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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#101
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Zitat:
Huhu, hallo winkewinke , aufpassen bitte und alles lesen. Ich habe überhaupt nicht abgestritten, daß ich die ladung in meinem Kfz/Hänger sichern muss wenn ich damit losfahre. Das ist total klar und steht hier gar nicht zur Diskussion. Die Frage ist ob ich haftbar/bestrafbar gemacht werden kann wenn die Müllabfuhr meine Wohnzimmerschrankwand abholt auf ihren LKW schmeisst und ungesichert losfährt. Oder jemand bei ebay oder sonst wo ein Privatgut von mir erwirbt, dieses in seinen PKW/Hänger schmeisst und damit ungesichert losfährt.
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour Geändert von Picton16ft (24.09.2009 um 09:27 Uhr)
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#102
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Ich habe zwar nicht den ganzen Faden gelesen, aber entscheident kann doch nicht sein wem die Sache gehört, sondern wer sie verlädt. Also wenn die Müllabfuhr der Verlader ist sollten die den Kram auch sichern, oder?
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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#103
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D.h. wenn jemand von mir nen AB erwirbt oder meine Wohnzimmerschrankwand hat er die gefälligst selbst runterzubuckeln und zu verladen.
Aber wie soll das beweisbar sein im Falle des Falles, daß ich nicht verladen habe (oder dabei geholfen) Am Ende behauptet der fahrer ich hätte geholfen, dabei hab ichs gar nicht Das ist doch alles total hohl. Ich verstehe nicht, wieso nicht einfach derjenige der sich mit der Kiste und Ladung in öffentlichen verkehrsraum begibt schlicht und ergreifend dafür verantwortich ist und auch gemacht werden kann das alles korrekt gesichert ist. Ist es das nicht, ist er dran, egal ob Ortelia, Tochter Tina, Papa Paul oder LKW-fahrer Ludwig. Egal ob privat oder geschäftlich. Gibts dafür eine Erklärung.
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#104
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Ja! Weil wenn du dabei zuschaust wie er sich und andere in Lebensgefahr bringt, und nichts unternimmst, ist man in einer zivilisierten Gesellschaft nun mal haftbar.
Wir leben nicht auf Bäumen... Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#105
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Zitat:
Jetzt hör aber mal auf Ist heute der 1. April
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#106
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Ich sichere meine Ladung jetzt am Wochenende natürlich perfekt,....
Und Baumärkte? Hmm, ich habe da mal ein paar Rasenstegplatten (1 1/2 Paletten abgepackt auf einem 600kg Anhänger (vom Baumarkt) nach Hause gefahren, waren zwar nur 1,2km, aber... War kein sicheres Gefühl. Da der Hänger aber wieder 1h später benötigt wurde, waren 2 Fahrten laut Baumarkt-Anhänger Dispo nicht möglich. Einziger Kommentar vom Staplerfahrer, hoffentlich halten das die Reifen aus...
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gregor |
#107
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Ganz einfach...
In dem man alle verantwortlich macht, Schützt der Gesetzgeber den Fahrer vorm bösen Chef/Disponenten und dem Auftraggeber.... Chef: "DU fährts jetzt die 60t Zuckerrüben vom Feld zur Fabrik oder du bist deinen Job los...." Ja den einen Fahrer haben sie wirklich mit über 70t Zuggewicht von der Bahn geholt.... 2 16m³ Behälter aufm Hakenwagen mit Anhänger!!!
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MFG René |
#108
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Hauptsache Uwe weiss jetzt, was er zu tun hat, wenn keine Ladungssicherungsmittel dabei sind oder angebracht werden.
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#109
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Ihr macht hier einen Affen aus dem Tal der Ahnungslosen
in erster Linie wurde dieses Gesetz für den gewerblichen Güterkraftverkehr erlassen, um hier nicht die ganze Schuld den Fahrern auf zu bürden, sonder die Verantwortung so zu verteilen, dass Spediteure nicht von ihren Kunden geknebelt werden können ( Dies betrifft hauptsächlich Verpackung der Güter ), bei gröberen Gütern, z.B. Stahlmatten ist immer noch der Fahrer verantwortlich, das Zeugs ordentlich auf seinem LKW zu verzurren und der fahrer hat auch die Ladungssicherungsmittel ( Zurrgurte, Antirutschmatten usw. ) zu stellen bzw. mit zu führen. Bei Privattransporten ist natürlich immer der Fahrer selbst verantwortlich, dass sein Geraffel entspr. gesichert ist. Ist das nun geklärt? |
#110
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Geklärt ist schon einiges sogar untermauert mit § Was gibst du hier zum Besten Besseres Wissen, das auf der Grundlage deines Berufes beruht oder einfach mal so Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#111
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Einfach, aber so nicht ganz Richtig, gehe zurück zu Beitrag #1.
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gregor
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#112
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schon richtig, das ist nämlich gewerblich |
#113
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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#114
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Mal ne Frage:
wie ist den das HGB an dieser Stelle zu verstehen, denn m.E. das ist der Text der die Mithaftung des Verladers gesetzlich begründet Zitat:
dagegen "betriebssichere" der Frachtführer sprich Spediteur? wer dröselt das mal bitte einmal auseinander
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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#115
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Zitat:
Das mit Chef und Angestellten sehe ich ein und ist OK, auch hinsichtlich der Lenkzeiten Leider gibts sone Arxxxgeigen von Chefs.
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#116
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In meinen Augen ist hier eine gute Erklärung:
http://www.bgdp.de/pages/arbeitsiche...5-2003-S20.htm in allen Fällen wird aber der gewerbliche Aspekt erwähnt, genauso wie der Passus im HGB. Auf einen privaten Paketversender bezogen heißt das dann, Oma Lieschen muß "nur" den Karton ordentlich verpacken, der Rest passiert verkehrsüblich, Paketdienst holt ab, dabei quittiert er die ordnungsgemäße Übergabe. Ende für für Oma Lieschen? Außer Sie hat Sprengstoff verpackt und das nicht deklariert. Das ist aber ein alter Hut und nichts Neues. War schon bei der Kaiserlichen Post so, dass nichts verbotenes ins Paket durfte und Paket ordentlich verschnürrt werden mußte.
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) Geändert von Thomas Hamburg (24.09.2009 um 15:31 Uhr)
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#117
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... und hinterher liegts doch nur wieder daran, wie der Richter grade "drauf" ist...
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#118
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Vor Gericht und auf Hoher See ...
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#119
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Zitat:
verwenden hat, die ggf. stapelbar sind oder so stabil, dass sie überhaupt mit Gurten oder Ketten gesichert werden können. Große sperrige Güter sind ggf. mit Anschlagpunkten zu versehen, an denen gesichert werden kann. Uwe macht seine Produkte beförderungssicher, in dem er sie in Gitterboxen zur Verladung bereitgestellt. Die Gitterbox ist aber keine Ladungssicherung im Sinne von § 22 StVO und der VDI 2700, sondern eine Ladeeinheit (ähnlich wie Kartons, die mittels Schrumpffolie auf einer Palette befestigt werden). Diese Ladeeinheiten müssen dann gesichert werden. Mit "betriebssicher" ist hier der Vorgang der Ortsveränderung erfasst, hier trifft es in erster Linie Halter, Verlader und Fahrer und im Einzel- fall auch den Spediteur/Disponenten, soweit ungeeignete Fahrzeuge oder ungeeignetes Personal eingesetzt wird. Wie ich oben schon schrieb, ist jeder Fall einzeln zu beurteilen. Dabei ist erstmal jeder Betroffener, dessen Verhalten (auch Unterlassen) zum verkehrswidrigen Zustand beigetragen haben könnte. Und das gilt privat wie gewerblich.
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