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  #101  
Alt 17.09.2024, 07:53
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Berni Beitrag anzeigen
Volker, ich glaube, du hast das Problem gar nicht verstanden!

Vielleicht nicht bei jedem Thema den "Oberlehrer" spielen....
das der Kapitän es nicht konnte... ok das er überfodert war Ok

aber warum sollte er nicht fahren dürfen... das war die Frage ?

ich will es nur verstehen...

der Charterschein ist ja gerade eingeführt worden für solche Boote...

Ist das Gebiet außerhalb der Erlaubnis ?
Der Wind war sichrer GRenzwertig...
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Gruß Volker
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  #102  
Alt 17.09.2024, 07:54
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von Berni Beitrag anzeigen
Volker, ich glaube, du hast das Problem gar nicht verstanden!

Vielleicht nicht bei jedem Thema den "Oberlehrer" spielen....
Nana, das Forum hat keinen Oberlehrer mehr, der sich aufspielen muss.

Die Frage ist halt durchaus berechtigt, bis wie viel Wind ist so ein Konstrukt einem unerfahrenen Fahrer sicher zu überlassen...?...
Wobei ja nicht klar ist, ob der Bootsführer unerfahren war und/oder die Probleme tatsächlich technischer Natur waren, etwa wegen Untermotorisierung.

Grüße

Totti
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  #103  
Alt 17.09.2024, 08:21
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

aber warum sollte er nicht fahren dürfen... das war die Frage ?

.
Ich weiß es nicht mehr ganz genau aber unser Vercharterer erlaubte die Fahrt auf der Müritz nur bis zu einer bestimmten Windstärke und mit vorheriger telefonischer Ankündigung.
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Gruß Dennis
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  #104  
Alt 17.09.2024, 09:21
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Zitat:
Zitat von DM7 Beitrag anzeigen
Ich weiß es nicht mehr ganz genau aber unser Vercharterer erlaubte die Fahrt auf der Müritz nur bis zu einer bestimmten Windstärke und mit vorheriger telefonischer Ankündigung.
Ich kann mich erinnern, daß derartige Auflagen in bestimmten Bereichen bei Charterschein vorgeschrieben sind.
- telefonische An- und Abmeldung bei bestimmten Passagen
- Auslaufverbot ab einer bestimmten Windstärke
- Rettungswestenpflicht unter bestimmten Bedingungen
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Gruß
Ewald
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  #105  
Alt 17.09.2024, 09:30
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Zitat:
Zitat von DM7 Beitrag anzeigen
Ich weiß es nicht mehr ganz genau aber unser Vercharterer erlaubte die Fahrt auf der Müritz nur bis zu einer bestimmten Windstärke und mit vorheriger telefonischer Ankündigung.
ist ja auch alles im link zu lesen den ich eingestellt habe..

Zitat:
Für den Charterschein gelten ein paar Bedingungen, die die meisten einfach erfüllen können.
Die Boote dürfen maximal 15 m Länge haben (Längere Boote haben wir nicht)
Nur 12 Personen sind an Bord erlaubt (Wir haben Boote mit bis zu 7 Schlafplätzen)
Eine Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h darf nicht überschritten werden (Das ist auf dem Wasser viel. Die meisten unserer Boote fahren nicht schneller als das.)
An bestimmten Stellen gilt:
Durchfahrt nur in der bezeichneten Fahrrinne
Fahrverbot ab Windstärke 4
Alle Personen müssen Rettungswesten tragen.
Gefahren werden darf nur bei Tag.
Telefonische Meldung beim Unternehmen nach der Durchfahrt und telefonischer Abruf über Befahrbarkeit beim Unternehmen vor Einfahrt (Wind, Wetter)

ist dies bei allen? war es Bekannt oder war anderes gemeldet und hat aufgefrischt und dies war der erste Hafen ? wurde der Charterer ausführlich informiert?
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Gruß Volker
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  #106  
Alt 17.09.2024, 09:42
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Sie kamen von der Kleinseenplatte, der Wind war schon länger auf 4-5 in Böden 6 und keine Besserung in Sicht. Auf der Haube des AB stand eine 30, aber der Bootsführer sagte, er hat in Wirklichkeit nur 20.
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Gruß Heiko
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  #107  
Alt 17.09.2024, 09:47
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Gerade die Müritz kann doch sehr anspruchsvoll sein! In 2022 lagen wir gemütlich an Tonne 9 als uns ein zufällig anrufender Freund auf eine Sturmwarnung hinwies (wir hatten das erst viel später erwartet). Wir sind gleich los und hatten es gerade eben noch bis nach Rechlin geschafft als es RICHTIG losging. Ab Burgwall war das Ufer kaum noch zu erkennen.

Wir haben einen 13to Stahlverdränger aber das Tanzen an den massiven Betonschwimmern hat mich schon "beeindruckt". Nach wenigen Minuten fuhr dann auch neben uns die Feuerwehr raus um gekenterte Boote zu retten.

Ich will nicht wissen wie so ein Ereignis auf ein "Hausboot" eingewirkt hätte.
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  #108  
Alt 17.09.2024, 12:57
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justme justme ist offline
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ist ja auch alles im link zu lesen den ich eingestellt habe..
lieber Billi, guck doch bitte nicht auf irgendwelchen Webseiten, die irgendwelche mehr oder weniger stimmigen Informationen verbreiten sondern einfach da, wo das Ganze geregelt ist, nämlich in der Anlage 5 der BinSch-SportbootVermV.
Da sieht man dann auch, daß für die Müritz-Elde-Wasserstraße zwischen Kilometer 121 und 167 generell ein Fahrverbot bei Windstärken ab 4 Bft gilt und für den Plauer See und die Müritz selbst zusätzlich eine vorherige telefonische Abfrage beim Charterunternehmen vorgeschrieben ist.


Und die Frage
Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ist dies bei allen? war es Bekannt oder war anderes gemeldet und hat aufgefrischt und dies war der erste Hafen ? wurde der Charterer ausführlich informiert?
interessiert dann einfach gar nicht mehr sonderlich - ja, es obliegt dem Charterunternehmen auf diese Regeln deutlich im Rahmen der Charterscheineinweisung hinzuweisen, aber die Vorschriften richten sich in diesem Fall an und gelten für den Charterer. Ist mal wieder ein gutes Beispiel dafür warum die noch weitergehende Erleichterung unter dem SBF Binnen keine besonders gute Idee ist...

lg, justme
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  #109  
Alt 17.09.2024, 13:02
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Hier ist das wohl geregelt. Fahrverbot ab 4 Bft mit Charterbescheinigung. Gilt auch für Müritz MEW (4.2 bis 4.4).

https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...cationFile&v=4

EDIT: Da war jemand schneller.
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Viele Grüße

Philip

Geändert von Herr_Gretchen (17.09.2024 um 13:03 Uhr) Grund: Hinweis, da justme schneller war.
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  #110  
Alt 17.09.2024, 13:02
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



lieber Billi, guck doch bitte nicht auf irgendwelchen Webseiten, die irgendwelche mehr oder weniger stimmigen Informationen verbreiten sondern einfach da, wo das Ganze geregelt ist, nämlich in der Anlage 5 der BinSch-SportbootVermV.
Da sieht man dann auch, daß für die Müritz-Elde-Wasserstraße zwischen Kilometer 121 und 167 generell ein Fahrverbot bei Windstärken ab 4 Bft gilt und für den Plauer See und die Müritz selbst zusätzlich eine vorherige telefonische Abfrage beim Charterunternehmen vorgeschrieben ist.


Und die Frage


interessiert dann einfach gar nicht mehr sonderlich - ja, es obliegt dem Charterunternehmen auf diese Regeln deutlich im Rahmen der Charterscheineinweisung hinzuweisen, aber die Vorschriften richten sich in diesem Fall an und gelten für den Charterer. Ist mal wieder ein gutes Beispiel dafür warum die noch weitergehende Erleichterung unter dem SBF Binnen keine besonders gute Idee ist...

lg, justme
so .. wurdest du schon mal eingewiesen ? da gehen viele über wichtige Dinge einfach schnell drüber weg und wo man die Windgeschwindigkeiten bekommt wird oft auch nicht erklärt...

am Ende wird unterschrieben und da steht natürlich klar alles drin was erzählt wurde oder auch nicht...
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Gruß Volker
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  #111  
Alt 17.09.2024, 13:04
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Zitat:
Zitat von Herr_Gretchen Beitrag anzeigen
Hier ist das wohl geregelt. Fahrverbot ab 4 Bft mit Charterbescheinigung. Gilt auch für Müritz MEW (4.2 bis 4.4).

https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...cationFile&v=4

EDIT: Da war jemand schneller.
das wird auch nicht bestritten... die frage ist wusste das der Charterer, wusste er von den Windverhältnissen...oder wo er die Infos bekommt?

wie waren die Vorhersagen ? war der Wind so vorhergesagt ?
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  #112  
Alt 17.09.2024, 13:27
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
so .. wurdest du schon mal eingewiesen ? da gehen viele über wichtige Dinge einfach schnell drüber weg und wo man die Windgeschwindigkeiten bekommt wird oft auch nicht erklärt...

am Ende wird unterschrieben und da steht natürlich klar alles drin was erzählt wurde oder auch nicht...
das ist dann aber a) das Versäumnis der Charterfirma und b)muss es sich trotzdem auch der Charterer anrechnen lassen - der hat ja immerhin ebenfalls unterschrieben daß er eine umfassende, mindestens drei Stunden dauernde Einweisung erhalten hat und über die in der Anlage 4 der BinSch-SportbootVermV aufgeführten Themen unterrichtet worden ist. Verstöße gegen diese Einweisungspflicht können im Übrigen zur Aberkennung der erforderlichen Zuverlässigkeit des Charterunternehmens führen, das beim Ausstellen derselben im amtlichen Auftrag handelt.
Die in der Anlage 5 aufgeführten Beschränkungen sind im Übrigen in der Charterbescheinigung selbst aufgeführt - da kann sich jemand auch wenn er während der Unterweisung im Tiefschlaf war nur schwer mit Nichtwissen herausreden...

lg, justme, die Charterbescheinigung weiterhin für eine Pest haltend.
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  #113  
Alt 17.09.2024, 13:30
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ich halte nicht nur die Charterbescheinigung für einen Fehler, sondern auch die damalige Anhebung der PS Grenze von 5 auf 15PS...
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Alt 17.09.2024, 13:30
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen

lg, justme, die Charterbescheinigung weiterhin für eine Pest haltend.
Ja, das ist tatsächlich nicht nur unerträglich, sondern eben auch gefährlich nicht nur für die Charterer, sondern auch für Andere.

Gruß

Totti
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Alt 17.09.2024, 13:52
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Zitat:
Zitat von Müritzfischer Beitrag anzeigen
Sie kamen von der Kleinseenplatte, der Wind war schon länger auf 4-5 in Böden 6 und keine Besserung in Sicht. Auf der Haube des AB stand eine 30, aber der Bootsführer sagte, er hat in Wirklichkeit nur 20.
Erinnert mich ein wenig an das Land mit der höchsten Anzahl von 40PS Schriftzügen die dort verkauft werden...
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  #116  
Alt 17.09.2024, 13:54
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Alt 17.09.2024, 13:55
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Ich hab die Dinger auch schon bei Wind anlegen sehen. Ich glaube jeder hier (mich eingeschlossen), hätte Schwierigkeiten so ein Teil bei Wind ohne Hafenkino anzulegen
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Ciao
Barracuda

Der, der keine Zeit mehr hat
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  #118  
Alt 17.09.2024, 14:06
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Zitat:
Zitat von Barracuda Beitrag anzeigen
Ich hab die Dinger auch schon bei Wind anlegen sehen. Ich glaube jeder hier (mich eingeschlossen), hätte Schwierigkeiten so ein Teil bei Wind ohne Hafenkino anzulegen
Das glaub ich dir aufs Wort!
Immerhin holen die Segler ja auch die Wäsche ein wenn es zu wild wird, aber die Flächen von so einem Hausboot sind ja statisch. Bei Wind stell ich mir das als Alptraum vor.

...und auf die Gefahr mich unbeliebt zu machen:
Das Wort "Haus" impliziert für mich ein Ding das ich pers. als "Stationär" bzw. unbeweglich sehe...

...und es auch nicht gut sein kann wenn es sich bewegt.
Warum man etwas das eigentlich "von Haus aus" Manövrierunfähig ist glaubt mobil machen zu müssen: ???
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  #119  
Alt 17.09.2024, 14:29
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Was bei Wind mit einem Hausboot passieren kann war ja vor einiger Zeit auf dem Seddinsee zu sehen. Wind, Welle, ungünstige Beladung....und schon seht das Ding Kopf.
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  #120  
Alt 17.09.2024, 14:39
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von Desertbyte Beitrag anzeigen
Warum man etwas das eigentlich "von Haus aus" Manövrierunfähig ist glaubt mobil machen zu müssen: ???
Weil es geil ist, direkt auf der Wasseroberfläche zu leben und wenn man es noch verlegen kann, wohin auch immer, ist das eine tolle Sache.
Ich hätte aber lieber ein stationäres Hausboot und daneben meine beiden richtigen Boote liegen.

Grüße

Totti
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  #121  
Alt 17.09.2024, 14:40
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Was bei Wind mit einem Hausboot passieren kann war ja vor einiger Zeit auf dem Seddinsee zu sehen. Wind, Welle, ungünstige Beladung....und schon seht das Ding Kopf.
Was war da genau passiert?

Gruß

Totti
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  #122  
Alt 17.09.2024, 14:43
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Weil es geil ist, direkt auf der Wasseroberfläche zu leben und wenn man es noch verlegen kann, wohin auch immer, ist das eine tolle Sache.
Ich hätte aber lieber ein stationäres Hausboot und daneben meine beiden richtigen Boote liegen.

Grüße

Totti
Ja - aber du sprichst ja selbst von "verlegen" und nicht von "fahren".
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  #123  
Alt 17.09.2024, 14:48
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ich hätte aber lieber ein stationäres Hausboot und daneben meine beiden richtigen Boote liegen.

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Totti
Du bist -denke ich- ja jünger als ich.
Sprech mich doch mal in 10-15 Jahren auf das Thema an...
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Gruss, Dirk


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  #124  
Alt 17.09.2024, 14:49
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moin zusammen,

wie oben schon geschrieben wurde, die Kleinseenplatte u.a. Mirower See ist NICHT die Müritz. Die ganzen Kommentare zur Müritz und den Vorschriften greifen hier also nicht ...

Grüße
Detlef
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  #125  
Alt 17.09.2024, 14:50
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Zitat:
Zitat von Desertbyte Beitrag anzeigen
Ja - aber du sprichst ja selbst von "verlegen" und nicht von "fahren".
Es gibt schon Hausboote, die man auch passabel gut fahren kann. Fahrstand ganz vorn, hinten 2x Aussenborder, das funktioniert.
Wenn man "fährt" und nicht vor lauter Angst nur auf der Stelle stückchenweise ein bisschen Gas gibt, geht das ganz gut. Auf der Stelle stehend sind die Spielball.
Man sollte schon beherzt Gas geben und auch auf dem Punkt aufstoppen können. Ist wie bei jedem anderen Boot auch, reine Übungssache.
Aber ist ja nun auch nicht so, dass normale (Charter-) Boote gewisse Leute nicht auch vor Herausforderungen stellen.

Grüße

Totti
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