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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#76
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Zitat:
Gibt es keine Unterschiede mehr z. Bsp. > 7,5 t oder < 7,5 t Gruß UWE PS Ich weiß, könnte jetzt auch googlen
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#77
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Zitat:
Und warum bezahle ich dann dafür, wenn die Müllabfuhr meinen Sperrmüll aus meiner Wohnung holt und ihn bei sie auf den LKW packt? An welcher Stelle ist der Müll herrenlos? Und warum muss ich nen auf deren LKW sichern??? Wo steht das? (§ und Abs bitte) Mitverantwortlich bei Verladung nach Priatverkäufen???? Wo steht das? (§ und Abs bitte) Das fängt genaugenommen schon bei nem Fernseher oder was ähnlichem an, das der Käufer bei mir habholt und es dann bei sich auf den Rücksitz stellt und losfährt??? Ich lerne gerne dazu!
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour |
#78
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Jan, lese mal hier
Informationen zur Ladungssicherung Ladungssicherung - ein Thema, das alle betrifft, die etwas transportieren, Privatpersonen genauso wie Unternehmen. Die Rechtssprechung macht keinen Unterschied, die rechtlichen Grundlagen gelten für jeden. Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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#79
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Zitat:
du zäumst das Pferd vom falschen Ende auf § 22 StVO nennt keinen Verantwortlichen, also sind alle am Transport Beteiligten mitverantwortlich. Blödes Beispiel, aber trotzdem zutreffend: Du ersteigerst bei eBay einen Schrank für deine Tochter. Sie fährt los, um ihn abzuholen, natürlich mit deinem Auto, weil ihr Auto zu klein ist. Der Schrank wird verladen, kann aber nicht gesichert werden, weil geeignete Punkte fehlen. Wer ist verantwortlich und muss zahlen, wenn sie mit der ungesicherten Ladung losfährt? Nun, sie, ist klar .... Der Verkäufer, weil er ebenfalls bei Übergabe eine Sorgfaltspflicht hat .... Und du, weil du ein ungeeignetes Transportmittel bereitgestellt hast ... Es geht um Verkehrssicherheit, nicht Befriedigung persönlicher Bedürfnisse zu Lasten anderer ....
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#80
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Zitat:
Das klingt unglaublich Urteil her Nach §412 HGB Abs1 scheinen Versender und Frachtführer gleichermaßen verantwortlich zu sein. Die Frage ist ob das HGB auch bei privatem handeln greift, denn nach §1 Abs 1 HGB ist nur Kaufmann wer ein Handelsgewerbe betreibt Von Privaten habe ich spontan nix gefunden.
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#81
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Es ist immer schön, wenn alles auf Paletten oder in berechenbare GB geht,
aber was braucht man für eine Ausbildung um entscheiden zu können, wann etwas nun richtig gesichert ist ???
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#82
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Zitat:
Der Verkäufer ist kein "Absender" nach HGB und nur von diesem wird dort gesprochen. Die Übergabe des Schrankes und somit der Eigentümerwechsel erfolgt wohl meist in der Wohnung des Verkäufers. Kommt die Tochter jetzt mit zwei kräftigen Kerlen, die den Schrank nehmen und zum Auto schleppen ist er meiner laienhaften Meinung nach schon kein Absender mehr. Anders könnte es natürlich aussehen, wenn der Verkäufer die Beladung macht oder die Ware anliefern läßt. Aber auch da kann ich mir das bei Privatpersonen nicht vorstellen.
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#83
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Brauchst du auch nicht, § 22 StVO gilt erstmal für alle, egal ob
gewerblich oder privat, Fahrzeugführer oder nicht. Die Vorwerfbarkeit ist hier in jedem Einzelfall zu prüfen .... Betroffene sind erstmal alle, möglicherweise auch Oma Lieschen |
#84
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Gesunden Menschenverstand und ein bischen Mathe und Physik
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#85
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Zitat:
oder so ..... da steht "Die Ladung ist zu sichern" ! Mit-Verantwortlich ist jeder, der zu diesem Transport beigetragen hat, in welchem Ausmaß, muss im Einzelfall entschieden werden.
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#86
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liest du hier => http://www.presseportal.de/polizeipr...?search=ladung POL-SO: Lippetal - Ladungssicherheit gilt auf für "Privatleute" Lippetal (ots) - Nicht nur Berufstrucker, sondern auch Handwerker und Heimwerker müssen sich um die Sicherheit ihrer Ladung kümmern. Ein Beispiel wie man es nicht machen sollte, zeigt das beigefügte Foto. Der Fahrer eines Touran mit Anhänger, der in der letzten Woche einer Polizeistreife auf der Bundesstraße 475 im Lippetal auffiel, verwandelte sein Gespann in einen Sattelzug. Die 160 fünf Meter langen Dachlatten wurden auf dem Anhänger verladen, ragten aber weit in den Kofferraum hinein. Die lockeren Befestigungen mit zwei Spanngurten hatten Alibifunktion, sie reichten bei weitem nicht aus, um die Hölzer bei einer Extremsituation zu halten. Nicht auszudenken, wenn der Mann eine Vollbremsung hätte machen müssen oder eine enge Kurve gefahren wäre. Selbstverständlich wurde dem Autofahrer von der Polizei die Weiterfahrt untersagt. Die Anzeige wird ihm Punkte in Flensburg und ein Bußgeld kosten, so dass eine Anlieferung mit einem Lastwagen nicht nur deutlich sicherer, sondern auch günstiger gewesen wäre. (ws) |
#87
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Was hat er denn falsch gemacht ?
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#88
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Zitat:
Das glaube ich einfach nicht. Zitat:
Aber es steht nirgends, daß auch der Verkäufer der Ladung haftbar gemacht wurde.
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Zitat:
glaub es ruhig ..... Die großen Baumärkte bei uns (mit Drive In) öffnen die Schranke erst, wenn die Ladung gesichert ist .... |
#90
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Zitat:
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#91
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Zitat:
Bei Ikea habe ich auch schon abenteuerliche Ladungen gesehen und dabei verleihen die sogar Dachträger. Da sieht auch niemand nach, was man damit macht.
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#92
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Hier http://www.tis-gdv.de/tis/publikationen/vhl.htm könnte ihr euch ein pdf-file zur Verantwortung und Haftung bei der Ladungssicherung im Straßengüterverkehr nach HGB und CMR runterladen - gratis, aber nicht druckbar / alternativ die 110 Seiten als Buch für 16,66 Euro kaufen
Da ist dann bestimmt alles erklärt |
#93
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Zitat:
Hier hat (fast) jeder Baumarkt einen Drive-In, bezahlen kannste erst nach Ladungssicherung, und danach geht die Schranke auf ... Für den Kleinteileverkauf am Parkplatz gilt das nicht, aber die sperrigen Sachen werden ausschließlich über Drive-IN abgewickelt |
#94
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Für gewerblich ja, aber eben nicht für privat ......
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#95
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Das darf der Fahrer mal schön selber machen und ich gucke zu das er es auch macht.... Und alle ungeprüften Gurte etc sind seit ewig entsorgt
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MFG René |
#96
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Ich habe mir auch letztes im Baumarkt eine 1,2 Tonnen schwere Palette mit
30 Sack Zementmörtel mit dem Gabelstapler auf den Hänger schieben lassen. Dass ich hinterher noch vier Gurte drumgeschmissen habe, hat von denen keiner gesehen. Da war ich aus dem Drive-In schon wieder raus. Würde das jetzt heißen, dass der Baumarkt im Fall der Fälle eine Mitschuld getragen hätte??
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#97
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Flaches Land mit Baumärkten in den umliegenden Kleinstädten.
Aber auch in Nürnberg kenne ich keinen Baumarkt mit Drive in.
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#98
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Ich kenne im Hamburger Raum nur einen einzigen Baumarkt mit Drive-In.
Evtl ist das in anderen Gegenden nötig, eine Ausfahrschranke zu installieren Aber im Ernst ich kann da nur Wolf beipflichten,bei Ikea kann man allerhand Spaßiges sehen. Aber mal eine Frage an die Profis: Ich kenne einige Firmen, da muß der Fahrer selbst laden, meist Paletten mit Handhubwagen. Wer ist denn in diesem Falle der Buhman Ich erinnere mich dass bei den TV-Sendungen a la "Achtung Kontrolle" penibel gefragt wird, wer denn verladen hat. Also gibt es wohl Schlupflöcher für den Versender und der Fahrer ist der Dumme?
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#99
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Zitat:
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#100
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Nöö ... der Verantwortliche der Ladestelle ist in jedem Fall mit dran
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