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10° 33.0363' E
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  #95  
Alt 14.05.2014, 13:29
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Der sogenannte Pyro-Schein (z.B. Zusatz beim SpoBo-See) soll doch jetzt bald wegfallen
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  #96  
Alt 14.05.2014, 14:16
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Zitat:
Zitat von tritonnavi Beitrag anzeigen
Der sogenannte Pyro-Schein (z.B. Zusatz beim SpoBo-See) soll doch jetzt bald wegfallen
Eine Signalpistole Kal 4 hat nichts mit den üblichen Handfackeln und Seenotsignalen zu tun. Sie gilt in Deutschland als "Waffe", für die eine
Waffenbesitzkarte erforderlich ist. Die WBK - Waffenbesitzkarte - bekommt man nur, wenn man einen Sachkundenachweis erbringt und natürlich schlüssig nachweist, wozu man so ein Ding überhaupt braucht. Das hat also nichts mit dem Pyro-Schein zu tun, den Du hier erwähnst.

Gruss


Gerd
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  #97  
Alt 14.05.2014, 14:44
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Ist eine Signalpistole vom Kaliber 4 (26,5 mm) an Bord, muss der Schiffsführer den Sachkundenachweis nach dem Waffen- und dem Sprengstoffrecht besitzen.
Dieser Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht kann derzeit nicht erworben werden.
Wozu Sprengstoffrecht?

Muss man seine Munition für die Sigpi selbst laden?
__________________
Gruß
Andreas
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  #98  
Alt 14.05.2014, 16:34
ciera ciera ist offline
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Hallo zusammen,
unser Schützenverein führt vom 23.05. bis 25.05.14 eine
Waffensachkundeausbildung mit Prüfung durch (Inkl.Cal 4).
Gesamtkosten inkl.Prüfung und Munition nur 130,00€.
Es sind noch Restplätze frei.
Anmeldung unter
www.guessen.de

Mit freundlichen Grüssen aus dem bayerisch-schwäbischen Donaumoos
Kurt
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  #99  
Alt 14.05.2014, 22:26
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Ich habe ja durchaus Verständnis für scharfe Waffengesetze - aber für eine einfache Signalpistole?



Gruss


Gerd
Die Signalpistole im Kal. 4 ist eine scharfe Waffe, mußt mal damit Schießen, dann weißt du was man damit alles Anstellen kann.
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  #100  
Alt 14.05.2014, 23:02
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Zitat:
Die Signalpistole im Kal. 4 ist eine scharfe Waffe, mußt mal damit Schießen, dann weißt du was man damit alles Anstellen kann.
Mal naiv gefragt: Kann man damit auch Schrotmunition abschießen - so als eine Art abgesägte Schrotflinte wie im Wilden Westen - oder um auf Hasenjagd zu gehen?
(Sorry, nicht als Scherz gemeint).
__________________
“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh.
Gruß Volker
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