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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#77
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Mal ein paar Fragen zum Thema:
Muss ich den Nachweis über die gezahlte Mwst. nur bei Schiffen dabei haben? Wenn ja, wo steht das ganz genau? Und wenn, warum nicht bei anderen Gütern, bei Autos zum Beispiel? Gilt ja wohl auch nur binnen oder? Weil, sonst müsste ich mir Gedanken machen bei meinen Eigenbau. Wie weise ich den Eigenbau eigentlich nach? So ohne Bilder und Quittungen. Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#78
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bei anderen Artikeln kann es zu Problemen kommen wenn man z.B. mit dem funkelnagelneue aussehenden Iphone aus USA kommt und nicht nachweisen kann, dass das Teil vorher in Deutschland gekauft wurde.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#79
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Ich verlasse mich nicht auf ein Geschwätz hier im Forum, bei mir macht die Verträge der Rechtsanwalt.
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#80
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@GeorgTa Naja, ob es wirklich in jedem Fall sicherer ist, sich auf einen RA zu verlassen ... Immerhin stehen sich bei Zivilprozessen meist zwei RA mit gegensätzlichen Ansichten gegenüber. Sollten die beide Recht haben, wird's schwierig |
#81
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hier behauptet doch niemand, dass Deine Verträge rechtlich nicht in Ordnung sind.... Klar ist aber doch, das ohne Nachweis der entrichteten Steuer ein Problem für den Käufer entstehen kann.... und dein Passus dass der Verkäufer irgendetwas bestätigt, ist dem Finanzamt bzw. dem Zoll erst mal egal, für die ist der aktuelle Besitzer der Ansprechpartner.... Du beschreibst ja, dass du bei der Kroatiengeschichte an vorderster Front dabei warst.... gerade dann solltest du doch wissen, dass es in HR seinerzeit sehr viele Boote gab, die nicht versteuert waren... So, und wenn ich heute also ein Boot in HR kaufe, sagen wir mal für 200T€ und ich mir keinen Nachweis für die entrichtete Steuer geben lasse...kann selbstverständlich eine Zollbehörde jeden Landes in dem ich mich befinde den Nachweis von mir verlangen... Und je nach Steuersatz bin ich dann schnell 38t€ und mehr los.... Und das ist unbestritten so...und du solltest daher nicht so abwertend über das "Geschwätz" hier schreiben, sondern akzeptieren das der Umstand so ist, wie er hier formuliert worden ist...
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#82
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So nicht korrekt. Wenn es darum geht den Nachweis zu führen ob das Boot überhaupt noch wegen Baujahr vor 1985 versteuert werden muss ist es nicht mehr relevant wann es in die EU eingeführt wurde.
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#83
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Zitat:
Da nicht nachwispflichtig auch nicht MwSt Pflichtig.... träum weiter.
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#84
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Ist aber so, auch wenn Du es nicht glaubst und weißt.
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#85
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Das ist jetzt graue Theorie: Wenn ich ne Luxusyacht kaufe im Wert von 2 Mio € irgendwo auf der Welt Baujahr 1970 und bringe sie dann hierher. Interessiert den Zoll nicht, da zu alt? Oder ist es bei den meisten älteren Booten vielleicht so, daß der Wert so gering eingeschätzt wird, daß es nicht lohnt?
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#86
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#87
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Ein weiterer (zusaetzlicher) Punkt ist, dass das Boot den Gemeinschaftscharakter verleirt, wenn es durchgehend mehr als drei Jahre ausserhalb der EU war.
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#88
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Zitat:
Meine Meinung: Das Baujahr ist beim Mehrwersteuernacheweis genauso egal wie bei der CE-Pflicht. Es zählt nur die Inverkehrbringung in die EU... (Bei der CE 1998, bei der MwSt 1985)
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#89
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Mich wundert, dass hier noch niemand vom Grundsatz von Treu und Glauben angefangen hat. Wenn ich ein Boot kaufe - womöglich noch mit Zulassung - dann gehe ich davon aus, dass es legal ist. Das darf man. Man muss auch bei einem Autokauf nicht davon ausgehen, dass es geklaut ist.
Wenn für ein Boot die MwSt. entrichtet werden muss, kann ich dann nicht ebenfalls davon ausgehen, dass der Vorbesitzer das gemacht hat? Wenn dem nicht so ist, will die EU eigentlich dann vom Vorbesitzer etwas, und nicht von mir. Ich kann nachweisen, dass das Boot bereits angemeldet war und dass ich es bereits hier liegend gekauft habe. Ob ich einen schriftlichen Nachweis darüber bekommen habe, ob der Vorbesitzer seiner Pflicht nachgekommen ist oder nicht, sei mal schön und gut - in der Pflicht zu versteuern war ich aber von korrektem Zustand dann zu keiner Zeit. Grüße Tycho |
#90
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Nein. Mit Treu und Glauben kommst du da nicht weit. Da musst du auch unterscheiden: Wenn du bei deinem Boot nicht nachweisen kannst, dass die MwSt beim Kauf bezahlt wurde und ein EU-Land diese kassiert hat, dann ist das bisher völlig egal gewesen, da kein Land erkannt hat, daraus Kohle zu machen. Durch den EU-Beitritt Kroatiens haben sich aber ein paar schlaue Finanzfüchse gedacht, dass sie dem kroatischen Fiskus den einen oder anderen Taler zuführen können, indem sie für die in Kroatien liegenden Boote eine Überprüfung im Sinne der EU-Richtlinien durchführen. Wer also keinen Kaufbeleg mit MwSt vorweisen kann und auch nicht vom deutschen Zoll ein T2L-Papier ausgehändigt bekommen hat, weil er glaubhaft den ordnungsgemäßen Besitz incl. Versteuerung nachweisen konnte, der wird halt von den Kroaten nachversteuert oder beschlagnahmt.
Das ist auch keine blanke Theorie, sondern Praxis. |
#91
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So, hab jetzt mal zum Thema recherchiert und habe das im Internet dazu gefunden. Somit hätte Billy recht mit seinem Statement zur Einführung von Booten mit Baujahr vor 1985. Gibt aber auch Aussagen die sehen das anders. Ist wohl ein biisschen Grauzone.
Sie müssen die ganze Zeit seit 1985 in der EU gewesen sein. Allerdings kann dies sehr leicht mit einem sogenannten T2L Formular umgangen werden. Dies bekommt man z.B. In Italien sehr leicht gegen Honorar von den Verzollungsagenturen ausgestellt. Damit kann dann ein Boot in der EU ohne weiteres Transportiert werden. Hab ich mir heuer bei meinem Neuerwerb auch besorgt obwohl ich einen Steuernachweis habe, der aber weil es nur eine Kopie ist evtl. Nicht ganz wasserdicht sein könnte. Dann z.B in D angekommen wird das Boot dann einfach nicht versteuert. Bei einer entsprechenden Anforderung eines Nachweises braucht man dann nur noch eine Kopie einer Rechnung z.B. Einer Firma aus der vor 1985 Aufwendungen für das Boot hervorgehen. Für jüngere Boot nützt das allerdings nicht. Da muss dann ein belastbarer Nachweis her. Haftbar ist dafür zunächst immer der jetzige Halter. Allerdings kann er dann evtl. Den Vorbesitzer in Haftung nehmen. Falls dort was zu holen ist. Steuergrundlage ist immer der Wert zur Zeit der Einfuhr. Geändert von Kuseng (03.11.2016 um 21:58 Uhr) |
#92
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Sag ich ja...
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#93
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Zwischen der ganzen Theorie, von der ich eh nur die Hälfte verstehe, mal wieder zur Praxis:
Mein Boot ist von 1992, seit 2015 in meinem Besitz. Ich habe nichts außer dem Kaufvertrag, meiner WSA-Anmeldung und den ADAC-Bootsschein des Vorbesitzers. Dieser ist 2008 ausgestellt und gültig bis 2011. Er hat den nie verlängern lassen. Das Boot lag in seiner Zeit in Hamburg, ich habe aber keinerlei Beweis, das das Boot zwischendurch nicht mal für mehr als 3 Jahre außerhalb der EU war. Der Vorbesitzer ist für mich auch nicht mehr greifbar, lebt jetzt irgendwo im Ausland. Der Trailer (Ez. 93) war zum Kaufzeitpunkt noch auf jemand anderen zugelassen (evtl. der Vor-Vor-Besitzer?) da der Mensch, von dem ich das Boot gekauft habe den nie auf sich umgemeldet hat... Von diesem Halter habe ich aber nur einen Namen... Was ganz genau muss ich jetzt tun, damit mir bei einer eventuellen Kontrolle niemand ans Bein pi**en kann? Gruß, Markus |
#94
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#95
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Bitte nicht steinigen..... Wieso muss man als Eigner den Nachweis erbringen? Von meinem laienhaften Verständnis her würde ich meinen dass einem ein möglicher Steuerbetrug nachgewiesen werden muss.....
gesendet von meinem elephone |
#96
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Mwst
Hallo,
Ich hab da mal ein persönliches bs zum Thema. Ich wollte einen Holländischen Verdränger erwerben bei Dem sich durch Kontr.der Papiere herrausgestellt hat das es ein Eigenbau bzw. Bausatz war. Das heißt das jetzige Besitzer auch kein Nachweis über die Mwst hatte. Wenn ich ihn erworben hätte wodrauf hätte ich die Steuer Nachzahlen müssen? Zeitwert,Neuwert und wer kalkuliert den beim Eigenbau??? |
#97
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Geht nicht nur dir so. das liegt vielleicht an der innewohnenden Ungerechtigkeit
Zitat:
Zitat:
19 % davon sind 190 €, die würde ich riskieren. Wer ein ganz Harter ist, der verkauft und kauft das Boot als "Schrottboot zum Ausschlachten" für 1 € und baut es virtuell wieder auf Natürlich ist das getrickst. Aber es ist legal. |
#98
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Ich würde einfach die Werft anschreiben und nachfragen, ob das Boot in der EU in Verkehr gebracht wurde und ob die Mwst entrichtet wurde.
Ich hatte für meine Jeanneau nur eine Rechnung von einem Händler aus Frankreich mit einer Differenzbesteuerung. Vor dem Verkauf habe ich eine solche Bestätigung bei der Werft angefordert und auch bekommen.
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker) |
#99
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Zitat:
Bei Zweifel am Wert der Sache wird er geschätzt.
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." Geändert von Haffskipper (04.11.2016 um 08:36 Uhr) |
#100
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Zitat:
Ha,ha,ha, die Zeiten wo Zoll bzw. Steuerbeamte kopfmäßig als etwas minderbemittelt dargestellt wurden und alles glauben was man Ihnen vorsetzt, sind schon sehr lange vorbei, bei geringstem Zweifel wird da mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, wie z.B. auch per Internet, nachgeforscht was tatsächlich Sachlage ist wie Zeitwert usw., danach wir der Steuersatz festgesetzt und fertig, eventuell noch ne Strafe obendrauf die den zu zahlenden Betrag entspricht und fertig, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
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