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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#101
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Zitat:
Und den Gegenbeweis zu erbringen wird schwer sein. Zumindest, wenn der Eigner nicht gerade auf irgendwelchen öffentliche Social Media Kanälen damit geprahlt hat, wo er jahrelang unterwegs war. Also wenn, immer fleissig die aktuellen EU-Standorte posten. Grüße Totti
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#102
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Moin moin,
ganz so irre ist es nicht - in aller Regel muß ich so etwas für Waren, die sich physisch in der Union befinden gerade eben nicht nachweisen (findet sich so auch im Zollkodex der Union - grundsätzlich wird davon ausgegangen, daß Waren, die sich in der Union befinden den Status als Unionswaren besitzen, um das anzuzweifeln muß der Zoll schon ernsthaft begründete Hinweise darauf haben). Interessant ist das Ganze in der Tat hauptsächlich bei der Einreise in die Union, was auf dem Seeweg ja generell nochmal eine andere Qualität hat als über den Landweg. Da tut man in der Tat relativ gut daran, wenn man sich die entsprechenden Formulare bei der Ausreise besorgt und beim Zoll entsprechend abstempeln lassen hat, um entsprechenden Diskussionen bei der Wiedereinreise (natürlich nach weniger als drei Jahren) aus dem Weg zu gehen. Und ja, genau dieses Prozedere muß man theoretisch auch bei jeder Fahrt mit dem eigenen Boot nach Dänemark machen (weil man dabei den zur Union gehörenden Seeraum idR verläßt - die Grenzen sind in der Broschüre Merkblatt über Zollbestimmungen für Schiffsführende von Wassersportfahrzeugen aufgeführt, da findet man auch sonst einige interessante Informationen...) lg, justme
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#103
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Hier steht übrigens alles drin aus erster Hand. https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/FormulareMerkblaetter/Zollrecht/mb_zollbestimmungen_schiffsfuehrer_wassersport.htm l
Der entscheidene Punkt: "3.2. Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr von Rückwaren Wassersportfahrzeuge (und Ausrüstungsgegenstände), die in der EU hergestellt oder die unter Erhebung der Einfuhrabgaben in die EU eingeführt worden sind (Unionswaren), werden durch die Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Union zu Nicht-Unionswaren. Diese sind bei der Rückkehr in das Zollgebiet der Union nur dann als Rückware einfuhrabgabenfrei, wenn die Wiedereinfuhr in die Union innerhalb von drei Jahren erfolgt und die Wassersportfahrzeuge – bis auf übliche Benutzung und einfache Erhaltungsbehandlungen – nicht verändert wurden. Reparaturen, die aufgrund eines erst während der Reise auftretenden Defekts durchgeführt wurden, sind ebenfalls gestattet. Im Einzelfall kann aufgrund besonderer Umstände eine Verlängerung der Wiedereinfuhrfrist von drei Jahren bewilligt werden. Darüber entscheiden die örtlich zuständigen Hauptzollämter. Besondere Umstände sind vor allem höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse, aber auch wirtschaftliche, kulturelle oder politische Gründe."
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#104
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Deshalb machst Du vor Beginn der Weltumsegellung einen Termin beim Zoll und besorgst Dir das passende Dokument, z.B. Carnet, INF3 oder was da gerade so aktuell ist. Damit behält Dein Fahrzeug den Status als Gemeinschaftsware.
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Gruß, Jörg! |
#105
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Zitat:
es reicht aberauch der #Stempel des letzten Hafens vor der Ausreise ... das Formular der Ausklarierung...
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#106
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Nee, das (Zoll) ist m.M.n. der einzige Fall, wo die Beweislast beim Beteiligten liegt.
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Gruß, Jörg! |
#107
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Kann auf Antrag auf 6 Jahre verlängert werden.
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Gruß, Jörg! |
#108
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Zitat:
ist am Flughafen nichts anderes... jeder kennt die grünen und roten 'Ausgänge.. gehst du durch den Grünen und kommst aus einem nicht EU Land und hast ein neues Laptop/Smartphone dabei musst du bei einer Kontrolle nachweisen das du es schon vor dem Flug besessen hast (Mehrwertsteuer bezahlt hast).. ansonsten nachzahlen....
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#109
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nur in ausnahmen .... siehe Eintrag von MichaB.
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#110
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Naja, 3 Jahre extra lassen sich auch nicht mit schlechtem Wetter auf Warteposition Azoren rechtfertigen.
Wenn das Boot im russischen Kriegsgebiet liegt...?... Keine Ahnung, was der Zoll durchgehen lassen könnte. Ich höre von dem Umstand das erste Mal, dass es Gründe geben könnte für eine Verlängerung. Expeditions-Boote mit Forschungsauftrag vielleicht. Ich glaube aber, der Passus ist eher nicht für die Sportbootfahrer relevant. Grüße Totti
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#111
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die frage ist ja nicht nur ob die Mehrwertsteuer zu zahlen ist... ich denke diese ist ausreichend mit JA beantwortet...
was ist mit der CE... nehmen wir an ein Boot Baujahr 1996 mit Vergasermotor wurde in England betrieben seit 1996.. somit ist es innerhalb der EU in verkehr gebracht worden... England ist raus aus der EU und das Boot wird nach Deutschland verkauft... es wird ja dann wieder in der EU in verkehr gebracht... Mehrwertsteuer ist zu zahlen Zoll auch CE gab es damals nicht... aber ist es jetzt CE pflichtig ? (eigentlich nur bei der ersten in Verkehr Bringung die ja dann 1996 war) das würde das aus für den Motor bedeuten den der Hält ja die Vorschriften nicht ein...
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#112
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Welche Boote brauchen eine CE-Kennzeichnung?
Die Richtlinie legt fest, dass alle Sportboote zwischen 2,5 und 24 Meter Länge, die nach dem 15. Juni 1998 in der EU in den Verkehr gebracht wurden, eine CE-Kennzeichnung brauchen. Als Sportboote gelten alle Boote, also Motorboote, Segelboote oder auch Schlauchboote dieser Länge, die für Sport und Freizeit genutzt werden.Das gleiche gilt für Wassermotorräder, die ab dem 01.01.2016 in den Verkehr gebracht wurden. Die Richtlinie gilt sowohl für neue Boote als auch für Gebrauchtboote. Die entscheidende Größe ist hier die Inverkehrbringung. Wer kontrolliert es? Grüße Totti
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#114
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Moin moin,
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Und warum erstmalig? Siehe Artikel 3 "Begriffsdefinitionen" Nr 12 und 13: Zitat:
Zitat:
lg, justme
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#115
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#116
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Ein simples theoretisches Beispiel meines liegeplatznachbarn, kann aber jeden treffen.
Er Norweger kaufte das Segelboot in Norwegen, ust fällig. Boot geh nach Kroatien, nach 18 monaten wird wieder ust fällig. Nicht ausklariert innerhalb 18 Monaten, Einfuhr in die eu. Nach 4 Jahren kroatien, boot geht zurück nach Norwegen, wieder ust fällig. Bei zollrechtlichen fragen https://www.zoll.de/DE/Kontakt/Ausku...81366bodyText1 Und sie helfen wirklich. Gruß Gruß |
#117
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Moin, bin gerade erst auf das Thema gestossen und will meine Erfahrung mit dem Import eines Bootes aus GB mitteilen.
Fakt:im Herbst 2022 in GB von einem Privatmann ein von diesem selbst hergestelltes 5 Meter langes offenes Dampfboot gekauft, Bj 2014. Selbst hergestellte Sportboote brauchen kein CE Zeichen. Zollformalitäten: 1. Zollagent in D 2. Zollagent in GB für alle Zollformalitäten braucht man den per Kaufvertrag nachweisbaren Kaufpreis und die sog. Zolltarifnummer. (m.M. nach sind die Zollformalitäten bei den Fachleuten - Zollagenten -besser aufgehoben - das Beamtendeutsch ist nicht zu durchschauen !) Da das gekaufte Boot nicht auf eigenem Rumpf nach D überführt werden konnte, war ein Transport auf einem Trailer notwendig - aber kein Problem - leer hin - mit Boot wieder zurück. Um nicht auf dem Transit vom Zoll in F und NL abkassiert zu werden, braucht man ein T1 Schein, der eine Durchfahrt erlaubt - gibt es beim Zoll in GB. In Köln angekommen musste ich mit dem gesmten Gespann zum Zoll und "bar" Einfuhrsteuer und Mehrwertsteuer bezahlen. Gruss Hermann |
#118
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Du hast von einem Privatmann gekauft, der das Boot ja auch ohne MwST verkauft hat. Die Frage wird halt interessant, wenn das Boot mit Tax included in England verkauft wird. Kann der englische Makler dann den Preis um die MwST kürzen, bzw. kann ich die mir in England zurückholen.
Normalerweise geht das so in D. Wenn ich Ware an Nicht EU Kunden verkaufe, können die sich per Taxfree die MwSt zurück holen, oder legen mir später ein Dokument vor, so dass ich sie ihnen erstatte. Soviel zur Theorie. Mich würde eine tatsächliche Erfahrung genau in dieser Konstellation interessieren
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Gruß, Rolf |
#119
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme
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#120
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Zitat:
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Gruß, Rolf |
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