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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#126
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Zitat:
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#127
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Ist das herrlich hier
Mir wäre das ja alles zu blöd, würde erst einmal abwarten was es nun wirklich kostet... |
#128
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Hallo,
mal zum Thema zurück: Die Frage war doch, was zu tun ist, wenn man meint, dass die Messung der Polizei falsch war. Ich würde wohl zunächst mal den eigenen Tacho überprüfen, um sicher zu sein, dass ich auch wirklich im Recht bin. Zeigt der Tacho richtig an, kann man davon ausgehen, dass seitens der polizeilichen Messung ein Fehler vorliegt. Dann stellt sich aber immer noch die Frage, ob es sinnvoll ist, dagegen an zu gehen, was wiederum von der zu erwartenden Strafe, dem Vorhandensein einer Rechtschutzversicherung, dem persönlichen Spaß an Generve und Schreibkram usw. abhängt. Kommt man nach dieser Abwägung dazu, die Strafe nicht hinnehmen zu wollen, muss man versuchen, anhand der Meßprotokolle einen Fehler in der Messung zu finden. Damit Erfog zu haben, halte ich zwar nicht für unmöglich, ich denke aber, die Aussichten darauf sind recht gering (ohne fachlichen und rechtlichen Beistand noch geringer). Persönlich kann ich mich hier nur der Meinung anschließen, die Strafe (wenn Sie denn erträglich ist) sportlich hinzunehmen, selbst wenn Sie in diesem Fall nicht gerechtfertigt sein sollte, da es bestimmt auch schon eine (!) Gelegenheit gab, bei der ich eine Strafe verdient hätte, aber nicht erwischt wurde. Was ich nicht empfehlen kann, ist nach dieser öffentlichen Diskussion der Versuch des Rauswindens nach dem Motto "ich wars nicht". Das könnte jetzt schnell nach hinten losgehen. Beste Grüße Jörn
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#129
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Dem ist wohl nichts mehr hinzuzufügen!
Wenn ich mich auf einen ewigen Papierkrieg einlassen muss, eventuell prüfen und nachweisen muss dass bei mir technisch alles i.O. war, dann lohnt der Aufwand wegen am Ende vielleicht 20€ rein gar nicht. |
#130
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Zitat:
Und bewegen sich die GPS Satelliten nun gegenläufig oder mit der Erde? Kommen die überhaupt hinterher? Fragen über Fragen.... |
#131
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Zitat:
Gerät war 20 min an.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#132
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Hey billi,
hast du ein Fahrtenbuch für dein GPS??? Also ich weiß nicht wann ich wo wieviele Sateliten empfange und wie lange das Gerät schon an ist wenn mir etwas auffällt....erstaunlich. PS: Warum war noch mal der Himmel blau??? MFG Bully
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Irgendwas is ja immer... |
#133
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Natürlich habe ich das nicht geschrieben, weil es völlig klar und logisch ist: eine Toleranz kann nur von der Übertretung abgezogen werden. Also kann sie auch nur im Verhältnis zu dieser berechnet werden.
Sonst berehnest du sie demächst noch auf die gemessene Gesamtgeschwindigkeit von 43 km/h, dann sind es weniger als 10%! Du könntest sie auch noch auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei Abwesenheit anderer Boote berechnen, dann sind es nur noch 6,5% ... |
#134
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Zitat:
Ja ich habe ein Fahrtenbuch !!! hier ein Sreenshoot von einem Baugelichen GPS wie meinem. Die Felder oben kann ich mir einstellen wie ich will und auch mehrere wenn ich will. Dort habe ich "Geschwindigkeit" und "Genauigkeit". auf einer anderen Seite habe ich zusätzlich das Feld "in Fahrt" was mir die Fahrtdauer anzeigt. Ich sehe also genau welche Satelitten ich habe, wie ihre Signalstärke ist und wo sie in relativer Position zu mir stehen. Sobald ich D-GPS habe wird der betreffende Satelitt mit einem kleine d Versehen.
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#135
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Vermutlich weil ihm themenmäßig so einiges zugemutet wird, was er nur noch im Suff ertragen kann
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Gruß Kai
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#136
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Zitat:
1. Zwei Bootsfreunde fahren hintereinander. Der erste darf 60 km/h, der "Verfolger" nur mit 30 km/h unterwegs sein. 2. Wenn es durch Überholvorgang zum Platzwechsel kommt, muss die Geschwindigkeit (innerhalb welcher Zeit und wie?) sofort auf 30 km/h gedrosselt werden. 3. Bei (notwendigen!!) Geschwindigkeitskontrollen an Land wird die "Laserpistole" mit Stativ und frontal eingesetzt. Es ist sicherlich so, dass es auf dem Wasser Wellen gibt und das Polizeifahrzeug schaukelt. Dann wird aber auch noch seitlich gemessen und Gleitfahrt ist sicherlich nicht vergleichbar mit entgegenkommenden Landfahrzeugen. 4. An Land gibt es bis zu 20% Abzug (bei der Nachfahrmethode), 10% Abzug bei Ablesung eines geeichten Fahrtenschreibers, sonst 3%. Der eingesetzte Laser funktioniert bis 250 km/h. Gibt es andere für die WSP? 5. Kein Bootsfahrer muss einen Tacho haben. Wie sich aus den Beiträgen ergibt, bietet selbst GPS keine genaue Geschwindigkeitsermittlung. Muss es deshalb einen besonderen "Erfahrungs- oder Schätzsatz" geben? Im konkreten Fall hat der Bootsfreund die Lasermessung gesehen und seinen Tachostand gutgläubig kontrolliert. Fährt jemand absichtlich zu schnell in eine Tempokontrolle? Ich hatte in meinem ersten Beitrag empfohlen die Sache zu überschlafen. Als Verdrängerfahrer hatte ich das oben dargestellte Grundsatzproblem aber nicht sofort erkannt. Sollen Gleitbootfahrer dauerhaft einen "ICE-Zuschlag" zahlen oder jammern dürfen weil es keine Lösung gibt?
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Andreas |
#137
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Zitat:
zu 2. wie soll es denn zu einem Überholvorgang kommen wenn der Hintere 30 fährt und der Vordere 60 zu 3. Die Laserpistole steht an Land, muss kein Stativ haben kann auch in der Hand gehalten bzw. geschultert werden. Es wird von vorne gemessen, wie schon mehrfach erwähnt hier je seitlicher die Messung umso geringer die gemessene Geschwindigkeit -> Vorteil für den Fahrer. Die Laserpistole misst genau die Geschwindigkeit mit der sich das Objekt auf die Laserpistole zu bewegt. Also bei seitlicher Messung (90 Grad zur Fahrtrichtung) Geschwindigkeit wäre 0. Unterschied zwischen Auto und Gleiter? Keiner wenn dann eher das reflektierende Wasser rundherum. zu 4. meinst du 250 km/h wäre zu wenig für die WSP? zu 5. auch auf dem Fahrrad gibt es keine Tachopflicht, aber trotzdem muss ich mich an die Höchstgeschwindigkeit halten. Und was genau hat das ganze mit Gleiter oder Verdränger zu tun? Schönen Tag noch! Gruesse, Klaus |
#138
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Ein Verdränger wird wohl nicht in die Lage kommen auf der Mosel mit mehr als 30 Km/h unterwegs zu sein.
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#139
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Zitat:
1.innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge50 km/h,
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Andreas |
#140
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Zitat:
Geschwindigkeitsbegrenzung für den Radverkehr Bearbeiten Fahrräder sind von den allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen der StVO nach § 3 Abs. 3 StVO nicht betroffen. Diese Regelungen gelten nur für Kraftfahrzeuge. Somit dürfen Fahrradfahrer innerorts grundsätzlich so schnell fahren, wie sie es können oder schaffen. Sie müssen allerdings – wie jeder andere Fahrzeugführer auch – ihr Fahrzeug jederzeit sicher beherrschen und die Geschwindigkeit der Verkehrssituation, der Witterung und den Sichtverhältnissen anpassen. Auch einschlägige Urteile setzen der Geschwindigkeit von Fahrrädern innerorts Grenzen. So muß beispielsweise niemand damit rechnen, daß ein Fahrrad mit Geschwindigkeiten fährt, die sonst nur von Kraftfahrzeugen erreicht werden. Fahrräder dürfen nur so schnell fahren, wie es allgemein von ihnen erwartet wird (BGH, AZ VI ZR 73/90 und OLG Karlsruhe, AZ VRS 78, 329). Für alle Fahrzeuge, d.h. auch für Fahrräder, gelten nach § 41 Abs. 2 Punkt 7 (Streckenverbote) der StVO die per Schild (Z. 274) angeordneten Geschwindigkeiten. Ein Fahrradfahrer darf in einer Tempo-30-Zone also auch nicht schneller als 30 km/h fahren. In einem verkehrsberuhigten Bereich, in dem Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, dürfen auch Fahrräder nicht wesentlich schneller fahren. Daß für ein Fahrrad kein Tacho zur Geschwindigkeitskontrolle vorgeschrieben ist, spielt dabei keine Rolle. Der Gesetzgeber geht einerseits davon aus, daß Fahrradfahrer keine höheren Geschwindigkeiten erreichen, erwartet aber andererseits von ihnen, daß sie auch ohne Tacho ihre Geschwindigkeit anpassen. Auf Fahrradwegen müssen Radfahrer mit angepaßter Geschwindigkeit fahren, d.h. sie müssen ihre Geschwindigkeit der Breite des Weges und der Oberflächenbeschaffenheit anpassen. Berücksichtigen müssen sie auch Hindernisse, Falschfahrer (Geisterradler) und Fußgänger auf dem Radweg. Bei Zweirichtungsradwegen muß die Geschwidigkeit so angepaßt werden, daß eine gefahrlose Begegnung mit dem Gegenverkehr möglich ist. Ein schneller Fahrradfahrer, der auf der Fahrbahn mit dem Verkehr mitfahren könnte, wird auf dem Radweg somit regelrecht ausgebremst. Radfahrer, die auf Gehwegen fahren, müssen immer mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Dies wird durch eine ganze Reihe einschlägiger OLG-Urteile bestätigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Befahren des Gehwegs per Zeichen Fußgänger (Z. 239) und Zusatzzeichen Radfahrer frei (Zz. 1022-0) freigegeben ist, oder ob der Fahrradfahrer verbotenerweise auf dem Gehweg fährt. Quelle: http://fahrrad.wikia.com/wiki/Geschw...eitsbegrenzung
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#141
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Du kennst zwar einen Paragraphen aber nicht das Gesetz! Auch mit dem Fahrrad darfst du nicht mit 60 durch die 30er Zone fahren! Das driftet jetzt aber zu weit ab.. Interessanter wäre wie das mit Seglern ist, aber da gibst schon einen anderen Beitrag hier. Ich fand ja nur den Punkt des Überholens lustig, wie man mit 30 ein Boot überholt das 60 fährt. Nichts für ungut! Gruesse, Klaus |
#142
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Bitte les mal genau. Ich stellte nur die zulässigen Geschwindigkeiten für Vorausfahrenden und Nachfolger fest. Der spätere Platzwechsel kann im Bereich der Geschwindigkeitsnormen durch Absprache oder Ordnungswidrigkeit erfolgen. Dann gibt es auf einmal eine Situation in der der "gesetzestreue Fahrer" (vor ihm war zum Beispiel niemand und er fuhr noch nicht 60 km/h) reagieren muß um nicht mit mehr als 30 km/h Täter zu werden. In der Praxis kommt so ein Vorgang öfters vor. Als Verdrängerfahrer interessiert mich die Lösung nicht besonders, aber wie wird der Konflikt gelöst?
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Andreas |
#143
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sobald der 60 Km/h fahrer jemand vor sich sieht muss er vom Gas gehen und darf nur mit max. 30 km/h weiterfahren.
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#144
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Richtig, aber dann macht Fahren kein Spass mehr. Wenn unmittelbar nach dem Überholvorgang auch noch eine Laserpistole kommt wird wohl nur Gaswegnehmen auch nicht reichen.
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Andreas |
#145
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Ich frage mich bei dieser Regelung auch wo jetzt hier wirklich die Grenzen sind...!?
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#146
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Ich frage mich schon die Ganze Zeit wo die Beweismittel der Polizei sind.
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#147
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Ich fahre erlaubt mit 55, werde mit unerlaubten 70 überholt, wenn ich dann Strafe zahlen muss bin ich auch sauer. Aber man kann doch auch bei den Kontrollorganen Hausverstand voraussetzen...
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#148
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Zitat:
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#149
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Zitat:
Zeuerst gehen sie ja mal an den Halter und was ist wenn der Halter keinen Führerschein hat? (er oder sie kann ja dann gar kein Schiffsführer sein) bei meinem alten Boot war als Halterin meine Frau eingetragen. Gefahren sind wir abwechselnd nur ich hatte den Führerschein (jahrelang). Bei uns im Club ist diese Constellation bei einem Rentnerpaar seit über 30 Jahren. Andere haben das Boot auf den Vater oder die Mutter zugelassen um es bei einem Geschäftskonkurs aus der Masse herauszuhalten.
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#150
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Und schon kommt wieder die Logbuchpflicht ins Spiel, da muss eingetragen sein, wer Schiffsführer war,
Siggi
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