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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #76  
Alt 07.09.2022, 08:54
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Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Die Umstellung eines Bauspartarifs von einem alten auf einen neuen Bausparer ist kein Forwarddarlehen. Du sicherst dir damit einen (Bauspar-)Zins für ein zukünftiges Darlehen.

Ein ein echtes Forwarddarlehen ist eine Anschlussfinanzierung für ein bestehendes Annuitätendarlehen, bei dem das heutige Zinsniveau für die Verlängerung (Prolongation) des bestehenden Darlehens bei Auslauf der Zinsfestschreibung vereinbart wird. Das ist keine Spekulation, sondern bietet Planungssicherheit und sichert vor weiter steigenden Zinsen.

Für jeden Monat (meist bis zu 24 Monate) Vorlaufzeit bis zur Ablösung des bestehenden Darlehens berechnen die Banken einen Forwardaufschlag (= Risikoprämie).

Klaus, der derzeit steigende Forwardaufschläge sieht
Hab ich ja auch in keinster Weise geschrieben, dass ein BS ein Forwarddarlehen ist. Und natürlich ist ein Forwarddarlehen in gewisser Weise eine Wette - sind die Zinsen zum in der Zukunft liegenden Auszahlungstermin geringer, so zahlst du drauf. Klar ist auch, dass die Banken die Absicherung zum Zeitpunkt des Abschlusses einpreisen. Planungssicherheit hat man natürlich dennoch - daher hab ich`s ja auch zum idealen Zeitpunkt genau so gemacht und habe bis zum Schluss der Finanzierung 0,98% eff. auf ein vor recht genau zwei Jahren abgeschlossenes Forwarddarlehen. Die BS dienten mir übrigens damals schon als Sicherheit um das Zinsniveau abzusichern, ich wollte aber dennoch Spielraum haben (sicherlich hätte man auch einfach mehr tilgen können) - nun mit dem Forwarddarlehen ist jedoch alles geklärt, es gibt am Ende keine Restschuld mehr. Die BS und deren Kapital waren somit über, wenn jedoch mal ne Sanierung, oder etwas anderes ansteht war es für mich deutlich besser, die in einen attraktiveren Tarif zu überführen, als sie komplett aufzukündigen. Bissl Kapital wurde zum Ablauf der Zinsbindung natürlich dennoch verwendet um in Verbindung mit dem Forwarddarlehen sofort zu tilgen.
Würde ich so mit meinen damals noch recht schwankendem Einkommen heute auch genau so wieder machen. Hat man von vornherein genug Kohle zur Verfügung ist die Variante in eine höhere Tilgung zu investieren bestimmt die bessere - ich hätte damals allerdings nicht stetig zwischen 2 und beispielsweise 4 % wechseln können.

Grüße
Daniel
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  #77  
Alt 07.09.2022, 16:49
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§ 502 Vorfälligkeitsentschädigung
(1) Der Darlehensgeber kann im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz schuldet. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen gilt Satz 1 nur, wenn der gebundene Sollzinssatz bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.
(2) Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn
1.
die Rückzahlung aus den Mitteln einer Versicherung bewirkt wird, die auf Grund einer entsprechenden Verpflichtung im Darlehensvertrag abgeschlossen wurde, um die Rückzahlung zu sichern, oder
2.
im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.
(3) Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen darf die Vorfälligkeitsentschädigung folgende Beträge jeweils nicht überschreiten:
1.
1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags oder, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht überschreitet, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags,
2.
den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte.

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