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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#126
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Wollte nur damit sagen, dass nur wenn die MWST auf der Rechnung ausgewiesen ist, ist es ein angemessener Nachweis für die MWST und danke für Deine persönliche Beleidigung....., machst du aber ja gerne gegen Deutsche Kunden |
#127
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Sorry, das ist keine Beleidigung, das ist Tatsache, du kennst das Finanzgesetz nicht.
Geändert von XXXXXXX (05.11.2016 um 15:52 Uhr) |
#128
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Ich gestehe, nicht einmal ein Gesetz mit dem Namen "Finanzgesetz" zu kennen. Immerhin habe ich es mit Startpage gefunden. Das hat mich allerdings eher irritiert als etwas zu klären, gilt es doch für die evangelische Kirche.
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#129
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Hallo ,
verfolge aufmerksam diesen Thread, wie warscheinlich hundert andere Gebrauchtboot-Käufer hier im Forum, die i. d. R. KEINEN Mehrwertsteuernachweis vorweisen können. Was sich mir bei allem Verständnis für das Thema im speziellen hier nicht erschließt, ist die Frage, warum dies ausgerechnet bei Sportbooten so akribisch gehandhabt wird. Und zwar konkret bei Booten die bereits im Innland auf den Vorbesitzer zugelassen waren (dieser Nachweis ist ja i. d. R. am einfachsten über den Kaufvertrag und die vormalige Zulassung zu führen). Bei keinem anderen Gegenstand ist mir diese imense Wichtigkeit der "Original-Rechnung mit Ausweisung der MwSt." für einen gebrauchten Gegenstand der im Innland den Besitzer wechselt bekannt. Vielleicht stehe ich auch nur auf dem Schlauch und ein Nicht-Jurist kann das mal - aber Bitte auf dem Niveau von "Peter Lustig" - allen oder zumindest mir hier erklären. Danke hierfür schon mal im Voraus. MfG Oliver
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Es braucht einen langen Atem Dingen auf den Grund gehen zu können - Sachkenntnis verkürzt den Weg ungemein!
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#130
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Geht mir aehnlich, klingt komisch, is aber so ....
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Gruessle, Paetschi --------- Rhein Kilometer 385,3 - http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#131
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Zitat:
Als Beschuldigter muss man, im Gegensatz zum Zeugen, nicht einmal die Wahrheit sagen und braucht sich auch nicht selbst zu belasten. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#132
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In keinem anderen Genre werden einfach so viele Steuerverbrechen in großem Stil (und nennenswertem Geldvolumen) aufgetreten sein. Mit den fünf Sportbootfahrern die irgendwie betrogen haben ist das ganze Szenario kaum erklärbar. Nur Zahlen wird es dazu kaum offiziell geben.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#133
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Da kann man spekulieren, wahrscheinlich aber, weil Boote sehr mobil sind, auch ueber relativ schlecht gesicherte Seegrenzen, Steuerbefreiung fuer viele Boote eine Tatsache war, und damit ein großes Einahmepotential gesehen wurde. Ob das die Maßnahmen, die spezifisch nur fuer Boote getroffen wurden, rechtfertigt, ist schwerer zu beantworten.
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#134
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Ich kann mich täuschen, aber das ganze Thema ist doch in D völlig uninteressant. Lediglich dadurch, dass Kroatien in die EU gekommen ist und (das sage ich jetzt mal ganz frech) die Einnahmequelle für sich entdeckt hat, sind die Besitzer der Boote, die dauerhaft in Kroatien liegen, in der misslichen Lage, diesen Beweis der bezahlten MWSt nachweisen zu müssen.
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#135
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Ja, da taeuschst Du dich tatsächlich ...
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#136
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Gibt es in den unendlichen Weiten des Forums einen Einzigen der außer in Kroatien zum Nachzahlen der Mwst. verdonnert wurde?
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Dann lass mich nicht dumm sterben und kläre mich auf!
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Dann lies doch mal z.B. Diesen threat, Beiträge 20, 36, 66 ...
Auch andere Foren helfen mit Erfahrungsberichten aus.
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#139
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Ok, dann bin ich jetzt schlauer und um so beruhigter, dass ich so einfach an mein T2L-Formular gekommen bin
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#140
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Es ist halt so, daß viele Boote ohne Mwst zu kaufen waren und immer noch sind, wenn der Lieferort außerhalb der EU liegt. Und daß sie natürlich auf dem Seeweg ohne Probleme schwarz einzuführen sind. Bei der Anmeldung interessiert die Mwst nicht, zB beim Flaggenzertifikat. Da kann das Boot auch irgendwo auf der Welt liegen und bekommt es trotzdem.
Deshalb wird es auch weiterhin in allen Ländern diese Kontrollen geben. Auch zB in den USA darfst du dein Boot nur eine bestimmte Zeit liegen haben, bevor es abgabenpflichtig wird.
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#141
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Zitat:
Zitat:
#36: mussten nachreichen - KEINE Zahlung belegt #66: Fristgerecht nachgereicht - NICHTS gezahlt Verdonnert wurde da aber auch keiner Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#142
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Zitat:
Und belastbar sind diese Statistiken auch nicht, denn ich mit meiner Shetland werde vermutlich nicht kontrolliert, weil das Boot auch keine 100k kostet. Und die Leute, dessen Boot so teuer ist, haben wohl zu 99,9% tatsächlich noch die Rechnung. Und damit haben wir für dieses Szenario auch kein wirkliches Fallbeispiel. Grüße Tycho |
#143
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Naja die Geschichte vom Händler mit dem Ami Boot habe ich auch gelesen.
Wer schon einmal aus den USA importiert hat, kennt den Ablauf. Wir sprechen hier von Boote die schon Jahre lang, wenn nicht Jahrzehnte in Europa registriert und in Europa genutzt wurden. Nur weil eine Behördenvertreter nach etwas fragt, kann man noch keine Schuld gegenüber dem Staat ausmachen. Mir ist die Auskunft des Österreichisches Finanzamtes und vom Zoll jedenfalls mehr wert. Aber gezahlt hat keiner. Geändert von privatpilot (07.11.2016 um 13:23 Uhr) |
#144
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Was ist mit der Verjährung? Ab wann zählt diese? Ab Baujahr des Bootes oder ab wann zuletzt (von privat) gekauft?
Das ist alles sehr undurchsichtig.
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Beste Grüße aus Hamburg Tom |
#145
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Zitat:
Da diese Zahlung nicht von jedem Besitzer erneut getätigt werden muss, ist es meiner Meinung nach nicht notwendigerweise der letzte Kaufvertrag, mit welchem die Verjährung beginnt - eben nur dann wenn dieser gleichzeitig den Import in die EU mit sich bringt. Das Boot wird ja nicht mit dem Kauf einfuhrumsatzsteuerpflichtig, sondern mit dessen Einfuhr. Grüße Tycho |
#146
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Ist doch ganz einfach,
jeder der sich unsicher fühlt soll zum Finanzamt rennen und einfach nochmals nachversteuern. Aber net alle Nasen lang dort anrufen und nachfragen--> Ihr macht nur aufmerksm auf Themen die eigentlich keine sind Alles ist gut, lebt euer Leben
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#147
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Zitat:
Man lässt es einfach laufen.... entweder passiert was oder nicht. Grüße Tycho |
#148
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Ich wiederhole mich:
Zum Zoll, privaten Kaufvertrag (ohne Steuer) und die Zulassung vom Vorbesitzer (wollte er nicht sehen) und dann habe ich das T2L-Papier erhalten. Die Kroaten freuen sich immer darüber, wenn sie es sehen, weil es dann keine Probleme mit den Behörden gibt.
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#149
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Zitat:
Die Ausstellung setzt also den "Mehrwertsteuernachweis" voraus. Wenn dazu der private Kaufvertrag (ggf. in Verbindung mit der Zulassung vom Vorbesitzer) ausreicht braucht man (solange man D nicht verlassen möchte) auch kein T2L-Papier, da dieses letztendlich "nur" der Nachweis des Nachweises wäre Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#150
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Lutz,
sei doch froh für uns alle, dass der Zoll das ganze auch ohne Nachweis als Unionsware anerkennt . Wenn die Kroaten das sehen wollen/müssen dann ist es halt so! Grüße Tycho
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