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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #101  
Alt 24.09.2009, 07:11
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Picton16ft Picton16ft ist offline
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Zitat:
Zitat von percer2 Beitrag anzeigen
liest du hier => http://www.presseportal.de/polizeipr...?search=ladung

POL-SO: Lippetal - Ladungssicherheit gilt auf für "Privatleute"

Lippetal (ots) - Nicht nur Berufstrucker, sondern auch Handwerker und Heimwerker müssen sich um die Sicherheit ihrer Ladung kümmern. Ein Beispiel wie man es nicht machen sollte, zeigt das beigefügte Foto. Der Fahrer eines Touran mit Anhänger, der in der letzten Woche einer Polizeistreife auf der Bundesstraße 475 im Lippetal auffiel, verwandelte sein Gespann in einen Sattelzug. Die 160 fünf Meter langen Dachlatten wurden auf dem Anhänger verladen, ragten aber weit in den Kofferraum hinein. Die lockeren Befestigungen mit zwei Spanngurten hatten Alibifunktion, sie reichten bei weitem nicht aus, um die Hölzer bei einer Extremsituation zu halten. Nicht auszudenken, wenn der Mann eine Vollbremsung hätte machen müssen oder eine enge Kurve gefahren wäre. Selbstverständlich wurde dem Autofahrer von der Polizei die Weiterfahrt untersagt. Die Anzeige wird ihm Punkte in Flensburg und ein Bußgeld kosten, so dass eine Anlieferung mit einem Lastwagen nicht nur deutlich sicherer, sondern auch günstiger gewesen wäre. (ws)

Huhu, hallo winkewinke , aufpassen bitte und alles lesen. Ich habe überhaupt nicht abgestritten, daß ich die ladung in meinem Kfz/Hänger sichern muss wenn ich damit losfahre. Das ist total klar und steht hier gar nicht zur Diskussion.

Die Frage ist ob ich haftbar/bestrafbar gemacht werden kann wenn die Müllabfuhr meine Wohnzimmerschrankwand abholt auf ihren LKW schmeisst und ungesichert losfährt. Oder jemand bei ebay oder sonst wo ein Privatgut von mir erwirbt, dieses in seinen PKW/Hänger schmeisst und damit ungesichert losfährt.
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Geändert von Picton16ft (24.09.2009 um 09:27 Uhr)
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  #102  
Alt 24.09.2009, 08:33
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Ich habe zwar nicht den ganzen Faden gelesen, aber entscheident kann doch nicht sein wem die Sache gehört, sondern wer sie verlädt. Also wenn die Müllabfuhr der Verlader ist sollten die den Kram auch sichern, oder?
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Gruss Thomas,

Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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  #103  
Alt 24.09.2009, 09:32
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D.h. wenn jemand von mir nen AB erwirbt oder meine Wohnzimmerschrankwand hat er die gefälligst selbst runterzubuckeln und zu verladen.

Aber wie soll das beweisbar sein im Falle des Falles, daß ich nicht verladen habe (oder dabei geholfen)

Am Ende behauptet der fahrer ich hätte geholfen, dabei hab ichs gar nicht

Das ist doch alles total hohl.

Ich verstehe nicht, wieso nicht einfach derjenige der sich mit der Kiste und Ladung in öffentlichen verkehrsraum begibt schlicht und ergreifend dafür verantwortich ist und auch gemacht werden kann das alles korrekt gesichert ist. Ist es das nicht, ist er dran, egal ob Ortelia, Tochter Tina, Papa Paul oder LKW-fahrer Ludwig. Egal ob privat oder geschäftlich.

Gibts dafür eine Erklärung.
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  #104  
Alt 24.09.2009, 09:35
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Ja! Weil wenn du dabei zuschaust wie er sich und andere in Lebensgefahr bringt, und nichts unternimmst, ist man in einer zivilisierten Gesellschaft nun mal haftbar.

Wir leben nicht auf Bäumen...

Bernd
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  #105  
Alt 24.09.2009, 09:38
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Ja! Weil wenn du dabei zuschaust wie er sich und andere in Lebensgefahr bringt, und nichts unternimmst, ist man in einer zivilisierten Gesellschaft nun mal haftbar.

Wir leben nicht auf Bäumen...

Bernd
OK, nehm ich so hin. Damit sind ja dann auch jeder Passant, Kioskbesitzer und andere Verkehrsteilnehmer haftbar zu machen, die den LKW mit ungesicherter Ladung an der Ampel stehen sehen

Jetzt hör aber mal auf Ist heute der 1. April
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  #106  
Alt 24.09.2009, 11:12
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Ich sichere meine Ladung jetzt am Wochenende natürlich perfekt,....

Und Baumärkte? Hmm, ich habe da mal ein paar Rasenstegplatten (1 1/2 Paletten abgepackt auf einem 600kg Anhänger (vom Baumarkt) nach Hause gefahren, waren zwar nur 1,2km, aber... War kein sicheres Gefühl. Da der Hänger aber wieder 1h später benötigt wurde, waren 2 Fahrten laut Baumarkt-Anhänger Dispo nicht möglich.

Einziger Kommentar vom Staplerfahrer, hoffentlich halten das die Reifen aus...
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gregor

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  #107  
Alt 24.09.2009, 11:48
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen

Gibts dafür eine Erklärung.
Ganz einfach...

In dem man alle verantwortlich macht, Schützt der Gesetzgeber den Fahrer vorm bösen Chef/Disponenten und dem Auftraggeber....

Chef:
"DU fährts jetzt die 60t Zuckerrüben vom Feld zur Fabrik oder du bist deinen Job los...."


Ja den einen Fahrer haben sie wirklich mit über 70t Zuggewicht von der Bahn geholt.... 2 16m³ Behälter aufm Hakenwagen mit Anhänger!!!
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  #108  
Alt 24.09.2009, 12:58
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Hauptsache Uwe weiss jetzt, was er zu tun hat, wenn keine Ladungssicherungsmittel dabei sind oder angebracht werden.
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  #109  
Alt 24.09.2009, 13:51
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Ihr macht hier einen Affen aus dem Tal der Ahnungslosen

in erster Linie wurde dieses Gesetz für den gewerblichen Güterkraftverkehr erlassen, um hier nicht die ganze Schuld den Fahrern auf zu bürden, sonder die Verantwortung so zu verteilen, dass Spediteure nicht von ihren Kunden geknebelt werden können ( Dies betrifft hauptsächlich Verpackung der Güter ), bei gröberen Gütern, z.B. Stahlmatten ist immer noch der Fahrer verantwortlich, das Zeugs ordentlich auf seinem LKW zu verzurren und der fahrer hat auch die Ladungssicherungsmittel ( Zurrgurte, Antirutschmatten usw. ) zu stellen bzw. mit zu führen.

Bei Privattransporten ist natürlich immer der Fahrer selbst verantwortlich, dass sein Geraffel entspr. gesichert ist.

Ist das nun geklärt?
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  #110  
Alt 24.09.2009, 13:57
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Zitat:
Zitat von BarracudaNbg Beitrag anzeigen
............
Ist das nun geklärt?

Geklärt ist schon einiges
sogar untermauert mit §

Was gibst du hier zum Besten

Besseres Wissen, das auf der Grundlage deines
Berufes beruht oder einfach mal so

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #111  
Alt 24.09.2009, 13:58
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Einfach, aber so nicht ganz Richtig, gehe zurück zu Beitrag #1.
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gregor

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  #112  
Alt 24.09.2009, 14:04
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Einfach, aber so nicht ganz Richtig, gehe zurück zu Beitrag #1.

schon richtig, das ist nämlich gewerblich
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  #113  
Alt 24.09.2009, 14:06
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Zitat:
Zitat von BarracudaNbg Beitrag anzeigen
Ist das nun geklärt?
Nö, weil 90% falsch...
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  #114  
Alt 24.09.2009, 15:20
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Mal ne Frage:

wie ist den das HGB an dieser Stelle zu verstehen, denn m.E. das ist der Text der die Mithaftung des Verladers gesetzlich begründet

Zitat:
§ 412 Verladen und Entladen

(1) Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.
"beföderungssicher" was meint das? Denn hierfür ist der Absender (Verlader) zuständig
dagegen "betriebssichere" der Frachtführer sprich Spediteur?

wer dröselt das mal bitte einmal auseinander
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Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #115  
Alt 24.09.2009, 15:20
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Zitat:
Zitat von divefreak Beitrag anzeigen
Ganz einfach...

In dem man alle verantwortlich macht, Schützt der Gesetzgeber den Fahrer vorm bösen Chef/Disponenten und dem Auftraggeber....

Chef:
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Ja den einen Fahrer haben sie wirklich mit über 70t Zuggewicht von der Bahn geholt.... 2 16m³ Behälter aufm Hakenwagen mit Anhänger!!!
Aber ich bin doch nicht der Cheff der Müllmänner und auch nicht derer, die bei mir dinge über ebay kaufen.

Das mit Chef und Angestellten sehe ich ein und ist OK, auch hinsichtlich der Lenkzeiten Leider gibts sone Arxxxgeigen von Chefs.
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  #116  
Alt 24.09.2009, 15:25
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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In meinen Augen ist hier eine gute Erklärung:

http://www.bgdp.de/pages/arbeitsiche...5-2003-S20.htm

in allen Fällen wird aber der gewerbliche Aspekt erwähnt, genauso wie der Passus im HGB.

Auf einen privaten Paketversender bezogen heißt das dann, Oma Lieschen muß "nur" den Karton ordentlich verpacken, der Rest passiert verkehrsüblich, Paketdienst holt ab, dabei quittiert er die ordnungsgemäße Übergabe. Ende für für Oma Lieschen?
Außer Sie hat Sprengstoff verpackt und das nicht deklariert.
Das ist aber ein alter Hut und nichts Neues. War schon bei der Kaiserlichen Post so, dass nichts verbotenes ins Paket durfte und Paket ordentlich verschnürrt werden mußte.
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Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)

Geändert von Thomas Hamburg (24.09.2009 um 15:31 Uhr)
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  #117  
Alt 24.09.2009, 16:04
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... und hinterher liegts doch nur wieder daran, wie der Richter grade "drauf" ist...
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Alt 24.09.2009, 16:09
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Vor Gericht und auf Hoher See ...
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  #119  
Alt 24.09.2009, 17:10
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Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg Beitrag anzeigen
"beföderungssicher" was meint das? Denn hierfür ist der Absender (Verlader) zuständig
dagegen "betriebssichere" der Frachtführer sprich Spediteur?

wer dröselt das mal bitte einmal auseinander
Damit ist gemeint, dass der Absender geeignete Verpackungen zu
verwenden hat, die ggf. stapelbar sind oder so stabil, dass sie überhaupt
mit Gurten oder Ketten gesichert werden können. Große sperrige Güter
sind ggf. mit Anschlagpunkten zu versehen, an denen gesichert werden
kann.

Uwe macht seine Produkte beförderungssicher, in dem er sie in
Gitterboxen zur Verladung bereitgestellt. Die Gitterbox ist aber keine
Ladungssicherung im Sinne von § 22 StVO und der VDI 2700, sondern
eine Ladeeinheit (ähnlich wie Kartons, die mittels Schrumpffolie auf
einer Palette befestigt werden). Diese Ladeeinheiten müssen dann
gesichert werden.

Mit "betriebssicher" ist hier der Vorgang der Ortsveränderung erfasst,
hier trifft es in erster Linie Halter, Verlader und Fahrer und im Einzel-
fall auch den Spediteur/Disponenten, soweit ungeeignete Fahrzeuge
oder ungeeignetes Personal eingesetzt wird.

Wie ich oben schon schrieb, ist jeder Fall einzeln zu beurteilen. Dabei
ist erstmal jeder Betroffener, dessen Verhalten (auch Unterlassen)
zum verkehrswidrigen Zustand beigetragen haben könnte. Und das
gilt privat wie gewerblich.
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