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  #76  
Alt 09.12.2015, 09:44
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Zitat:
Zitat von Bodo 1 Beitrag anzeigen
Steht Aussage gegen Aussage glaubt der Richter zu 99,9 % dem Beamten . Hart aber wahr !
Dann gehörte ich vor 15 Jahren zu den 0,01 %.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #77  
Alt 09.12.2015, 12:40
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Habe gerade mal nachgelesen:

RheinSchPV §6.30, 1.: 'Fahrzeuge und Verbände, die kein Radar benutzen können, müssen bei unsichtigem Wetter unverzüglich einen Liegeplatz aufsuchen.'

Nun gibt es ja auf dem Rhein nicht alle paar 100 m einen Liegeplatz und Nebel kann man bei einer längeren Fahrt auch nicht unbedingt voraussehen. Was heißt denn unverzüglich bzw. wo kann/ darf ich in solchen Situationen festmachen? Frage mich gerade was man macht wenn einen der Nebel überrascht ohne dass die nächste Hafeneinfahrt in Sichtweite ist ...

VG

Markus
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  #78  
Alt 09.12.2015, 12:49
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Zitat:
Zitat von NL_Rhein Beitrag anzeigen
Habe gerade mal nachgelesen:

RheinSchPV §6.30, 1.: 'Fahrzeuge und Verbände, die kein Radar benutzen können, müssen bei unsichtigem Wetter unverzüglich einen Liegeplatz aufsuchen.'

Nun gibt es ja auf dem Rhein nicht alle paar 100 m einen Liegeplatz und Nebel kann man bei einer längeren Fahrt auch nicht unbedingt voraussehen. Was heißt denn unverzüglich bzw. wo kann/ darf ich in solchen Situationen festmachen? Frage mich gerade was man macht wenn einen der Nebel überrascht ohne dass die nächste Hafeneinfahrt in Sichtweite ist ...

VG

Markus
Wenn einen der Nebel überrascht, entweder sofort vor Anker gehen, oder Augen zu und durch....

Gruß Manfred
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  #79  
Alt 09.12.2015, 13:02
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Zitat:
Zitat von NL_Rhein Beitrag anzeigen
Habe gerade mal nachgelesen:

RheinSchPV §6.30, 1.: 'Fahrzeuge und Verbände, die kein Radar benutzen können, müssen bei unsichtigem Wetter unverzüglich einen Liegeplatz aufsuchen.'

Nun gibt es ja auf dem Rhein nicht alle paar 100 m einen Liegeplatz und Nebel kann man bei einer längeren Fahrt auch nicht unbedingt voraussehen. Was heißt denn unverzüglich bzw. wo kann/ darf ich in solchen Situationen festmachen? Frage mich gerade was man macht wenn einen der Nebel überrascht ohne dass die nächste Hafeneinfahrt in Sichtweite ist ...

VG

Markus
ganz einfach den nächstgelegenen Hafen anfahren. am Rhein gibt es zwar nicht alle 100m einen Hafen aber so überrascht wird man nun auch nicht, dass man den nächsten Hafen noch erreicht.
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Gruß Volker
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  #80  
Alt 09.12.2015, 13:05
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Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
Wenn einen der Nebel überrascht, entweder sofort vor Anker gehen, oder Augen zu und durch....

Gruß Manfred
... habe noch nicht versucht im Rhein zu ankern, aber mit Ausnahme von ruhigeren Stellen soll das nicht so einfach sein, oder? Und die 2. Variante führt dann vermutlich für den Fall der Begegnung mit der WaschPo zu einem Bußgeld ...

Wäre es eigentlich eine Option sich in so einem Falle über Funk Rat bei der Revierzentrale zu holen?
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  #81  
Alt 09.12.2015, 13:08
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Zitat:
Zitat von NL_Rhein Beitrag anzeigen
... habe noch nicht versucht im Rhein zu ankern, aber mit Ausnahme von ruhigeren Stellen soll das nicht so einfach sein, oder? Und die 2. Variante führt dann vermutlich für den Fall der Begegnung mit der WaschPo zu einem Bußgeld ...

Wäre es eigentlich eine Option sich in so einem Falle über Funk Rat bei der Revierzentrale zu holen?
Nebel tritt ja nicht plötzlich auf und man kann dann schon absehen ob es in nächster Zeit extrem werden wird das man von unsichtigem Wetter sprechen kann.
Dann fährt man halt den Nächsten Hafen an und wartet ab.

Also wenn ich so in einen Revierführer schau ist im Bereich von 30 Minuten Fahrzeit immer ein Hafen zu finden.

Wenn vor einem eine Nebelbank urplötzlich ist, dann muss man halt zurück zum nächsten Hafen fahren.
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  #82  
Alt 09.12.2015, 13:10
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ganz einfach den nächstgelegenen Hafen anfahren. am Rhein gibt es zwar nicht alle 100m einen Hafen aber so überrascht wird man nun auch nicht, dass man den nächsten Hafen noch erreicht.
Ich hoffe Du behälst Recht ...
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  #83  
Alt 09.12.2015, 16:43
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Zitat:
Zitat von NL_Rhein Beitrag anzeigen
... habe noch nicht versucht im Rhein zu ankern, aber mit Ausnahme von ruhigeren Stellen soll das nicht so einfach sein, oder? Und die 2. Variante führt dann vermutlich für den Fall der Begegnung mit der WaschPo zu einem Bußgeld ...

Wäre es eigentlich eine Option sich in so einem Falle über Funk Rat bei der Revierzentrale zu holen?
Revierzentrale wäre eine Option, aber die können auch nicht wirklich im Nebel helfen.
Besser wäre es , eine Funkanlage an Bord zu haben, aber wenn ich Revierzentrale anfunke, dann hab ich ja eine Funkanlage an Bord.

Immer auf VHF 10 bleiben, sich melden und gut mit hören.
So wird man von der Berufsschiffahrt "durchgereicht"; denn kein Schiffsführer will eine Havarie haben, schon gar nicht mit einem Sportboot.

Die WSP würde, so glaub ich, auch helfen ohne Knolle, um sicher in den Hafen oder aus der Farhrrinne kommt.

Gruß Manfred
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  #84  
Alt 09.12.2015, 17:22
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Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
Revierzentrale wäre eine Option, aber die können auch nicht wirklich im Nebel helfen.
Besser wäre es , eine Funkanlage an Bord zu haben, aber wenn ich Revierzentrale anfunke, dann hab ich ja eine Funkanlage an Bord.

Immer auf VHF 10 bleiben, sich melden und gut mit hören.
So wird man von der Berufsschiffahrt "durchgereicht"; denn kein Schiffsführer will eine Havarie haben, schon gar nicht mit einem Sportboot.

Die WSP würde, so glaub ich, auch helfen ohne Knolle, um sicher in den Hafen oder aus der Farhrrinne kommt.

Gruß Manfred
naja ob die REvierzentrale hilft wenn ich 200km von ihr weg in den Nebel fahre ???

Was hilft ist eine Karte des Gebiets und klare Augen. Wenn e nebelig wird entweder in den nächsten Hafen vorraus oder umdrehen und zurück.

wenn ich so die Hafenliste vom Rhein anschau, dann ist ca alle 20km ein Hafen. Wenn man also nicht gerade genau zwischen zwei Häfen erwischt wird sind es max. 10km zum nächsten Hafen. Das sollte in kürzester Zeit erreichbar sein ohne dass sich das Wetter so grausam verändert dass man binnen Minuten nichts mehr sieht.
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  #85  
Alt 10.12.2015, 08:43
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Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
Revierzentrale wäre eine Option, aber die können auch nicht wirklich im Nebel helfen.
Besser wäre es , eine Funkanlage an Bord zu haben, aber wenn ich Revierzentrale anfunke, dann hab ich ja eine Funkanlage an Bord.

Immer auf VHF 10 bleiben, sich melden und gut mit hören.
So wird man von der Berufsschiffahrt "durchgereicht"; denn kein Schiffsführer will eine Havarie haben, schon gar nicht mit einem Sportboot.

Die WSP würde, so glaub ich, auch helfen ohne Knolle, um sicher in den Hafen oder aus der Farhrrinne kommt.

Gruß Manfred
Ja , Funke habe ich. Hört sich nach einem vernünftigen Vorgehen an.

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
naja ob die REvierzentrale hilft wenn ich 200km von ihr weg in den Nebel fahre ???

Was hilft ist eine Karte des Gebiets und klare Augen. Wenn e nebelig wird entweder in den nächsten Hafen vorraus oder umdrehen und zurück.

wenn ich so die Hafenliste vom Rhein anschau, dann ist ca alle 20km ein Hafen. Wenn man also nicht gerade genau zwischen zwei Häfen erwischt wird sind es max. 10km zum nächsten Hafen. Das sollte in kürzester Zeit erreichbar sein ohne dass sich das Wetter so grausam verändert dass man binnen Minuten nichts mehr sieht.
Wie gesagt, ich hatte die Situation auf dem Wasser noch nicht. Kenne es nur mit dem Auto und da kann es ja schon passieren dass von jetzt auf gleich die Sicht futsch bzw. unter 100 m ist. Und auf dem Wasser heißt 'Unsichtiges Wetter' ja 'Sichtweite unter 1000 m'. Wenn die Situation da ist und man dann ja auch mit erhöhter Vorsicht bzw. langsamer fahren muss können 10 km ganz schön weit sein, oder?

Wie auch immer, die Idee mit dem Melden über Funk und evtl. WaschPo kontaktieren hört sich plausibel an. Es geht ja auch nur um Extremsituationen und die Frage: wie komme ich da heile und ohne Bußgeld raus.

VG

Markus
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  #86  
Alt 10.12.2015, 11:06
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
naja ob die REvierzentrale hilft wenn ich 200km von ihr weg in den Nebel fahre ???

Was hilft ist eine Karte des Gebiets und klare Augen. Wenn e nebelig wird entweder in den nächsten Hafen vorraus oder umdrehen und zurück.

wenn ich so die Hafenliste vom Rhein anschau, dann ist ca alle 20km ein Hafen. Wenn man also nicht gerade genau zwischen zwei Häfen erwischt wird sind es max. 10km zum nächsten Hafen. Das sollte in kürzester Zeit erreichbar sein ohne dass sich das Wetter so grausam verändert dass man binnen Minuten nichts mehr sieht.
Moin Volker,
was sehr hilfreich ist, ist das man sich im Revier sehr gut auskennt, d.h.
eigentlich ohne Karte weiß, wo man sich gerade befindet, und wo der nächste Hafen ist, ob zu Berg oder zu Tal.
Das gibt mir mehr Sicherheit bei Nacht oder bei Nebel.
So kann ich alles besser Einschätzen und hab nicht gleich die Hose dunkel.

Gruß Manfred
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  #87  
Alt 10.12.2015, 11:11
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Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
Moin Volker,
was sehr hilfreich ist, ist das man sich im Revier sehr gut auskennt, d.h.
eigentlich ohne Karte weiß, wo man sich gerade befindet, und wo der nächste Hafen ist, ob zu Berg oder zu Tal.
Das gibt mir mehr Sicherheit bei Nacht oder bei Nebel.
So kann ich alles besser Einschätzen und hab nicht gleich die Hose dunkel.

Gruß Manfred
Eigentlich sollte man auf den Rhein immer wissen wo man derzeit ist.
Wie weit es zum nächsten Hafen ist und ob man besser rumdreht ist mit einem Blick in die Karte leicht zu erkennen.
Es ist ja nicht Schlagartig Neblig. Man sieht es ja kommen. dann sollte man sich früh genug Gedanken machen ob es sinn macht am Hafen noch vorbei zu fahren oder noch die 20km bis zum nächsten Hafen machbar sind.
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  #88  
Alt 10.12.2015, 11:15
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Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
Moin Volker,
was sehr hilfreich ist, ist das man sich im Revier sehr gut auskennt, d.h.
eigentlich ohne Karte weiß, wo man sich gerade befindet, und wo der nächste Hafen ist, ob zu Berg oder zu Tal.
Das gibt mir mehr Sicherheit bei Nacht oder bei Nebel.
So kann ich alles besser Einschätzen und hab nicht gleich die Hose dunkel.

Gruß Manfred
Aber der Nebel nimmt keine Rücksicht darauf ob ich mich schon sehr gut auskenne . Klar schaue ich vor jeder Fahrt die über mein 'ich fahre abends eine Stunde raus' Gebiet hinaus geht vorher die Karte an und habe sie dabei, bin aber noch weit davon entfernt die Strecke z.B. bis Koblenz (weiter habe ich mich noch nicht gewagt) wie meine Westentasche zu kennen. Die Karte hilft auch nur begrenzt weiter, nicht umsonst muss man für die höhern Scheine Streckenkunde büffeln und Fahrten nachweisen.

VG

Markus
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  #89  
Alt 10.12.2015, 12:01
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Zitat:
Zitat von NL_Rhein Beitrag anzeigen
Aber der Nebel nimmt keine Rücksicht darauf ob ich mich schon sehr gut auskenne . Klar schaue ich vor jeder Fahrt die über mein 'ich fahre abends eine Stunde raus' Gebiet hinaus geht vorher die Karte an und habe sie dabei, bin aber noch weit davon entfernt die Strecke z.B. bis Koblenz (weiter habe ich mich noch nicht gewagt) wie meine Westentasche zu kennen. Die Karte hilft auch nur begrenzt weiter, nicht umsonst muss man für die höhern Scheine Streckenkunde büffeln und Fahrten nachweisen.

VG

Markus
naja die Strecke Germersheim Rüdesheim bin ich bisher 2x gefahren Rüdesheim Koblenz 1x (oder alles doppelt wenn man den Hin und Rückweg separat sieht).
Dies ist eine Strecke von 200km
Aber auf der Strecke gibt es nun wirklich ausreichend Haltemöglichkeiten um den Nebel abzuwarten.
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Alt 14.12.2015, 18:32
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Na, ja, mit 150 Euro ist die Sache ja noch glimpflich abgelaufen. Hätte auch teurer werden können. Der Anwalt verlangt sicher mehr, aber wenn das die Versicherung bezahlt, ist ja alles gut.

Ich bin letzten Oktober auch mal in Nebel geraten. Morgens in Meppen losgefahren, DEK abwärts. Erst war die Sicht noch gut, nur etwas diesig. Im Laufe der Fahrt wurde die Sicht langsam immer schlechter, bis schließlich unter 50 m. Ich konnte das (in Fahrtrichtung) linke Kanalufer nicht mehr sehen. Habe mich dann mit gaanz langsamer Fahrt am rechten Ufer entlang getastet, Schallsignale gegeben, Verdeck aufgemacht, Blick frei. Muss schon sagen, das war ein ziemlich mulmiges Gefühl. Umdrehen und zurück fahren habe ich nicht gewagt, konnte ja nicht mal das gegenüber liegende Ufer sehen. Festmachen am Ufer ging auch nicht, keine Möglichkeit an der Böschung. - Also langsamst weiter geschlichen bis zu nächsten Schleuse in Hüntel. Dort glücklich angekommen, aber da war nichts zum Anlegen. Der Schleusenwärte war so nett und hat mich allein durchgeschleust, im Unterwasser ist ein kleiner Steg, hat er gesagt; da hab ich dann festgemacht. Mein Gott, war ich froh.
Zum Glück war keine Waschpo in der Nähe und hat der Schleusenwärte mich nicht "verpfiffen". - Aber was hätte ich denn machen sollen? Bitte, liebe Polizei, was hätte ich anders machen sollen?
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Zitat:
Zitat von Puuh Beitrag anzeigen
Na, ja, mit 150 Euro ist die Sache ja noch glimpflich abgelaufen. Hätte auch teurer werden können. Der Anwalt verlangt sicher mehr, aber wenn das die Versicherung bezahlt, ist ja alles gut.

Ich bin letzten Oktober auch mal in Nebel geraten. Morgens in Meppen losgefahren, DEK abwärts. Erst war die Sicht noch gut, nur etwas diesig. Im Laufe der Fahrt wurde die Sicht langsam immer schlechter, bis schließlich unter 50 m. Ich konnte das (in Fahrtrichtung) linke Kanalufer nicht mehr sehen. Habe mich dann mit gaanz langsamer Fahrt am rechten Ufer entlang getastet, Schallsignale gegeben, Verdeck aufgemacht, Blick frei. Muss schon sagen, das war ein ziemlich mulmiges Gefühl. Umdrehen und zurück fahren habe ich nicht gewagt, konnte ja nicht mal das gegenüber liegende Ufer sehen. Festmachen am Ufer ging auch nicht, keine Möglichkeit an der Böschung. - Also langsamst weiter geschlichen bis zu nächsten Schleuse in Hüntel. Dort glücklich angekommen, aber da war nichts zum Anlegen. Der Schleusenwärte war so nett und hat mich allein durchgeschleust, im Unterwasser ist ein kleiner Steg, hat er gesagt; da hab ich dann festgemacht. Mein Gott, war ich froh.
Zum Glück war keine Waschpo in der Nähe und hat der Schleusenwärte mich nicht "verpfiffen". - Aber was hätte ich denn machen sollen? Bitte, liebe Polizei, was hätte ich anders machen sollen?
Bei auftretten von NEbel ist der nächste Hafen anzulaufen wenn keiner da ist und kein punkt zum Festmachen muss man zwangsläufig solange fahren bis man im nächsten Hafen ist.
Auch wenn du ein mulmiges Gefühl hattest. Wenn der Weg zur Schleuse näher war als zurück hast du alles richtig gemacht.
Da oben nichts zum Festmachn war aber unterhalb dann hat der Schleusenwärter auch alles richtig gemacht. dich zu schleusen und dir die möglichkeit zum festmachen gegeben.
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Genau das ist der Punkt: "was hätte man machen sollen"

Wir sind den kanalisierten Rhein von RKM 313,5 bis 296 gefahren. Dazwischen eine Schleuse. Die Sicht war zugegebenermaßen nicht perfekt, aber da das unser Hausrevier ist, wir die ganze Strecke ca. 100m hinter einem Berufsschiff gefahren sind, der in den Hafen Kehl abgebogen ist (siehe Bild), hätten wir an dieser Stelle, wo der Nebel unter 300m Sichtweite dicht wurde, nur uns aus dem Fahrwasser in den Nordhafen Straßburg begeben können...und genau das haben wir gemacht!!!

Nachdem der Scheriff, Pardon Gendarme gesehen hat, dass sich der Nebel in ein paar Minuten völlig aufgelöst hatte, hätte er es mit einer mündlichen Verwarnung, bzw. auch mit einem Verwarnungsgeld abhandeln können...

Apropos, beide Ordnungshüter (D + F) sprachen von Sichtweiten unter 300m als Radarpflicht.

Bei Sichtweiten unter 1000m, dürfte ja auf dem Neckar und der Saar z.B. keiner mehr ohne Radar fahren ...

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Pedro



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Alt 14.12.2015, 19:36
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naja vielleicht war dein Ansatz beim Polizisten nur nicht richtig gewesen.

1. Regel: der Polizist hat immer recht und will nicht belehrt werden. Auch wenn man im Recht ist, nicht dies behaupten und dem Polizisten recht geben. Jedes Wiederwort erhöht die Strafe.
2. Regel: Demütigkeit zeigen. "Ich wollte gerade wegen der plötzlich auftrettenden schlechten Sicht hier an einem sicheren Anleger fetmachen bis sich der Nebel verzieht" hätte der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung entsprochen und dem Polizisten sogar die möglichkeit genommen bekommen dir eventuell ne Strafe aufzubrummen.
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Alt 14.12.2015, 20:02
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
naja vielleicht war dein Ansatz beim Polizisten nur nicht richtig gewesen.

1. Regel: der Polizist hat immer recht und will nicht belehrt werden. Auch wenn man im Recht ist, nicht dies behaupten und dem Polizisten recht geben. Jedes Wiederwort erhöht die Strafe.
2. Regel: Demütigkeit zeigen. "Ich wollte gerade wegen der plötzlich auftrettenden schlechten Sicht hier an einem sicheren Anleger fetmachen bis sich der Nebel verzieht" hätte der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung entsprochen und dem Polizisten sogar die möglichkeit genommen bekommen dir eventuell ne Strafe aufzubrummen.
Volker du kennst mich persönlich...

Ich bin immer nett, höflich und demütig gegenüber Jedem. Ich hatte ja noch nicht einmal befürchtet, dass da überhaupt etwas daraus wird. Der Sheriff sagte lediglich, dass er es melden müsste und das Gericht danach entscheidet...
Ich habe ihm, wie jedem Gast bei mir auch etwas zu trinken angeboten, also glaube ich nicht, dass er sich an mir "rächen" wollte




....obwohl, vielleicht hat er es als Bestechungsversuch verstanden

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  #95  
Alt 14.12.2015, 20:09
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...der Drops ist gelutscht....
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viele Grüße
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(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #96  
Alt 04.09.2018, 12:41
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Standard Neues von Straßburg

Da ich viel fahre und die Saison von März bis November geht, werde ich auch viel kontrolliert.


Letztes Jahr am Samstag, 15. April 2017 gegen 9:00 Uhr wurde ich im Rhein-Marne-Kanal in der Schleuse 46 mal wieder kontrolliert.
Feststellung seitens der Ordnungshüter: Feuerlöscher abgelaufen


Sch..., sorry, habe ich tatsächlich übersehen


Kein Problem, sagt der Sheriff, kaufst du einen neuen und mailst uns die Quittung, dann passt das schon, zumal du ja auch noch im Motorraum eine automatische Feuerlöschanlage hast.
Die Belehrung über ausgebrannte Boote, etc, blabla, habe ich natürlich aufmerksam hingenommen


Am Dienstag, 18. April 2017 (ein Tag nach Ostermontag), habe ich wie befohlen die Quittung von meinem neuen Feuerlöscher eingescannt und in einer Mail die zweisprachig verfasst war, an die angegebene Mailadresse von der Gendarmerie gesendet.


Fertisch


...dachte ich...



Am 7. August 2018, also letzten Monat, habe ich ein Einschreiben vom Amtsgericht Straßburg erhalten, in dem mir zur Last gelegt wird, am 18. April 2017 ohne gültigem Feuerlöscher unterwegs gewesen zu sein und daher ein Bußgeld in Höhe von 166,- € zu zahlen habe





Versuche dies abzuwenden mit Email Beweis etc. sind gescheitert. Lediglich einen Rabatt von 20% wurde mir eingeräumt, wenn ich innerhalb von 4 Wochen bezahle.


Okay, ärger dich nicht sagte ich zu mir, überweis das und fertisch ...


da gibt es aber gar keine Kontonummer auf dem Schrieb und sowieso ist alles auf Französisch
Macht nix, wir haben ja liebe französische Freunde im Hafen, also frag ich die einfach:


Strafzettel muss man in Frankreich entweder per Scheck bezahlen (den letzten Scheck hatte ich zu DM Zeiten in der Hand ), oder direkt bei der Bußgeldstelle, also in meinem Fall in Straßburg


Ich habe unseren Freunden aus Straßburg das Geld in die Hand gedrückt und die haben es freundlicherweise für mich bezahlt.


Das einzig positive an der Aktion war der Tip des Sheriffs, ich sollte mir einen Feuerlöscher mit Manometer zulegen, denn wenn der im grünen Bereich ist wäre es für sie in Ordnung, unabhängig vom Prüfdatum.


scho wiedr was glernt




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Alt 04.09.2018, 14:15
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Wusste gar nicht das feuerlöscher pflicht sind...
Ok hab auch einen am bord und natürlich gültig ...

Aber Pflicht?
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Alt 04.09.2018, 14:25
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Die prüfen immer:


- Papiere
- Schwimmwesten
- Feuerlöscher


Rest interessiert sie nicht.



Übrigens, wenn man mit dem Schlauchboot mit mehr als 2,50 m Länge, vom Rhein in unseren See fährt, d.h. in französisches Hoheitsgebiet, dann muss man ebenfalls einen Feuerlöscher, Rettungswesten, ein Gefäß zu lenzen und einen Anker an Bord haben!


Kein Witz!


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Alt 04.09.2018, 17:41
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