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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#126
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Warum schnell wenn der Container als Lagerplatz genutzt werden soll kanns auch mal was dauern.
Ein Freund musste auch einen Baustellenbürocontainer genehmigen lassen. Es gibt auch geschlossene Container die solltest du doch von den Schiffen kennen als Ladung
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#127
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Zitat:
Hier ein Ausschnitt aus Eurer Bauordnung: § 2 Begriffe (1) Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist, oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. Zu den baulichen Anlagen zählen auch Aufschüttungen und Abgrabungen, Lagerplätze, Abstellplätze und Ausstellungsplätze, Campingplätze, Wochenendhausplätze, Spielplätze und Sportplätze, Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder, Gerüste, Hilfseinrichtungen zur statischen Sicherung von Bauzuständen, künstliche Hohlräume unter der Geländeoberfläche, Seilbahnen. (2) Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Also glaube es ruhig, die Info die die Nachbarn haben ist falsch. Aber sei es drum, ist ja nicht Euer Schaden. |
#128
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Daran dachte ich weniger. Mein Weib hat einen Opa, der hat einen Bungalow + wertloses Land an der Ostsee, weil es kein Bauland ist. Man darf dort nichts Massives bauen, könnte aber eben Mobile-Homes oder Caravane hinstellen.
Es gibt immer irgendwelche Lücken in Gesetzen und Verordnungen.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#129
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Hallo zusammen .
Ich finde es immer wieder albern, wenn so manche BF-Mitglieder so einen halbwissenden Unfug schreiben . Grundsätzlich auch von mir : Kein Kläger, kein Richter ! Und neben netten Nachbarn gemeinsam leben u. auch reden, hat man das Toplos gezogen . Gesetze u. VO's gibt es auch in anderen Nationen mit dann auch wieder anderen Problemen u. Schwierigkeiten . Macht hier nicht so sehr Deutschland nieder . Ich kenne auch Spanien . Je enger Menschen zusammen wohnen, desto mehr Regeln sind wohl leider erforderlich . Geht anscheinend nicht anders . Persönlich wünschte ich mir auch weniger Gesetze u. VO's, komme aber trotzdem klar damit . Manchmal ist nur zu wissen, wie das Kind heißen muß um weiter zukommen . Genau gegen meiner Natur, kann ich es aber trocken, amtlich verstehen . Daß es auch unnötiges gibt wissen wir alle, denke ich . Zum Punkt : Jedes Bundesland regelt leider seine eigene Bauverordnung, mit darin enthaltender Nutzung . Damit noch nicht genug, können die einzelnen Gemeinden o. Städte noch zusätzlich Bebauungspläne u.o. Einschränkungen bestimmen . Hier in D kann ich jetzt nur über RLP und NRW sprechen . Und jetzt mache ich es mal scharf, so zum Spaß . Der Hintergrund ist aber schon ernst . Wohnhaus-Keller und Garagen : Ich wette, dass mindestens jeder zweite Eigentümer hier verstößt . Bestimmt auch der Bürgermeister u. Chef vom Bauamt . Wer nutzt denn wirklich den Keller als Keller, die Garage nur zum Abstellen von KFZ, Winterräder u. Ersatzkanister ? Die Garage ist Hobbyraum, Gartenlager, ............ Keller sind Sauna, Partyraum oder erweiterte Zimmer zum wohnen, ............ Alles untersagt ! Abstellen von Containern über längerer Zeit, natürlich Baugenehmigung erforderlich . Das ist Tatsache . Auf unserem Gewerbegrund wieder nicht, weil es zur Nutzung im Betrieb gehört u. eingetragen ist . Wenn jemand meint, sein Boot auf dessen Grundstück abstellen zu können wie er möchte und sein Nachbar den Mund zu halten u. zu leiden hat, wo ist dann die Grenze ? Hat der Nachbar Platz, stellt er die TITANIC in den HOF ? Mein Tip : Tolle Gemeinschaft, machen u. schweigen . In engen Risikogegenden ( enge Bebauung, unliebe Nachbarn vielleicht ) auf dem Bauamt nachfragen u. wenn nötig genehmigen lassen . Dokumente, was man hat, das hat man . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#130
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Zitat:
Wobei machen kann man erstmal alles! |
#131
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Zitat:
Ich auch! 😂😂😂 Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk HD |
#132
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Servus!
Hab da zwei "Erfahrungswerte" zum Thema: Nr.1, in BW: Zentralparkplatz eines Feriendorfs, Privatgrund der zuständigen Verwaltungsgesellschaft, einige Anwohner (zur Nutzung offiziell berechtigt) hatten dort kurzzeitig 3 abgemeldete Autos abgestellt. Aufforderung vom Amt an die Verwaltungsgesellschaft diese umgehend zu entfernen, ansonsten kostenpflichtige Zwangsverschrottung. Begründung: Eventuell auslaufende Öle, etc. Wären die KFZ angemeldet - kein Thema. Die eigentlichen Eigentümer der Fahrzeuge wurden nicht angeschrieben, nur der Grundstückseigentümer. Dort abgestellte Wohnwagen, Anhänger etc. finden Billigung - ebenfalls so lange angemeldet. (Die Eigentümer haben dann nach Aufforderung der Gesellschaft die Fahrzeuge entweder entfernt oder angemeldet...) Nr. 2 in Bayern, mein Boot auf Trailer (Größe auf einen PKW - Stellplatz passend): Aussage Gemeinde, Polizei und Hausverwaltung: So lange das Boot auf dem regulären Trailer ist wird es als KFZ-Anhänger betrachtet. Mit den üblichen Folgen: Angemeldet muss er sein, Tüv haben, nicht zu lange auf der öffentlichen Straße parken. Sonst nichts zu beachten. Hatte auch noch nie Probleme damit. Weder im eigenen Grundstück, noch beim Tiefgaragenstellplatz den ich als Winterlager nutze. Schöne Grüße, Jan
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#133
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Warum sollte ich irren, das ist das Ergebnis der Recherchen bei Ämtern. Du kennst nicht mal den Ort, warum solltest Du es also besser wissen?
@freerider Genau, also stell' den Trailer mit Boot vor das Grundstück auf die Straße ohne Parkverbot und es ist amtlich erlaubt, auf dem Grundstück aber verboten? Mit was sich Gerichte so beschäftigen müssen...
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#134
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Servus!
Zitat:
Trailer mit Boot = PKW-Anhänger. Auf öffentlicher Straße hier maximal 2 Wochen abstellen erlaubt ohne zu bewegen. (Gut, wo kein Richter da kein Henker - auch nicht unüblich hier in der Ecke...) Auf dem eigenen Privatgrund ist es egal. Darfste stehen lassen so lange du willst. Witzigerweise hatte ich im Amt auch mal nachgefragt, wie sich das denn mit Ölen usw. vom Boot verhalten würde. Antwort war: "Das Boot ist die Ladung, das interessiert uns nicht. Uns interessiert bloß das zugelassene Fahrzeug - das ist der Anhänger (ungebremst) - und der hat keine Flüssigkeiten." Nun gut, soll mir ja recht sein. Hier bei München stehen ja auch nicht so viele Boote auf Trailern rum - da wird das wohl auch etwas entspannter gesehen... Schöne Grüße, Jan |
#135
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Ich kenne 2 Fälle, wo große Boote ohne Trailer fast 20 Jahre im Garten standen - ohne Probleme.
Scheinbar gibts noch mehr entspannte Gegenden in Deutschland
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Gruß Ewald |
#136
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Zitat:
Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk HD |
#137
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Macht doch nicht solche Probleme, stellt doch euer Eigentum (Boot) auf dem
Grundstück ab. Falls ein Behördenschreiben kommt ,gib es einen bösen Nachbarn. Gruß Uwe
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