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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#101
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Wir brauchten heute keine drei Minuten für die Grenze.....
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#102
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....ich hab' schon in erheblich kürzeren Zeiten so manche Grenze überschritten
Gute Fahrt und schöne Zeit
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Grüße Richard
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#103
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@HighlineCasy @Wolf b. - wer lesen kann ist klar im Vorteil. Guck mal auf mein Profil... Zülpich liegt leider (noch) nicht in Bayern. . Wird also schwierig.. selbst für die bay. Polizei.
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#104
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Ich hab jetzt nicht den ganzen Faden gelesen, der erste Beitrag reichte schon... es wird gegen geltende Gesetze verstoßen und sich dann auch noch beschwert, und von Abzocke geredet ........ das lässt auf fehlende Einsicht schließen.......... Die meisten Massenkarambolagen kommen wegen fehlendem Sicherheitsabstand zustande....... Noch irgendwelche Fragen dazu |
#105
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Joo ..., ich frage: warum hast du nicht den ganzen Faden aufgedröselt (gelesen)?
Dann hättest du nämlich deine Antwort (od. in der Art) schon x-mal lesen können. |
#106
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Manche Antworten hier finde ich schon lustig.
Klar, wer gegen kein Gesetz verstößt, muss nicht zahlen. Aber wer kann denn von sich behaupten, alle Unterschiede zur heimischen Straßenverkehrsordnung aller Länder zu kennen, wenn er in den Urlaub fährt? Das ist doch absurd. Und wenn es dann eine Vorschrifft gibt, die (zumindest aus meiner Sicht) Quatsch und technisch nicht zu begründen ist, dann finder ich es gut, wenn jemand mich darauf hinweist. Technisch gesehen richtet sich der benötigte Sicherheitsabstand nun mal nach der gefahrenen Geschwindigkeit. Damit ist eine fixe Vorgabe von 50 Metern schon mal unsinnig. Somit macht "halber Tacho" bzw. 2 Sekunden (was das selbe bedeutet), Sinn. Worin besteht der Sinn, anderen eine Lücke zum Überholen zu lassen? Die überholen mich, setzen sich in die 50 Meter Lücke und schon ist mein Abstand nach vorne zu klein. In die 50 Meter Lücke darf keiner reinfahren, denn er zwingt mich dann zum Bremsen (um wieder 50 Meter bzw. zumindest den Sicherheitsabstand von 2 Sekunden einzuhalten), oder aber er fährt meinem "Vorfahrer" selber viel zu dicht auf und hält seinen eigenene Sicherheitsabstand nach vorne nicht ein. Halte ich eine 50 Meter Lücke und da fährt einer dazwischen, bleiben nach Abzug von 5 Meter Fahrzeuglänge noch 45 Meter Lücke. Also 22,5 noch vorne und 22, 5 zu mir. Lassen wir den halben Tacho mal gelten, geht das nur bis zu einer Geschwindigkiet von 45 km/ h. Damit darf er da bei Tempo 80 gar nicht reinfahren. Das kann meiner Meinung nach nicht der Sinn der 50 Meter sein. Und wenn ich wieder 50 Meter hergestellt habe, weil der vor mir jetzt auch nicht mehr weiter kommt, werde ich vom nächsten überholt, der sich in die neu geschaffene Lücke setzt. Und wieder bremse ich ab oder was? Und dann geht das so weiter. Mir erschließt sich der Sinn dieser Vorschrifft nicht, ist nicht nachvollziehbar. Die "Überhollücke" ist nicht zu Ende gedacht. Ich bedanke mich daher beim TE für die Mitteilung, dass es Gesetzte gibt, die technisch gesehen Quatsch sind, an die man sich aber halten muss. Und denjenigen unter Euch, der alle relevanten Gesetze in Deutschland, Östereich, Solvenien und Kroatien kennt und sich somit daran halten KANN, den möchte ich sehen. Ich versuche, ruhig und mit gesundem Menschenverstand zu fahren, um somit Strafen zu vermeinden. Und sollte es mich dann doch mal erwischen, weil ich eine abweichende Vorschrift nicht kannte, dann wird das halt so sein. In 35 Jahren im Ausland nicht bezahlt, aber bestimmt schon gegen diverse landeseigene Regel verstoßen. Rüdiger Geändert von schlauchi20 (15.04.2017 um 17:21 Uhr) |
#107
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Rüdiger, ich gebe Dir dabei vollkommen recht. Problem beim Thread war halt das gleich von Abzocke geredet wurde.
Gesendet von meinem mobilen Fingerbrecher
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#108
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Zitat:
Woher hast du die Vorschrift, dass die "Überhollücke" von 50 m auch zu Fahrzeugen gilt, die sich dank der Lücke vor dir einreihen? Dein Abstand zum vor dir fahrenden z.B. Lkw-Zug ändert sich doch dadurch in keiner Weise, und nur um das geht es. Für dich ist lediglich dann ein Sicherheitsabstand einzuhalten, wenn es sein muss.
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___________________ Gruß Werner |
#109
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Also das wäre jetzt dann wiederum wirklich unlogisch. Dann hab ich ja nicht mehr den wichtigen Brems- und Reaktionsabstand.
Und: kann ich mir aussuchen zu wem ich 50m Abstand halte? Gesendet von meinem mobilen Fingerbrecher |
#110
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Werner
wenn der, der mich überholt hat, bei z.B Tempo 80, selber einen Sicherheitsabstand nach dem Überholen einhalten will, muss er einen Abstand von 40 Metern einhalten. OK? Wenn er in eine Lücke fährt, die vorher 50 Meter war, weil ich das eingehalten habe , und sein Auto 5 Meter lang ist, dann fährt der gerade 5 Meter vor meiner Stosstange. Was muss ich jetzt tun? Weiterfahren, nach dem Motto: die 50 Meter zum LKW habe ich ja noch? Wohl kaum. Er darf nicht näher auffahren, sonst hat er keinen Sicherheitsabstand. Also muss ich bremsen. Was ein Quatsch!!! Gruß |
#111
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Zitat:
Zwischen zwei langen Fahrzeugen sind 50 m Abstand einzuhalten und dafür wurde der TE auch bestraft .Punkt! Alles andere war und ist in dem Thread nicht gefragt und ein unnötiges Theoretisieren, weil es in der Praxis sehr wohl funktioniert. Thema für mich beendet.
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___________________ Gruß Werner
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#112
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Zitat:
Und fast alle sagen dann "kannste eh nix machen" So bleibt alles beim alten, ist das NICHT einfach wunderbar? Danke für den Hinweis des Threaderstellers, diesen werde ich beachten.
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#113
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Zitat:
Willy |
#114
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Zitat:
Willy |
#115
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Jetzt einmal zum Beschwerdeführer, das er über seine Strafe weint verstehe ich würde ich auch.
Aber jetzt mal allgemein gesehen Gespannfahrer sind Verkehrsrowdys. Meistens zu schnell fast immer überladen schlecht oder mit zu alten Gurten gesichert mit einem Wort einfache Beute für die Cops.
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LG. Hans |
#116
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Das sieht dir ehnlich
so Boshaftigkeiten werden bei uns nämlich auch bestraft. Hast du bei der Fahrschule sicher mal gelernt. Naja ist halt schon lange her.
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LG. Hans |
#117
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Nun, ich tu so als hätte ich es zwischen Telefonieren und tippen auf dem Tablet nicht bemerkt....
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#118
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Zitat:
bedarf es einer gründlichen Nachschulung
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LG. Hans |
#119
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Zitat:
Wer dich überholt, wenn du 80 fährst, dann runterbremst und vor dir aber hinter dem nächsten 80-Fahrer wieder reinfährt, hat a) einen an der Krone (dann gilt der Vertrauensgrundsatz nicht mehr) oder b) Gegenverkehr (das kannst du dann auch sehen, und der verschwindet gleich wieder). Für den zweiten Fall ist der Abstand gedacht, hätte also seinen Sinn erfüllt. Und nein, du musst nicht abbremsen, um in diesem Fall den 50m-Abstand wieder herzustellen. Der OGH hat entschieden, dass vom Gas gehen reicht. Wenn hingegen der Überholer wegen Gegenverkehr oder aus sonstigen Gründen vor dir rein will, dann musst du ja bei 40m Abstand auch bremsen, denn wenn du den auf der Überholspur bei Gegenverkehr blöd verhungern lässt, dann hast du nachher Probleme, dagegen ist Bremsen ein Kindergeburtstag. Im Übrigen ist der Gespannfahrer das nervige Hindernis auf der Piste, nicht der überholende PKW. Da schadet Abstand, Defensive und einmal öfter bremsen mE überhaupt nicht. Das entschleunigt. Und grade das hätten etliche Gespannfahrer unabhängig vom Kennzeichen mE dringend nötig ...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#120
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Ghaffy, auch hier würde ich Dir zustimmen, es bleibt aber die Frage woher der Abstandsblitzer weiß, daß der Vordermann schuld ist und nicht Du.
Die Abstandsblitzer machen nur eine Momentaufnahme und hier liegt das Problem. Wenn die jemanden hinterherfahren und der Abstand ist ständig zu klein, dann bin ich der Letzte der gegen eine Bestrafung ist, aber die Blitzer sind Käse. Gesendet von meinem mobilen Fingerbrecher
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#121
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Abstandsmessungen erfolgen i.d.R Videogestützt, so dass sich der Verkehrsfluss innerhalb der Auswertungsstrecke im Zuge einer Akteneinsicht problemlos nachvollziehen lässt.
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Cheers, Ingo
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#122
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Hier noch zum Nachlesen (Seite 40): http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_service...despolizei.pdf
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Cheers, Ingo |
#123
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Schon ein arges Trauerspiel, dieser Thread.
Es gibt Kraftfahrer mit ausreichend Hirn um ein Fahrzeug sicher zu fahren und für diese ist das Einhalten eines Sicherheitsabstandes eine Selbstverständlichkeit (auch wenn man dazu mal kurz auf die Bremse tippen muß) auch ohne Gesetz und Vorschrift. Warum, eben weil sie Hirn haben und erkennen, daß ein Sicherheitsabstand für sie wichtig und nötig ist damit ihnen selber nix passiert. Im Gegensatz dazu gibts die Fahrer ohne Hirn, die nicht begreifen, daß sie selber vor sich selber geschützt werden müssen weil sie den Sinn eines Sicherheitsabstandes einfach nicht kapieren. Und für diese, sorry, Deppen brauchts halt eben ein Gesetz und die Überwachung desselben. Und weil da oben im Kopf eben Leere herrscht, kapieren sie rein garnix, regen sich aber dann noch darüber auf wenn sie wegen Unterschreitung und damit Gefährdung ihrer eigenen Sicherheit zahlen müssen. Vielleicht sollte man von denen gar kein Geld nehmen, sondern ihnen mit leichten Schlägen auf den Hinterkopf die Sinnhaftigkeit einer Abstandswahrung zu ihrer eigenen Sicherheit einklopfen. |
#124
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Peppone hat nicht erkannt, warum die Leute so dicht auffahren.
Für mich ist das klar, denn die Aufprallenergie durch den Geschwindigkeitsunterschied ist bei kleinem Abstand geringer, also sicherer. Stell dir vor, das Gespann vor dir rollt mit 100km/h dahin, der Abstand beträgt 50m, er bremst, du pennst.....er ist, (einfach mal um einen Wert zu haben) bei 30km/h wenn du mit 100 hineinkrachst. Bist du nur 10m dahinter, hat er noch 95 drauf und die Verformungen sind geringer, außerdem wirst du spätestens dann aufmerksam uns steigst auch in die Eisen! So einfach ist das. Willy |
#125
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Zitat:
Da auch Österreich ein Rechtsstaat ist und auch hierzulande findige Rechtsanwälte ihr Brot verdienen müssen, ist diese Frage so lange vor den Obersten Gerichten durchgekaut worden, bis auch dem findigsten Anwalt klar war, dass man mit diesem Einwand keinen Blumentopf gewinnen kann. Kurz: Wenn der "Abstandsblitzer" einen zu kurzen Abstand misst, dann ist das so verlässlich wie eine Blutprobe bei Alkohol. Wer die Details dazu aufarbeiten will: Es finden sich 106 Entscheidungen und Rechtssätze des Verwaltungsgerichtshofes (Höchstgericht für solche Angelegenheiten) im Rechtsinformationssystem: https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.w...te=&Position=1
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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