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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 06.05.2014, 16:53
Humbug Humbug ist offline
Captain
 
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Boot: Atlantic Marine 570
Rufzeichen oder MMSI: Mahlzeit
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Standard Funken mit Fahne

Hallo,

ist vielleicht zwar eine bescheuerte Frage, aber ich würde darum bitten, nicht zu bewerten sondern nur der Sache beizutragen.

Geplant ist eine Vatertags-Tour auf dem Main. Vati und Kumpels trinken ein paar Bierchen, Sohnemann mit SBF Binnen steuert das Boot.
Problem Funk: Ich bin der einzige Scheininhaber und das Boot ist eine "Schiffsfunkstelle".

Wäre das ein Problem?

Danke für ein paar Infos

Gruß,
Christian
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  #2  
Alt 06.05.2014, 17:17
rcastor rcastor ist offline
Captain
 
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723 Danke in 206 Beiträgen
Standard

Soviel ich weiß muss der Bootsführer einen Funkschein haben.
Dein Sohn darf also das Boot nicht führen, wenn es eine Funkanlage an Bord hat. Auch nicht wenn Du ebenfalls, egal in welchem Zustand an Bord bist.
Falls sich das mal wieder geändert haben sollte bitte ich um Aufklärung.

Gruß
Rolf
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  #3  
Alt 06.05.2014, 17:37
Arboretus Arboretus ist offline
Commander
 
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156 Danke in 102 Beiträgen
Standard

Soviel ich weiss:
Funke an Bord == nur losfahren mit Funkschein.
Der Funkschein ist offensichtlich an Bord, wenn auch blau.
Den Funk benutzen, also funken, darf allerdings m.W. auch nur der Funkscheininhaber.

Fazit also, wenn du an Bord bist, und den SBF Binnen + Funkschein hast, darf Sohnemann fahren, als "geeigneter Rudergänger", aber weiterhin nur du funken/die Funke bedienen. Du hast weiterhin verantwortlich "den Hut auf", als Bootsführer.
Denn alleine dürfte er, trotz SBF-Binnen, das Boot mit Funke gar nicht erst bewegen, ausser aufm Trailer :P

Natürlich sollte der Bootsführer immer Herr der Lage sein, was den Alkoholgenuss angeht. < 0,5 Promille sind zulässig, war mein Stand. Wenn dabei was passiert werden sie dir natürlich trotzdem den Hintern hochbinden..., also was solls :P

Geändert von Arboretus (06.05.2014 um 17:52 Uhr)
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  #4  
Alt 06.05.2014, 17:51
Benutzerbild von Schorek
Schorek Schorek ist offline
Lieutenant
 
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Boot: Glastron 187 SL Futura
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68 Danke in 35 Beiträgen
Standard Funken mit Fahne

Bei einer Schiffsfunkstelle ist der einzigste Funkscheininhaber auch verantwortlicher Schiffsführer. Somit nichts mit trinken.
LG
Andreas

http://www.bootstechnik.de/?p=151
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  #5  
Alt 06.05.2014, 17:56
Humbug Humbug ist offline
Captain
 
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Boot: Atlantic Marine 570
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274 Danke in 159 Beiträgen
Standard

Wiki meint dies:

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist ein amtliches Zeugnis und berechtigt zum Betrieb von UKW-Funkanlagen in der Binnenschifffahrt. Der Schiffsführer selbst muss nicht Inhaber des Funksprechzeugnisses sein, aber es muss sich eine Person mit gültigem Funksprechzeugnis für den Binnenfunk an Bord befinden, sofern eine UKW-Funk-Anlage vorhanden ist. Dabei ist es – entgegen einer weit verbreiteten Annahme – irrelevant, ob die Anlage benutzt wird oder nicht: Ihr bloßes Vorhandensein an Bord erfordert, dass eine Person mit dem UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk an Bord anwesend ist.

Die Frage ist nur ob dann mit Schiffsführer "Kapitän" oder "Rudergänger" gemeint ist.
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  #6  
Alt 06.05.2014, 17:56
Benutzerbild von hein mk
hein mk hein mk ist offline
Fleet Admiral
 
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Standard Altherrengesupe

Moin
Gegenfrage:Willst du deinem Sohn wirklich die Last aufbürden,Verantwortlicher Bootsführer mit einigen zunehmend alkoholisierten Respektspersonen(oder je nach Zustand ehemaligen Respektspersonen)an Bord zu sein?
Das war jezt eine fast schon ebenso wertende wie auch von dir nicht gewünschte Frage,konnte ich mir aber als Vater von sechs Kindern(11bis35J)nicht verkneifen....sorry.
nix för ungod un prost hein

Geändert von hein mk (06.05.2014 um 18:33 Uhr)
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  #7  
Alt 06.05.2014, 17:59
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fliegerdidi fliegerdidi ist gerade online
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1. verstehe ich nicht, warum sich solch eine Frage überhaupt stellt

2. verstehe ich nicht, warum man zum Saufen aufs Wasser muss

macht an Land ein Lagerfeuer und gut iss
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  #8  
Alt 06.05.2014, 18:00
Humbug Humbug ist offline
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Zitat:
Zitat von hein mk Beitrag anzeigen
Moin
Gegenfrage:Willst du deinem Sohn wirklich die Last aufbürden,Verantwortlicher Bootsführer mit einigen zunehmend alkoholisierten Respektspersonen(oder je nach Zustand ehemaligen Respektspersonen) Bord zu sein?
Das war jezt eine fast schon ebenso wertende wie auch von dir nicht gewünschte Frage,konnte ich mir aber als Vater von sechs Kindern(11bis35J)nicht verkneifen....sorry.
nix för ungod un prost hein
Kein Ding .... man muss nur seine Grenzen kennen ... und respektieren

Wenn's um den K.O.-Suff ginge, würden wir wohl eher nach Malle fliegen

Gruß

Christian
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  #9  
Alt 06.05.2014, 18:11
JohnB JohnB ist offline
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Wie sähe es aus, wenn die Funke oder zumindest deren Antenne für die Tour ausgebaut wird?
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Beste Grüße

John
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  #10  
Alt 06.05.2014, 18:15
Humbug Humbug ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Wie sähe es aus, wenn die Funke oder zumindest deren Antenne für die Tour ausgebaut wird?
Wenn die WaPo den Bootsschein studiert, stoßen sie sicher auch auf Rufzeichen & Co.

Gruß,
Christian
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  #11  
Alt 06.05.2014, 18:17
JohnB JohnB ist offline
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Ja und, aber auf keine Funke.

Soweit ich sehe, kommt es für die Funkscheinpflicht auf die Existenz der Schiffsfunkstelle und nicht auf die Eintragung eines Funkzeichens an.
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Beste Grüße

John
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  #12  
Alt 06.05.2014, 18:22
Humbug Humbug ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ja und, aber auf keine Funke.

Soweit ich sehe, kommt es für die Funkscheinpflicht auf die Existenz der Schiffsfunkstelle und nicht auf die Eintragung eines Funkzeichens an.
Leider fürchte ich, dass es genau nicht so ist.
Steht das Rufzeichen im IBS, bist Du 'ne Funkstelle und hast auch betriebsbereit zu sein.

Gruß,
Christian
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  #13  
Alt 06.05.2014, 18:36
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Zitat:
Zitat von Humbug Beitrag anzeigen
Wenn die WaPo den Bootsschein studiert, stoßen sie sicher auch auf Rufzeichen & Co.

Gruß,
Christian
Bei mir ist kein Funkrufzeichen in den Bootspapieren eingetragen. Daher können sie auch nicht drauf stoßen.

Daher ist der Ausbau eventuell die einzige möglichkeit.
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Gruß Volker
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  #14  
Alt 06.05.2014, 18:37
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Zitat:
Zitat von Humbug Beitrag anzeigen
Leider fürchte ich, dass es genau nicht so ist.
Steht das Rufzeichen im IBS, bist Du 'ne Funkstelle und hast auch betriebsbereit zu sein.

Gruß,
Christian
die kann ja defekt sein und noch in Reparatur
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Gruß Volker
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  #15  
Alt 06.05.2014, 19:00
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
die kann ja defekt sein und noch in Reparatur
Stimmt und genau dann darfst Du nicht mehr fahren mit dem Boot. Klingt zwar komisch... ist aber so... zumindest den Vorschriften nach.
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Gruß Gerd

Der beste Beweis für Mißtrauen ist:
Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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  #16  
Alt 06.05.2014, 19:24
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Zitat:
Zitat von GoldWing Beitrag anzeigen
Stimmt und genau dann darfst Du nicht mehr fahren mit dem Boot. Klingt zwar komisch... ist aber so... zumindest den Vorschriften nach.
Das habe ich auch schon mal irgendwo gelesen weil das Boot ja eine eingetragene Seefunkstelle ist und wenn das Funkgerät nicht an Bord sei, so müsse das Boot theoretisch, ich glaube sie nannten es an der Kette liegen.
Verrückte Welt und ihre Gesetze.
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Gruß René
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  #17  
Alt 06.05.2014, 20:12
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Wie sähe es aus, wenn die Funke oder zumindest deren Antenne für die Tour ausgebaut wird?
Das hilft nur, wenn Du vorher die Zuteilungsurkunde an die Bundesnetzagentur zurückschickst und nach dem Wiedereinbau des Gerätes eine neue beantragst.

Muss man denn am Himmelfahrtstag unbedingt saufen?

Matthias
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  #18  
Alt 06.05.2014, 20:18
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Zitat:
Zitat von Gasmann Beitrag anzeigen
Das habe ich auch schon mal irgendwo gelesen weil das Boot ja eine eingetragene Seefunkstelle ist und wenn das Funkgerät nicht an Bord sei, so müsse das Boot theoretisch, ich glaube sie nannten es an der Kette liegen.
Verrückte Welt und ihre Gesetze.
Das betrifft Kleinfahrzeuge nicht!

§ 4.05 Sprechfunk - BinSchStrO -
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noch einen schönen Tag

Freddy

Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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  #19  
Alt 06.05.2014, 20:20
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Das hilft nur, wenn Du vorher die Zuteilungsurkunde an die Bundesnetzagentur zurückschickst und nach dem Wiedereinbau des Gerätes eine neue beantragst.

Muss man denn am Himmelfahrtstag unbedingt saufen?

Matthias
oder den Sohn zum Funkschein schickst..
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #20  
Alt 06.05.2014, 20:22
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Ach ja die peinlichen Gutmenschen bitte mal die klappe halten, er macht sich vorher Gedanken und möchte ein paar Bier trinken - von umsaufen stand da nix!!
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  #21  
Alt 06.05.2014, 20:23
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Zitat:
Zitat von lyrbi Beitrag anzeigen
Das betrifft Kleinfahrzeuge nicht!

§ 4.05 Sprechfunk - BinSchStrO -
wie kommst darauf ?

da steht " jedes Fahrzeug" das sind auch kleinfahrzeuge.

in Nummer 2 geht es um die Ausrüstungspflicht mit 2 Funkgeräten.
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Gruß Volker
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  #22  
Alt 06.05.2014, 20:25
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Zitat:
Zitat von lyrbi Beitrag anzeigen
Das betrifft Kleinfahrzeuge nicht!

§ 4.05 Sprechfunk - BinSchStrO -
Wie kommst Du darauf? Für Kleinfahrzeuge gilt lediglich, dass sie nicht mit zwei betriebsbereiten Anlagen ausgerüstet sein müssen. Wenn ein Kleinfahrzeug mit einer Funkanlage ausgerüstet ist, dann muss es sie auch benutzen. Also ausgeschaltet lassen ist nicht erlaubt. Und wenn die Anlage nicht betriebsbereit ist, bedeutet das streng genommen tatsächlich, dass das Kleinfahrzeug nicht fahren darf.

Matthias
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  #23  
Alt 06.05.2014, 20:26
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Das hilft nur, wenn Du vorher die Zuteilungsurkunde an die Bundesnetzagentur zurückschickst und nach dem Wiedereinbau des Gerätes eine neue beantragst.
Matthias
Das ist nicht ganz richtig, es reicht wenn das Funkgerät nicht an Bord ist.
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Freddy

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  #24  
Alt 06.05.2014, 20:30
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Zitat:
Zitat von lyrbi Beitrag anzeigen
Das ist nicht ganz richtig, es reicht wenn das Funkgerät nicht an Bord ist.
Sagt wer? Steht wo? Wenn das so wäre, könnten die ganzen Vercharterer ja problemlos ihre Boote mit Funk ausrüsten und die Geräte einfach ausbauen, wenn der Charterer kein Funkzeugnis hat. So läuft das aber nicht, das habe ich im vergangenen Jahr alles durchgearbeitet.

Matthias
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  #25  
Alt 06.05.2014, 20:32
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Sagt wer? Steht wo? Wenn das so wäre, könnten die ganzen Vercharterer ja problemlos ihre Boote mit Funk ausrüsten und die Geräte einfach ausbauen, wenn der Charterer kein Funkzeugnis hat. So läuft das aber nicht, das habe ich im vergangenen Jahr alles durchgearbeitet.

Matthias
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