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  #101  
Alt 16.07.2015, 20:23
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
Ich behaupte mal ganz frech, dass du überhaupt nichts merkst oder hörst, wenn du mit so einem Apparat ein Surfbrett nebst Fahrer schredderst....
Gegen solche freche Behauptungen hilft des Lesen des BSU Unfallgutachtens.
__________________
Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils


Geändert von Nille72 (16.07.2015 um 20:28 Uhr)
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  #102  
Alt 17.07.2015, 08:45
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Zitat:
Zitat von Bomber Beitrag anzeigen
Surfbretter sind laut SeeSchStrO Wasserportgeräte (und keine Fahrzeuge) die generell ausweichpflichtig sind.
und
Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
SeeSchStrO § 31 Abs. 2.

Daraus:
...
2) Die Führer von Zugbooten der Wasserskiläufer und von Wassersportanhängen sowie die Wassermotorradfahrer und Kite- und Segelsurfer haben allen Fahrzeugen auszuweichen; untereinander haben sie entsprechend den Kollisionsverhütungsregeln auszuweichen.
...
Ausweichen ja, Wassersportgerät nein.
In § 2 der SeeSchStrO ist der Begriff Segelsurfer nicht definiert, alles andere schon, z.B. in Absatz 21:
21.Wassermotorräder
motorisierte Wassersportgeräte, die als Personal Water Craft wie "Wasserbob", "Wasserscooter", "Jetbike" oder "Jetski" bezeichnet werden, oder sonstige gleichartige Geräte; sie gelten nicht als Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung;
Daraus kann man also nicht herleiten, daß das Surfbrett nicht als Fahrzeug gilt, bzw. daraus folgt, auch ein Segelsurver ist ein Fahrzeug. Ein Surfbrett ohne Wind ist daher nach meinem Verständnis ein manövrierunfähiges Fahrzeug mit allen Konsequenzen daraus.
__________________
Gruß, Jörg!

Geändert von Erposs (17.07.2015 um 08:55 Uhr)
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  #103  
Alt 17.07.2015, 10:41
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Zitat:
Zitat von Erposs Beitrag anzeigen
Ein Surfbrett ohne Wind ist daher nach meinem Verständnis ein manövrierunfähiges Fahrzeug mit allen Konsequenzen daraus.
Wäre die richtige und logische Ableitung daraus. Richtig!
Der Unfallverursacher ist ja letztendlich verurteilt worden. Das Strafmaß, egal was man nun als gerecht empfindet, macht das Opfer auch nicht glücklicher. Aber der Unfallverursacher wird ja zumindest noch zu Schmerzensgeld und lebenslangen Ausgleichszahlungen herangezogen werden. Auf eine "Entschuldigung" würde ich als Opfer schei**en, da sie selten ehrlich gemeint ist und gar keinen Wert hat.
__________________
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  #104  
Alt 17.07.2015, 10:59
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Zitat:
Zitat von Erposs Beitrag anzeigen
Ein Surfbrett ohne Wind ist daher nach meinem Verständnis ein manövrierunfähiges Fahrzeug mit allen Konsequenzen daraus.
Ein Surfbrett ohne Wind kann manövrieren auf die gleiche Weise wie es ein Ruderboot kann oder jedes Segelboot ohne Motor. Vielleicht ist es etwas manövrierbehinderter aber nicht unbedingt unfähig.

Auf kleinen Jollen ist ja auch oft ein Stechpaddel an Bord und ein Surfbrett lässt sich auch mit im Wasser liegenden Segel noch gut vorwärts bekommen.
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  #105  
Alt 17.07.2015, 11:01
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
...
Auf kleinen Jollen ist ja auch oft ein Stechpaddel an Bord und ein Surfbrett lässt sich auch mit im Wasser liegenden Segel noch gut vorwärts bekommen.
Aber nicht gut genug, um einem schnellen Mobo auszuweichen.
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  #106  
Alt 17.07.2015, 11:08
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Aber nicht gut genug, um einem schnellen Mobo auszuweichen.
Dafür bin ich selbst mit meinem kompletten Segelboot unter vollen Segeln mit Wind nicht schnell genug .

Es war ja die Frage nach Manövrierunfähigkeit, das heisst man kann sein Kurs nicht mehr selbst bestimmen. Nicht die Frage ob man schnellen Motorbooten entkommen kann.
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  #107  
Alt 17.07.2015, 11:25
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
Es war ja die Frage nach Manövrierunfähigkeit, das heisst man kann sein Kurs nicht mehr selbst bestimmen. Nicht die Frage ob man schnellen Motorbooten entkommen kann.

Da hilft ein Smiley auch nichts. Ein Surfbrett, das mit Segel im Wasser liegt als Manövrierfähig zu bezeichnen ist einfach nur realtiätsfremd.

Und im konkreten Fall war der arme Kerl einfach nur chancenlos.
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Gruss

Matthias

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  #108  
Alt 17.07.2015, 11:53
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Zitat:
Zitat von wormdorm Beitrag anzeigen
Da hilft ein Smiley auch nichts. Ein Surfbrett, das mit Segel im Wasser liegt als Manövrierfähig zu bezeichnen ist einfach nur realtiätsfremd.
Als jemand der surft muss ich dir Widersprechen. Ich komme ohne Wind zurück zum Ufer, also bin ich nicht manövrierunfähig. Und das ist nunmal die Realität.

In einer Notlage kann man auch das Segel abwerfen und nur mit dem Brett paddeln. Damit ist man sogar dann deutlich schneller als ein reiner Schwimmer.

Zitat:
Zitat von wormdorm Beitrag anzeigen
Und im konkreten Fall war der arme Kerl einfach nur chancenlos.
Absolut, dies ist jedem sofort ersichtlich.
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  #109  
Alt 17.07.2015, 12:20
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Winterfalke Winterfalke ist offline
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Die Frage, die sich jeder Richter als erstes stellt ist: Wäre dieser Unfall vermeidbar gewesen?
Klare Antwort: Ja.
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  #110  
Alt 17.07.2015, 12:23
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Zitat:
Zitat von Winterfalke Beitrag anzeigen
Die Frage, die sich jeder Richter als erstes stellt ist: Wäre dieser Unfall vermeidbar gewesen?
Klare Antwort: Ja.
Jeder Unfall ist vermeidbar.
Unfälle geschehen immer durch ein Fehlverhalten irgendeines Beteiligten und somit ist der Unfall vermeidbar wenn man dieses Fehlverhalten nicht macht.
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Gruß Volker
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  #111  
Alt 17.07.2015, 12:36
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Jeder Unfall ist vermeidbar.
Tut mir leid Volker, aber da muss ich Dir widersprechen.
Es geht immer darum, ob der bereits geschehene unter der Voraussetzung eines vernünftigen Handelns der beteiligten Personen vermeidbar gewesen wäre.Also hier - klares Ja.
Ich will jetzt keinen Beispiele- oder Definitions-Krieg anfangen. Aber wenn unvorhersehbare Unwägbarkeiten das Ereignis beeinflussen, ist der Unfall u.U. nicht vermeidbar. Es gibt viele solche Fälle, die vor allem von Versicherungen geprüft und evtl. von Gerichten entschieden werden müssen.
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  #112  
Alt 17.07.2015, 13:23
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Zitat:
Zitat von Erposs Beitrag anzeigen
... Ein Surfbrett ohne Wind ist daher nach meinem Verständnis ein manövrierunfähiges Fahrzeug mit allen Konsequenzen daraus.
Warum hat er dann nicht eine rote Fahne geschwenkt oder zwei rote Lichter gesetzt?
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Akki

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Alt 17.07.2015, 13:51
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der 71-jährige Bootsführer wollte zeigen was sein Boot und er kann und war mit den 3600 PS bzw. 38 kn schlicht und einfach überfordert.

zum Erhalt des Rheinpatentes muß man ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre die körperliche Eignung nachweisen, ab dem 65. jedes Jahr.

wie ist das auf See bei Booten dieser Größe geregelt?
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  #114  
Alt 17.07.2015, 13:54
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Zitat:
Zitat von Haspel Beitrag anzeigen
der 71-jährige Bootsführer wollte zeigen was sein Boot und er kann und war mit den 3600 PS bzw. 38 kn schlicht und einfach überfordert.

zum Erhalt des Rheinpatentes muß man ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre die körperliche Eignung nachweisen, ab dem 65. jedes Jahr.

wie ist das auf See bei Booten dieser Größe geregelt?
lies erst mal die Berichte

da war ne ganze Flotte Sunseeker unterwegs und nicht nur ein Boot.

Der Normale Sportbootführerschein egal ob Binnen oder See ist genau wie der normale PKW-Führerschein nicht altersbegrenzt.

Binnen ist die Begrenzung auf 15m
Im Seebereich gibt es diese Begrenzung nicht. Theoretisch könnte man die QM2 mit dem Sportbootführerschein fahren wenn man sie als Sportboot anmeldet.
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  #115  
Alt 17.07.2015, 13:57
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Warum hat er dann nicht eine rote Fahne geschwenkt oder zwei rote Lichter gesetzt?
das meinst du in diesem konkreten Fall jetzt nicht ernst, oder?
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Viele Grüße vom RK406,2
Ingo
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  #116  
Alt 18.07.2015, 10:43
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Moin die Herren,

könnt Ihr Eure persönliche Animositäten bitte per PN, Telefon, im MMA-Käfig oder sonstwie ausleben
und diesen und andere Threads davon verschonen?

Allerbesten Dank.

Der Thread ist eh schon grenzwertig und eigentlich überflüssig, also bitte...
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  #117  
Alt 18.07.2015, 10:45
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Zitat:
Zitat von Kanzler Beitrag anzeigen
....im MMA-Käfig ....

Ich komm beim besten Willen nicht drauf was das sein soll.
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  #118  
Alt 18.07.2015, 10:53
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen

Ich komm beim besten Willen nicht drauf was das sein soll.
Nun ist aber Schluß mit OT, bitteschön.
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  #119  
Alt 18.07.2015, 11:34
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen

Ich komm beim besten Willen nicht drauf was das sein soll.
Mixed Martial Arts. Das ist, wenn ich dir die Kauleiste polliere und gleichzeitig vors Schienbein trete

Ach so ja, zum Thema ... ganz schlechter Bericht, ganz ganz schlecht. Ist nur darauf ausgerichtet, SS maximal zu schädigen.
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  #120  
Alt 18.07.2015, 11:44
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Ist nur darauf ausgerichtet, SS maximal zu schädigen.
Daran sind sie aber nicht ganz unschuldig. Einen BSU Bericht verbieten lassen wollen geht gar nicht.

Ach ja, Danke für die Erklärung. Probieren wir mal aus wenn wir uns das nächste mal treffen.
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  #121  
Alt 18.07.2015, 11:51
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Daran sind sie aber nicht ganz unschuldig. Einen BSU Bericht verbieten lassen wollen geht gar nicht.

Ach ja, Danke für die Erklärung. Probieren wir mal aus wenn wir uns das nächste mal treffen.
Ging es um den Bericht selber oder dessen Zurschaustellung im Internet??

Ok, machen wir beim Herbsttreffen und Kanzler stellt sich um uns rum, dann haben wir auch einen schönen weichen Käfig
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  #122  
Alt 18.07.2015, 12:15
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Ging es um den Bericht selber oder dessen Zurschaustellung im Internet??
Wird nicht jeder Bericht veröffentlicht?

Der Kanzler als Bande ist keine schlechte Idee.
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  #123  
Alt 18.07.2015, 12:47
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Veröffentlicht ist er auch, wenn er im Amtsgericht auf dem Flur hängt. Das heißt aber nicht, dass jeder jederzeit von überall darauf Zugriff hat.
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  #124  
Alt 18.07.2015, 16:01
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Apropos Herbsttreffen. Weiß einer was ?
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  #125  
Alt 18.07.2015, 16:11
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Zitat:
Zitat von Ruby Beitrag anzeigen
Apropos Herbsttreffen. Weiß einer was ?
Ich lad euch zu mir ein wenn ihr wollt.
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