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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#101
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Wenn ich also am Steuerbordlichen Rand des Fahrwassers fahre muss der Segler ausweichen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#102
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Hallo,
Zitat:
Allerdings bleibe ich bei meiner Meinung, dass ein Segler nicht verlangen kann, dass ein Motorbotfahrer die Fahrrinne (mit sicheren bekannten Tiefen) verläßt, sofern, alle anderen Ausweichmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Bis dann Dominic |
#103
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#104
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#105
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Hast du ein Glück das wir uns 2003/4 nicht auf dem Beetzsee begegnet sind !
![]() Ich habe fast 5 Jahre einen 15er Jollenkreuzer restauriert und dann mit "Null Erfahrung" vom Segeln auf dem See rumgeschippert ! Man war das Lustig ! ![]() Meine Siggi fuhr mit (war das 1. und letzte mal) ![]() ![]() ![]() Ich glaube, wir kamen aus Radeweger Richtung an einer Baumgruppe vorbei, welche dann plötzlich zu Ende war ![]() ![]() ![]() Hätte ich nicht vor Schreck Alles losgelassen , wäre die "Bora" Bj.1939 (P7) mit Uns abgesoffen ! ![]() ![]() ![]() So kann es gehen, wenn man von einer gewissen Materie "NULL AHNUNG" hat ! ![]()
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Lg Alfons ![]() Geht nicht, gibts selten ! ![]() |
#106
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Hallo,
nein, Du setzt die betonnte Fahrrinne dem Fahrwasser gleich. Das ist allerdings nur im Geltungsbereich der SeeSchStrO dasselbe. Binnen ist die Fahrrinne nur ein bestimmter Bestandteil des Fahrwassers. Binnen-Fahrrinne: Der ausgetonnte Bereich im Fahrwasser in dem bestimmten Tiefen garantiert werden. Demnach hat hier das WSA auch die höchste Verkehrssicherungspflicht. Binnen-Fahrwasser: Die gesamte Breite der Wasserstraße in der Schifffahrt unter den jeweiligen Umständen Schifffahrt stattfinden kann. See-Fahrwasser: Ist von der Begrifflichkeit gleichbedeutend mit der Binnen-Fahrrinne. Bis dann Dominic |
#107
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Oha jetzt werden wir auch noch ganz genau. WErd ich mir merken müssen
![]() Aber aus meinem Text konnte man entnehemn, dass ich innerhalb der Betonnung bleibe und dies hast du ja auch geschrieben.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#108
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![]() und deshalb weiche ich in einem betonnten Fahrwasser weder im See-/noch im Binnenbereich aus. |
#109
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Ansonsten kann man der Ausweichpflicht auf vielerlei Weise nachkommen (da Segler auch ausweichen müssen, und Segler manchmal beim Überführen zum Urlaubsgebiet mit gelegtem Mast Mobo spielen, weiß ich das genau wie ein Mobo-Skipper), las da wären Ausweichen nach Links, Fahrt reduzieren, Einigung mit Blickkontakt, Fahrt beschleunigen... Ich habe nu auch allerlei Motor-km hinter mir. Nichts, aber auch GAR NICHTS, ist stichhaltig von denen die sagen man könne oder müsse einem Segler auf einem tieferen, breiteren Gewässer mit Platz links und rechts nicht ausweichen. Pfaueninselenge, Buhnenwerderdurchstich, meinethalben auch zwischen Rosenberg und Rodenberg auf er Müritz - überall da, wo es ernsthaft flach wird, ist es völlig klar, daß man niemanden nach rechts ins flache abdrängen DARF, und daß man es nach links EINFACH NICHT TUT. Aber da, wo Platz ist, möchte man sich bitte an die Regeln halten. Wenn ein Kurshaltender Segler im letzten Augenblick wegwenden muß, könnte es sein, daß er in diesem Moment andere gefährdet. Ein wegwendender SEgler ändert seinen Kurs nicht um 20 Grad, sondern - in der Natur der Sache liegend, gleich um ca 90 Grad. Wohin ein kreuzender Segler wegWENDET sollte eigentlich JEDEM, der in einem stärker besegelten Revier unterwegs ist, klar sein. Schon weil er sonst seinen Ausweichpflichten ggf gar nicht nachkommen KANN. Und wie gesagt, mit einem Führerschein, den man auf dem Dorf gemacht hat, darf man in Großstädten fahren... |
#110
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Die Wasserschutzpolizei sieht das anders. Vielleicht könntest Du Dich aber auch mit den Grundlagendes Wassersportes vertraut machen? |
#111
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Man kann auch innerhalb der Betonnung seinen Ausweichpflichten nachkommen (sinngemäßes Zitat der Waschpo...)
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#112
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Nix für ungut, aber wenn ich im betonnten Fahrwasser rechts fahre ist die gedachte Linie zwischen zwei (gleichfarbigen) Tonnen mein Ufer.
Unklarheiten regelt meine Haftpflichtversicherung (Stichwort: Abwendung von unberechtigten Ansprüchen).
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Gruss Vestus
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#113
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Na ja, lustig. Auf dem Beetzsee, und der Berliner Havel und dem Möserschen See (nur mal als Beospiele...) gibt es sowas wie betonnte Rinnen. Und irgenndwo abseits davon liegen die Wasserskigebiete.
Wenn der Tonnenstrich das Ufer ist, fährt man also Wasserski an Land. Interessante Deutung... |
#114
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. . . und wenn ich zu dämlich oder zu faul bin . . . dann bin ich ja ordenlich versichert. Ich hoffe du siehst das bei Personenschäden in deiner Crew genau so locker! Gruß Hubert via Tapatalk
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#115
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#116
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![]() Zitat:
@Pusteblume mein Fahrgebiet ist der Rhein. Wenn dort ein Segler kreuzt soll er schauen, wie er sich frei hält. Ich werde keinem von achtern aufkommenden Binnenschiff vor den Bug laufen, um innerhalb des betonnten Fahrwassers jemandem auszuweichen und das wird die WSP auch so sehen. |
#117
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![]() Zitat:
Es geht hier nicht um den Rhein, oder Kanäle oder sonstwas. Es geht hier um SEEN. Die haben keine Strömung, und sind, ausweislich der Gewässerkarte, auch außerhalb des Tonnenstriches TIEF. So, daß man WASSERSKISTRECKEN weit ABSEITS des Tonnenstriches (also, Eurer Meinung nach an LAND) einrichtet. Daß es für mich selbstverständlich ist, in Engstellen die Lage anders zu sehen als im freien tiefen Wasser, hast Du auch gelesen? Ansonsten ändere ich DEIN Post mal so, wie Du es von UNS nicht lesen willst, aber GENAU so bei UNS ankommt ein Fahrgebiet sind die Brandenburger SEEN. Wenn dort ein Mobo kommt soll er schauen, wie er sich frei hält. Ich werde keinem von achtern aufkommenden Binnenschiff vor den Bug laufen, um einem ausweichpflichtigen Mobo auszuweichen und das wird die WSP auch so sehen. Geändert von Pusteblume (28.08.2013 um 23:25 Uhr) |
#118
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In diesem Fall heisst "ordentlich versichert" auch unberechtigte Ansprüche ( z.B. eines Seglers, der doch kein Wegerecht hatte) abzuwehren, was für Otto Normalverdiener ohne Versicherung ein unkalkukierbares Prozesskostenriko darstellen würde.
Aber lass mal, ich fahre seit 1976 unfallfrei Se/Mo-Boot, soll sich auch nicht änden ![]()
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Gruss Vestus |
#119
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#120
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![]() Zitat:
Denn das würde das dann bedeuten, wenn du nicht ausweichpflichtig sein willst. ![]() Und ich denke hier liegt auch das Missverständnis zur Seebezeichnung, wo der Tonnenstrich bezeichnet ist, WEIL es das sichtbare UFER kaum gibt und daher nicht als Bezugspunkt herangezogen wird. Daher ist die Binnenregelung im Grunde nicht anders, obwohl das einige denken. Wichtig sind nicht die Worte einer Vorschrift, sondern ihr Sinn. @Pusteblume Ich weiß zwar mittlerweile, dass du keinem noch so schlüssigem Argument zugänglich bist, und du offenbar eigen definierte Regeln für richtig hälst, dennoch versuche ich es. ![]() Warum reitest du immer auf einem Unterschied rum, den es faktisch nicht gibt? Wenn ein Wortlaut anders ist, so ist der Sinn der Gleiche! Zitat:
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#121
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![]() Zitat:
Und sorry, im Gesetzestext steht nunmal nichts von Betonnung, sondern von Ufer. Das wird vermutlich genau so gemeint sein, sonst hätten sie ja das Wort "Betonnung" er schreiben können.
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Gruß Nils
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#122
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![]() Zitat:
Bei uns am Rhein werden fast Täglich Tonnen gesetzt die Untiefen markieren die ne woche vorher noch nicht da war. Oder in Elwis vor untiefen gewarnt. siehe aktuell in Köln wo sich mehrer Berufler an einer Sandbank festgefahren haben. Daher kann ich mich nie auf meine Karte verlassen sondern muss immer auf die Betonnung achten und werde dies auch tun. Und wenn ich an der außenlinie der Fahrrinne fahre bin ich definitiv nicht mehr ausweichpflichtig da ich diese zum ausweichen nicht verlassen muss. hierzu noch ne Anmerkung. Die Wasserschutzpolizei kontrolliert gerne auf dem Rhein mit kleinen Sportbooten z.B. im Bereich Mannheim. Sie fordert dazu auf das Fahrwasser zu verlassen und außerhalb des Tonnenstrichs im ruhigen Wasser die Kontrolle durchzuführen. Dazu können sie einen aber nicht verpflichten. Mir ist dies in Anbetracht der möglichen beschädigung meines bottes zu gefährlich. Ich biete dann an in den nächsten Hafen einzufahren oder es in mitten des Fahrwassers durchzuführen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#123
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![]() Zitat:
![]() 1. Will ich gar nicht um jeden Preis "nicht ausweichpflichtig sein. 2. Letztendlich geht es um die "schiffbare" Wassertiefe, deshalb bedeutet "das Ufer anhalten" auch nicht jede Landzunge auszuzahren und 100% der Uferlinie zu folgen, denn die Tiefenlinien tun dies auch nicht immer. 3. GEGENSEITIGE Rücksichtnahme, darauf kommt es an. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#124
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![]() Zitat:
![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#125
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![]() Im Zweifel für den Angeklagten ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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