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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#76
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#77
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Dann muss aber zumindest ein Mindestpreis gesetzt sein !
Alles andere, wie dieser Fall beweist, kann mörderisch nach hinten los gehen. Ich habe letztens eine Gewindekluppe für 3,50€ abgegeben, ob wohl diese weit mehr Wert war. Hätte ich es anders gemacht, läge das Teil entweder noch bei mir, oder ich hätte in Kleinanzeigen inserieren müssen
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Lg Alfons ![]() Geht nicht, gibts selten ! ![]() |
#78
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Wenn es bis in die letzte Instanz geht, biste aber am Ars.. !
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Lg Alfons ![]() Geht nicht, gibts selten ! ![]() |
#79
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![]() Da ich meine, keiner ist so konsequent erst mal die Auktion zu beenden und dann einzuschlagen, halte ich das (wenn gleichzeitig) für fragwürdig. Kein Problem sehe ich darin, wenn jemand auf einen Kaufwunsch hier im Forum antwortet, geht gerade nicht da Auktion läuft, mitbieten oder abwarten ob danach noch da. In meiner Zeit als Moderator hab ich mehrmals erlebt, daß bei laufenden Angeboten hier parallel in ebay "verkauft" wurde, nach "Verkauf" in der Bucht dann hier gepusht wurde, also selbst ersteigert. Genau dieser Typ Mensch macht das parallel!
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#80
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... ![]() ![]() |
#81
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Danke Alexhb...
damit hat sich meine Frage um §156 erledigt... Gruß Erik __________________________________________________ ___________ ursprünglicher Beitrag: Laut §156 BGB hätte das Urteil eigentlich anders ausfallen müssen?!: "§ 156 Vertragsschluss bei Versteigerung Bei einer Versteigerung kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande. Ein Gebot erlischt, wenn ein Übergebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird." Gruß Erik |
#83
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Wer die genaue Normenkette lesen will, kann in etwa 1 Monat das Urteil hier finden: http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...ell&Sort=12288
Man muss sich nur in der Liste die Angabe "VIII ZR 42/14 - Urteil vom 12. November 2014" raussuchen.
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Beste Grüße John
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#84
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Es ist mir ein absolutes Rätsel, wie man ernsthaft nach einem Höchstgebot von 555,55 Euro einen fiktiven (Der Verkäufer hat es ja für deutlich weniger verkauft) von fast dem 10fachen zugesprochen bekommt
![]() Das ist das Gleiche wie die Typen, die sich ein billiges Grundstück an der Autobahn kaufen und ein Haus darauf bauen. Später wird dann gegen den Lärm geklagt und das A.... bekommt dann auf unsere Kosten (Steuergelder) eine Lärmschutzwand hingestellt... Dass die Meisten hier das Ebay Urteil gut heißen, erschreckt mich ehrlich gesagt etwas.... Vielleicht muss ich doch noch auswandern... ![]()
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro ![]() Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
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#85
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Ich denke uns als juristische Laien muss es reichen, dass ein Gericht gerade diese Gesetzeslage so bestätigt hat. Da wird es schwierig gegen zu argumentieren indem man hier und da ein paar Paragraphen rauswühlt ![]() Zitat:
Beste Güße Alex |
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![]() Ich denke mal das könnte evtl. sogar strafrechtlich relevant sein. ![]()
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Moin,
ich habe mir gerade die eBay-Richtlinien hierzu angesehen. Sie bestätigen so ziemlich auch diese Gesetzeslage: Zitat:
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Das ist so wie wenn ich einen Laptop geschenkt bekomme, der Nachbar machts kaputt und seine Haftpflicht zahlt mir das ∞fache von dem was ich gezahlt habe.
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Felix I hear the ferryman is half man, half boat ![]() |
#89
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Hallo Alex,
das ist aber alles was in §156 drin steht... @Dayskipper: Fall A: Ich kaufe von Dir ein Boot (Kaufzusage über 50.000 € wurde mündlich unter Zeugen gegeben, schriftlicher Vertrag soll nächste Woche gemacht werden, noch kein Geld gezahlt), dann fällt mir Dank des BF auf, dass das Boot nur 20.000 € Wert ist. Du bekommst von mir kein Geld...Was machste? (Wucher und arglistige Täuschung lassen wir mal aussen vor) Fall B: Du kaufst von mir ein Boot (Kaufzusage über 20.000 € wurde unter Zeugen gegeben, schriftlicher Vertrag soll nächste Woche unterschrieben werden, noch kein Geld gezahlt), mir fällt dank des BF auf, dass das Boot 50.000 € Wert ist und ich schließe noch einen Kaufvertrag mit jemand anderem über 50.000 € ab und sage Dir: Sorry, Pech gehabt. Was machste? Meine Antwort: A: Du verklagst mich auf 50.000 €, weil ein gültiger Kaufvertrag vorliegt. B: Du verklagst mich auf 50.000 €, weil ein gültiger Kaufvertrag vorliegt. Würdest sogar in beiden Fällen Recht bekommen. Gruß Erik
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#90
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Zudem hat selbst der Verkäufer nicht bestritten, das eigentlich ein Kaufvertrag zustandegekommen war. Er meinte bloß, dass ausnahmsweise wegen eines Missverhältnisses zwischen 1 und 5.500 € der Kaufvertrag sittenwidrig und deshalb nichtig sei. Dem hat der BGH widersprochen mit dem Argument, das Risiko eines extrem zu niedrigen Kaufpreises läge in der Natur einer Versteigerung. Der Käufer sei das Risiko selbst eingegangen, weil er für 1 € eingestellt habe. Zitat BGH: "Dass das Fahrzeug letztlich zu einem Preis von 1 € verkauft worden ist, beruht auf den freien Entscheidungen des (Verkäufers), der das Risiko eines für ihn ungünstigen Auktionsverlaufs durch die Wahl eines niedrigen Startpreises ohne Festsetzung eines Mindestgebots eingegangen ist und durch den nicht gerechtfertigten Abbruch der Auktion die Ursache dafür gesetzt hat, dass sich das Risiko verwirklicht. "
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Beste Grüße John |
#91
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Mir selbst wurde schon zwei Mal bei Ebay trotz gewonnener Auktion die Kaufabwicklung verweigert (sehr frech sogar). Die Begründung war immer die zu geringe Summe. Ich habe nicht geklagt, weil mir meine Zeit wertvoller war. Auf der anderen Seite musste ich schon für 1,- verkaufen, was auch OK war, denn ich bin freiwillig das Risiko eingegangen. Gruß, Andrei
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#92
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#93
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Keiner versteht mich
![]() Gesetzestexte hin oder her, mir geht es absolut nicht darum, dass der Verkäufer keine Entschädigung bezahlt. Mir geht es darum, dass der Vertrag über max. 555,55 Euro gegangen wäre und somit ist das der Betrag, der dem Käufer das Auto wert gewesen wäre und dahingehend entschädigt werden sollte...wenn überhaupt! Oder wenn man schon den theoretischen Wert des Autos annimmt, dann doch bitte den es auch erziehlt hat beim Verkauf abzüglich der 555,55 ...ich halte mich jetzt raus...der Blutdruck ![]() ![]() ![]()
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro ![]() Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon. |
#94
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Entscheidend ist vernünftigerweise der objektive Wert der Sache.
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Beste Grüße John |
#95
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Ich denke, das kann man durchaus so auch sehen.
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![]() Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat ![]()
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#96
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Wieso das Rätsel vergrößern? Auflösen, würde ich das nennen.
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Formulierung beweist, (wie geil ist die denn auch ![]() dem Gericht auch "Spass" gemacht hat. ![]()
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gregor ![]() |
#98
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Jepp, das reicht auch. Zusätzlich gibt es dann klärende Urteile (wie das aktuelle) welches die Anwendung auf die spezifischen Situationen gibt. Nur weil eBay nun auch Online-Auktionen macht, müssen diese Form der Auktion nicht zwingend in einem Gesetz aufgenommen werden - es reichen die Feststellung der Gerichte hierzu.
Ich weiss nicht ob man so fies von "Dummheit und Gier" sprechen kann. Der Mann wollte sein Auto verkaufen und suchte einen Käufer. Ihm war nicht bewusst, wie es sich bei Auktionen speziell verhält und jemand hat ihn einen Preis geboten für das er das Auto sofort verkaufen wollte. Also Gier ist das bestimmt nicht, wenn ich das Auto für 4200€ verkaufen, obwohl es sogar mehr als 5000€ wert war und Dummheit über die besondere Situation einer Auktion? Ich denke nicht, viele hier wussten es auch nicht (und wäre unter der Definition auch mit Dummheit gestraft) und es brauchte sogar ein Gericht für diese Klarstellung. Ich denke der hat einfach Pech gehabt, viel Pech - aber nicht unbedingt durch seine Dummheit und Gier. Beste Grüße Alex
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#99
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Bis zu diesem Urteil, war ich auch der Meinung, das die Bedingungen von ebay für beide Seiten gültig sind. Da steht nun mal " Abbruch der Auktion jederzeit möglich". Wenn Bedingen nicht gültig sind, dann kann man ja nichts mehr als machbar betrachten, denn ein Gericht kann die Bedingungen ja jederzeit ändern. Aber nicht jedes Urteil von Gerichten ist allen verständlich , bzw nachvollziehbar.
Gruß Peter
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Urlaub ohne Boot ist kein Urlaub, und wenn Urlaub, dann nur in Kroatien. |
#100
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![]() Zitat:
Absolute Unwissenheit schließe ich mal aus, er konnte immerhin die Auktion vorzeitig benden, ich wüßte nicht wie das geht. Ich denke schon daß man zumindest von Unwissenheit gepaart mit dem Willen möglichst viel Geld fürs Auto zu bekommen (Gier?) sprechen kann wenn man es gut meint mit dem Verkäufer. Zitat:
Da aber das Auto schon anderweitig verkauft war kam eben der Schätzpreis des Wertes zum Einsatz. |
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