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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #101  
Alt 28.08.2013, 21:25
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
In der Binnenstraßenordnung haben sie nichts mit den Ausweichregeln von Kleinfahrzeugen zu tun.
Oder liest Du in den mittlerweile dutzendfach zitierten 2 Sätzen etwas von Fahrwasser oder Fahrrinne?
Tonne begrenzen das Fahrwasser und keiner Kann gezwungen werde sich außerhalb des Fahrwassers zu bewegen.

Wenn ich also am Steuerbordlichen Rand des Fahrwassers fahre muss der Segler ausweichen.
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  #102  
Alt 28.08.2013, 21:35
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Hallo,
Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Tonne begrenzen das Fahrwasser und keiner Kann gezwungen werde sich außerhalb des Fahrwassers zu bewegen.

Wenn ich also am Steuerbordlichen Rand des Fahrwassers fahre muss der Segler ausweichen.
binnen liegst du da leider falsch. Die Tonnen begrenzen i.d.R. die Fahrrinne.
Allerdings bleibe ich bei meiner Meinung, dass ein Segler nicht verlangen kann, dass ein Motorbotfahrer die Fahrrinne (mit sicheren bekannten Tiefen) verläßt, sofern, alle anderen Ausweichmöglichkeiten ausgeschöpft sind.

Bis dann

Dominic
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  #103  
Alt 28.08.2013, 21:39
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,

binnen liegst du da leider falsch. Die Tonnen begrenzen i.d.R. die Fahrrinne.
Allerdings bleibe ich bei meiner Meinung, dass ein Segler nicht verlangen kann, dass ein Motorbotfahrer die Fahrrinne (mit sicheren bekannten Tiefen) verläßt, sofern, alle anderen Ausweichmöglichkeiten ausgeschöpft sind.

Bis dann

Dominic
hab cih doch geschrieben
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  #104  
Alt 28.08.2013, 21:45
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gummi1 gummi1 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Tonne begrenzen das Fahrwasser und keiner Kann gezwungen werde sich außerhalb des Fahrwassers zu bewegen.

Wenn ich also am Steuerbordlichen Rand des Fahrwassers fahre muss der Segler ausweichen.
Sehe ich genauso. Beispiel Müggelsee Berlin, da dürfen Motorboote außerhalb der betonnten Fahrrinne garnicht fahren, damit ist die Tonne an Steuerbord unser "Ufer".
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  #105  
Alt 28.08.2013, 21:51
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Richtig, nachte fette Moboskipper sind zum würgen
Hast du ein Glück das wir uns 2003/4 nicht auf dem Beetzsee begegnet sind !
Ich habe fast 5 Jahre einen 15er Jollenkreuzer restauriert und dann mit "Null Erfahrung" vom Segeln auf dem See rumgeschippert !
Man war das Lustig !
Meine Siggi fuhr mit (war das 1. und letzte mal)
Ich glaube, wir kamen aus Radeweger Richtung an einer Baumgruppe vorbei, welche dann plötzlich zu Ende war
Hätte ich nicht vor Schreck Alles losgelassen , wäre die "Bora" Bj.1939 (P7) mit Uns abgesoffen !
So kann es gehen, wenn man von einer gewissen Materie "NULL AHNUNG" hat !
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Lg Alfons

Geht nicht, gibts selten !
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  #106  
Alt 28.08.2013, 22:07
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
hab cih doch geschrieben
nein, Du setzt die betonnte Fahrrinne dem Fahrwasser gleich. Das ist allerdings nur im Geltungsbereich der SeeSchStrO dasselbe.
Binnen ist die Fahrrinne nur ein bestimmter Bestandteil des Fahrwassers.

Binnen-Fahrrinne: Der ausgetonnte Bereich im Fahrwasser in dem bestimmten Tiefen garantiert werden. Demnach hat hier das WSA auch die höchste Verkehrssicherungspflicht.
Binnen-Fahrwasser: Die gesamte Breite der Wasserstraße in der Schifffahrt unter den jeweiligen Umständen Schifffahrt stattfinden kann.

See-Fahrwasser: Ist von der Begrifflichkeit gleichbedeutend mit der Binnen-Fahrrinne.

Bis dann

Dominic
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  #107  
Alt 28.08.2013, 22:10
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Oha jetzt werden wir auch noch ganz genau. WErd ich mir merken müssen

Aber aus meinem Text konnte man entnehemn, dass ich innerhalb der Betonnung bleibe und dies hast du ja auch geschrieben.
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  #108  
Alt 28.08.2013, 22:27
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen

See-Fahrwasser: Ist von der Begrifflichkeit gleichbedeutend mit der Binnen-Fahrrinne.
Richtig

und deshalb weiche ich in einem betonnten Fahrwasser weder im See-/noch im Binnenbereich aus.
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  #109  
Alt 28.08.2013, 22:30
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,

binnen liegst du da leider falsch. Die Tonnen begrenzen i.d.R. die Fahrrinne.
Allerdings bleibe ich bei meiner Meinung, dass ein Segler nicht verlangen kann, dass ein Motorbotfahrer die Fahrrinne (mit sicheren bekannten Tiefen) verläßt, sofern, alle anderen Ausweichmöglichkeiten ausgeschöpft sind.

Bis dann

Dominic
Die Binnenstraßenordnung sieht vor, daß das maschinengetriebene Kleinfahrzeug dem segelnden Kleinfahrzeug ausweicht. Die Binnenstraßenordnung sieht auch vor, daß, sinngemäß, ein KREUZENDER Segler ein anderes Kleinfarzeug nicht ans rechte UFER drücken darf. Die Binnenstraßenordnung sieht nicht vor, daß die Fahrwasserbegrenzung ein Ufer ist. Früher wurde man in der Ausbildung übrigens angehalten, als Kleinfahrzeug möglichst außerhalb der Rinne zu fahren, und diese der Berufsschiffahrt freizuhalten. Ist auf Flüssen oder Kanälen natürlich nicht möglich, auf Engstellen zwischen Seen auch nicht, dito bei Untiefen. Derlei Sonderfälle sind bekannt udn werden allgemein respektiert.
Ansonsten kann man der Ausweichpflicht auf vielerlei Weise nachkommen (da Segler auch ausweichen müssen, und Segler manchmal beim Überführen zum Urlaubsgebiet mit gelegtem Mast Mobo spielen, weiß ich das genau wie ein Mobo-Skipper), las da wären Ausweichen nach Links, Fahrt reduzieren, Einigung mit Blickkontakt, Fahrt beschleunigen...

Ich habe nu auch allerlei Motor-km hinter mir. Nichts, aber auch GAR NICHTS, ist stichhaltig von denen die sagen man könne oder müsse einem Segler auf einem tieferen, breiteren Gewässer mit Platz links und rechts nicht ausweichen.
Pfaueninselenge, Buhnenwerderdurchstich, meinethalben auch zwischen Rosenberg und Rodenberg auf er Müritz - überall da, wo es ernsthaft flach wird, ist es völlig klar, daß man niemanden nach rechts ins flache abdrängen DARF, und daß man es nach links EINFACH NICHT TUT.
Aber da, wo Platz ist, möchte man sich bitte an die Regeln halten. Wenn ein Kurshaltender Segler im letzten Augenblick wegwenden muß, könnte es sein, daß er in diesem Moment andere gefährdet. Ein wegwendender SEgler ändert seinen Kurs nicht um 20 Grad, sondern - in der Natur der Sache liegend, gleich um ca 90 Grad.
Wohin ein kreuzender Segler wegWENDET sollte eigentlich JEDEM, der in einem stärker besegelten Revier unterwegs ist, klar sein. Schon weil er sonst seinen Ausweichpflichten ggf gar nicht nachkommen KANN.
Und wie gesagt, mit einem Führerschein, den man auf dem Dorf gemacht hat, darf man in Großstädten fahren...
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  #110  
Alt 28.08.2013, 22:32
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Richtig

und deshalb weiche ich in einem betonnten Fahrwasser weder im See-/noch im Binnenbereich aus.

Die Wasserschutzpolizei sieht das anders.
Vielleicht könntest Du Dich aber auch mit den Grundlagendes Wassersportes vertraut machen?
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  #111  
Alt 28.08.2013, 22:35
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Oha jetzt werden wir auch noch ganz genau. WErd ich mir merken müssen

Aber aus meinem Text konnte man entnehemn, dass ich innerhalb der Betonnung bleibe und dies hast du ja auch geschrieben.
Man kann auch innerhalb der Betonnung seinen Ausweichpflichten nachkommen (sinngemäßes Zitat der Waschpo...)
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  #112  
Alt 28.08.2013, 22:37
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Nix für ungut, aber wenn ich im betonnten Fahrwasser rechts fahre ist die gedachte Linie zwischen zwei (gleichfarbigen) Tonnen mein Ufer.

Unklarheiten regelt meine Haftpflichtversicherung (Stichwort: Abwendung von unberechtigten Ansprüchen).
__________________
Gruss Vestus
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  #113  
Alt 28.08.2013, 22:48
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Na ja, lustig. Auf dem Beetzsee, und der Berliner Havel und dem Möserschen See (nur mal als Beospiele...) gibt es sowas wie betonnte Rinnen. Und irgenndwo abseits davon liegen die Wasserskigebiete.
Wenn der Tonnenstrich das Ufer ist, fährt man also Wasserski an Land.
Interessante Deutung...
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  #114  
Alt 28.08.2013, 22:50
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Nix für ungut, aber wenn ich im betonnten Fahrwasser rechts fahre ist die gedachte Linie zwischen zwei (gleichfarbigen) Tonnen mein Ufer.

Unklarheiten regelt meine Haftpflichtversicherung (Stichwort: Abwendung von unberechtigten Ansprüchen).
ob Schein oder nicht . . . manche begreifen die einfachsten Regeln einfach nicht.

. . . und wenn ich zu dämlich oder zu faul bin . . . dann bin ich ja ordenlich versichert. Ich hoffe du siehst das bei Personenschäden in deiner Crew genau so locker!


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Niemand ist unnütz! Man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen!
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  #115  
Alt 28.08.2013, 22:53
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Zitat:
Zitat von Mr-Flopppy Beitrag anzeigen
ob Schein oder nicht . . . manche begreifen die einfachsten Regeln einfach nicht.

. . . und wenn ich zu dämlich oder zu faul bin . . . dann bin ich ja ordenlich versichert. Ich hoffe du siehst das bei Personenschäden in deiner Crew genau so locker!


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Na ja, und beim Ansteuern von Ankerbuchten, Anlegern, Wasserskistrecken ist das dann kein Ufer mehr. Echt lustig, was manche so ablassen. Na ja, hab nen Stahlboot. Wede mir im Winter vielleicht den Vorsteven noch verstärken...
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  #116  
Alt 28.08.2013, 23:12
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Man kann auch innerhalb der Betonnung seinen Ausweichpflichten nachkommen (sinngemäßes Zitat der Waschpo...)

@Pusteblume

mein Fahrgebiet ist der Rhein. Wenn dort ein Segler kreuzt soll er schauen, wie er sich frei hält. Ich werde keinem von achtern aufkommenden Binnenschiff vor den Bug laufen, um innerhalb des betonnten Fahrwassers jemandem auszuweichen und das wird die WSP auch so sehen.
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  #117  
Alt 28.08.2013, 23:19
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
@Pusteblume

mein Fahrgebiet ist der Rhein. Wenn dort ein Segler kreuzt soll er schauen, wie er sich frei hält. Ich werde keinem von achtern aufkommenden Binnenschiff vor den Bug laufen, um innerhalb des betonnten Fahrwassers jemandem auszuweichen und das wird die WSP auch so sehen.
Liest Du eigentlich auch, was andere schreiben, und worum es mir als TO geht?
Es geht hier nicht um den Rhein, oder Kanäle oder sonstwas. Es geht hier um SEEN. Die haben keine Strömung, und sind, ausweislich der Gewässerkarte, auch außerhalb des Tonnenstriches TIEF. So, daß man WASSERSKISTRECKEN weit ABSEITS des Tonnenstriches (also, Eurer Meinung nach an LAND) einrichtet.
Daß es für mich selbstverständlich ist, in Engstellen die Lage anders zu sehen als im freien tiefen Wasser, hast Du auch gelesen?

Ansonsten ändere ich DEIN Post mal so, wie Du es von UNS nicht lesen willst, aber GENAU so bei UNS ankommt

ein Fahrgebiet sind die Brandenburger SEEN. Wenn dort ein Mobo kommt soll er schauen, wie er sich frei hält. Ich werde keinem von achtern aufkommenden Binnenschiff vor den Bug laufen, um einem ausweichpflichtigen Mobo auszuweichen und das wird die WSP auch so sehen.

Geändert von Pusteblume (28.08.2013 um 23:25 Uhr)
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  #118  
Alt 28.08.2013, 23:24
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Zitat:
Zitat von Mr-Flopppy Beitrag anzeigen
. . . dann bin ich ja ordenlich versichert.
In diesem Fall heisst "ordentlich versichert" auch unberechtigte Ansprüche ( z.B. eines Seglers, der doch kein Wegerecht hatte) abzuwehren, was für Otto Normalverdiener ohne Versicherung ein unkalkukierbares Prozesskostenriko darstellen würde.

Aber lass mal, ich fahre seit 1976 unfallfrei Se/Mo-Boot, soll sich auch nicht änden.
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Gruss Vestus
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  #119  
Alt 28.08.2013, 23:31
horstj horstj ist offline
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
@Pusteblume

mein Fahrgebiet ist der Rhein. Wenn dort ein Segler kreuzt soll er schauen, wie er sich frei hält. Ich werde keinem von achtern aufkommenden Binnenschiff vor den Bug laufen, um innerhalb des betonnten Fahrwassers jemandem auszuweichen und das wird die WSP auch so sehen.
Die WSP wird sich an die RheinSchPV halten müssen und nicht an frei erfundene Regeln.
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  #120  
Alt 29.08.2013, 01:10
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Doch, "Ufer" ist Ufer und auch wörtlich als Ufer gemeint

Da das Ufer, also das an das Gewässer angrenzende Land, mit Booten nicht befahrbar ist, heißte es ja "das Ufer anhält" und nicht "das Ufer befährt" .

Die "gedachte Linie" ist dann von der Tiefe des jeweiligen Gewässerabschnitts sowie dem Tiefgang des MoBo abhängig und kann deshalb in einem Gesetz nicht in Meter angegeben werden.

Ich glaube aber, dass so mancher Segler in der einzigen Situation, in der er dem MoBo ausweichen muss, die Rechtslage nicht kennt oder ein Ego-Problem damit hat.

Gruß Lutz
Ja ok Lutz, dann nehme ich das mal mit Humor wörtlich... du fährst jede Landzunge aus?
Denn das würde das dann bedeuten, wenn du nicht ausweichpflichtig sein willst.

Und ich denke hier liegt auch das Missverständnis zur Seebezeichnung, wo der Tonnenstrich bezeichnet ist, WEIL es das sichtbare UFER kaum gibt und daher nicht als Bezugspunkt herangezogen wird.
Daher ist die Binnenregelung im Grunde nicht anders, obwohl das einige denken.
Wichtig sind nicht die Worte einer Vorschrift, sondern ihr Sinn.

@Pusteblume

Ich weiß zwar mittlerweile, dass du keinem noch so schlüssigem Argument zugänglich bist, und du offenbar eigen definierte Regeln für richtig hälst, dennoch versuche ich es.
Warum reitest du immer auf einem Unterschied rum, den es faktisch nicht gibt?

Wenn ein Wortlaut anders ist, so ist der Sinn der Gleiche!


Zitat:
Also, nochmal:
1.) Die Ausgangsituation war auf den Plauer See bei Brandenburg / Havel. ca 200 m tiefes Wasser nach links und nach rechts.

Den Plauer See, den ich bei Brandenburg kenne, wies 2009 noch eine Wassertiefe von etwa 2,5 m innerhalb der Betonnung auf.

2.) Ich schreibe nicht vom Rhein, und mir ist klar, daß es einen Unterschied macht, ob man auf em Plauer See fährt, oder in der Pfaueninselenge.

Auf dem Rhein segelt man auch, warum sollte da ein Unterschied bestehen?
http://www.rheinwoche.org/printable/images/03240fa1b7132d804_650.jpg


Wir waren Übernachtungshafen.
Da bestehen absolut keine Berührungsängste.

3.) Das Mobo IST ausweichpflichtig, unabhängig von irgendwelchen Betonnungen. Es muß aber natürlich die Chance haben, auszuweichen. Ich werden sicher niemanden auf das böse Flach am Buhnenwerder drängen.

Nein, natürlich nicht, wenn es die durch Tonnen gekennzeichnete Fahrrinne der durchgehenden Wasserstraße Elbe-Havel-Kanal, bzw. Havel auf der rechten Seite einhält. Man muss die Fahrrinne nicht verlassen.
Und die ist eindeutig auf der Stecke betonnt.

Es ging mir im Eingangspost um das Mißverständnis, daß es binnen eben NICHT wie bei Seeschstr ist.

Die Gefahren sind für den Ausweichenden gleich, also gilt das sinngemäß auch, siehe oben.

4.) Manche Posts hier klingen so, wie "mir war auf der Hauptstraße zu viel Verkehr, die sind alle ganz dolle gefahren, da bin ich dann einfach eingebogen, Die bösen Leute auf der Hauptstraße haben mir keinen Platz gemacht.

Weiß jetzt nicht, ob solch ein Satz in der Sache weiter führt.
Wichtig ist doch, dass man für gegenseitiges Verständnis wirbt, ohne Schuldzuweisung.

5.) Wer die angeblich planlosen Manöver der Segler nicht durchschaut, kann mal irgendwo mitsegeln und einen Überblick bekommen.

Ach komm... kauf du dir doch lieber ein Motorboot...
Dann könntest du doch prima jedem Segler ausweichen.

Weißt du, solche Betrachtungen bringen nichts, wenn dir das Segeln zu mühselig ist und du dich dauern in Gefahr siehst, dich über Motorboote zu ärgern, was sogar mir passiert...
Dann verstehe ich nicht, warum man sich solch einer schweren Arbeit an Bord unterzieht.
Ich dachte immer, es soll Spaß machen.

Aber ich frage dich ernsthaft, warum muss eine Regatta bei diesem Seengeflecht durch eine Fahrrinne führen?

6.) Wenn jemand, der nur auf dem Dorf Auto fährt, mit Großstadtverkehr überfordert ist, liegt das nicht an der Großstadt.

Verstehe den Bezug nicht, hältst du Segler für die besseren Fahrer?
Einige Motorbootfahrer haben auch den Segelschein...

7.) Segelregatten behindern die Leichtigkeit des Binnenverkehres nicht, sonst würde man sie nicht genehmigen.

Sie werden unter der Bedingung genehmigt, dass die geltenden Vorschriften einhalten werden.
So bin ich mir gar nicht sicher ob du den Begriff "Regatta" richtig definierst,
denn man geht allgemein davon aus, dass "Sportliche Veranstaltungen" (Regatten usw.), Wasserfestlichkeiten, sonstige Veranstaltungen, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können, WEIL sie dadurch eben einer Genehmigung bedürfen.

Ansonsten, wer verbietet dir zu x-Segelbooten rauszufahren?
Der genehmigung bedarf es aso daher, Weil es zu einer Beinträchtigung kommen könnte!
Wenn eure Regatta also zum Ziel hat, möglichst rasch anzukommen, ist es ein Wettbewerb!
Dann wäre ich interessiert zu wissen, ob ihr unter dieser Prämisse überhaupt den Antrag gestellt und bekommen habt und nicht in der Genehmigung drin steht, dass ihr den Durchgangsverkehr nicht behindern dürft.
Das wäre mir dann eine Besonderheit von Brandenburg.

Das steht übrigens so in amtlichen Texten.


Wir weichen nach den Regeln der BinnenschstrO aus.

Guter Satz!

Leute, die die Ausweichregeln nicht kennen (auch Segler, die Mobos nach rechts ins Unfahrbare abdrängen, gehören dazu), behindern die Sicherheit udn Leichtigkeit des Verkehres deutlich. Unabhängig vom Wettkampf.
Ja genau, daher kann man durchaus Rücksicht aufeinander nehmen.
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  #121  
Alt 29.08.2013, 06:41
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
[...]vor den Bug laufen, um innerhalb des betonnten Fahrwassers jemandem auszuweichen [...]
Manchmal klingt es, als werden krampfhaft Situationen konstruiert, um Pustes Argumente zu entkräften. Natürlich soll niemand einem anderen vor den Bug ziehen. Es geht doch an sich nur um "Duelle", in denen wohl oft der Kurshalter zum Ausweichen genötigt wurde, obwohl der "Ausweichpflichtige" ohne Gefahr und große Umstände die Situation hatte vermeiden können und müssen.

Und sorry, im Gesetzestext steht nunmal nichts von Betonnung, sondern von Ufer. Das wird vermutlich genau so gemeint sein, sonst hätten sie ja das Wort "Betonnung" er schreiben können.
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Nils
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Alt 29.08.2013, 07:07
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Liest Du eigentlich auch, was andere schreiben, und worum es mir als TO geht?
Es geht hier nicht um den Rhein, oder Kanäle oder sonstwas. Es geht hier um SEEN. Die haben keine Strömung, und sind, ausweislich der Gewässerkarte, auch außerhalb des Tonnenstriches TIEF. So, daß man WASSERSKISTRECKEN weit ABSEITS des Tonnenstriches (also, Eurer Meinung nach an LAND) einrichtet.
Daß es für mich selbstverständlich ist, in Engstellen die Lage anders zu sehen als im freien tiefen Wasser, hast Du auch gelesen?

Ansonsten ändere ich DEIN Post mal so, wie Du es von UNS nicht lesen willst, aber GENAU so bei UNS ankommt

ein Fahrgebiet sind die Brandenburger SEEN. Wenn dort ein Mobo kommt soll er schauen, wie er sich frei hält. Ich werde keinem von achtern aufkommenden Binnenschiff vor den Bug laufen, um einem ausweichpflichtigen Mobo auszuweichen und das wird die WSP auch so sehen.
Grundsätzlich muss ich, als Befahrer eines Binnengewässers, auf die Betonnung achten. Wenn dort eine Fahrwassertonne die Fahrinne begrenzt muss ich davon ausgehen, dass es hinter der Fahrrinne eine Untife sein kann auch wenn dies auf meiner Karte nicht eingezeichnet ist.

Bei uns am Rhein werden fast Täglich Tonnen gesetzt die Untiefen markieren die ne woche vorher noch nicht da war.
Oder in Elwis vor untiefen gewarnt.
siehe aktuell in Köln wo sich mehrer Berufler an einer Sandbank festgefahren haben.

Daher kann ich mich nie auf meine Karte verlassen sondern muss immer auf die Betonnung achten und werde dies auch tun.
Und wenn ich an der außenlinie der Fahrrinne fahre bin ich definitiv nicht mehr ausweichpflichtig da ich diese zum ausweichen nicht verlassen muss.

hierzu noch ne Anmerkung.
Die Wasserschutzpolizei kontrolliert gerne auf dem Rhein mit kleinen Sportbooten z.B. im Bereich Mannheim. Sie fordert dazu auf das Fahrwasser zu verlassen und außerhalb des Tonnenstrichs im ruhigen Wasser die Kontrolle durchzuführen.
Dazu können sie einen aber nicht verpflichten. Mir ist dies in Anbetracht der möglichen beschädigung meines bottes zu gefährlich. Ich biete dann an in den nächsten Hafen einzufahren oder es in mitten des Fahrwassers durchzuführen.
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Zitat von Amerglass 32 Beitrag anzeigen
Ja ok Lutz, dann nehme ich das mal mit Humor wörtlich... du fährst jede Landzunge aus?
Denn das würde das dann bedeuten, wenn du nicht ausweichpflichtig sein willst. ...Ja genau, daher kann man durchaus Rücksicht aufeinander nehmen.
Humor ist schon mal gut

1. Will ich gar nicht um jeden Preis "nicht ausweichpflichtig sein.
2. Letztendlich geht es um die "schiffbare" Wassertiefe, deshalb bedeutet "das Ufer anhalten" auch nicht jede Landzunge auszuzahren und 100% der Uferlinie zu folgen, denn die Tiefenlinien tun dies auch nicht immer.
3. GEGENSEITIGE Rücksichtnahme, darauf kommt es an.

Gruß Lutz
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Zitat:
Zitat von Nils Beitrag anzeigen
... Und sorry, im Gesetzestext steht nunmal nichts von Betonnung, sondern von Ufer. Das wird vermutlich genau so gemeint sein, sonst hätten sie ja das Wort "Betonnung" er schreiben können.
Nein, denn es gibt durchaus Binnenseen, die größtenteils NICHT betonnt sind

Gruß Lutz
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Alt 29.08.2013, 07:18
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Zitat:
Zitat von gummi1 Beitrag anzeigen
Sehe ich genauso. Beispiel Müggelsee Berlin, da dürfen Motorboote außerhalb der betonnten Fahrrinne garnicht fahren, damit ist die Tonne an Steuerbord unser "Ufer".
Ist der Segler, der dort unseren Kurs schneidet und noch 1km weiter schnurgeradeaus fährt, in diesem Moment am Kreuzen

Im Zweifel für den Angeklagten . Auf dem Müggelsee weiche ich den Seglern aus, ist ja auch genug Platz.

Gruß Lutz
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