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  #76  
Alt 11.09.2020, 09:21
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carandi27 carandi27 ist offline
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In meiner praktischen Prüfung stand der Rufname, die Kennung und die MMSI auf dem Gerät. Da war die Sache also eindeutig.


Gruß
Andreas
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  #77  
Alt 11.09.2020, 10:11
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Aber die Kennung auf deinem Gerät weicht natürlich von den Daten in den standardisierten Prüfungsaufgaben ab.

Beispiel: Prüfungsfrage 3 lautet:
Zitat:
Auf Ihrer Segelyacht "Bye Bye Love", MMSI 211271430, Rufzeichen DEJY, haben Sie heute um 141731 UTC Jun Notverkehr eingeleitet, weil Ihr Schiff nach Kenterung in schwerer See gesunken ist. Sie sind jetzt um 141755 UTC Jun von der Besatzung eines Kreuzfahrtschiffes gerettet und an Bord genommen worden. Informieren Sie die Schifffahrt, dass die Notsituation nun beendet ist.
Lösung:

Funkgerät auf Kanal 16, volle Leistung, Rauschsperre einstellen​
Zitat:
Mayday

​All Stations
All Stations
All Stations

​This is

Bye Bye Love
Bye Bye Love
Bye Bye Love
call sign DEJY
MMSI 211271430

At 1755 UTC

Bye Bye Love
call sign DEJY
MMSI 211271430

Silence fini
(entsprechende Stellen buchstabieren)

Ist natürlich unsinnig dass die Bye Bye Love sich vom Meeresgrund meldet, aber ist so. Es geht ja auch nur darum die Prozeduren zu lernen.
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Gruß Robert

Geändert von SpassCaptain (11.09.2020 um 14:00 Uhr)
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  #78  
Alt 11.09.2020, 10:53
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Zitat:
Zitat von Regensburger Beitrag anzeigen
Danke, ich wollte halt die Fundstelle des Gesetzes oder Verordnung wissen.
Hier ist nur ein Merkblatt angegeben. Wenn man theoretisch dagegen klagen will, dass das Allgemeine Sprechfunkzeugnis nicht für UKW Seefunk mit GMDSS gilt, bzw. dass man ein Schiff mit einem GMDSS Funkgerät nicht führen darf auch wenn das Funkgerät auf "INT" gestellt wird und damit GMDSS nicht funktioniert.
Dass ist lt. Merkblatt auch nicht zulässig. Exakt dies hätte ich gerne in einem Gesetzblatt finden wollen, nicht nur in einem Merkblatt.
In der Ausbildung (vor langer Zeit) mussten wir bei Klausuren zu Rechtsfragen immer exakt die Fundstelle (Gesetzesblallt ...) etc. angeben.
Ist aber nicht so wichtig, ich werde den SRC Funkschein noch machen, ist in meinem fortgeschrittenen Alter ein geistiges Fitnesstrainig, dann ist das erledigt, hoffe ich.

Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) §13 (4a) in Verbindung mit Anlage 3 Abschnitt A
und
Sportseeschifferscheinverordnung SportSeeSchiffV § 1 (7)


Zitat:
SchSV § 13
(4a) Bei einer Seefunkstelle auf einem Schiff, das die Bundesflagge führt, darf mobilen Seefunkdienst oder mobilen Seefunkdienst über Satelliten nur ausüben, wer einen für die Funkstelle ausreichenden gültigen Befähigungsnachweis nach Anlage 3 besitzt. Ein Befähigungsnachweis ist gültig und ausreichend, wenn er im Sinne der Verordnung über Seefunkzeugnisse oder dieser Verordnung als ausreichend ausgestellt oder anerkannt worden ist und fortbesteht. Bis zum 31. Dezember 2002 gilt die Verordnung über Seefunkzeugnisse entsprechend für Funkstellen auf Schiffen unter der Bundesflagge, die nicht Kauffahrteischiffe sind. Der Deutsche Motoryachtverband und der Deutsche Segler-Verband werden ....
Zitat:
SportSeeSchiffV §1 (7) Führer von Sportfahrzeugen und Traditionsschiffen müssen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs oder des Traditionsschiffs nachweisen. Als Befähigungsnachweis gelten das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate, LRC), das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC) oder ein anderes nach § 13 Absatz 4a in Verbindung mit Anlage 3 der Schiffssicherheitsverordnung anerkanntes und gültiges Seefunkzeugnis.
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Liebe Grüße
Mattze

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  #79  
Alt 11.09.2020, 11:23
gninneh gninneh ist offline
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Der tatsächlich relevante Satz steht in Anlage 3, Abschnitt A, Satz 1.2 der SchSV
Zitat:
Einem von der Bundesvekehrsverwaltung ausgestellten Befähigungsnachweis im Sinne von Nummer 1.1 steht im deutschen Hoheitsgebiet ein entsprechender Befähigungsnachweis eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Unionoder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Sinne der Richtlinie89/48/EWG des Rates vom 21. Dez ember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplomatie,die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl.EG 1989 Nummer L 19 Seite 16), oder der diese Richtlinie ergänzenden Richtlinien des Rates gleich, der in einem solchen Staat für Tätigkeiten des Seefunkdienstes erforderlich ist und dort erworben wurde.
Heißt soviel wie, im deutschen Hoheitsgebiet ist nur der Schein des Heimatlandes der Person gültig.
__________________
Gruß,
Henning

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  #80  
Alt 11.09.2020, 11:47
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Hi!
Was ist daran so schwierig, SRC und UBI abzulegen?

Holt Euch das Buch von Ingmar Neumann:

https://www.amazon.de/Lehrbuch-Beschr%C3%A4nkt-Funkbetriebszeugnis-Sprechfunkzeugnis-Binnenschifffahrtsfunk/dp/3981590147/ref=sr_1_2?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3 %91&dchild=1&keywords=ingmar+neumann&qid=159981742 0&sr=8-2 (PaidLink)

und diese Software, falls der Prüfungsausschuss diese Geräte einsetzt:

https://www.amazon.de/SRC-Tutor-M503-DS100-M505/dp/3939859354/ref=sr_1_1?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3 %91&dchild=1&keywords=SRC+tutor&qid=1599817486&sr= 8-1 (PaidLink)

Oder macht einen Kurs. Diese Diskussionen, wie man irgendwie was umgehen kann, sind nervig.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #81  
Alt 11.09.2020, 11:51
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@Regensburger

In der oben genannten Anlage 3 findet sich auch die Antwort auf Deine Frage.

Dort heißt es in Ziffer 4.4:

„Seefunkzeugnisse, die vor Inkrafttreten dieser Bestimmungen ausgestellt und nicht widerrufen wurden, sind nach Maßgabe ihres Inhaltes gültig.“

DSC bzw. GMDSS war halt damals kein Inhalt.


Gruß
Andreas
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  #82  
Alt 11.09.2020, 12:21
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@SpassCaptain

Danke für dein Prüfungsbeispiel ... da ich mich gerade auf die SRC-Prüfung vorbereite, interessieren mich weitere solcher Aufgaben, da man gerade an solchen Aufgaben mehr lernt als an bloßen abstrakten Lehrtexten. Deswegen interessiert mich deine Quelle für diese Aufgaben (ggf. auch Nennung der Quelle per PN). Wäre toll!
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  #83  
Alt 11.09.2020, 12:38
kurz kurz ist offline
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Zitat:
Zitat von gninneh Beitrag anzeigen
Der tatsächlich relevante Satz steht in Anlage 3, Abschnitt A, Satz 1.2 der SchSV
Heißt soviel wie, im deutschen Hoheitsgebiet ist nur der Schein des Heimatlandes der Person gültig.
So einfach wird es wohl nicht sein. Es ist ja üblich, dass Gesetzestexte erst klar sind, wenn ein Gericht über einen strittigen Sachverhalt entschieden hat.

Mal ein mögliches Gegenbeispiel: In der CH ist das RYA-Zeugnsis erlaubt und erforderlich, es gibt aber auch andere Anbieter. Wenn nun das RYA-SRC in der CH gemacht worden wäre, müsste es ja in D unter dt. Flagge gültig sein etc.... Ob es jetzt noch eine Rolle spielt, ob der Inhaber Schweizer ist oder nun in der CH wohnt...

Das einzige was einem eine Spur weiterbringt, wäre herauszufinden, wie es die Polizei zu handhabt in vergleichbaren Situationen und ob es allenfalls schon Gerichtstermine in der Sache gab. Evtl. wüsste da der ADAC mehr...

Internationales ist ja eines der kompliziertesten... logischerweise...
Wäre mal interessant, wie das SRC aus Panama aussieht, dort sind doch die meisten Frachter angemeldet...
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  #84  
Alt 11.09.2020, 12:41
Coal Coal ist offline
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Äh... Bei mir steht unter 1.2 (weggefallen)
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  #85  
Alt 11.09.2020, 12:41
Regensburger Regensburger ist offline
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Standard SRC Praktische Prüfung

Ein Prüfungsausschussvorsitzende hat für die nächsten Prüfungen u. a. geschrieben:
Geprüft kann weiterhin werden:
Abwicklung des Routineverkehrs mit einer Küstenfunkstelle.
dazu hat er nähere Hinweise angegeben.Mich würde interessieren: Was gibt es für Freizeitskipper außer ggf. der Vermittlung eines Telefongespräches noch für Gründe speziell eine Küstenfunkstelle anzurufen? Warum habt Ihr schon mal eine Küstenfunkstelle angerufen?
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  #86  
Alt 11.09.2020, 12:57
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Der Grund ist für die Prüfung eigentlich egal und wird vom Prüfer genannt. Der sagt nicht einfach machen sie mal einen Routineanruf mit einer Küstenfunkstelle.
Die Aufgabe lautet dann zB machen sie einen Funkspruch der Küstenfunkstelle Jever und bestellen sie eine Kiste Bier
Es geht bei dem Spruch nur um die richtige Bedienung des Geräts, und das richtige Anrufschenma. Der Inhalt ist da eigentlich egal.
Wobei wenn Bier alle ist währe das eher PAN PAN oder sogar Mayday.
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Jörg
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  #87  
Alt 11.09.2020, 13:22
gninneh gninneh ist offline
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
So einfach wird es wohl nicht sein. Es ist ja üblich, dass Gesetzestexte erst klar sind, wenn ein Gericht über einen strittigen Sachverhalt entschieden hat.

Mal ein mögliches Gegenbeispiel: In der CH ist das RYA-Zeugnsis erlaubt und erforderlich, es gibt aber auch andere Anbieter. Wenn nun das RYA-SRC in der CH gemacht worden wäre, müsste es ja in D unter dt. Flagge gültig sein etc.... Ob es jetzt noch eine Rolle spielt, ob der Inhaber Schweizer ist oder nun in der CH wohnt...

Das einzige was einem eine Spur weiterbringt, wäre herauszufinden, wie es die Polizei zu handhabt in vergleichbaren Situationen und ob es allenfalls schon Gerichtstermine in der Sache gab. Evtl. wüsste da der ADAC mehr...
Wenn der RYA-SRC in der Schweiz vorgeschrieben ist, ist er zumindest für schweizer Staatsbürger in deutschem Hoheheitsgebiet gültig, sofern er auch in der Schweiz gemacht wurde. Wie jetzt nachzuweisen ist, dass der auch da abgelegt wurde, hab ich keine Ahnung, da die ja in GB verwaltet werden. Und ob die deutschen Polizisten den schweizer Gesetzestext dazu kennen, dass der RYA-SRC in der Schweiz vorgeschrieben ist, ist dann auch wieder etwas anderes.
Dennoch lässt sich da sagen, für deutsche Staatsbürger ist der RYA-SRC in deutschem Hoheitsgebiet nicht anerkannt. Für Staatsbürger anderer Länder ist er nur anerkannt, wenn er im Heimatland das erforderliche Zeugnis ist und im Heimatland abgenommen wurde.
Hier wünscht man sich doch gleich wieder mehr Europa. Mit den Kfz-Führerscheinen hat das in der EU ja schon geklappt, jetzt kann man das doch auch mal für alle anderen Befähigungszeugnisse ausweiten (Boot, Funk, Flugzeug, etc.). Wobei die RYA jetzt nach dem Brexit da auch wieder außen vor wäre und gesonderte Verträge für die Anerkennung der Scheine bräuchte.

Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Internationales ist ja eines der kompliziertesten... logischerweise...
Wäre mal interessant, wie das SRC aus Panama aussieht, dort sind doch die meisten Frachter angemeldet...
Wo der Frachter gemeldet ist, ist dabei doch egal, es kommt auf die Befähigung der Person an. Und bei nem Frachter reicht der SRC eh nicht.
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Gruß,
Henning

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  #88  
Alt 11.09.2020, 13:45
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Coal Beitrag anzeigen
Äh... Bei mir steht unter 1.2 (weggefallen)
Ja der ist weggefallen nach Artikel 2 der Verordnung zur Einführung einer Schiffsausrüstungsverordnung und zur Änderung sonstiger seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 01. Oktober 2008 (BGBl. I Seite 1913) (Link)

Elwis (https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...tt-A-node.html) hat da wohl fälschlicherweise 2. gestrichen.

So muss es wohl richtig lauten: https://www.gesetze-im-internet.de/s.../anlage_3.html
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Liebe Grüße
Mattze

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  #89  
Alt 11.09.2020, 13:46
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
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Zitat:
Zitat von Pinguin Beitrag anzeigen
@SpassCaptain

Danke für dein Prüfungsbeispiel ... da ich mich gerade auf die SRC-Prüfung vorbereite, interessieren mich weitere solcher Aufgaben, da man gerade an solchen Aufgaben mehr lernt als an bloßen abstrakten Lehrtexten. Deswegen interessiert mich deine Quelle für diese Aufgaben (ggf. auch Nennung der Quelle per PN). Wäre toll!
Ich habe in der Schule dieses Buch bekommen: Funkzeugnisse SRC & UBI (runter scrollen). Das war auch der Leitfaden im Unterricht.

Da ich aber lieber am Rechner übe habe ich mich zusätzlich bei Rolf Dreyer angemeldet. Meiner Meinung nach lohnt sich das wenn man Zeit sparen will, das betrifft natürlich auch die Theoriefragen. Den Unterricht von Rolf Dreyer habe ich mir allerdings nur punktuell angehört, da ich ja live im Unterricht war.

Mit abstrakten Aufgaben würde ich garnicht üben, lieber die echten Fragen komplett durcharbeiten.
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Gruß Robert

Geändert von SpassCaptain (11.09.2020 um 14:17 Uhr)
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  #90  
Alt 11.09.2020, 14:14
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Ja der ist weggefallen nach Artikel 2 der Verordnung zur Einführung einer Schiffsausrüstungsverordnung und zur Änderung sonstiger seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 01. Oktober 2008 (BGBl. I Seite 1913) (Link)

Elwis (https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...tt-A-node.html) hat da wohl fälschlicherweise 2. gestrichen.

So muss es wohl richtig lauten: https://www.gesetze-im-internet.de/s.../anlage_3.html
Ok, ich habe mich dabei auf die bei Elwis veröffentlichte Ausführung gestützt. Dann hängt es wohl jetzt tatsächlich nur an der Liste der gleichgestellten Befähigungszeugnisse. Hat jemand Zugriff auf das entsprechende Verkehrsblatt, in dem die Liste veröffentlicht wurde?
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Gruß,
Henning

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  #91  
Alt 11.09.2020, 14:57
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@SpassCaptain

Danke für deine Info ... dein Prüfungsbeispiel ist wirklich sehr gut!!!
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  #92  
Alt 11.09.2020, 17:35
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Regensburger Beitrag anzeigen
I...
Ich hatte die Frage bewusst an eine staatliche Stelle gestellt, weil auch beim RYA SRC
einige Unklarheiten bestehen.

Wenn man die nachfolgende Seite anklickt:
Fachinformation (intern) zum aktuellen Anerkennungsstatus des RYA-Funkzeugnisses, Stand 03/2017, Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur - BMVI (PDF; 109 kB) Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (elwis.de)
kommt:

Seite nicht gefunden (Status 404)

...
https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...cationFile&v=4

bzw.:

https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...isse-node.html
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Mattze

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  #93  
Alt 13.09.2020, 07:16
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Zitat:
Zitat von Pinguin Beitrag anzeigen
@YunLung

Zunächst EINE nicht EINER, soviel Zeit muss sein!!!

Hier die Antwort auf deine Frage:

Es gibt Leute, die nicht beruflich täglich Englisch sprechen und nicht mit den schiffahrtlichen Fachbegriffen mehr oder weniger vertraut (auswendig) sind. Das macht die Sache schwierig, wie man sich sicherlich vorstellen kann.
DER Pinguin...

Wenigstens war diese Aussage jetzt mit Inhalt gefüllt und eine Antwort auf meine ernstgemeinte Frage.
Ich kann mir das sehr gut vorstellen, dass die englische Sprache im Zusammenhang mit festen Redewendungen und Reihenfolgen für nicht-Englisch-sprechende viel Auswendig lernen und auch Verständnis Schwierigkeiten mit sich bringt


Aber da ich auch noch gar nicht wusste, wie die Prüfung z.B. vor sich geht, hatte ich halt nach dem allgemeinen Verständnis des Schwierigkeitsgrads dieser Prüfung Fragen wollen...
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  #94  
Alt 13.09.2020, 09:41
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Ok, da du wissen möchtest wie die Prüfung abläuft.
Alle Prüflinge werden in einen großen Raum gesammelt. Alles gemischt Funkscheine und Führerscheine. Dann werden die Personalien festgestellt und die Fragebögen verteilt. Auf gemeinsames Signal legen alle los. Macht man SRC und UBI bekommt man nur die SRC Aufgaben.
Nach kurzer Zeit wird für die SRCler unterbrochen und das Englische Diktat gemacht. Wenn man was nicht verstanden hat wird Wiederholt. Fragt man zu oft wird das Wort Buchstabiert.
Rechtschreibung, auch bei den Übersetzungen, ist egal. Alles was Buchstabiert wurde muss stimmen. Das Diktat übersetz man in Deutsch, auf der Rückseite des Blattes steht ein deutscher Text den man ins englische übersetzt.
Das sind die bekannten Texte. Die Vokabeln der Texte sollte man drauf haben, damit kommt man dann auch durch die Praxis.
Meint man das war es gibt man ab und geht zum Wartebereich der Praktisch Prüfung.
Irgendwann kommt der Ruf die nächsten zwei. Im Raum sitzen teilweise mehrere Prüfer die gleichzeitig Prüfungen bei je zwei abnehmen. Da ist also auch Unruhe.
Es kommt gleich die Frage:“wer sind sie denn?“ Damit er deine Unterlagen heraus suchen kann. Gleich nach Nennung deines Namens wirst du erstmal angepflaumt:“Verstehe sie nicht!“
Da möchte er deinen Namen buchstabiert haben
Dann kann man sich ein Funkgerät aussuchen, die Modelle sind ja bekannt.
Man bekommt ein Schild aufgestellt wer man ist. MMSI, Boot Namen, Rufzeichen.
Als erstes wird man das Gerät bereit machen müssen. Einschalten, auf See stellen, Kanal, Lautstärke und Rauschunterdrückung.
Dann bekommt man die schon beschriebenen Fragekarten. Da steht Position und Aufgabenstellungen in Deutsch und Englisch drauf. Dann kann man losfunken. Als Nachrichten Inhalt kann man eigentlich den englischen Text vorlesen.
Ich habe beim bedienen des Gerätes immer gesagt was ich jetzt grade mache. Der weis dann das du weist was du machst und schaut garnicht so genau hin
Hat alles geklappt und man macht auch UBI schaltet man das Gerät um und macht die andere Prüfung, ist dann meist nicht mehr viel. Da muss man dann zB erst die Frequenz der Revierzentrale suchen.
Ist man damit durch geht man zum ersten Prüfungsraum und bekommt den UBI zusatzbogen, Name und etwa 10 Kreuze.
Da sitzen dann noch Leute mit leichter Panik im Gesicht.
Das ist das wichtigste, 42, Handtuch und No Panic!
Grade im Wartebereich der Praxis wird Gegenseitige Panik verbreitet.
Ich hatte mich daher bei der Theorie extrem beeilt um als zweiter bei der Praxis zu sein
Panik Situation weniger
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Gruß
Jörg
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  #95  
Alt 13.09.2020, 10:24
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Also wenn man das so liest, kann man verstehen, dass die Engländer das etwas lockerer nehmen. Hahaa
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  #96  
Alt 21.07.2023, 08:11
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Gestern im Hafen mit jemanden gesprochen, der beruflich 3 Jahre in England war.
Er konnte dort wählen, mache ich ein SRC mit Prüfung fur 250 Pfund oder kaufe ich eins bei einer privaten Organisation für 850 Pfund ohne Kurs ohne Prüfung, mit dem Hinweis sich ein Buch durchzulesen...

.und wir wundern uns, dass dieses in D nicht unterstützt wird.

Wenn man jetzt nicht alles glaubt und etwas googlet stellt man fest, dass man nur 300Euro zahlen muss und ein SRC aus Irland zugeschickt bekommt.
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  #97  
Alt 21.07.2023, 08:20
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von MisterMinit Beitrag anzeigen
Gestern im Hafen mit jemanden gesprochen, der beruflich 3 Jahre in England war.
Er konnte dort wählen, mache ich ein SRC mit Prüfung fur 250 Pfund oder kaufe ich eins bei einer privaten Organisation für 850 Pfund ohne Kurs ohne Prüfung, mit dem Hinweis sich ein Buch durchzulesen...

.und wir wundern uns, dass dieses in D nicht unterstützt wird.

Wenn man jetzt nicht alles glaubt und etwas googlet stellt man fest, dass man nur 300Euro zahlen muss und ein SRC aus Irland zugeschickt bekommt.
Du kannst auch Autoführerscheine kaufen, Reisepässe uvm.
Dass die dennoch nichts wert sind, sollte sich lange rumgesprochen haben und das Beschaffen von Fälschungen bedarf wirklich rein gar keiner Diskussion.


Gruß

Totti
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Alt 23.07.2023, 21:30
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War auch gar nicht so gemeint.
Ich denke mir dass die Scheine aus Irland keine Fälschungen sind. Die irische Regierung geht er nur sehr locker mit um...

Seis drum ich würde mir so etwas auch nicht kaufen, versteht mich bitte nicht falsch.
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