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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #76  
Alt 13.11.2014, 14:49
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von frimeur Beitrag anzeigen
Als vor Jahren der Golf unseres ehemaligen Papstes Benedikt XIV bei ebay versteigert wurde, habe ich ca. 5 sec. vor Auktionsschluß ca. 2 Mio € geboten. Leider waren die Server überlastet, so daß ich das Fahrzeug nicht erhalten habe. Hätte ich den Verkäufer oder ebay deswegen verklagen können? Mit einer Million wäre ich auch zufrieden gewesen…
Nö, keine Chance.
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  #77  
Alt 13.11.2014, 14:50
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trixi1262 trixi1262 ist offline
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Dann muss aber zumindest ein Mindestpreis gesetzt sein !
Alles andere, wie dieser Fall beweist, kann mörderisch nach hinten los gehen.
Ich habe letztens eine Gewindekluppe für 3,50€ abgegeben, ob wohl diese weit mehr Wert war.
Hätte ich es anders gemacht, läge das Teil entweder noch bei mir, oder ich hätte in Kleinanzeigen inserieren müssen
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Lg Alfons

Geht nicht, gibts selten !
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  #78  
Alt 13.11.2014, 14:53
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trixi1262 trixi1262 ist offline
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Zitat:
Zitat von frimeur Beitrag anzeigen
Als vor Jahren der Golf unseres ehemaligen Papstes Benedikt XIV bei ebay versteigert wurde, habe ich ca. 5 sec. vor Auktionsschluß ca. 2 Mio € geboten. Leider waren die Server überlastet, so daß ich das Fahrzeug nicht erhalten habe. Hätte ich den Verkäufer oder ebay deswegen verklagen können? Mit einer Million wäre ich auch zufrieden gewesen…
Was hättest du gemacht, wenn du den Zuschlag erhalten hättest !
Wenn es bis in die letzte Instanz geht, biste aber am Ars.. !
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Lg Alfons

Geht nicht, gibts selten !
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  #79  
Alt 13.11.2014, 15:12
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Zitat:
Zitat von G Leiter Beitrag anzeigen
Nee, was wolf meint ist ein Fall wo sich zwei Menschen per Mail, Telefon oder auch persönlich einig werden und quasi im Moment der Einigung geht bei der noch laufenden Auktion ein Gebot ein. Dann sind zwei sich ausschliessende Verträge geschlossen und der Verkäufer hat ein Problem.
Exakt.
Da ich meine, keiner ist so konsequent erst mal die Auktion zu beenden und dann einzuschlagen, halte ich das (wenn gleichzeitig) für fragwürdig.

Kein Problem sehe ich darin, wenn jemand auf einen Kaufwunsch hier im Forum antwortet, geht gerade nicht da Auktion läuft, mitbieten oder abwarten ob danach noch da.

In meiner Zeit als Moderator hab ich mehrmals erlebt, daß bei laufenden Angeboten hier parallel in ebay "verkauft" wurde, nach "Verkauf" in der Bucht dann hier gepusht wurde, also selbst ersteigert.
Genau dieser Typ Mensch macht das parallel!
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  #80  
Alt 13.11.2014, 15:43
swath swath ist offline
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
Klar, mit Abgabe eines Gebotes bei einer Auktion ohne Mindestgebot kommt ein Vertrag zustanden - immer! Sofern kein höheres Gebot vorliegt gilt dieser Preis und damit dieser Vertrag. Bei einer Auktion kann nur jeder Vertrag innerhalb der gesetzen Frist durch einen höhren Preis (und damit neuen Vertrag) überboten werden. Dann sind alle vorherigen ungültig. Es zählt nur das letzte Gebot mit dem höchsten Preis innerhalb der gesetzen Auktionsfrist.
haettest Du hierzu eine §§-Quelle ?
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
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  #81  
Alt 13.11.2014, 15:51
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von swath Beitrag anzeigen
haettest Du hierzu eine §§-Quelle ?
Klar

http://de.wikipedia.org/wiki/Auktion...che_Grundlagen
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  #82  
Alt 13.11.2014, 15:56
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Danke Alexhb...

damit hat sich meine Frage um §156 erledigt...


Gruß Erik
__________________________________________________ ___________
ursprünglicher Beitrag:
Laut §156 BGB hätte das Urteil eigentlich anders ausfallen müssen?!:

"§ 156
Vertragsschluss bei Versteigerung

Bei einer Versteigerung kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande. Ein Gebot erlischt, wenn ein Übergebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird."

Gruß Erik
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  #83  
Alt 13.11.2014, 15:58
JohnB JohnB ist offline
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Wer die genaue Normenkette lesen will, kann in etwa 1 Monat das Urteil hier finden: http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...ell&Sort=12288

Man muss sich nur in der Liste die Angabe "VIII ZR 42/14 - Urteil vom 12. November 2014" raussuchen.
__________________
Beste Grüße

John
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  #84  
Alt 13.11.2014, 16:06
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Es ist mir ein absolutes Rätsel, wie man ernsthaft nach einem Höchstgebot von 555,55 Euro einen fiktiven (Der Verkäufer hat es ja für deutlich weniger verkauft) von fast dem 10fachen zugesprochen bekommt

Das ist das Gleiche wie die Typen, die sich ein billiges Grundstück an der Autobahn kaufen und ein Haus darauf bauen. Später wird dann gegen den Lärm geklagt und das A.... bekommt dann auf unsere Kosten (Steuergelder) eine Lärmschutzwand hingestellt...

Dass die Meisten hier das Ebay Urteil gut heißen, erschreckt mich ehrlich gesagt etwas....


Vielleicht muss ich doch noch auswandern...


__________________
Grüße aus dem wilden Süden
Pedro



Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
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  #85  
Alt 13.11.2014, 16:09
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von Chef83 Beitrag anzeigen
Danke Alexhb...
damit hat sich meine Frage um §156 erledigt...

Gruß Erik
__________________________________________________ ___________
ursprünglicher Beitrag:
Laut §156 BGB hätte das Urteil eigentlich anders ausfallen müssen?!:

"§ 156
Vertragsschluss bei Versteigerung

Bei einer Versteigerung kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande. Ein Gebot erlischt, wenn ein Übergebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird."
Du hättest weiterlesen müssen. Bei Internetauktion erfolgt der Zuschlag im Gegensatz zur klassischen Auktion über die Zeitfrist und erfolgt damit in jedem Fall.

Ich denke uns als juristische Laien muss es reichen, dass ein Gericht gerade diese Gesetzeslage so bestätigt hat. Da wird es schwierig gegen zu argumentieren indem man hier und da ein paar Paragraphen rauswühlt .

Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
Es ist mir ein absolutes Rätsel, wie man ernsthaft nach einem Höchstgebot von 555,55 Euro einen fiktiven (Der Verkäufer hat es ja für deutlich weniger verkauft) von fast dem 10fachen zugesprochen bekommt
Dann hast du nicht gelesen was hier mehrmals bzgl. Zeitwert geschrieben wurde.

Beste Güße
Alex
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  #86  
Alt 13.11.2014, 16:11
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
Dass die Meisten hier das Ebay Urteil gut heißen, erschreckt mich ehrlich gesagt etwas....


Vielleicht muss ich doch noch auswandern...


Wenn du es als OK empfindest einen Kaufvertrag bei einer Versteigerung einzugehen und dann gleichzeitig anderswo zu verkaufen wäre auswandern ein klasse Option.
Ich denke mal das könnte evtl. sogar strafrechtlich relevant sein.
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  #87  
Alt 13.11.2014, 16:16
alexhb alexhb ist offline
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Moin,

ich habe mir gerade die eBay-Richtlinien hierzu angesehen. Sie bestätigen so ziemlich auch diese Gesetzeslage:

Zitat:
Nicht berechtigt sind Sie zum Beispiel in den folgenden Fällen:
  • Sie möchten den Artikel anderweitig verkaufen, verschenken oder sonst weitergeben oder haben dies bereits getan.
  • Sie haben sich zwischenzeitlich gegen einen Verkauf entschieden.
Zitat:
Hinweis: Liegt nach den eBay-Regeln kein berechtigter Grund vor, bleiben die gesetzlichen Regelungen unberührt. Insbesondere, wenn aufgrund Ihres Verschuldens die Unmöglichkeit der Vertragsabwicklung eingetreten ist, besteht die Möglichkeit einer Schadensersatzpflicht.
Zitat:
Wenn das Angebot in weniger als 12 Stunden endet, hängt die Möglichkeit, das Angebot vorzeitig mithilfe des eBay-Formulars beenden zu können, davon ab, ob Gebote vorliegen und ob für den Artikel ein Mindestpreis gilt.

Keine Gebote, auch keine gestrichenen
Ja

Ein oder mehrere Gebote
Ja, aber Sie müssen den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen.

Ein oder mehrere Gebote, aber der Mindestpreis wurde nicht erreicht
Nein
http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html (PaidLink)
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  #88  
Alt 13.11.2014, 16:17
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
Es ist mir ein absolutes Rätsel, wie man ernsthaft nach einem Höchstgebot von 555,55 Euro einen fiktiven (Der Verkäufer hat es ja für deutlich weniger verkauft) von fast dem 10fachen zugesprochen bekommt
Das ist so wie wenn ich einen Laptop geschenkt bekomme, der Nachbar machts kaputt und seine Haftpflicht zahlt mir das ∞fache von dem was ich gezahlt habe.
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Felix

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  #89  
Alt 13.11.2014, 16:29
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Hallo Alex,
das ist aber alles was in §156 drin steht...

@Dayskipper:
Fall A: Ich kaufe von Dir ein Boot (Kaufzusage über 50.000 € wurde mündlich unter Zeugen gegeben, schriftlicher Vertrag soll nächste Woche gemacht werden, noch kein Geld gezahlt), dann fällt mir Dank des BF auf, dass das Boot nur 20.000 € Wert ist. Du bekommst von mir kein Geld...Was machste? (Wucher und arglistige Täuschung lassen wir mal aussen vor)

Fall B: Du kaufst von mir ein Boot (Kaufzusage über 20.000 € wurde unter Zeugen gegeben, schriftlicher Vertrag soll nächste Woche unterschrieben werden, noch kein Geld gezahlt), mir fällt dank des BF auf, dass das Boot 50.000 € Wert ist und ich schließe noch einen Kaufvertrag mit jemand anderem über 50.000 € ab und sage Dir: Sorry, Pech gehabt.
Was machste?

Meine Antwort:
A: Du verklagst mich auf 50.000 €, weil ein gültiger Kaufvertrag vorliegt.
B: Du verklagst mich auf 50.000 €, weil ein gültiger Kaufvertrag vorliegt.
Würdest sogar in beiden Fällen Recht bekommen.

Gruß Erik
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  #90  
Alt 13.11.2014, 16:31
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
Es ist mir ein absolutes Rätsel, wie man ernsthaft nach einem Höchstgebot von 555,55 Euro einen fiktiven (Der Verkäufer hat es ja für deutlich weniger verkauft) von fast dem 10fachen zugesprochen bekommt (..)
Ich darf Dein Rätsel vergrößern. Das Gebot zum Zeitpunkt des Abbruchs lautete auf 1 €, nicht 555,55.

Zudem hat selbst der Verkäufer nicht bestritten, das eigentlich ein Kaufvertrag zustandegekommen war. Er meinte bloß, dass ausnahmsweise wegen eines Missverhältnisses zwischen 1 und 5.500 € der Kaufvertrag sittenwidrig und deshalb nichtig sei.

Dem hat der BGH widersprochen mit dem Argument, das Risiko eines extrem zu niedrigen Kaufpreises läge in der Natur einer Versteigerung. Der Käufer sei das Risiko selbst eingegangen, weil er für 1 € eingestellt habe.

Zitat BGH: "Dass das Fahrzeug letztlich zu einem Preis von 1 € verkauft worden ist, beruht auf den freien Entscheidungen des (Verkäufers), der das Risiko eines für ihn ungünstigen Auktionsverlaufs durch die Wahl eines niedrigen Startpreises ohne Festsetzung eines Mindestgebots eingegangen ist und durch den nicht gerechtfertigten Abbruch der Auktion die Ursache dafür gesetzt hat, dass sich das Risiko verwirklicht. "
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Beste Grüße

John
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  #91  
Alt 13.11.2014, 16:51
Andrei Andrei ist offline
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
Es ist mir ein absolutes Rätsel, wie man ernsthaft nach einem Höchstgebot von 555,55 Euro einen fiktiven (Der Verkäufer hat es ja für deutlich weniger verkauft) von fast dem 10fachen zugesprochen bekommt

Dass die Meisten hier das Ebay Urteil gut heißen, erschreckt mich ehrlich gesagt etwas....


Ich finde das Urteil absolut in Ordnung, denn es bestätigt die Spielregeln. Und die sind für gutes Miteinanderklarkommen wichtig.

Mir selbst wurde schon zwei Mal bei Ebay trotz gewonnener Auktion die Kaufabwicklung verweigert (sehr frech sogar). Die Begründung war immer die zu geringe Summe. Ich habe nicht geklagt, weil mir meine Zeit wertvoller war. Auf der anderen Seite musste ich schon für 1,- verkaufen, was auch OK war, denn ich bin freiwillig das Risiko eingegangen.

Gruß,
Andrei
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  #92  
Alt 13.11.2014, 16:55
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
Es ist mir ein absolutes Rätsel, wie man ernsthaft nach einem Höchstgebot von 555,55 Euro einen fiktiven (Der Verkäufer hat es ja für deutlich weniger verkauft) von fast dem 10fachen zugesprochen bekommt

Das ist das Gleiche wie die Typen, die sich ein billiges Grundstück an der Autobahn kaufen und ein Haus darauf bauen. Später wird dann gegen den Lärm geklagt und das A.... bekommt dann auf unsere Kosten (Steuergelder) eine Lärmschutzwand hingestellt...

Dass die Meisten hier das Ebay Urteil gut heißen, erschreckt mich ehrlich gesagt etwas....


Vielleicht muss ich doch noch auswandern...


Sollte unser Rechtssystem und die damit einhergende Rechtsprechung mit all ihren Schwächen der Grund zur Auswanderung sein, wirst Du vermutlich in Rekordzeit wieder hier sein.
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  #93  
Alt 13.11.2014, 17:24
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Dayskipper Dayskipper ist offline
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Keiner versteht mich

Gesetzestexte hin oder her, mir geht es absolut nicht darum, dass der Verkäufer keine Entschädigung bezahlt.

Mir geht es darum, dass der Vertrag über max. 555,55 Euro gegangen wäre und somit ist das der Betrag, der dem Käufer das Auto wert gewesen wäre und dahingehend entschädigt werden sollte...wenn überhaupt!

Oder wenn man schon den theoretischen Wert des Autos annimmt, dann doch bitte den es auch erziehlt hat beim Verkauf abzüglich der 555,55

...ich halte mich jetzt raus...der Blutdruck
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Pedro



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  #94  
Alt 13.11.2014, 17:31
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
(..) Mir geht es darum, dass der Vertrag über max. 555,55 Euro gegangen wäre und somit ist das der Betrag, der dem Käufer das Auto wert gewesen wäre und dahingehend entschädigt werden sollte...wenn überhaupt!(..)
Es kommt beim Schadensersatz nie auf das subjektive Wertempfinden an. Das würde zu absurden Ergebnissen führen.

Entscheidend ist vernünftigerweise der objektive Wert der Sache.
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Beste Grüße

John
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  #95  
Alt 13.11.2014, 17:37
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
Keiner versteht mich

Gesetzestexte hin oder her, mir geht es absolut nicht darum, dass der Verkäufer keine Entschädigung bezahlt.

Mir geht es darum, dass der Vertrag über max. 555,55 Euro gegangen wäre und somit ist das der Betrag, der dem Käufer das Auto wert gewesen wäre und dahingehend entschädigt werden sollte...wenn überhaupt!

Oder wenn man schon den theoretischen Wert des Autos annimmt, dann doch bitte den es auch erziehlt hat beim Verkauf abzüglich der 555,55

...ich halte mich jetzt raus...der Blutdruck

Ich denke, das kann man durchaus so auch sehen.
__________________

Ciao
Barracuda

Der, der keine Zeit mehr hat
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  #96  
Alt 13.11.2014, 17:56
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Für die Rechtsexperten zum Lesen.

http://www.t-online.de/computer/inte...ter-recht.html


Gruß Werner
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  #97  
Alt 13.11.2014, 18:20
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Wieso das Rätsel vergrößern? Auflösen, würde ich das nennen.

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
...
Zitat BGH: "Dass das Fahrzeug letztlich zu einem Preis von 1 € verkauft worden ist, beruht auf den freien Entscheidungen des (Verkäufers), der das Risiko eines für ihn ungünstigen Auktionsverlaufs durch die Wahl eines niedrigen Startpreises ohne Festsetzung eines Mindestgebots eingegangen ist und durch den nicht gerechtfertigten Abbruch der Auktion die Ursache dafür gesetzt hat, dass sich das Risiko verwirklicht. "
Ah, da wurde Dummheit und Gier gesetzlich geahndet. Schon die
Formulierung beweist, (wie geil ist die denn auch ), dass das
dem Gericht auch "Spass" gemacht hat.
__________________
gregor

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  #98  
Alt 13.11.2014, 21:41
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von Chef83 Beitrag anzeigen
Hallo Alex,
das ist aber alles was in §156 drin steht...
Jepp, das reicht auch. Zusätzlich gibt es dann klärende Urteile (wie das aktuelle) welches die Anwendung auf die spezifischen Situationen gibt. Nur weil eBay nun auch Online-Auktionen macht, müssen diese Form der Auktion nicht zwingend in einem Gesetz aufgenommen werden - es reichen die Feststellung der Gerichte hierzu.

Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Ah, da wurde Dummheit und Gier gesetzlich geahndet.
Ich weiss nicht ob man so fies von "Dummheit und Gier" sprechen kann. Der Mann wollte sein Auto verkaufen und suchte einen Käufer. Ihm war nicht bewusst, wie es sich bei Auktionen speziell verhält und jemand hat ihn einen Preis geboten für das er das Auto sofort verkaufen wollte. Also Gier ist das bestimmt nicht, wenn ich das Auto für 4200€ verkaufen, obwohl es sogar mehr als 5000€ wert war und Dummheit über die besondere Situation einer Auktion? Ich denke nicht, viele hier wussten es auch nicht (und wäre unter der Definition auch mit Dummheit gestraft) und es brauchte sogar ein Gericht für diese Klarstellung.

Ich denke der hat einfach Pech gehabt, viel Pech - aber nicht unbedingt durch seine Dummheit und Gier.

Beste Grüße
Alex
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  #99  
Alt 13.11.2014, 21:58
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Bis zu diesem Urteil, war ich auch der Meinung, das die Bedingungen von ebay für beide Seiten gültig sind. Da steht nun mal " Abbruch der Auktion jederzeit möglich". Wenn Bedingen nicht gültig sind, dann kann man ja nichts mehr als machbar betrachten, denn ein Gericht kann die Bedingungen ja jederzeit ändern. Aber nicht jedes Urteil von Gerichten ist allen verständlich , bzw nachvollziehbar.
Gruß Peter
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  #100  
Alt 13.11.2014, 22:02
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
Ich weiss nicht ob man so fies von "Dummheit und Gier" sprechen kann. Der Mann wollte sein Auto verkaufen und suchte einen Käufer.
Wenn ich keinem Mindestpreis angebe ist zumindest eine gehörige Risikobereitschaft oder aber die Absicht bei zu niedrigem Erlös selbst zu überbieten im Spiel.
Absolute Unwissenheit schließe ich mal aus, er konnte immerhin die Auktion vorzeitig benden, ich wüßte nicht wie das geht.

Ich denke schon daß man zumindest von Unwissenheit gepaart mit dem Willen möglichst viel Geld fürs Auto zu bekommen (Gier?) sprechen kann wenn man es gut meint mit dem Verkäufer.

Zitat:
Zitat von petneu Beitrag anzeigen
Bis zu diesem Urteil, war ich auch der Meinung, das die Bedingungen von ebay für beide Seiten gültig sind.
Das Gericht hat das ja ausdrücklich noch mal bestätigt. In den Bedingungen für einen Abbruch steht, wenn es einen Bieter gibt hat der den Zuschlag bei Abbruch.
Da aber das Auto schon anderweitig verkauft war kam eben der Schätzpreis des Wertes zum Einsatz.
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