|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#76
|
||||
|
||||
Schliesst Du woraus?
|
#77
|
||||
|
||||
Tolle Beiträge hier. Macht Spass mitzulesen und zum schmunzeln reicht es Allemal.
Für Funke an Bord ohne UBI habe ich 30 € Bußgeld bezahlt. Macht eure Vatertagstour und legt zusammen wenn Bubi zahlen muss. Wichtiger ist, dass die Alten diszipliniert bleiben und nicht über den Durst trinken. Gruß Gerd
|
#78
|
|||||
|
|||||
Zitat:
1. Binnen in D sind Meldungen in Englisch weder vorgeschrieben noch vorgesehen. 2. Binnen in D werden mehr Menschen Deutsch verstehen als Englisch. 3. Es gab mal das "Beschränkt gültige Betriebszeugnis für Funker II (UKW-Betriebszeugnis II), welches heute noch gültig ist. Berechtigt zum Binnenfunk, Seefunk ohne GMDSS und Seefunk mit GMDSS (national). Alles ausschließlich in Deutsch. Da dieses entfallen ist und für Seefunk nur noch das LRC (mit Englisch-Kenntnissen) gibt, darf man mit dem UBI am Seefunk ohne GMDSS in den Zonen 1 - 4 teilnehmen. Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
|
#79
|
||||||
|
||||||
Zitat:
Quelle: http://www.marinefreunde.com/deu/images/signaeler_g.jpg
|
#80
|
||||
|
||||
Das ist doch mal ein pragmatischer Beitrag
|
#81
|
|||||
|
|||||
Zitat:
1. So eine Frage stellt sich, wenn man sich seiner Verantwortung bewust ist. 2. Sehe ich noch kein Besäufnis sondern den sinnvollen Umgang mit möglichen Folgen des Alkoholgenusses. Nicht umsonst soll ja der Sohn für die Zeit den Schiffsführer machen. 3. Ein Lagerfeuer an Land kann wesentlich schlimmere Folgen nach sich ziehen, als den Schiffsführer durch ein Besatzungsmitglied zu ersetzen, welches ebenfalls die Befähigung (SBF) zum Führen des Schiffes hat. 4 Würde ich die Antenne demontieren, das Funkgerät ausbauen und den Bootsschein zu Hause (leider vergessen) lassen. Bei einer Kontrolle werden vermutlich 10 Euro für eine Ordnungswiedrigkeit fällig. Die Zulassung des Bootes kann von der Polizei mit Sicherheit per Funk abgefragt und damit die ordnungsgemäße Zulassung bestätigt werden. Das es sich dabei um eine Schiffsfunkstelle handelt wird mit sicherheit nicht explizit erwähnt. Dass die Empfehlung ein Gang in die Grauzone ist, ist mir klar. Für mich hätte sich aber mit dieser Strategie das Problem so weit erledigt, bis ich bei einer möglichen Kontrolle das Thema wieder neu betrachten müsste. Gruß Robin der weder im Straßenverkehr noch auf dem Wasser mit Alkohol (außer dem Zusatz im Benzin) was zu tun hat, aber auch nicht, wie so viele Andere, ständig mit einem erhobenen Zeigefinger durch die Gegend rennen muß.
__________________
Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden.
|
#82
|
|||||||
|
|||||||
Zitat:
Die Aussage, dass der Skipper den Funkschein haben muss, kommt meines Erachtens vom Seefunk. In der SportSeeSchV heißt es in §1 (7) Zitat:
Die BinSchStrO sagt in §4.05 lediglich aus, dass der Schiffsführer und die für Kurs und Geschwindigkeit verantwortliche Person dafür zu sorgen haben, dass die Sprechfunkanlage des Fahrzeugs den geltenden Vorschriften entspricht und in der vorgeschriebenen Art und Weise betrieben wird. In der BinSchSprFunkV steht, dass zum Bedienen oder Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle eine Erlaubnis benötigt wird (z.B. UBI). Im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk heißt es unter 7.1: Zitat:
"Kleinfahrzeuge, die sich freiwillig mit einem UKW-Sprechfunkgerät ausgerüstet haben: Sende- und Empfangsbereitschaft im Verkehrskreis Schiff-Schiff." Fazit: Binnen muss eine beliebige Person an Bord im Besitz des UBI sein, nicht zwingend der Schiffsführer.
|
#83
|
||||
|
||||
Nach den vielen Beiträgen schmeckt das Bier auf dem Wasser jetzt überhaupt nicht mehr!!!
[emoji6] Sent from my iPhone using Tapatalk
__________________
Carsten Werbefrei. 😜😜😜
|
#84
|
||||
|
||||
Zitat:
U.a. deswegen eben darf nur ein Berechtigter und Eingewiesener den Funkverkehr (Sprechen und Hören) tätigen! Schon damals hat sich unser Lehrer über die Hirnrissigkeit solcher Vorschriften aufgeregt - aber formell ist(war?) es so! Gruß Volker SY JASNA
__________________
Rotwein hat keinen Alkohol! |
#85
|
||||||
|
||||||
Zitat:
Auf See habe ich bei einem mit Funk ausgestatteten Boot schließlich eine Abhörpflicht. Zitat:
|
#86
|
|||
|
|||
Ich finde, eine solch erhebliche Rechtsunsicherheit muesste durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes belastbar geklaert werden........
Gruss Norbert, der wohl schon zu lange in USA lebt, um so eine Diskussion zu verstehen |
#87
|
||||
|
||||
Zitat:
Was kuriose Gesetze angeht, können wir in D aber noch etwas lernen. |
#88
|
||||
|
||||
Zitat:
__________________
Gruß Wolfgang Navigare necesse est Grüße aus dem schönen Hamburg |
#89
|
|||
|
|||
Nur wegen Dir ein Urteil des BGH, oder fehlt in Deinem Beitrag ein Smiley?
__________________
Beste Grüße John |
#90
|
|||
|
|||
Sorry, habe gedacht das merkt jeder, dass es Humor sein sollte. Das naechste Mal ein smiley, versprochen.
Gruss Norbert |
#91
|
||||
|
||||
Zitat:
Die höchste Geheimhaltungsstufe: VDLV - Vor dem Lesen Vernichten Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos. |
#92
|
||||
|
||||
Vorabantwort
Hallo,
die Frankfurter Wasserschutzpolizei hat gerade per Mail auf meine Anfrage geantwortet. Allerdings nicht verbindlich, aber immerhin wurde die Frage nochmals intern zur Klärung weiter geleitet. Polizei: top! Hier der Text: Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre nicht alltägliche Anfrage, die wir zur Stellungnahme an die Wasserschutzpolizeischule in Hamburg weitergeleitet haben. Von dort haben wir noch keine Nachricht. Vorab aber schon soviel: Wir sind hier der Meinung, dass der UBI-Scheininhaber nicht erst dann am Verkehrsgeschehen teilnimmt, wenn er das Funkgerät tatsächlich benutzt sondern bereits dann, wenn er vom Bootsführer mit der Bedienung des Funkgerätes beauftragt wurde, z.B. zur Kommunikation mit Schleusen. Als "Verkehrsteilnehmer" fällt er dann auch unter die Promillegrenze. Sobald uns die Stellungnahme der WSPS-HH vorliegt, werde ich Sie nochmals informieren. Mit freundlichen Grüßen XXXX XXXXXXXXX Erster Polizeihauptkommissar Es gilt also nach wie vor: nix genaues weiss man nicht also besser mal nichts riskieren. Wenn ich was neues, endgültiges erfahre, lasse ich es euch wissen... Gruß, Christian
__________________
"Homer ist ein großartiger Sicherheitsinspektor, aber meinen Müll würde ich ihm nicht anvertrauen"
|
#93
|
||||
|
||||
Und??
|
#94
|
||||
|
||||
Zitat:
Natürlich ist ausbauen legitim...so mein Kenntnisstand. Gruß, Patrick |
#95
|
||||
|
||||
Zitat:
dies geht nur wenn: 1. Ein Funkgerät verbaut ist 2. Eine mit Befähigungsausweis ausgestatte Person sich an Bord befindet. Ist eines davon nicht der Fall kann das Fahrzeug also nicht bewegt werden. du kann aber gern den Thröth nochmal von Vorne beginnen.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#96
|
||||
|
||||
Zitat:
Wenn Gerät an Bord eingebaut, keine Frage. Aber... ...keine Funke an Bord (ausgebaut) = Keine Funkscheinpflicht Auch die These, wenn die Funke im IBS eingetragen sei, MÜSSE diese auch an Bord sein, sonst darf das Boot nicht gefahren werden, halte ich für sehr gewagt. Auch hier bisher: Keine Gesetztestexte gefunden. Vieles in dem Tröt ist Halbwissen, daher wäre die Gesetztestexte hilfreich, aus denen diese Thesen abzuleiten wären... Gruß, Patrick |
#97
|
||||
|
||||
Zitat:
Kleinfahrzeuge, die sich freiwillig mit einem UKW-Sprechfunkgerät ausgerüstet haben, Empfangsbereitschaft im Verkehrskreis Schiff- Schiff. Der Verkehrskreis Schiff- Schiff kann kurzfristig zum Empfang von Nachrichten aus anderen Verkehrskreisen (z.B. Nautische Information, Schiff-Hafenbehörde) verlassen werden. Kleinfahrzeuge, die sich freiwillig mit zwei UKWSprechfunkgeräten ausgerüstet haben, gleichzeitige Empfangsbereitschaft in den Verkehrskreisen Schiff-Schiff und Nautische Information.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (02.07.2014 um 14:02 Uhr) |
#98
|
||||
|
||||
Wenn das Funkgerät aus dem Kleinfahrzeug ausgebaut ist, dann ist eben dieses Kleinfahrzeug nicht (mehr) mit einem Funkgerät ausgerüstet und muss nicht empfangsbereit sein.
Es müsste doch sonst heißen: Ein Kleinfahrzeug, welchem (nach freiwilligem Antrag) eine Frequenz zugeteilt wurde, muss mit einem Funkgerät ausgerüstet und empfangsbereit sein. Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
|
#99
|
|||||
|
|||||
Zitat:
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
|
#100
|
||||
|
||||
Zitat:
Das war meine Intension (auch wenn ich die Scheine habe...) Gruß, Patrick |
Themen-Optionen | |
|
|