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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #76  
Alt 23.05.2010, 21:58
sea u in denmark sea u in denmark ist offline
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Standard

Nach meiner Vorstellung war schon die Eingangsfrage nicht ganz in verständlich:
Es hat niemand über Bord zu fallen. Wir baden oft und gern vom Boot aus, aber in gefährlichen Gewässern (Strömung, Schiffsverkehr, kaltes Wasser usw.) verläßt niemand das Cockpit, ohne sich so kurz angeleint zu haben, daß er gar nicht bis über die Reling kommt. Das gilt um so mehr noch bei Anfängern an Bord.
Ansonsten scheint mir bei (einigermaßen gleichmäßiger) Strömung wohl das Anlegen, nicht aber das Einsammeln treibender Sachen eine besondere Technik zu erfordern.

sea u in denmark
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  #77  
Alt 24.05.2010, 01:04
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T-Technik T-Technik ist offline
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Standard Sicherheit auf dem Wasser

Hallo Wolf,
hast einen tollen Thread ans rollen gebracht .

Ich möchte hier nur mal etwas quer einbringen :

Meiner Meinnung nach sollte jeder Wassersportler diese folgende Broschüre gelesen haben u. besser noch als Nachschlagewerk an Bord haben .

Stammt direkt vom : Bundesministerium für Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung

Zu finden in : ELWIS = http://www.elwis.de/ dann unter Freizeitschifffahrt

Hier direkt der Link zum PDF : http://www.bmvbs.de/Anlage/original_...ersportler.pdf


Das Ganze gibt es auch als Druckwerk kostenlos z.B. auf der Boot in Düsseldorf oder Hanseboot HH .

Viel Spass, Grüße : TOMMI
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  #78  
Alt 24.05.2010, 01:13
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Standard

Zitat:
Zitat von sea u in denmark Beitrag anzeigen
...
Ansonsten scheint mir bei (einigermaßen gleichmäßiger) Strömung wohl das Anlegen, nicht aber das Einsammeln treibender Sachen eine besondere Technik zu erfordern.

sea u in denmark
... leider kenne ich die Gegebenheiten dort nicht. Bei Passau gibt es
schon Ecken, an denen mit Kehrwassern und ähnlichen Fisimatenten
zu rechnen ist. Auf dem Bild ist eine Verengung zu sehen. Da könnte
die Strömung schon beschleunigen und ggf. ein paar Richtungswechsel
vornehmen. Oft wird das Kehrwasser (dreht aus dem Hauptstrom raus
und wieder rein) missachtet und gegenan geschwommen. Irgendwann
geht dann den Leuten die Puste aus ... .

Gruß Ralph
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  #79  
Alt 24.05.2010, 01:34
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von sea u in denmark Beitrag anzeigen
Nach meiner Vorstellung war schon die Eingangsfrage nicht ganz in verständlich:
Es hat niemand über Bord zu fallen.
Und was nicht darf das kann nicht sein?
Klar hat da keiner was außerhalb des Cockpits zu suchen aber ........
Zitat:
Zitat von sea u in denmark Beitrag anzeigen
Ansonsten scheint mir bei (einigermaßen gleichmäßiger) Strömung wohl das Anlegen, nicht aber das Einsammeln treibender Sachen eine besondere Technik zu erfordern.
Dann stell dir mal vor du fährst auf See in einer engen Gezeiteneinfahrt die von Berufsschifffahrt befahren wird und du hast gerade so richtig Strömung.

Die Donau hat an der Stelle deutlich mehr als irgendwo anders. Als ich dort fuhr etwa 12 km/h+ und alle die ich bisher gesprochen habe sagen auch das ist das Stück mit der stärksten Strömung insgesamt.
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  #80  
Alt 24.05.2010, 11:27
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Und was nicht darf das kann nicht sein?
Klar hat da keiner was außerhalb des Cockpits zu suchen aber ........
Das ist vermutlich so gemeit, daß alles unternommen werden muß, um das Überbordgehen zu verhindern

Es gibt genügend Situationen, wo das einfangen und anbordnehmen des MOB schlichtweg praktisch unmöglich ist.
Dass man darauf vorbereitet sein muß, wenns trotzdem passiert, ist ein anderes Paar Stiefel.
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Gruß
Ewald
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  #81  
Alt 24.05.2010, 12:51
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Das ist vermutlich so gemeit, daß alles unternommen werden muß, um das Überbordgehen zu verhindern
Ich hab das mit der falschen Fragestellung so verstanden, daß ich mir besser Gedanken machen soll wie ich ein über Bord gehen verhindere.

Ich hab mir aber Gedanken darüber gemacht was zu tun sei wenn es trotzdem passiert.
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  #82  
Alt 24.05.2010, 21:26
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Inwieweit österreichische Ausrüstungspflichten auch für deutsche Boote in österreichischen Gewässern gelten bin ich überfragt.
Ich denke, hier gelten die Vorschriften des Heimatlandes. Ich weiß nicht, wie es in den D-Papieren aussieht. In den A-Papieren sind die vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenständen eingetragen.
__________________
Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien

Johann
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  #83  
Alt 25.05.2010, 11:34
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Zitat:
Zitat von coronet Beitrag anzeigen
Ich weiß nicht, wie es in den D-Papieren aussieht. In den A-Papieren sind die vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenständen eingetragen.
Bei uns ist garn nichts in der Richtung eingetragen.
Ich hab dir mal die Papiere vom WSA für den Segler und den IBS vom MoBo gescannt. Die Angaben sind äußerst dürftig.
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	WSA_Papiere_Trissie_web.jpg
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ID:	207625   Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	IBS_Blubber_web.jpg
Hits:	195
Größe:	43,5 KB
ID:	207627  

Geändert von wolf b. (25.05.2010 um 12:17 Uhr)
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  #84  
Alt 25.05.2010, 12:24
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ghaffy ghaffy ist offline
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Derzeit ist für Österreichische Kleinfahrzeuge genau vorgeschrieben, was an Sicherheitsausrüstung in Österreich mitzuführen ist. (Das ist in der Zulassung eingetragen und auch im Ausland gültig.)

Damit jene Kleinfahrzeuge, auf denen im Heimatland keine solche Sicherheitsausrüstung vorgeschrieben ist (das sind eigentlich nur Boote aus Deutschland), nun auf den Österreichischen Wasserstraßen auch verpflichtet sind, entsprechende Sicherheitsausrüstung mitzuführen, ist eine Gesetzesänderung in Vorbereitung.
Vermutlich spätestens 2011 wird daher der Paragraf 11.19 in die Wasserstraßen-Verkehrsordnung aufgenommen.

(Bevor die Diskussion losgeht ie Prüfung des Ministeriums hat ergeben, dass diese Bestimmung weder EU-Recht noch Gegenseitigkeitsbestimmungen widerspricht. In Frankreich zB gibt es eine solche Regelung bereits. Dort sind also für Deutsche Kleinfahrzeuge auf Binnenwasserstraßen bereits vorgeschrieben.)

Im Folgenden der Text der Absicht und der Text des Entwurfs für den neuen Paragrafen.
Im Moment - wie gesagt - gilt der noch nicht.


Zu § 11.19
Diese Bestimmung wird aufgenommen, um in den (seltenen) Fällen, in denen die Zulassungsdokumente
ausländischer Sportfahrzeuge keinerlei Vorschriften über die Sicherheitsausrüstung beinhalten, der
Schifffahrtsaufsicht eine Rechtsgrundlage für die Einforderung einer Mindestausrüstung zu geben. Die hier
vorgeschriebene Ausrüstung entspricht der gemäß Artikel 2.05 der Anlage 4 der Schiffstechnikverordnung,
BGBl. II Nr. 162/2009, für Sportfahrzeuge bei der Erteilung einer österreichischen Zulassung vorzuschreibenden
Ausrüstung.


Neu lautender §11.19:

§ 11.19 Ausrüstung von Sportfahrzeugen
Sofern in der Zulassungsurkunde nichts anderes angegeben ist, muss sich an Bord
von Sportfahrzeugen, die Motorfahrzeuge sind, folgende Mindestausrüstung befinden:
1. Anker- und Verheftausrüstung:
a) ein oder zwei Anker mit einer Gesamtmasse MA [kg] von mindestens 1,5
mal der Länge über alles; auf Fahrzeugen, die mit zwei Ankern ausgerüstet
sind, darf die Masse jedes Ankers nicht weniger als 45 vH der
Gesamtankermasse betragen;
b) entweder
eine oder zwei Ankerketten mit einer Länge [m] von mindestens 0,5 mal der
Länge über alles und einer Bruchlast [kN] von mindestens 0,5 mal der
Länge über alles und eine oder zwei Ankerleinen mit einer Länge [m] von
mindestens 4 mal der Länge über alles und einer Bruchlast [kN] von
mindestens 0,5 mal der Länge über alles
oder
eine oder zwei Ankerleinen mit einer Länge [m] von mindestens 5 mal der
Länge über alles und einer Bruchlast [kN] von mindestens 0,5 mal der
Länge über alles;
c) zwei Festmacherleinen mit einer Länge [m] von mindestens 1,5 mal der
Länge über alles und einer Bruchlast [kN] von mindestens 0,5 mal der
Länge über alles;
d) ein Bootshaken;
2. Feuerlöschausrüstung:
a) bei Fahrzeugen mit einer Länge über alles von bis zu 10 m und mit
Verbrennungsmotore über 11 kW:
ein, bei Innenbordmotoren zwei, von Deck leicht zugängliche(r) tragbare(r)
Feuerlöscher für die Brandklassen A, B und C mit einer Füllmasse von
mindestens zwei kg;
b) Bei Fahrzeugen mit einer Länge über alles von mehr als 10 m:
ein, bei Innenbordmotoren zwei, von Deck leicht zugängliche(r) tragbare(r)
Feuerlöscher für die Brandklassen A, B und C mit einer Füllmasse von
mindestens sechs kg;
bei Innenbordmotoren darf ein Feuerlöscher durch eine fest eingebaute
Löschanlage im Motorraum ersetzt werden;
3. Rettungsmittel und Erste-Hilfe-Ausrüstung:
a) ein Rettungsring oder ein gleichwertige Einzelrettungsmittel; Kissen, Bälle
Fender oder ähnliches gelten nicht als gleichwertig;
b) eine Rettungsweste für jede Person an Bord;
c) eine Erste-Hilfe-Ausrüstung;
d) eine Einstiegshilfe.
__________________
Gruss Andreas

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  #85  
Alt 25.05.2010, 17:56
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen




Neu lautender §11.19:

§ 11.19 Ausrüstung von Sportfahrzeugen
Sofern in der Zulassungsurkunde nichts anderes angegeben ist, muss sich an Bord
von Sportfahrzeugen, die Motorfahrzeuge sind, folgende Mindestausrüstung befinden:
1. Anker- und Verheftausrüstung:
a) ein oder zwei Anker mit einer Gesamtmasse MA [kg] von mindestens 1,5
mal der Länge über alles;
auf Fahrzeugen, die mit zwei Ankern ausgerüstet
sind, darf die Masse jedes Ankers nicht weniger als 45 vH der
Gesamtankermasse betragen;
Wird in Österreich neuerdings die Länge in kg angegeben?
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Gruß
Ewald
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  #86  
Alt 25.05.2010, 19:13
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Wird in Österreich neuerdings die Länge in kg angegeben?
Durchaus nicht.
Bei gründlichem Studium der Schiffstechnik-Verordnung wird erkenntlich, dass - was hier im unvollständigen Zitat des (neuen) §11.19 tatsächlich seltsam klingt - folgendermaßen zu rechnen ist:

LüA zB 7m -> Mindestgewicht aller Anker gemeinsam 7x1,5, das ganze dann in kg. Ergibt 10,5kg.

Dieses Ankergewicht kann auf zwei Anker aufgeteilt sein (zB einer an der Winsch, ein zweiter mit Trosse in der Backskiste), wobei kein Anker leichter als 45% der vorgeschriebenen Gesamtmasse sein darf (also der leichtere muss mindestens 4,7 kg haben).

Die Ausrüstungsbestimmungen sind in der Schiffstechnik-Verordnung festgelegt und gelten daher nur für in Ö zugelassene Fahrzeuge. Damit das für alle gilt, soll es eben in die Wasserstraßen-Verkehrsordnung.

Ich bin mir sicher, dass unsere Bürokraten es ähnlich übersichtlich wie in der zugrunde liegenden Schiffstechnik-Verordnung erläutern werden .

siehe dort: Artikel 10.02 http://ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Ab...erfahrungszahl
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Gruss Andreas

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Geändert von ghaffy (25.05.2010 um 19:19 Uhr)
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  #87  
Alt 25.05.2010, 19:20
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Woher weis ich denn, daß die LÜA im Meter angegeben wird, könnten ja auch Fuß, Ellen oder km sein
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Ewald
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  #88  
Alt 25.05.2010, 20:01
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Woher weis ich denn, daß die LÜA im Meter angegeben wird, könnten ja auch Fuß, Ellen oder km sein
Ewald, da ringeln sich Fußnägel.
Meter ist die SI-Basiseinheit.

Ist aber für Zweifler in der Schiffstechnik-Verordnung unter "Schiffstechnische Begriffe" im §3 Absatz (1) Ziffer 69 in Verbindung mit Ziffer 70 gnadenlos als "Meter" in der Schreibweise [m] festgelegt.
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  #89  
Alt 25.05.2010, 20:23
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Können denn die Ösis nicht einfach das ganze klar und deutlich schreiben?
Deutsche Bürokraten sind schon umständlich, aber bei dieser Schreibweise ringelt sich noch mehr.

Ich weiß ja, was die meinen, aber man kanns auch besser schreiben - rein physikalisch-mathematisch ist es Stuss: die Gesamtmasse von 1,5 mal der Länge
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Gruß
Ewald
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  #90  
Alt 25.05.2010, 20:35
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Können denn die Ösis nicht einfach das ganze klar und deutlich schreiben?
Deutsche Bürokraten sind schon umständlich, aber bei dieser Schreibweise ringelt sich noch mehr.

Ich weiß ja, was die meinen, aber man kanns auch besser schreiben - rein physikalisch-mathematisch ist es Stuss: die Gesamtmasse von 1,5 mal der Länge
Da seht Ihr mal,womit wir uns herumschlagen müssen ...

aber dafür brauchen unsere Leuchten keine BSH-Zulassung , unsere Bürokraten sind Leuchten genug ...
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Johann
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  #91  
Alt 25.05.2010, 20:57
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Wir haben Bürokratie von den Preußen gelernt und ein wenig verbessert. Oder glaubst du, ein Weltreich, in dem die Sonne nie unterging, ließe sich mit Angaben wie "ausreichend schwerer Anker" elegant zur Blüte und zum Niedergang führen.
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Gruss Andreas

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  #92  
Alt 25.05.2010, 21:30
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Zitat:
Zitat von coronet Beitrag anzeigen
aber dafür brauchen unsere Leuchten keine BSH-Zulassung , unsere Bürokraten sind Leuchten genug ...
Deshalb die vielen Bürokraten, wenn auf jedem Schiff 4 davon leuchten müssen. Weiß und rot ist ja problemlos, aber die grünen bedauere ich doch - Magenverstimmung?

Übrigens, der letzte Ösi, der in unserem Hafen war, hatte aber BSH - Leuchten....




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  #93  
Alt 26.05.2010, 12:38
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Übrigens, der letzte Ösi, der in unserem Hafen war, hatte aber BSH - Leuchten
Ich habe auch vieles, aber nicht alles ist vorgeschrieben!
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Johann
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